Preis mit „Kreisblart" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.
—— — ---— -^■>M«P-aaMll«MCT.»^^^-.»^M^uacimmi»<tTO»«»«m«--'.CT'.««»»'',! l , ■ ■- ■ ■ . ■ , ,«w-.w^.^-~—-^^»PMM»-r|T|.»-.^-r-|JtrTmrrT-|), wn,rnnynB.fJ1ll|||||>J|,|J_J,|jUB_l, ___
Erscheint Mittwoch und Samstag. — « .........
Amtliches.
Unter Bezugnahme auf die Verfügung vom 23. v. Mts., — J.Nr. 1202 — (Kreisbl. Nr. 9), das diesjährige Musterungsgeschäft betreffend, mache ich die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher darauf aufmerksam, daß die Musterungstermine anderweit auf den » 1v. 11 und 12. d. Mts. und die Losung auf den 13. d. Mts. festgesetzt worden find. Diese Verschiebung ist erforderlich geworden durch den nachträglichen Ausfall eines Musterungstages im Kreife Gelnhausen.
Die Kreisblatt-Verfügung vom 23. v. Mts. ist nachstehend neu abgedruckt.
Schlächtern, den 1. März 1909.
Der Civil-Vorsitzende der Ersatzkommission des Aushebungsbezirks Schlächtern Valentine^, Landrat.
J.-Nr. 1202. Das^diesjährige Musterungsgeschäft wird an den folgenden Tagen, jedesmal von vormittags 8 7» _ Uhr ab im Saale des „Hessischen Hofes" hierselbst vorgenommen werden und zwar:
Am Dienstag, dem 9. März ds. Js.
für die Militärpflichtigen aus der Stadt Schlüchtern und den Gemeinden Ahl, Ahlersbach, Altengronau, Bellings, Breitenbach, Breunings, Eckardroth, Elm und Gundhelm.
Am Mittwoch, dem 10. März d Js. für die Militärpflichtigen aus den Gemeinden bezw. Gutsbezirken Herolz, Heubach, Hintersteinau, Hohenzell, Hundsrück, Hütten, Joffa, Kerbersdorf, Klosterhöfe, Kreffenbach, Lindenberg, Marborn, Marjoß, Mvttgcrs, Neuengronau, Neustall, Niedcrzell, Oberkalbach und Oberwelt.
Am Donnerstag, dem 1$. März d Js.
für die Militärpflichtigen aus den Gemeinden Reinhards, Romsthal, Salmünster, Sannerz, Sarrod mit Rabenstein und Rebsdorf, Schwarzenfels, Seidenroth Soden und Steinau.
Am Freitag, dem 12. März d. Js.
für die Militärpflichtigen aus den Gemeinden Sterbfritz einschließlich des Gutsbezirks Oberförsterei Sterbfritz, Uerzell mit Klesberg, Ulmbach, Uttrichshauseu, Vollmerz mit Ramholz und Hinkelhof einschließlich des Gutsbezirks Ramholz, Wahlert, Wallroth, Weichersbach, Weiperz und Züntersbach.
Das Zurückstellungsgeschäft (§ 123 der Wehrordnung) und die Losung finbewam Sonnabend dem 13. März d. Js. Vormittags 872 Uhr statt.
Der Totensee.
Roman von Martin Wehrau. 2
Ab und zu stiegen aus dem dichten Gehölz wilde Enten auf und flogen mit lautem „Rrrr" auf einen entfernter gelegenen Punkt. Aus der Ferne grüßte der spitze Kirch turm eines großen Bauerndorfes und gedämpft klang das Brüllen der weidenden Viehherden herüber.
Der Ankömmling warf sich ins Gras, legte Gewehr und Tasche neben sich und schaute träumend über den See, der Lichtung zu, wo eben ein junges Mädchen ein Boot bestieg und der Mitte zurudertes Der Hund lag lang ausgestreckt vor seinem Herrn und betrachtete diesen mit vorwurfsvollen Augen, die zu sagen schienen: „Was machst Du eigentlich hier, wo nichts zu sehen ist, als das stille Wasser. Ja, wenn Du wenigstens noch einigen Enten den Garaus machen möchtest, damit ich mich nicht gar so sehr langweile, aber so ...“
Plötzlich richtete sich der junge Mann ein wenig in die Höhe und zog eine aus rotem Saffianleder gefertigte Brieftasche hervor, auf welcher in prächtig verschlungener Goldstickerei die Jnitalen R. und H.'ange- bracht waren. Einem Abteil entnahm er eine Photographie, in der ein unverhoffter Beobachter sofort das Porträt einer hohen Frau erkannt hätte. Auf der Rückseite war in klaren, zierlichen Buchstaben zu lesen: „Ihrem treuen Freunde Grafen Rolf Helmbach. 7. Februar 1883."
Da der Forst sowie der größte Teil des Sees zur Herrschaft Ilmenau gehörten, die sich im Besitz des Grafen Rolf Helmbach befand, ging man wohl nicht fehl, wenn man in dem Jäger den Eigentümer selbst vermutete.
Das stimmte in der Tat. Gestern erst war er unerquicklicher Vermögensverhältnisse halber zurückgekehrt und hatte einen großen ausländischen Hof verlassen,
Mittwoch, den 3. März 1909. 60. Jahrgang«
In den Musterungsterminen haben sich zu gestellen:
a. die im hiesigen Kreise geborenen Militärpflichtigen, sofern sie nicht außerhalb desselben ihren dauernden Aufenthalt genommen haben;
1) . die nicht im hiesigen Kreise geborenen aber in demselben sich dauernd aufhaltenden Militärpflichtigen und zwar:
1. alle im Jahre 1889 geborenen männlichen Personen, soweit sie nicht schon in den Militärdienst ein- geircten sind oder Ausstand erhalten haben;
2. diejenigen, welche in früheren Jahren zurückgestellt oder überzählig geblieben sind und eine endgültige Entscheidung über ihr Militärverhältnis noch nicht erhalten haben.
Die unter Ziffer 2 bezeichneten Militärpflichtigen haben ihre Losungsscheine mit zur Stelle zu bringen, welche von den Herren Bürgermeistern zu sammeln und vor Beginn des Geschäfts im Musterungszimmer ab- zugeben sind.
Militärpflichtige, welche in den Musterungsterminen ohne genügende Entschuldigung fehlen, haben eine Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen und außerdem die im, A 26, 7 der Wehrordnung angedrohten Nachteile zu ^gewärtigen.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher werden veranlaßt, die Musterungstermine wiederholt bekannt zu machen und den sie angehenden Terminen persönlich beizutvohnen.
Zur Feststellung eines angegebenen Fehlers, wie Epilepsie (Fallsucht), Schwerhörigkeit, Kurzsichtigkeit, Stottern, Taubheit u. s. w. sind drei glaubhafte Zeugen protokollarisch darüber zu vernehmen, ob und in welcher Weise sie selbst die Fehler an den Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Außerdem aber find darüber ärztliche Zeugnisse, Zeugnisse der Ortsvorstände, der Geistlichen und Lehrer vorzulegen.
Wer an Epilepsie (Fallsucht) zu leiden behauptet, hat drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen. Auch kann das Vorhandensein des Leidens angenommen werden, wenn der Nachweis desselben in anderer glaubwürdiger Weise geführt ist.
Die Gesuche um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst (Reklamationen) sind nach dem vorgeschriebenen Formular aufzustellen bezw. die der früheren
wo er sich der besonderen Gnade der allerhöchsten Herrschaften erfreute.
Lange betrachtete er das Bildnis der Frau, deren Scheitel dicke schwarze Zöpfe gleich einer Krone umgaben. Die Blicke, welche er auf sie richtete, wurden seltsam innig, er mußte ihrer jedenfalls in höchster Verehrung gedenken.
Mit einem tiefen Seufzer steckte er die Photographie wieder ein und gab seinen Gedanken Audienz, die trübe ' auf ihn eindrangen. Durch die langen Jahre fernen Hoflebens kam er auf sein Stammgut als ein Fremder zurück und dies erst auf die wiederholten Bitten seines Verwalters, welcher ihm mitteilte, daß das, was ihm jetzt von seinen einst so zahlreichen Besitzungen übrig geblieben, bis an den Schornstein hinauf mit Hypotheken belastet und neue Hilfsmittel nicht zu entdecken waren.
Sein Leben in der Fremde hatte Unsummen verschlungen, doch fiel ihm niemals ein, daß die Geldquellen einmal versiegen könnten, galt doch das feudale Geschlecht der noch von den alten Preußen abstammenden Grafen Helmbach als das reichste der ganzen Provinz.
Und jetzt! Erkannte es kaum fassen, wenn er daran dächte, was ihm der langjährige Verwalter in den diversen Briefen geschrieben, daß er nämlich angesichts der überlasteten Besitzung kaun: mehr sei als ein Bettler.
Die Hypothekenurkunden sollten sich zum Teil im Besitz seines Nachbars, des erst vor einigen Jahrzehnten geadelten Herrn von Eistedt befinden. Dieser besaß schon bei seiner, Graf Rolfs, Geburt einen großen Teil der ehemals Helmbachschen Güter, die er durch irgendwelche Manipulationen an sich gebracht hatte, und er schien seine Hand auch nach dem Rest ausstrecken zu wollen. Was mochte den Mann dazu treiben, den Ruin der Familie Helmbach so konsequent vorzubereiten?
Er erinnerte sich dunkel einer Andeutung seines plötzlich verstorbenen Vaters, die von einem unversöhnlichen
Jahrgänge — welche den Herren Bürgermeistern bereits übersandt worden sind ev. zu erneuern und sofort hierher einzureichen Im letzteren Falle bedarf es also einer Neuaufstellung nicht, nur die vorgekommenen Veränderungen sind in den betreffenden Spalten des Fragebogens genau zu wahren. Die zugehörigen Anlagen sind ordnungsgemäß zu nummeriren und zu heften, andernfalls sie zur Vervollständigung zurückgegeben werden müssen. Bei Aufstellung der Reklamationen sind die §§ 32 und 33 der Wehrordnung (Beilage zum Amtsblatt Nr. 35 für 1901) genau zu beachten.
Zur Vermeidung von Nachteilen bringe ich noch Folgendes zur Kenntnis:
1. Diejenigen Personen, zu deren Gunsten reklamiert wird (Eltern, Geschwister u. s. w), haben im Musterungstermin persönlich zu erscheinen, damit sie auf ihre Arbeitsfähigkeit vom Militärarzt untersucht werden können.
Von den Geschwistern des Reklamierten haben sowohl die Brüder, wie die Schwestern, welche das 14. Lebensjahr erreicht haben, vor der Ersatzkommission zu erscheinen, und kann deren Ausbleiben nicht damit entschuldigt werden, daß sie sich etwa auswärts in Lehre oder Dienst befinden.
2. Ueber die Unterstützung eines Reklamierten, welcher nicht bei den Eltern wohnt, ist ein amtlicher Nachweis zu erbringen z. B. Postanweisungsabschnitte oder Posteinlieferungsscheine u. s. w.
3. Wenn zwei Söhne einer Familie, welche beide zur Musterung zu erscheinen haben oder von denen der ältere bereits in das Militär eingestellt ist, nicht gleich zeitig entbehrt werden können, so ist gemäß § 32 Nr. 3 der Wehrordnung einer von ihnen und zwar stets bei Mge»e rechtzeitig (d. h. bis zur Musterung) zu reklamieren, später einlaufende Reklamationen müssen zurückgewiesen werden.
4. Soweit es die Verhältnisse nötig erlcheinen lassen ist die Reklamation zu erneuern, da eine einmalige Berücksichtigung derselben keineswegs auch für die folgenden Jahre Gültigkeit hat.
Die Herren Ortsvorstände wollen die betreffenden Reklamanten auf vorstehende Bestimmungen wiederholt aufmerksam machen und denselben die erforderliche Belehrung und Hilfe zu teil werden lassen.
5. Mit Rücksicht auf die große Zahl der alljährlich bei den Militärbehörden eingehenden Gesuche Militärpflichtiger oder ihrer Angehörigen um Zuteilung zu anderen Truppenteilen werden die Militärpflichtigen
Hasse des Eistedt ihnen gegenüber sprach. Auf seine diesbezügliche Frage hatte der alte Herr nur sorgenvoll das Haupt geschüttelt und geantwortet: „Du wirst es noch früh genug erfahren, mein Junge."
Obgleich der alte Graf das feine Gewebe erkannte, das sich immer enger um ihn schlang, konnte er es trotz aller Anstrengungen nicht verhindern. Er verstand eben nicht zu rechnen. Die Grafen Helmbach waren stets vornehme Herren und die Kunst des Haushaltens war nicht ihre Familientugend gewesen. Im Gegenteil, sie hatten immer eine offene Hand und eine Bitte fand bei ihnen sofort ein geneigtes Ohr.
Trotzdem aber konnte das ungeheure Vermögen unmöglich so schnell in Rauch aufgegangen, sein, sagte sich der Nachdenkende. Wo war es denn aber geblieben? Hatten es ungetreue Hände beiseite geschafft? Solche Unsummen ließen sich jedoch nicht so ohne weiteres unterschlagen, die Entdeckung würde in diesem Falle auf dem Fuße gefolgt sein. Wo also, wo?
Ein flüchtiger Blick in die Bücher hatte ihn belehrt, daß es schlecht um ihn stand, sehr schlecht, und bald würde wohl der Sequester seinen Einzug in Ilmenau halten, den letzten größeren Helmbachschen Besitz, der als Majorat nicht verkauft werden konnte. Er, ein Graf Helmbach, um dessen Gunst sich Hofwürdenträger bemühten, gewissermaßen unter Kuratel!
„Nein, das wird nie geschehen," kam es durch seine zusammengebissenen Zähne.
Fast liebevoll richtete er seinen Blick auf den neben ihm liegenden, kostbar gearbeiteten Drilling. Es gab ja so manchen Jagdunfall, dachte er. Ihn als den letzten seines Stammes würde niemand vermissen, außer vielleicht sie, welche ihn stets mit Freundschaftsbezeigungen überhäufte, sie, an die er denken mußte, immer und immer wieder, trotzdem er wußte, daß seine Wünsche auf Erreichbarkeit keinen Anspruch machen konnten, denn die Sterne, die begehret man nicht... 160,18