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Vierteljährliche Beilage:Unsere Heimat".

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten Die Heim Hue 0n oem «oun> 11 Vig.

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M 30.

Mittwoch, den 14. April 1909

60. Jahrgang.

Fortwährend

werden Bestellungen auf die Schlüchterner Zeitung

mit amtlichem Kreisblatt

von allen Postanstalten, Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegengenommen.

m^36*8*^^ finden in der Echlüchterner Zeitung den meisten Erfolg, da sie die größte Austage der im Kreise Schlüch- tern erscheinenden Zeitungen besitzt.

Reichsfinan;reform und Ccbschaftsbesteuerung.

I. Die Notwendigkeit der Erbschaftsbesteuerung.

Die Reichsfinanzverwaltung hat den erforderlichen Mehrbedarf für die nächsten Jahre auf jährlich 500 Millionen Mk. veranschlagt und die Steuerkommission des Reichstages vermochte nach eingehender Prüfung hieran nichts zu streichen. Es müssen also 500 Mill. Mk. und zwar noch in diesem Sommer aufgebracht werden; denn sonst wäre die Reichsregierung wiederum genötigt, eine Anleihe in dieser Höhe zu machen. 200 Millionen Mk sind in diesem Jahre bereits für außer­ordentliche Zwecke bewilligt. In Jahresfrist würde daher die Schuld 5 Milliarden M. betragen und die not­wendigen Zinszahlungen an die 200 Millionen Mark. Man ist sich nunmehr einig, daß von den 500 Milli- onen Mark 100 durch Besitzabgaben, 25 durch Matri- kularbeiträge, der Rest durch Verbrauchssteuern aufzu- bringen sind. Ueber die Einzelheiten allerdings bestehen noch Meinungsverschiedenheiten.

Die Sozialdemokratin machen es sich leicht; sie möchten das Ganze durch Einkommensteuern aufbringen wobei sie denken, ihre Parteigenossen brauchten diese nicht zu bezahlen. Reichseinkommensteuern aber sind völlig unmöglich; denn in allen deutschen Einzelstaaten uud Gemeinden zusammen werden bisher 770 Mill. M. Einkommensteuer erhoben. Schon jetzt werden au sehr vielen Orten 15 v. H. des Einkommeus und mehr weggesteuert. Neuerdings sind die Sätze gesteigert. Sollten nun noch 500 Millionen hinzutreten, so müßten überall die Einkommensteuern beinahe verdoppelt werden. Aehnlich liegt es mit einer Vermögenssteuer. Gegen beide Formen sprechen die Finanzintereffen der Einzel- staalen, die diese Einkommenquellen nicht entbehren können.

Ganz allein aus Verbrauchssteuern und dergleichen darf man den Mehrbedarf aber doch nicht decken. Denn es ist darüber kein Zweifel, daß die vorgeschlagenen Hauptsteuern auf Bier, Branntwein und Tabak die Minderbemittelten verhältnismäßig stark treffen. Gewiß müssen diese, vor allem die Arbeiter, zu den Reichs- lasten auch beitragen, aber es geht doch nicht an, sie eine Vermehrung überwiegend aufbringen zu lassen. Ueberall ist man dazu übergegangen, in den Gemein­den und in den Staaten die Leistungsfähigen steuerlich stärker herenzuziehen als die Unbemittelten. Es ist ein Gebot der Billigkeit und Gerechtigkeit, daß wer ein größeres VernMp.l besitzt oder ererbt hat, mehr Steuern entrichtet als derjenige, der sich seiuen ganzen Lebens­unterhalt ausschließlich durch seiner Hände Arbeit er­werben muß. Daher haben die Verbündeten Regie­rungen neben den Verbrauchssteuern auch noch eine Erweiterung der Erbschaftsbesteuerung vorgeschlagen. Sie soll von dem Gesamibeoarf 73 Millionen eintragen. Das ist also nur ein Siebentel der ganzen Anforderung

Hinsichtlich jedes einzelnen Steuervorschlages haben sich nun während des letzten Winters die größten Schwierigkeiten ergeben. Während sie aber bei Bier, Branntwein und Tabak nur die Linke leistet bei letzterem noch erheblichen Widerstand und anderen Verbrauchssteuern der Lösung ganz nahe scheinen, sind hinsichtlich der Erschaftssteuer tiefe grundsätzliche Be­denken zu überwinden. Das aber wird möglich sein, wenn über den wahren Inhalt der vorgeschlagenen Maßregel erst die nötige Kenntnis Platz greift und das Verständnis für die vorgesehene Schußmaßnahme zugunsten aller gefährdeten Interessen allgemein ver« chreitet ist. Wie hinsichtlich der meisten Steuern gilt auch hier die Wahrheit, daß nicht allgemeine Vorliebe oder Gegnerschaft zum Ziele führt, sondern eine wohl­begründete Stellungnahme zu ihr kann nur aus ge­nauer Kenntnis der Einzelheiten erwachsen.

H * *

II. Das Für und Wider der Erbschaftsbesteuerung.

Deutschland besitzt bereits seit dem Jahre 1906 eine Reichserbschaftssteuer. Diese trifft nur die Seiten- verwandten. Die Folge davon ist, daß sie nur geringe Erträge 30 Millionen Mark abwirft. Dies ist natürlich. Die weitaus größte Mehrzahl aller Erb­schaften wird an Ehegatten und Kinder hinterlassen, nur ein kleiner Teil fällt an die Seitenverwandten und an Fremde. Will man daher aus einer Erbschaftsbe­steuerung wirklich erhebliche Beträge erzielen, so muß

man auch die Erbschaften der Kinder und evtl. der Ehegatten heranziehen. Das haben auch alle anderen großen Kulturländer getan, so z. B. Frankreich und England. Frankreich gewinnt aus seiner Erbschafts­steuer 211 Millionen, das reiche England nicht weni­ger als 382 Millionen. Beide Länder könnten ihren Staatshaushalt nicht mehr aufrecht erhalten, wenn sie auf diese Steuern verzichten müßten. Die Besteuerung der Erbschaften ist in den übrigen europäischen, romani­schen wie germanischen Staaten und ferner Übersee fast überall gleichfalls auf die Ghegatten und Abkömmlinge des Erblassers ausgedehnt. Beinahe die einzige Aus­nahme bildet, abgesehen von einigen schweizerischen Kan­tonen und einigen Staaten der Nordamerikanischen Union, die Erbschaftssteuergesetzgebung des Deutschen Reiches

Nun sind zwar gegen eine Besteuerung der Erb­schaften der Kinder und Ehegatten eine Reihe spezieller Gründe ins Feld geführt worden. Eine genaue und sachliche Prüfung erweist sie aber gegenüber der ge­genwärtigen Vorlage als doch nicht stichhaltig. Die Regierungsvorlage bringt keine Neuerungen der Rechts­anschauung, sondern führt nur im Deutschen Reich ein, was sonst allgemein für Recht gilt. Zunächst sollte die Besteuerung des Kindeserbes der deutschen Fami- lienauffassung widersprechen, weil nach dieser die Eltern lediglich Vermögensverwalter ihrer Kinder seien und diese daher nur bei dem Tode der Eltern endgültig das erlangen, worauf sie schon vorher einen natürlichen Anspruch hätten. Im Mittelalter konnte der einzelne über das Eigentum nicht frei verfügen, mußte vielmehr seine Verwandtschaft um die Genehmigung fragen, wenn er über Teile des Vermögens verfügen wollte. Das gilt heute ebensowenig mehr wie das Recht der Leibeigen­schaft oder das Obereigentum des Lehnsherrn. Heute kann jeder über seine Person und sein Vermögen frei verfügen, ohne an die Zustimmung der Verwandten gebunden zu sein, und zwar sowohl bei Lebzeiten als von Todeswegen. Hier ist er zugunsten seiner Kinder und des Ehegatten nicht weiter beengt, nur ein Pflicht­teilsanspruch der Kinder, Eltern und Ehegatten besteht fort. Durch Testament kann er sonst sein Vermögen zuwenden, wem er will. Wenn also der Staat von dem Vermögen seiner Staatsangehörigen einen Teil erhebt, so greift er bannt durchaus nicht anders in die Rechte der Familie ein als bei jeder anderen Steuer. Er ist eben überall befugt, von dem Einkommen und Vermögen für öffentliche Zwecke Abgaben zu erheben.

Der Hotensee.

Roman von Martin Wehrau. 18

Heute aber herrschte ein gewisses Leben und Trei­ben. Hoch auf vierspännige Leiterwagen geladen und durch denWiesenbaum" befestigt, hielt der goldige Rog­gen seinen Einzug in die Scheuern, wo ihn Jungknechte und Scharwerksmarjells ergriffen und fest im Fach aufstapelten, soweit er nicht gleich der Dreschmaschine zugeführt wurde.

Auch diese befand sich in lebhafter Tätigkeit, doch vermochte sie nur gum kleinsten Teil das eingebrachte Getreide zu verarbeiten. Ununterbrochen ertönte das Rollen und Krachen und Sausen der Maschineund permanent fiel die gelbliche Körnerfrucht aus der Aus­flußöffnung in die angehängten Säcke.

Infolge der umhergeschleuderten Spreu vermochte man auf der Tenne, wo die Maschine stand, fast gar nichts zu sehen; der obenstehende Einleger trug des­halb auch eine Schutzbrille, um sich die Augen nicht zu ruinieren.

Iahn trat hinzu und ließ die Körner schmunzelnd durch die Finger gleiten.

Prachtvoll, prachtvoll!" konstatierte er.Wirklich großartig, dafür zahlt Ganzer doch mindestens sechs Mark für den Scheffel. Leider brauche ich das Geld für die Zinsen. Nur ja keine Zahlungszögerung jetzt, sonst kün­digt uns der Eistedter noch die Hypotheken, und das fehlte gerade noch. Was der nur gegen uns haben mag! Sonst ist er ja ein verhältnismäßig anständiger Mensch. .. Wo befindet sich der Herr Graf?" fragte er einen neben ihn arbeitenden Knecht.

Von diesem erfuhr er, daß der gnädige Herr über die Felder geritten sei.

Das es e Mann," fühlte sich der Antwortende noch verpflichtet, seiner Anerkennung Ausdruck zu geben,der .iveeß, was er zu mache bot. Da nemmt uns woll wie

dammlich, aba das schad't nuscht, wea orbeide gern bei em. Da orbeid je ooch,mea wie wea,meen ech! Med allem Respekt ze sooge, oba merklich, das es e Mann!"

Der Verwalter schmunzelte. Er ersah aus der Rede des einfachen Arbeiters, daß es dem jungen Grafen gelungen war, sich bei seinen Leuten Achtung und Liebe zu erwerben. Und hatte er selbst ihn nicht lieb, fast wie den eigenen Sohn?

Bestimmt," bekräftigte er bei sich selbst,auffressen lassen würde ich mich für ihn."

Dann schritt er dem Felde zu, um womöglich den Grafen dort anzutreffen und ihm seinen Vorschlag we­gen des Wechsels zu unterbreiten. Dabei mußte er durch ein kleines Wäldchen, welches sich zwischen zwei Par­zellen hinzog.

In demselben angelangt, setzte er sich auf einen am Wege stehenden Baumstumpf und zog sein rotgewür­feltes Taschentuch, um den von der Stirne herabrin­nenden Schweiß abzutrocknen; denn es war recht heiß heute und auch seine Beine waren nicht mehr die jüngsten.

So mochte er eine Weile geruht haben, da vernahm er plötzlich Hufschlag. Aufblickend gewahrte er eine auf einem Goldfuchs heranreitende junge Dame.

Fräulein von Eistedt!" entfuhr es ihm.Wer weiß, wozu es gut ist, daß diese mir hier so in den Weg ge­schneit kommt. Vielleicht weiß die irgend einen Rat."

Mit strahlendem Gesicht sprang er auf und grüßte, worauf das Mädchen mit fast kameradschaftlicher Freund­schaft dankte.

Ah, Herr Iahn! Gut, daß ich Sie treffe, ich suche Sie nämlich," sagte sie, seinen fragenden Blick beant­wortend.Lassen Sie mich nur erst von dem Gaul her­unter, dann begleiten Sie mich, ich habe Ihnen viel zu sagen."

Leichtfüßig sprang sie vom Pferde, faßte dieses am Zügel und leitete es in einen Seitenweg hinein, wäh­rend der Verwalter verwundert folgte. Nach kurzer Zeit

gelangten sie an eine kleine Lichtung, wo querüber ein gefällter Baumstamm lag. Hier ließen sich beide, nachdem Charlotte ihren Fuchs festgebunden hatte, auf dem primitiven Sitz nieder.

Nun, sagen Sie mir 'mal vor allen Dingen, mein lieber Herr Iahn," hub die junge Dame an,weshalb Sie mich nicht von der endlichen Rückkunft des Welt- reisenden in Kenntnis gesetzt haben."

Ich wußte in der Tat nicht, gnädiges Fräulein, daß Sie sich hierfür sehr interessieren, und dann hatte ich ja auch noch gar keine Gelegenheit, um mit Ihnen zusammenzukommen," entschuldigte sich der Alte.

Sie wissen doch, lieber, alter Freund, daß ich mich für alles interessiere, was Sie angeht, und so auch na­türlich für die Heimkehr Ihres Herrn, die ja doch auf die Verhältnisse in Ilmenau direkt einschneidend Wirken muß. Wie sind Sie denn zufrieden mit ihm?"

Nun brach Iahn in solche Lobeshymnen aus, daß Charlotte immer gespannter zuhörte. Es war ein ganz sonderbares Gefühl, welches sie bei diesem Zuhören be- schlich. Sie erinnerte sich, daß sie schon einmal dem Grafen Helmbach in der Person des jungen Jägers un­ter recht eigentümlichenVerhältnissengegenübergestanden hatte und was sie dabei über ihn geäußert. Wie kam es nur, daß sie jetzt sehnlichst wünschte, jene Worte wä­ren nie gefallen, während sie sich sonst aus dem, was man über sie denken mochte, nicht das geringste machte.

Er wird mir wegen meiner unbedachten Aeuße­rungen wohl nicht böse sein," hoffte sie, sich selbst beru­higend.Habe ich ihn doch aus dem Wasser geholt, indem er unfehlbar ertrunken wäre .. Und weshalb wäre er ertrunken?" schrie es dann wieder in ihr auf, wegen mir, nur wegen mir allein. Oder aber war das Ertrinken kein Zufall?"

Es wollte ihr gar nicht in den Sinn, daß der Un­fall sich nur zufällig abgespielt haben sollte. Er, ein kraftvoller Mann .. und dabei hatte er sich in verhält­nismäßiger Nähe des Ufers befunden. 160,18