Kreisötatt
für die Stadt und den Kreis Schlüchtern.
M 41 Samstag, den 2. Oktober. 1W9.
Eheschließungen russischer Staatsangehöriger im Inland. Im Anschluß an den Runderlaß vom 17. Februar 1905 (Min. Bl. f. d. i. V. S. 39).
Nach einer Mitteilung des Herrn Ministers der auswärtigen Angelegenheiten sind die Bestimmungen über die Ausstellung der im Artikel 43 § 1 des Preußischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgesehenen Ehefähigkeitszeugntsse neuerdings für die dem römisch-katholischen Bekenntnis angehörenden russischen Untertanen geändert worden. Die bisher in solchen Fällen zuständige Polizeibehörde soll künftighin nur dann zur Ausstellung des Zeugnisses berufen sein, wenn der römilch-katholische russische Untertan mit dem Angehörigen eines andern Bekenntnisses die Ehe schließen will. Gehören dagegen beide Verlobte dem römisch-katholischen Bekenntnis an, so wird das Zeugnis von dem römisch-katholischen Geistlichen des Ortes erteilt, an dem der russische Verlobte in Rußland wohnt oder zuletzt gewohnt hat.
Berlin W. 64, den 26. August 1909.
Wilhelmstraße 65.
Der Justtzminister. Der Minister des Innern I. A. (Unterschrift). I. A. (Unterschrift).
An den Herrn Regierungspräsidenten zu Cassel.
Wird den Herren Standesbeamten der Landgemeinden zur Kenntnis und Beachtung mitgeteilt.
Schlüchtern, den 22. September 1909.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses: ________Valentiner.____ J.-Nr. III. B. 8. 280. D. M. d. ö. A. II. d. 2039 M. d. I. Die auf den Runderlaß vom 23. Februar d. Js. — III. B. 851 D. M. d. ö. A., II. d. 547 M. d. J. — erstatteten Berichte haben erkennen lassen, daß die sogenannten fliegenden Bauten (Zirkusbauten, Schaubuden, Karussels und dergl.) vor ihrer Zulassung zur Benutzung nicht überall in ausreichender Weise auf ihre Standfestigkeit hin und in Rücksicht auf die Sicherheit des Publikums geprüft werden.
Mit bezug auf den von mir, dem Minister des Innern ergangenen Erlaß vom 4. April 1907, betreffend Vorkehrungen bei dem Betriebe von Schaukeln (M. Bl. f. d. i. V. S. 134), ersuchen wir deshalb Ew. Tit. die Polizeibehörden Ihres Bezirks auf die ihnen bei der Prüfung und Genehmigung fliegender Bauten obliegende Verantwortung hinzuweisen und ihnen zur Pflicht zu machen, Bauten der gedachten Arr nicht ohne vorhergegangene sachgemäße Prüfung für die Oeffent-
rlichkeit freizugeben. Soweit den Behörden entsprechend vorgebilde e Organe nicht zu Gebote stehen, ist darauf Bedacht zu nehmen, private Sachverständige, gegebenenfalls befähigte Handwerksmeister, zu den Prüfungen hinzuzuziehen.
Hinsichtlich der Prüfung zeitweiliger Zirkusanlagen verweisen wir auf die Vorschriften im § 122 der mit Erlaß vom 6. April d. I. - III. B. 775 D. B. M. d. ö. A., H c. 1146 M. d. I. dorthin mitgeteilten neuen Musterverordnung über die bauliche Anlage von Tyeatern rc. deren Bestimmungen zweckmäßig auch oei der Prüfung großer Schaubuden zur Richtschnur zu nehmen sein werden.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten. des Innern.
I. V. (Unterschrift). I. V. gez. Holtz.
J.-Nr. 10210. Vorstehender Ministerialerlaß wird den Ortspolizeibehörden zur Beachtung milgeleilt.
Die neue Polizei-Verordnung, betreffend die bauliche Anlage rc. von Theatern u. s. w. ist im Regierungs- Amtsblatt Nr. 29. für 1909 enthalten.
Schlüchtern, den 25. September 1909.
Der Königliche Landrat: J. V. Schultheis.
J-Nr. P. 2243 a. An Stelle des als Polizei« Präsident nach Hannover versetzten bisherigen Landrats von Beckerath habe ich dem mit der kommissarischen Verwaltung des Landratsamtes des Landkreises Hanau beauftragten 'Landrat Freiherr Laur von Münchhofen zum landesherrlichen Kommissar bei dem Vorsteheramte der Jsraeliten in Hanau ernannt.
Cassel, den 20, September 1909.
Der Regierungspräsident, (gez.) Bernstorff.
J.-Nr. 10227. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen in den Kreisblättern Nr. 40 von 1899 und Nr. 41 vom Jahre 1903, die Erteilung von Wandergewerbescheinen betreffend, ersuche ich die Ortspolizeibehörden die Anträge auf Erteilung von Wandergewerbescheinen für das Kalenderjahr 1910 baldigst hierher einzureichen.
Zugleich bestimme ich gemäß Ziffer 65, Schlußsatz, der Ausführungs-Anweisung zur Gewerbeordnung vom 1. Mai 1904 — Sonderbeilage zum Amtsblatt Nr. 24 für 1904 — daß sämtliche Anträge auf Erteilung von Wandergewerbescheinen für das Jahr 1910 aus den Städten Schlüchtern, Stein au, Salmünster und Soden nach Muster A und B des Antragsformulars zu behandeln sind.