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Die Kosten dieser Kommission haben die Lotterie- inhaber zu decken und es kann von ihnen zu diesem Zwecke ein von dem Regierungspräsidenten zu Mlinr mender Prozentsatz des Wertes der auszugebenden Lose vor deren Ausgabe eingefordert werden.

3. Der Oberpräfidevt trifft Entscheidung bis zum 1. Dezember und benachrichtigt im Falle Der Geneh­migung das betreffende Hauptzollamt wegen der Ver­steuerung der Lose.

4. Die Regierungspräsidenten haben alle weiteren Anordnungen zu treffen. Dahin gehören auch die Anweisung der mit der Ueberwachung des Lotterie­unternehmens betrauten Ortspolizeibehörden und die erforderlichen Maßnahmen, damit der Vertrieb der Lose nicht beanstandet wird.

5. Den mit der Ueberwachung des Lotterieunter­nehmens betrauten Ortspolizeibehörden wird hiermit die Prüfung der bei dem Lotterieunternehmen zur Ausgabe gelangenden Drucksachen mit der Maßgabe übertragen, daß sie, falls die Lose und Bekanntmachungen mit den gegebenen Vorschriften und den Verlosungs­bedingungen übereinstimmen, selbständig, andernfalls aber erst nach Einholung der Genehmigung des Ober- präsidenten den Vertrieb der Lose bezw. die Veröffent­lichung der Bekanntmachungen zulassen können.

6. Diese Anordnung tritt zuerst bei den für das Jahr 1909 beantragten Lotterien in Kraft.

Cassel, den 3. August 1908.

Der Oberpräsident: gez. Hengstenberg.

Wird mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Befugnis, welche nach Ziffer 5 der Anordnung den mit der Ueberwachung von Lotterieunternehmungen betrauten Ortspolizeibehörden beigelegt' ist, schon von jetzt ab Anwendung findet. (A II. 6492.)

Cassel, den 13. August 1908.

Der Regierungs-Präsident: Graf v. Bernstorff.

J.-Nr. 12391. Von dem im Auftrage des Finanz­ministeriums und des Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten herausgegebenen Werke:

Der Boden und die landwirtschaftlichen Verhält­nisse des Preußischen Staates"

ist soeben der achte Band im Verlage von Paul Parey in Berlin S.W., Hedemannstraße 10, erschienen. Er ist wiederum von dem Kaiserlichen Geheimen Regierungs­rate a. D. Professor Dr. August Meitzen unter Mit­wirkung berufener Fachmänner herausgegeben worden und bildet den Schlußband des ganzen, insbesondere für die heimische Landwirtschaft überaus wertvollen Werkes, mit dessen Bearbeitung der Herausgeber schon im Jahre 1865 begonnen hat. Die ersten vier Bände, die im wesentlichen die Verhältnisse des Staatsgebietes vor dem Jahre 1866 behandeln, sind bis zum Jahre 1871 erschienen, worauf noch besonders aufmerksam gemacht wird.

Schlüchtern, den 14. September 1908.

Der Königl. Landrat: Valentin er.

J.-Nr. 12568. In der Schafherde der Gemeinde Uerzell ist die Räude festgestellt worden.

Schlücktern, den 16. September 1908.

Der Kgl. Landrat: J. V. Schultheis.

J.-Nr. 12466. Unter den Schweinen des Hafners Bernhard Euler zu Steinau ist die Rotlaufseuche fest­gestellt worden. Unter den Schweinen des Weißbinders Bernhard Eyrich daselbst ist sie wieder erloschen.

Schlüchtern, den 17. September 1908.

_ Der Königliche Landrat: I. V. Schultheis.

J.-Nr. 12565. Die Herrn Vorsitzenden der Schul- Verbände zu Ahlersbach, Altengronau, Breunings, Elm Hintersteinau, Hütten, Klosterhöfe, Marborn, Neuen- gronau, Niederzell, Oberzell, Sterbfritz und Ulmbach werden hierdurch nochmals an die Erledigung meiner Kreisblatt-Verfügung vom 10. Juli d. Js. J.-Nr. 9525 die Einrichtung der Schulturnplätze betreffend, mit 8 Tagen Frist erinnert.

Schlüchtern, den 16. September 1908.

Der Königliche Landrat: I. V. Schultheis.

J.-Nr. 12448. Unter Bezugnahme auf die Be­kanntmachungen in den Kreisblättern Nr 40 von 1899 und Nr. 41 von 1903, die Erteilung von Wanderge­werbescheinen betreffend, ersuche ich die Ortspolizei­behörden, die Anträge auf Erteilung von Wandergewerbescheinen für das Kalenderjahr 1909 baldigst hierher einzureichen.

Zugleich bestimme ich gemäß Ziffer 65, Schlußsatz, der Ausführungs-Anweisung zur Gewerbeordnung vom 1. Mai 1904 Sonderbeilage zum Amtsblatt Nr. 24 für 1904 daß sämtliche Anträge auf Erteilung von Wandergewerbescheinen für das Jahr 1909 aus den Gemeinden Sannerz, Sarrod, Schwarzenfels, Seidenroth, Sterbfritz, Uerzell, Ulmbach, Uttrichshausen, Vollmerz, Wahlert, Wallroth, Weichersbach, Weiperz und Züntersbachnach Musters. und ödes Antrags­formulars zu behandeln sind.

Ich ersuche die Ortspolizeibehörden, sich die sorg­fältigste Bearbeitung der Anträge angelegen sein zu lassen und in allen Fällen, in welchen eine Veränderung des Steuersatzes angezeigt erscheint, dies bei Vorlage der Anträge zur Sprache zu bringen.

Schlüchtern, den 17. September 1908.

__Der Kgl. Landrat I. V. Schultheis.

Nr. 12702. Für den am 24. Juli 1887 zu Ober­zell geborenen Nikolaus Heinrich Kohlhepp ist um Er­teilung eines Reisepasses nach Amerika nachgesucht worden.

Schlüchtern, den 18. September 1908.

__Der Kgl. Landrat: I. V. Schultheis.

J.-Nr. 12651. Unter den Schweinen des Bild­hauers Friedrich Kaul in Steinau ist die Rotlaufseuche festgestellt worden.

Schlüchtern, den 17. September 1908.

Der Kgl. Landrat I. V.: S ch u l t he i s.

J.-Nr. 12541. In Waldensberg, Kreis Gelnhausen ist die Schweineseuche und in Neudorf, gleichen Kreises, der Milzbrand festgestellt worden.

In Udenhein, gleichen Kreises, ist die Schweine­seuche wieder erloschen.

In Leisenwald, Kreis Gelnhausen, ist der Rausch­brand und in Höchst, gleichen Kreises, die Rotlaufseuche festgestellt worden.

Schlüchtern, den 17. September 1908

Der Königliche Landrat: I. V. Schultheis.