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Kreisötall

für die Stadt und den Kreis Schlüchtern.

M 11.

Samstag, den 13. März.

1909.

Bekanntmachung.

Die Zinsscheine Reihe II Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der 3%igen deutschen Reichs­anleihe von 1899 über die Zinsen für die zehn Jahre vom 1. April 1909 bis 31. März 1919 nebst den Erneuerungsscheinekt für die folgende Reihe werden vom 1. März d. Js. ab ausgereicht, und zwar:

durch die Königlich Preußische Kontrolle der Staats­papiere in Berlin S.W. 68, Oranienstr. 92/94, durch die Königliche Seehandlung (Preußische Staats­bank) in Berlin W. 56, Markgrafen-str. 46a, durch die Preußische Zentralgenossenschaftskasse in Berlin C 2, am Zeughause 2,

durch alle Reichsbankhaupt- und Reichsbankstellen und alle mit Kasseneinrichtung versehenen Reichsbank­nebenstellen durch alle preußische Regierungshaupt­kassen, Kreiskassen Oberzollkassen, Zollkassen und hauptamtlich verwaltete Forstkassen,

durch diejenigen Oberpostkassen, an deren Sitz sich keine Reichsbankanstalt befindet,

ferner in Bayern durch die Königliche Hauptbank in Nürnberg und ihre sämtlichen Filialen,

an Orten ohne Reichsbankanstalt:

in Sachsen durch die Königlichen Bezirkssteuereinnahmen, in Württemberg durch die Königlichen Kameralämter, in Baden durch die Mehrzahl der Großherzoglichen Finanz- und Hauptsteueränrer,

in Hessen durch die Großherzoglichen Bezirkskassen und Steuerämter,

in Sachsen-Weimar durch die Großherzoglichen Rech- nungsäniter,

in Elsaß-Lothringen durch die Kaiserlichen Steuerkassen in den übrigen Bundesstaaten durch verschiedene von ihnen bekannt gegebene Kassen.

Formulare zu den Verzeichnissen, mit welchen die zur Abhebung der neuen Zinssckeinreihe berechtigenden Erneuerungsscheine (Anweisungen, Talons) einzuliefern sind, werden von den vorbezeichneten Äusreichungs- stellen unentgeltlich abgegeben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Erneuerungsscheine abhanden geksmmen sind.

Berlin, den 17. Februar 1909.

Reichsschuldenverwaltung. gez. v. Bischoffshausen.

St. 198. Die Herren Bürgermeister derjenigen Stadt- und Landgemeinden des Kreises, in denen Ge­werbebetriebe bestehen, deren Veranlagung zur Gelberde Feneclöjchvessns

steuer für 1909 in einem außerhalb des Kreises Schlüchtern gelegenen Orte erfolgt ist, ersuche ich, mir umgeyend die hiervon auf die Gemeinden des Kreises Schlüchtern entfallenden Gewerbesteuerteilbeträge unter Angabe der Gewerbebetriebe anzuzeigen.

Schlüchtern, den 10. März 1909.

Der Vorsitzende der Steuerausschüsse der Gewerbesteuerklassen III u. IV

Valentiner. _ ________

St. 197. Die von mir festgesetzten Gemeindesteuer­listen für 1909 erhalten die Stadt- und Gemeindebe- Hölden des Kreises in den nächsten Tagen mit dem Ersuchen, sie nach § 80 des Einkommensteuer-Gesetzes in Der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 1906 vierzehn Tage lang, und zwar vom Freitag den 19. März bis einschließlich Freitag den 2. April d. J. öffentlich auszulegen. Der Beginn der Auslegung ist in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. In dieser Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, daß den S i uerpflichiigen gegen das Ergebnis dieser Veranlag - usig Das Re btsmirtel der Berufung zusteht, welches nui in de^ Zeit vom Sonnabend den 3. April bis einschließlich Sonnabend den 1. Mai d. Js. bei dem Unterzeichneten schriftlich oder zu Protokoll eingelegt werden kann.

Den Steuerpflichtigen ist die Einsicht in die Ge- meindesteuerliste nur bezüglich ihrer eigenen Besteuerungs- i inertmale gestattet. Die Zeit der Auslegung der Listen ist auf den Titelseiten derselben zu bescheinigen.

Schlüchtern, den 10. März 1909.

Der Vorsitzende der Einkommonsteuer-Veranlagungs-Kommission.

Valentiner.__

St. 133. Die von den Mitgliedern der Vorein- schätzungs-Kommissionen für Mitwirkung bei der Ein­kommensteuer Voreinschätzung für 1909 lequidierten Versäumnisgebühren sind von der Königlichen Regier­ung zu Cassel auf die hiesige Königliche Kreiskasse (Hanauerstraße 38) zur Zahlung angewiesen.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, die Be- teiligren davon zu benachrichtigen.

Schlücytern, den 10. März 1909,

Der Vorsitzende

der Elnkommensteuer-Veranlagungs-Kommission:.

_________________Valentiner._____

I -Nr. 2542. Mit Bezug auf § 2 letzter Absatz, der Polizeiverordnung, betreffend die Regelung des vom 1. September 1906 und die