WuchtemerMun g
mit amtlichem Areisblatt, Monatsbeilage: Landwirtschaftlicher Ratgeber.
Vierteljährliche Beilage: „Unsere Heimat". ,
Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.
M 31.
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Keichsfiltanzreform und Crbschaftsbesteuerung.
III. Erbschaftssteuervorschläge der Regierung.
Es sind nun die außerordentlichsten Schilderungen verbreitet, wie die Nachlaßsteuer wirken würde — insbesondere auf den ländlichen Besitz. Sie würde die Söhne verhindern, von der ererbten Scholle Besitz zu ergreifen, sie müßte den Bauern von Haus und Hof vertreiben oder ihn Wucherern zur Bezahlung der Erbschaftssteuer ausliefern. All diese Behauptungen kann niemand aufrecht erhalten, der den Erbschaftssteuer- gesetzentwurf gelesen hat. Betrachten wir daher etwas näher, wie die ursprünglichen Erschaftssteuervorschläge der Regierung eigentlich ausgestaltet sind.
Zunächst ist die Steuerpflicht auf solche Nachlässe beschränkt, deren Reinertrag den Betrag von 20 000 Mk. übersteigt. Dabei bleiben zum Haushalt des Erblassers gehörige Gegenstände außer Betracht. In Abzug kommen ferner neben den auf dem Nachlaß ruhenden Lasten und den Dom Erblasser herrührenden Schulden die Bestattungskosten und die Kosten, öie-zur Feststellung des Erbfalles, der Nachlaßmasse und zur Nachlaßregulierung aufgewendet sind.
Die Steuer setzt erst über 20 000 Mk. mit '/a v H. ein, d. h. für 21000 Mk. schuldenfreien Erbes wären erst 105 Mk. zu bezahlen. Bei landwirtschaftlichem Besitz kann statt dessen eine zwanzigjährige Rente von 8,83 Mk. erhoben werden. Der geringe Steuersatz von ’A v. H. geht bis 30 000 Mark schuldenfreien Erbes. Bei einem Nachlaß von 30 bis 40 000 Mk. hebt die Steuer sich auf 0,6 v. H., und so geht es langsam weiter in die Höhe bis zu 1 v. H. bei 60= bis 75 000 M., d. h. 600 bis 750 Mk. Steuer oder eine Jahresrente von gegen 50 M., 2 v. H. bei 150= bis 200 000 Mk. und 3 v. H. bei mehr als 1 Mill. Mk. Die Gerechtigkeit liegt also hier darin, daß die
Samstag, den 17. April 1909
großen Erbschaften und Vermögen erheblicher betroffen werden als die kleinen.
Hinsichtlich der Steuern von den Ehegatten war vorgesehen, daß das Erbteil des überlebenden Ehegatten nach dessen Tode von den gemeinschaftlichen Abkömmlingen nicht noch einmal zu besteuern sei. Ließe man statt dessen die Ehegatten nach einem weit verbreiteten Wunsche heraus, so wird der hierdurch erwachsende Ausfall kein allzu beträchtlicher sein bezw. im Laufe der Zeit überwiegend wieder einkommen. Jedenfalls sind die Sätze so niedrig, und die noch zu erörternden Bestimmungen über Erleichterungen so weitgehend, daß irgendwelche ernsthafte Schädigungen der Landwirtschaft oder anderer Berufsstände nicht zu erwarten sind.
Es ist behauptet worden, daß eine Erbschaftsbesteuerung die Familie gerade in einem Zeitpunkt träfe, in welchem sich ihre wirtschaftliche Lage durch den Tod des Ernährers verschlechtere. Ernste Bedeutung kann dieser Einwand aber natürlich nur dann haben, soweit es sich um kleine Vermögen handelt, bei denen auch ein geringer Abzug mittels Steuer ins Gewicht fällt. Der Entwurf läßt indes, wie gezeigt, den Nachlaß bis zur Nettosumme von 20 000 Mk. frei und setzt auch dann nur mit äußerst mäßigen Steuersätzen ein. Man darf doch auch nicht vergessen, daß die Erben eines Nachlasses von 20 000 Mk. sich immer noch unendlich viel besser stehen als die große Menge derer, die ohne Erbschaft ihren Ernährer verlieren. Und wenn auch Fälle Vorkommen in denen der Erblasser zugleich der Ernährer war, so sind, namentlich wenn man die Ehegatten nicht einbezieht, diese doch unendlich seltener als die Fälle, in denen der Erbe tatsächlich durch seinen Erbteil gewinnt.
Dann hat man gesagt, es verletze die Pietät, wenn die Steuerbehörde an die nächsten Familienangehörigen gerade in dem Augenblick der höchsten Trauer heran- träte und sie nötige, sich in dieser Verfassung mit materiellen Fragen des Bestandes und der Höhe des Nachlasses zu beschäftigen. Wer das Leben kennt, weiß, daß die Erben auf alle Fälle ein genaues Inventar zu Erbtrennungszwecken aufnehmen müssen. Natürlich muß das Gesetz alle gebührende Rücksicht nehmen. Doch es nimmt sie auch, indem es die Nachlaßsteuererklärung nicht etwa unmittelbar nach dem Tode, sondern erst innerhalb drei Monaten nach Kenntnisnahme von dem Erbfall vorschreibt.
Bezeichnenderweise sind in anderen Ländern früher vor Einführung der Erbschaftssteuer dieselben Gegen- gründe gegen diese geltend gemacht wie nun bei uns.
60. Jahrgang«
So wird aus England berichtet, daß, als die Regierung (1894) eine Nachlaßsteuer auch für Grundbesitz vorschlug, von der Opposition geäußert wurde, der Entwurf roste die gegenwärtige Generation des englischen Landbesitzes aus, er bringe nicht nur Raub und Plünderung in die englischen Familien, sondern auch den Dämon des Mißklangs und des Verrats. Kein Gewaltherrscher des Ostens, kein Robin Hood hätte jemals ein solches System der Kontribution ausdenken können. Es handle sich um eine versteckte sozialistische Finanzmaßnahme, durchdrungen von unbarmherzigem Haß gegen alle Eigentümer, um eine Plünderung mit Hilfe der Ecschaftssteuer. — Und heute redet von all diesen Dingen kein Mensch mehr, die Erschaftssteuer wird anstandslos und ohne Zuträglichkeiten bezahlt. Die liberale wie die konservative Partei, Industrie wie Landwirtschaft haben sich mit ihr völlig ausgesöhnt und stellen ihr ausdrücklich das Zeugnis aus, daß sie die allergerechteste und gleichmäßigste Steuerquelle sei, die den Grund und Boden keinesfalls mehr als andere Vermögensarten bedrücke.
Deutsches Reich.
— Der deutsche Kronprinz wird im Jnli oder Au« gust den Kaiser Franz Josef in Jschl besuchen und an den Hofjagden teilnehmen.
— Friedrichshafeu. Das Motorboot des Grafen Zeppelin durch Feuer zerstört. Das dem Grafen Zeppelin gehörende Motorboot «Württemberg", das bei den Fahrten des Grafen Zeppelin eine große Rolle gespielt hat und in dem seinerzeit auch der Kaiser nach der Werft Manzell gefahren ist, geriet Freitag, nach dem „L.-A.", im Gondelhafen des „Deutschen Hauses" in Friedrichshafen in Brand und wurde durch das Feuer schwer beschädigt. Das Innere und das Berdeck des Schiffes wurden vollständig zerstört, auch der Motor ist ausgebrannt und unbrauchbar geworden. Der Brand ist auf Entzündung des Benzins zurückzuführen. Graf Zeppelin selbst weckt zurzeit in Siuttgart.
— In dem Programm der Kundgebung des allgemeinen deutschen Mittelstandstages für die Reichs- finanzreform trat vor Beginn der Versammlung insofern eine Aenderung ein, als sich die geringe Zahl der Erschienenen auf Ersuchen des Vorstandes in die Brauerei Happold begab, wo nunmehr vor etwa 2000 Personen Amtsrat von Nostiz-Pirna, Professor von Wankstern-Breslau und Buchdruckereibesitzer Gräf-Berlin sprachen. Den Vorsitz hatte Stadtrat Seiffert-Leipzig. In die Diskussion griff auch Professor Hans Delbrück
Der Totensee.
Roman von Martin Wehrau.
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Seit Reichet die Worte von dem Totensee gebraucht hatte, sah sie alles mit ganz anderen Augen an. Sie hörte schließlich gar nicht mehr, was ihr Iahn vorschwärmte, sondern sie dachte nur an die beiden Wechsel.
„Erlauben Sie einen Augenblick," unterbrach sie seinen begeisterten Redeschwall, „ich möchte Sie etwas fragen. Wie ich heute zufällig hörte, sollen Sie demnächst zwei Wechsel bezahlen. Haben Sie schon Deckung dafür?"
Iahn blickte das Fräulein ganz konsterniert an. Er wußte im ersten Augenblick gar nicht, wovon sie sprach. Die nüchterne Frage kühlte jedoch seine auflodernde Begeisterung sofort ab und versetzte ihn in die rauhe Wirklich keit zurück.
„Ja, woher wissen Sie denn das?" vermochte er endlich hervorzubringen.
»Ich sagte Ihnen ja bereits, ich habe es zufällig gehört. Es ist also wahr?"
„Leider, leider! Die Geschichte hat mich schon die letzten Rächte gar nicht schlafen lassen. Mit dem einen Wechsel hoffe ich fertig zu werden; ich war gerade im Begriff, dem Herrn Grafen einen Vorschlag 'in dieser Beziehung zu machen, desto mehr brennt mir der andere, fast noch einmal so große auf der Seele."
„Schießen Sie los, wie wollen Sie den ersten begleichen. Sie wissen, ich frage nicht aus Neugierde."
»Und ob ich es weiß, gnädiges Fräulein!" Dankerfüllt sah sie der Verwalter an. „Was würde aus dem alten Manne geworden sein in der langen Abwesenheit des Herrn Grafen, wären Sie nicht gewesen. Hätten Sie mir nicht auch die Briefe an den gnädigen Herrn diktiert, in welchen er so dringend gebeten wurde, heimzukommen, er wäre noch immer dort. So aber befindet er
sich hier und arbeitet selber fest mit. Ich sage Ihnen, er ist der besten einer. Ich habe es ihm aber auch ge= sagt, wer unsere beste Freundin während seines Fernbleibens war."
„Iahn!" Charlotte war aufgesprungen und schaute ihn mit unleugbarem Entsetzen an.
Eingeschüchtert erhob sich der Verwalter.
Das Mädchen fuhr fort: „Daß Sie mir das antun konnten, Iahn, ihm mitzuteilen nämlich, was uns beide nur allein anging. Er muß ja auf ganz merkwürdige Gedanken gekommen sein, als er erfuhr, worin ich überall unberufen meine Nase hineinstecke." Sie brach beinahe in Tränen aus. „Mich hat doch nur der immerhin zunehmende Rückgang des Gutes dazu gebracht, Ihnen ein wenig beizuspringen."
Der alte Mann sah gekränkt aus bei den letzten Worten.
Das veranlaßte Charlotte, beruhigend hinzuzufü- gen: „Nehmen Sie sich das nicht zu Herzen. Sie werden ja damit gar nicht getroffen. Für Ihr Alter sehen Sie zwar noch sehr rüstig und munter aus, doch konnten Sie unmöglich das Nötige allein schaffen, trotzdem Sie sich über Ihre Kraft bemüht haben. Sie sind eben kein junger Spirrdachs mehr. Kurz gesagt, was da fehlte, das war eine starke Kraft. Deshalb habe ich Ihnen auch zu den Briefen geraten und sie Ihnen diktiert. Sie hatten immerhin den gewünschten Erfolg und das ist ja die Hauptsache."
Iahn war wieder versöhnt. Er erzählte ihr, wie intensiv Rolf arbeitete und daß er sich kaum Schlaf und Essen gönnte. Auch bei den Arbettern habe er es verstanden, sich in den gehörigen Respekt zu setzen. Als Beweis dessen berichtete er den heute gehörten Ausspruch des bei der Dreschmaschine beschäftigten Knechtes.
„Sie haben, wie immer, recht, gnädiges Fräulein," schloß er, -,,e§ fehlte wirklich einer, der die Leute gehörig zusammenruckte, und das versteht er aus dem ff."
„Das freut mich aufrichtig. Ich sehe, es wird schon wieder werden. Nur die Wechsel..."
„Ja, die Wechsel," wiederholte Iahn laut aufseufzend."
„Na, für den einen scheinen Sie ja Deckung zu finden."
„Ich wollte Fauftmann um einen Vorschuß auf die nächstjährige Pachtsumme bitten und den Herrn Grafen zu diesem Zwecke selber hinschicken. Hoffentlich gelingt uns das."
„Das war ein brillanter Gedanke von Ihnen. Sicher gelingt es, falls der Graf selbst als Bittender erscheint, oder ich müßte Faustmann nicht kennen. Der gibt sein letztes Paar Stiefel her, wenn er meint, dadurch falle etwas Ehre auf ihn. Die Sache wäre also erledigt; doch nun zum zweiten. Wie Sie andeuteten, wird es Ihnen schwer werden, denselben zu begleichen. Deshalb will ich Ihnen einen Vorschlag machen."
Iahn hörte aufmerksam zu.
„Sie stehen doch mit Ganzer in Burghof in Geschäftsverbindung.
„Lassen Sie demnächst Ihren Grafen selber hinfahren, und ich möchte fast garantieren, daß er das Geld für ein, Jahr auf bloßen Schuldschein hin bekommt. Nach dieser Zeit allerdings werden Sie ihm das Geld nebst den gesetzlichen Zinsen zurückerstatten müssen."
„Das wäre unter den jetzigen Verhältnissen eine Kleinigkeit, aber .." Iahn schüttelte zweifelnd den weißen Kopf, „ich zweifle stark daran, daß uns der Mann diesen Liebesdienst erweisen wird. Es ist für einen Geschäftsmann immerhin ein recht riskantes Geschäft, soviel Geld auf ein.. Sie sagten es ja selbst.. verwirtschaftetes Gut zu geben, und dazu nur gegen Schuldschein. Verzeihen Sie, aber das kann ich nicht glauben. Das tut kaum ein Christ und der Mann ist ein Jude." 160,18.