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WernerAitung

mit amtlichem Rreisblatt.

Monatsbeilage: Landwirtschaftlicher Ratgeber.

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.

,M 7. Mittwoch, den 22. Januar 1908.

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59. Jahrgang,

. Fortwährend

werden Bestellungen auf die Schlüchterner Zeitung

mit amtlichem Kreisblatt von allen Postanftalten, Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegengenommen.

er Schlüchterner den meisten Erfolg, im Kreise Schluch­

toseraie

da sie die größte 9lu$age der

ten! erscheinenden Zeitungen besitzt.

Amtliches.

J.-Nr. 55 R. K.

Wie bereits in den Jahresberichten bekannt gegeben worden ist, hat das Central-Komitee des Roten Kreuz­vereins 'in den letzten Jahren in wachsendem Umfange sich bemüht, unbemittelten und würdigen kranken Teil­nehmern an den Kriegen 186 4, 1866 und 1870/71 freie Brunnen- und Badekuren zu bewilligen und zu diesem Zwecke nicht bloß besondere Veteranenheime vom Roten Kreuz in Kissingen, Ems und Wiesbaden ein­gerichtet, sondern auch Vorkehrungen getroffen, daß in anderen Badeorten, in welchen nach den jeweiligen Er­krankungen der Patienten resp, nach dem Gutachten der Aerzte eine Kur erforderlich erscheint, solche unentgelt­liche oder auch erhebliche ermäßigte Badekuren ge­nehmigt werden können.

Von vielen Seiten sind bereits Beweise dafür ein« gelaufen, daß durch diese Art der Fürsorge einem häufig gehegten Wunsche entsprochen werden kann, und daß in der Tat auch diese Zuwendungen von den Veteranen aus das angenehmste und daulbarste empfunden werden. Es soll daher auch in der Zukunft in gleicher Weise und wenn durchführbar, in noch weiterem Maße damit fortgefahren werden.

Indem ich hiervon Kenntnis gebe, ersuche ich, evtl. Anträge aus Bewilligung unentgeltlicher Badekuren an kurbedürftige Veteranen mir bis spätestens 15. März er. einzureichen und dabei folgende Unterlagen beizn- fügen:

1. die Militärpapiere des Gesuchstellers, es

Odke Kerzen.

Roman von Erwin Friedbach. 1

(Nachdruck nicht gestattet.)

Ein sonnig-freundlicher Oktobermorgen leuchtet über den Straßen der großen Hansestadt, in denen das bunt- bewegte Treiben des geräuschvollen Tages sich in seinen ersten Anfängen zu regen beginnt.

Vom Venloer Bahnhof herkommend, fuhr eine Droschke, bte Vor einem der stattlichen Paläste der Ferdinandstraße anhielt. Etwas zögernd wurde der Schlag geöffnet, und eine junge Dame stiegheraus; sie war in Trauerkleidern nnd der schüchterne Ausdruck ihres auffallend lieblichen Ge- slchteS, aus dem zwei tiefblaneAugen kindlich rein und befan­gen blickten,ließ erkennen, daß sie fremd an diesem Platz und ratlos dastaud. Im selben Moment jedoch wurde schon die Haustüre geöffnet, und auf der Schwelle erschien hastig Fräulein Wilma, die ältere Schlvester der Erwarteten.

Lange hielten die beiden sich umschlungen.Meine liebe Doca, welch ein Wiedersehen! Du kannst Dir denken, wie schmerzlich auch mich der Verlust des Großvaters getrof- feu hat, mit dem unser einziger und letzter. Verwandter aus dein Leben schied! Nun sind wir beide ganz allein und wollen deshalb doppelt innig zu einander halten, nicht wahr? Armes Kind," fügte sie, liebkosend die rosig zarte ^-ange der Jüngeren streichelnd, hinzu,mie mag es Dir zu Mute sein, so aus dem stillen Kreise Eures zurückge- zogenen Lebens plötzlich herausgerissen und in die fremde, kalte Welt hmansgestoßeu zn sein."

owbVater hat während der letzten Monate seines langiainen Hinstorbeus sehr gelitten, Wilma, so sehr, daß er den ^oe als eine Erlösung willkommen hieß; das war es auch, was mich den Verlust standhaft ertragen und mit bem Gedanken memer Zukunft unter Fremden allmählich vertrank werden ließ."

So ist's recht, meine Dora, Kopf ob ! O, mir ist auch gar nicht bange um Dich, Du hast den Fond in Dir, über­all den rechten Weg zu finden. Aber nun komm hinauf,

2. ein ärztliches Zeugnis, aus welchem hervorgehen muß:

a. die Art der Erkrankung bei Lungen- und Kehlkopfleiden auch eine Angabe, ob Ansteckungs« gefahr vorliegt oder nicht),

b. die nach der Natur des Leidens angezeigte Wahl des Badeortes,

c. ein Bericht der Ortspolizeibehörde über die Wär« digkeit und Bedürftigkeit des Antragstellers.

Ich bemerke dazu, daß in besonders dringenden Fällen das Central-Komnee sich auch entschlossen hat, einen Beitrag zu den Reisekosten zu leisten und daß es auch für die Folge nach dieser Richtung die Bedürft tigkeitsfrage prüfen wird. Ich hoffe indessen, daß es den Bemühungen der Zweigvereine gelingen wird, ent­sprechende Beihilfen für die Reise und die Ausstattung mit Kleidungsstücken aus ihrer Umgebung resp, durch eventuelle Verwendung bei den örtlichen Kriegervereins - Vorständen u. f. w. verfügbar zu machen. Eine An­gabe darüber in bem Begleitschreiben erscheint erwünscht.

Schlächtern, den 15. Januar 1908.

Der Vorsitzende des Roten-Kreuz-Vereins: Valentiner, Landrat.

Aas neue Scheckgesetz.

Der dem Reichstage vorliegende Scheckgesetz-Entwurf enthält in der Hauptsache die folgenden Bestimmungen. Zunächst wird der Text eines Schecks genau bestimmt und sodann angebeben, wer als Bezogener bezeichnet werden darf. Als Zahlungsort gilt der bei dem Namen oder der Firma des Bezogenen angegebene Ort. Die Angabe eines andern Zahlungsorts gilt als nicht geschrieben. Ist bei dem Namen oder der Firma des Bezogenen ein Ort nicht angegeben, so gilt der Aus­stellungsort als Zahlungsort. Der Scheck ist bei Sicht zahlbar. Die Angabe einer andern Zahlungszeit macht den Scheck nichtig.

Der auf einen bestimmten Zahlungsempfänger gestellte Scheck kann durch Indossament übertragen werden, wenn nicht der Aussteller die Uebertragung durch die Wortenicht an Order" oder durch einen gleichbedeutenden Zusatz untersagt hat. In Betreff der Form des Indossaments, in Betreff der Legitimation des Besitzers eines indossierten Schecks und der Prüf­ung der Legitimation sowie in Betreff der Verpflichtung des Besitzers zur Herausgabe finden die Vorschriften der Artikel 11 bis 13, 36, 74 der Wechselordnung entsprechende Anwendung. Ein auf eine Abschrift des

da ist Rike, sie wird die Koffer besorgen, wir gehen zuerst in meine eigene kleine Stube, wo wir Zeit haben, ein halbes Stündchen gemütlich zu verplaudern. Morgen ist nämlich der Geburtstag unseres GeheimratS, wir haben große Gesellschaft, und da kannst Du Dir vorstellen, was als Hauptführerin des weitläufigen Hausstandes aller auf meinen Schultern ruht."

Wissen GeheimratS, daß ich so ganz arm und schutz­los dastehe, Wilma?"

Sie hatte die Worte leise gesprochen, als ob sie sich der Frage vor der Schlvester schäme, während eine leichte Röte ihr Antlitz überhauchte.Ja, Dora, sie wissen alles; siehst Du, mit dem Bertuschnngssystem ist es nichts, man gerät da allzu leicht in schiefe Lagen. Ich habe gelernt, er mit der einfachen Wahrheit zu halten, das ist die leichteste Rolle und besitzt den großen Vorzug, dem Menschen ein ruhiges Gewissen zu geben."

Sie hatten unterdessen die breiten Treppen zum zwei- ten Stock erstiegen, mo der Professor Geheimrat Ulrich von Waßmut wohnte, der vor mehreren Jahren mit seiner zahlreichen Familie von Berlin nach hier verzogen war.

Sie befanden sich gleich darauf in Wilmas Zimmer, das am äußersten Ende des langen Korridors lag und auf graue Nachbarsmauern sah. Ein Bett hinter grünem Schirm, zwei Kommoden, ein runder Tisch vor dem alt­modischen Roßhaarsofa, ein ziemlich abgenutzter Teppich, mehrere Stühle und einfacher Bilderschmuck bildeten das Mobiliar; nur an dem einzigen Fenster stand als hervor­ragende Zierde noch ein riesiger Blumentisch mit unge- wöhnlich üppigen und wohlgepflegten Blattpflanzen, Pal- nten und Schlinggewächsen, dem Auge ein angenehmer Ruhepunkt. Aus dem ganzen sprach trotz aller Schlichtheit geistige Anmut der Bewohnerin.

Hier sind wir bei mir ; ganz nett, nicht wahr, Dora? Wie gefallen Dir meine Pflanzen, sind das nicht wahre Prachtexemplare? Und ivie dankbar für das bißchen Mühe sie sind, die man sich mit ihnen gibt! Ja, siehst Du, ich habe auch meine Freuden."

Schecks gesetztes Indossament ist jedoch unwirksam. Das gleiche gilt von eipem Indossamente des Bezogenen gilt als Quittung. Der Scheck kann nicht angenommen werden. Ein auf den Scheck gesetzter Annahmevermerk gilt als nicht geschrieben. Der im Inland ausgestellte und zahlbare Scheck tst binnen zehn Tagen nach der Ausstellung bem Bezogenen am Zahlungsort zur Zahl­ung vorzulegen. Für Schecks, die im Ausland aus­gestellt, im Inland zahlbar sind, bestimmt der Bundesrat die Vorlegungsfrift. Das gleiche gilt für Schecks, die im Inland ausgestellt, im Ausland zahlbar sind, so­fern das ausländische Recht keine Vorschrift über die Zeit der Vorlegung enthält.

Der Bezogene, der den Scheckbetrag bezahlt, kann die Aushändigung des quittierten Schecks verlangen. Der Ablauf der Vorlegungsfrist ist auf das Recht des Bezogenen zur Zahlung ohne Einfluß. Ein Widerruf des Schecks ist erst nach dem Ablauf der Vorlegungs­frist wirksam. Die Vorschriften wegen der Benachrich- tung der Vormänner und ihres Einlösungsrechts sowie wegen des Umfangs der Regreßforderung und der Befugnis zur Ausstreichung von Indossamenten, auf die bisher die Artikel 45 bis 48, 50 bis 52 und der Artikel 55 der Wechselordnung vollinhaltlich angewendet werden sollten, werden dahin eingeschränkt, daß der Inhaber des vergeblich zur Zahlung vorgelegten Schecks verpflichtet ist, seinen unmittelbaren Vormann innerhalb zweier Tage nach der Ausstellung der Zahlungsver­weigerung oder Protesturkunde, spätestens aber inner­halb zweier Tagr nach dem Abläufe der Vorlegungs­frist von der Nichtzahlung des Schecks zu benachrichtigen.

Die Verjährung der Regreßansprüche gegen den Aussteller und die übrigen Vormänner, die im übrigen für Europa auf drei Monate belassen wurde, ist für Island und die Faröer auf sechs Monate verlängert worden. Im Auslande zahlbare Schecks dürfen auch auf solche Bezogene lauten, auf die nach dem aus­ländischen Rechte ein Scheck gezogen werden darf. Schecks, welche vor dem auf ihnen angegebenen Aus­stellungstag im Umlauf gesetzt sind, sind nicht stempel- frei. Für die Entrichtung der Abgabe haftet als Ge­samtschuldner jeder, der am Umläufe des Schecks im Sinne des § 5 des Gesetzes betreffend die Wechsel­stempelsteuer im Jnlande vor dem Ausstellungstage teilgeommen hat. Auf früher ausgestellte Schecks finden die Vorschriften des neuen Gesetzes keine An­wendung.

Auf dem Tische lag eine schneeweiße Decke, da» blau- gemusterte Kaffeegeschirr stand bereit, daneben ein Körb­chen mit frischen Semmeln. Wilma fing an, Dora zu be­dienen, deren Schönheit jetzt, nachdem sie den verhüllen­den Krepphut abgetan und die reiche Fülle des goldblonden Haares das ovale feingeschnittene Antlitz frei umgab, noch bester zur Geltung gelangte.

Also die Aussichten sind immerhin recht gute für Dich, mein Herz; Du kommst in ein vorzügliche» Hau»," bemerkt« Wilma, indem sie ein Rundstück mit Butter bestrich und eS der Schwester hinschob.

Wilma Fürstner, eine sympathische Erscheinung von mittlerer Größe in hellgrauem Kleid und weißem Latz- schürzchen, sauber und gewandt, mochte zu Au»gang bei Zwanziger stehen. Sie trug da» volle aschblonde Haar schlicht, doch geschmackvoll um ein blaffe», schmale» Ge­sicht geordnet. In den hellen, freundlichen Augen lag zu- weilen etwa» Müder, Abgehetzte». Wilma hatt« die Ge­wohnheit von Zeit zu Zeit diese müden Augen zu schlie- ßen, und iu solchen Minuten lag auf ihren einnehmenden Zügen eine tödliche Erschlaffung.

Ich fürchte nur, da ich kein Examen gemacht habe, werden meine Kenntnisse den Anforderungen nicht genü­gen, obgleich mir die Aussicht, in ein so vornehme» Haus zu kommen, recht verlockend erscheint."

Deine Kenntnisse, Dora! Die werden doch au»r«ichen, einem sechsjährigen Kinde Lesen und Schreiben zu lehren und der alten Dame, Frau Therese von Ast, die noch dazu einst unserer seligen Mutter beste Freundin gewesen ist und zudem ein lebhafte» Interesse für Dich hegt, vorzu- lesen! Als ob wir nicht wüßten, daß der gute Großpapa seine Abende dort in Eurem abgeschiedenen Winkel bei Bergedorf damit verbrachte, Dich im Lateinischen und Grie­chischen und war sonst noch an gelehrten Dingen in sei­nem klugen Kopfe steckte, zu unterrichten, und Du ihm eine aufmerksame Schülerin warst. Jetzt kommt Dir da» zu statten, heutzutage muß jeder lernen, auf eigenen Füßen zu stehen." x 140,1t