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Erscheint Mittwoch und Samstag. « .........

Amtliches.

Unter Bezugnahme auf die Verfügung vom 23. v. Mts., J.Nr. 1202 (Kreisbl. Nr. 9), das diesjährige Musterungsgeschäft betreffend, mache ich die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher darauf aufmerksam, daß die Musterungstermine anderweit auf den » 1v. 11 und 12. d. Mts. und die Losung auf den 13. d. Mts. festgesetzt worden find. Diese Verschiebung ist erforderlich geworden durch den nach­träglichen Ausfall eines Musterungstages im Kreife Gelnhausen.

Die Kreisblatt-Verfügung vom 23. v. Mts. ist nachstehend neu abgedruckt.

Schlächtern, den 1. März 1909.

Der Civil-Vorsitzende der Ersatzkommission des Aushebungsbezirks Schlächtern Valentine^, Landrat.

J.-Nr. 1202. Das^diesjährige Musterungsgeschäft wird an den folgenden Tagen, jedesmal von vormit­tags 8 7» _ Uhr ab im Saale desHessischen Hofes" hierselbst vorgenommen werden und zwar:

Am Dienstag, dem 9. März ds. Js.

für die Militärpflichtigen aus der Stadt Schlüchtern und den Gemeinden Ahl, Ahlersbach, Altengronau, Bellings, Breitenbach, Breunings, Eckardroth, Elm und Gundhelm.

Am Mittwoch, dem 10. März d Js. für die Militärpflichtigen aus den Gemeinden bezw. Gutsbezirken Herolz, Heubach, Hintersteinau, Hohenzell, Hundsrück, Hütten, Joffa, Kerbersdorf, Klosterhöfe, Kreffenbach, Lindenberg, Marborn, Marjoß, Mvttgcrs, Neuengronau, Neustall, Niedcrzell, Oberkalbach und Oberwelt.

Am Donnerstag, dem 1$. März d Js.

für die Militärpflichtigen aus den Gemeinden Rein­hards, Romsthal, Salmünster, Sannerz, Sarrod mit Rabenstein und Rebsdorf, Schwarzenfels, Seidenroth Soden und Steinau.

Am Freitag, dem 12. März d. Js.

für die Militärpflichtigen aus den Gemeinden Sterb­fritz einschließlich des Gutsbezirks Oberförsterei Sterb­fritz, Uerzell mit Klesberg, Ulmbach, Uttrichshauseu, Vollmerz mit Ramholz und Hinkelhof einschließlich des Gutsbezirks Ramholz, Wahlert, Wallroth, Weichersbach, Weiperz und Züntersbach.

Das Zurückstellungsgeschäft (§ 123 der Wehrord­nung) und die Losung finbewam Sonnabend dem 13. März d. Js. Vormittags 872 Uhr statt.

Der Totensee.

Roman von Martin Wehrau. 2

Ab und zu stiegen aus dem dichten Gehölz wilde En­ten auf und flogen mit lautemRrrr" auf einen entfern­ter gelegenen Punkt. Aus der Ferne grüßte der spitze Kirch turm eines großen Bauerndorfes und gedämpft klang das Brüllen der weidenden Viehherden herüber.

Der Ankömmling warf sich ins Gras, legte Gewehr und Tasche neben sich und schaute träumend über den See, der Lichtung zu, wo eben ein junges Mädchen ein Boot bestieg und der Mitte zurudertes Der Hund lag lang ausgestreckt vor seinem Herrn und betrachtete die­sen mit vorwurfsvollen Augen, die zu sagen schienen: Was machst Du eigentlich hier, wo nichts zu sehen ist, als das stille Wasser. Ja, wenn Du wenigstens noch einigen Enten den Garaus machen möchtest, damit ich mich nicht gar so sehr langweile, aber so ...

Plötzlich richtete sich der junge Mann ein wenig in die Höhe und zog eine aus rotem Saffianleder ge­fertigte Brieftasche hervor, auf welcher in prächtig ver­schlungener Goldstickerei die Jnitalen R. und H.'ange- bracht waren. Einem Abteil entnahm er eine Photo­graphie, in der ein unverhoffter Beobachter sofort das Porträt einer hohen Frau erkannt hätte. Auf der Rück­seite war in klaren, zierlichen Buchstaben zu lesen:Ih­rem treuen Freunde Grafen Rolf Helmbach. 7. Februar 1883."

Da der Forst sowie der größte Teil des Sees zur Herrschaft Ilmenau gehörten, die sich im Besitz des Grafen Rolf Helmbach befand, ging man wohl nicht fehl, wenn man in dem Jäger den Eigentümer selbst vermutete.

Das stimmte in der Tat. Gestern erst war er un­erquicklicher Vermögensverhältnisse halber zurückgekehrt und hatte einen großen ausländischen Hof verlassen,

Mittwoch, den 3. März 1909. 60. Jahrgang«

In den Musterungsterminen haben sich zu gestellen:

a. die im hiesigen Kreise geborenen Militärpflich­tigen, sofern sie nicht außerhalb desselben ihren dauernden Aufenthalt genommen haben;

1) . die nicht im hiesigen Kreise geborenen aber in demselben sich dauernd aufhaltenden Militärpflich­tigen und zwar:

1. alle im Jahre 1889 geborenen männlichen Per­sonen, soweit sie nicht schon in den Militärdienst ein- geircten sind oder Ausstand erhalten haben;

2. diejenigen, welche in früheren Jahren zurück­gestellt oder überzählig geblieben sind und eine end­gültige Entscheidung über ihr Militärverhältnis noch nicht erhalten haben.

Die unter Ziffer 2 bezeichneten Militärpflichtigen haben ihre Losungsscheine mit zur Stelle zu bringen, welche von den Herren Bürgermeistern zu sammeln und vor Beginn des Geschäfts im Musterungszimmer ab- zugeben sind.

Militärpflichtige, welche in den Musterungsterminen ohne genügende Entschuldigung fehlen, haben eine Geld­strafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen und außerdem die im, A 26, 7 der Wehrordnung an­gedrohten Nachteile zu ^gewärtigen.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher werden veranlaßt, die Musterungstermine wiederholt bekannt zu machen und den sie angehenden Terminen persön­lich beizutvohnen.

Zur Feststellung eines angegebenen Fehlers, wie Epilepsie (Fallsucht), Schwerhörigkeit, Kurzsichtigkeit, Stottern, Taubheit u. s. w. sind drei glaubhafte Zeugen protokollarisch darüber zu vernehmen, ob und in welcher Weise sie selbst die Fehler an den Militär­pflichtigen wahrgenommen haben. Außerdem aber find darüber ärztliche Zeugnisse, Zeug­nisse der Ortsvorstände, der Geistlichen und Lehrer vorzulegen.

Wer an Epilepsie (Fallsucht) zu leiden be­hauptet, hat drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen. Auch kann das Vorhan­densein des Leidens angenommen werden, wenn der Nachweis desselben in anderer glaubwür­diger Weise geführt ist.

Die Gesuche um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst (Reklamationen) sind nach dem vorge­schriebenen Formular aufzustellen bezw. die der früheren

wo er sich der besonderen Gnade der allerhöchsten Herr­schaften erfreute.

Lange betrachtete er das Bildnis der Frau, deren Scheitel dicke schwarze Zöpfe gleich einer Krone umga­ben. Die Blicke, welche er auf sie richtete, wurden seltsam innig, er mußte ihrer jedenfalls in höchster Verehrung gedenken.

Mit einem tiefen Seufzer steckte er die Photographie wieder ein und gab seinen Gedanken Audienz, die trübe ' auf ihn eindrangen. Durch die langen Jahre fernen Hoflebens kam er auf sein Stammgut als ein Frem­der zurück und dies erst auf die wiederholten Bitten seines Verwalters, welcher ihm mitteilte, daß das, was ihm jetzt von seinen einst so zahlreichen Besitzungen übrig geblieben, bis an den Schornstein hinauf mit Hypothe­ken belastet und neue Hilfsmittel nicht zu entdecken wa­ren.

Sein Leben in der Fremde hatte Unsummen ver­schlungen, doch fiel ihm niemals ein, daß die Geldquellen einmal versiegen könnten, galt doch das feudale Ge­schlecht der noch von den alten Preußen abstammen­den Grafen Helmbach als das reichste der ganzen Pro­vinz.

Und jetzt! Erkannte es kaum fassen, wenn er da­ran dächte, was ihm der langjährige Verwalter in den diversen Briefen geschrieben, daß er nämlich angesichts der überlasteten Besitzung kaun: mehr sei als ein Bettler.

Die Hypothekenurkunden sollten sich zum Teil im Besitz seines Nachbars, des erst vor einigen Jahrzehnten ge­adelten Herrn von Eistedt befinden. Dieser besaß schon bei seiner, Graf Rolfs, Geburt einen großen Teil der ehemals Helmbachschen Güter, die er durch irgendwelche Manipulationen an sich gebracht hatte, und er schien seine Hand auch nach dem Rest ausstrecken zu wollen. Was mochte den Mann dazu treiben, den Ruin der Fa­milie Helmbach so konsequent vorzubereiten?

Er erinnerte sich dunkel einer Andeutung seines plötz­lich verstorbenen Vaters, die von einem unversöhnlichen

Jahrgänge welche den Herren Bürgermeistern bereits übersandt worden sind ev. zu erneuern und sofort hierher einzureichen Im letzteren Falle bedarf es also einer Neuaufstellung nicht, nur die vorgekommenen Veränderungen sind in den betreffenden Spalten des Fragebogens genau zu wahren. Die zugehörigen An­lagen sind ordnungsgemäß zu nummeriren und zu heften, andernfalls sie zur Vervollständigung zurückgegeben werden müssen. Bei Aufstellung der Reklamationen sind die §§ 32 und 33 der Wehrordnung (Beilage zum Amtsblatt Nr. 35 für 1901) genau zu beachten.

Zur Vermeidung von Nachteilen bringe ich noch Folgendes zur Kenntnis:

1. Diejenigen Personen, zu deren Gunsten reklamiert wird (Eltern, Geschwister u. s. w), haben im Muster­ungstermin persönlich zu erscheinen, damit sie auf ihre Arbeitsfähigkeit vom Militärarzt untersucht werden können.

Von den Geschwistern des Reklamierten haben sowohl die Brüder, wie die Schwestern, welche das 14. Lebens­jahr erreicht haben, vor der Ersatzkommission zu er­scheinen, und kann deren Ausbleiben nicht damit ent­schuldigt werden, daß sie sich etwa auswärts in Lehre oder Dienst befinden.

2. Ueber die Unterstützung eines Reklamierten, wel­cher nicht bei den Eltern wohnt, ist ein amtlicher Nach­weis zu erbringen z. B. Postanweisungsabschnitte oder Posteinlieferungsscheine u. s. w.

3. Wenn zwei Söhne einer Familie, welche beide zur Musterung zu erscheinen haben oder von denen der ältere bereits in das Militär eingestellt ist, nicht gleich zeitig entbehrt werden können, so ist gemäß § 32 Nr. 3 der Wehrordnung einer von ihnen und zwar stets bei Mge»e rechtzeitig (d. h. bis zur Musterung) zu reklamieren, später einlaufende Reklamationen müssen zurückgewiesen werden.

4. Soweit es die Verhältnisse nötig erlcheinen lassen ist die Reklamation zu erneuern, da eine einmalige Berücksichtigung derselben keineswegs auch für die fol­genden Jahre Gültigkeit hat.

Die Herren Ortsvorstände wollen die betreffenden Reklamanten auf vorstehende Bestimmungen wiederholt aufmerksam machen und denselben die erforderliche Be­lehrung und Hilfe zu teil werden lassen.

5. Mit Rücksicht auf die große Zahl der alljährlich bei den Militärbehörden eingehenden Gesuche Militär­pflichtiger oder ihrer Angehörigen um Zuteilung zu anderen Truppenteilen werden die Militärpflichtigen

Hasse des Eistedt ihnen gegenüber sprach. Auf seine diesbezügliche Frage hatte der alte Herr nur sorgenvoll das Haupt geschüttelt und geantwortet:Du wirst es noch früh genug erfahren, mein Junge."

Obgleich der alte Graf das feine Gewebe erkannte, das sich immer enger um ihn schlang, konnte er es trotz aller Anstrengungen nicht verhindern. Er verstand eben nicht zu rechnen. Die Grafen Helmbach waren stets vor­nehme Herren und die Kunst des Haushaltens war nicht ihre Familientugend gewesen. Im Gegenteil, sie hatten immer eine offene Hand und eine Bitte fand bei ihnen sofort ein geneigtes Ohr.

Trotzdem aber konnte das ungeheure Vermögen un­möglich so schnell in Rauch aufgegangen, sein, sagte sich der Nachdenkende. Wo war es denn aber geblieben? Hatten es ungetreue Hände beiseite geschafft? Solche Unsummen ließen sich jedoch nicht so ohne weiteres un­terschlagen, die Entdeckung würde in diesem Falle auf dem Fuße gefolgt sein. Wo also, wo?

Ein flüchtiger Blick in die Bücher hatte ihn belehrt, daß es schlecht um ihn stand, sehr schlecht, und bald würde wohl der Sequester seinen Einzug in Ilmenau halten, den letzten größeren Helmbachschen Besitz, der als Majorat nicht verkauft werden konnte. Er, ein Graf Helmbach, um dessen Gunst sich Hofwürdenträger bemühten, gewissermaßen unter Kuratel!

Nein, das wird nie geschehen," kam es durch seine zusammengebissenen Zähne.

Fast liebevoll richtete er seinen Blick auf den neben ihm liegenden, kostbar gearbeiteten Drilling. Es gab ja so manchen Jagdunfall, dachte er. Ihn als den letzten seines Stammes würde niemand vermissen, außer viel­leicht sie, welche ihn stets mit Freundschaftsbezeigungen überhäufte, sie, an die er denken mußte, immer und immer wieder, trotzdem er wußte, daß seine Wünsche auf Erreichbarkeit keinen Anspruch machen konnten, denn die Sterne, die begehret man nicht... 160,18