Einzelbild herunterladen
 

I. Nr. 2481. Anstelle des Trichinenschauers Franz Huhn zu Ulmbach ist dessen Sohn, der seitherige Fleisch­beschauer Eduard Huhn als Trichinenschauer für die Gemeinde Ulmbach bestellt und verpflichtet worden.

Schlüchtern, den 27. Februar 1908.

Der Königliche Landrat: Valentiner.

I -Nr. 2482. Anstelle des verstorbenen Trichinen­schauers Lang zu Reinhards ist der Fleischbeschauer Johannes Jöckel II. als Trichinenschauer für die Ge­meinde Reinhards bestellt und verpflichtet worden.

Schlüchtern, den 27. Februar 1918.

Der Königl. Landrat: Valentiner.

J.-Nr. 2427. Nach § 1 des Jmpfgesetzes vom 8. April l874 (Reichsgesetzblatt Seite 31) soll der Schutz- pockenimpfung unterzogen werden:

1. jedes Kind vor dem Ablauf des auf sein Ge­burtsjahr folgenden Kalendeijahres, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden hat;

2. jeder Zögling einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privatschule, mit Ausnahme der Sonntags- und Abendschulen, innerhalb des Jahres, in welchem der Zögling das 12. Lebensjahr zurücklegt, sofern er nicht nach ärztlichem Zeugnis in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überstanden hat oder mit Erfolg geimpft worden ist.

Zur Ausführung dieser Bestimmungen haben nach § 8 des Reglements vom 4. März 1875 (Amtsblatt Seite 118/19) zunächst:

1. Die Herren Standesbeamten vollständige und genaue Listen der in der Zeit vom 1. Januar bis ein­schließlich 31. Dezember vorigen Jahres geborenen und noch am Leben befindlichen Kinder für jede Ge­meinde ihres Bezirks besonders aufzustellen und alsbald hierher einzusenden;

2. Die Herren Lehrer bezw. Schulvorstände der oben unter 2 bezeichneten Unterrichtsanstalten Liften über diejenigen Kinder, welche im laufenden Jahre das 12. Lebensjahr zurücklegen, sowie ein Verzeichnis über diejenigen Schüler aufzustellen und hierher eiuzureichen, für welche der Nachweis der Impfung bisher nicht erbracht worden ist. und

3. die Herren Bürgermeister eine Uebersicht über diejenigen Kinder, welche aus anderen Bezirken zuge­zogen sind, aufzustellen und alsbald hierher einzu­reichen oder Fehlanzeige zu erstatten.

Die Herren Bürgermeister werden hiermit veranlaßt, diese Verfügung den Herren Lehrern bezw. Leiten der oben unter 2 gedachten Unterrichtsanstalten, sowie den- jenigen Standesbeamten, welche nicht zugleich Bürger­meister sind, mit dem Ersuchen vorzulegen, für Anfer­tigung und Einsendung der unter 1 und 2 gedachten Listen, zu welchem Formular-Papier bereits übersandt worden ist, ungesäumt Sorge zu tragen.

Schlüchtern, den 2. März 1908.

Der Königliche Landrat: Valentiner.

J.-Nr. 2696. Den Herren Bürgermeister geht in den nächsten Tagen eine für die Hebammen bestimmte Anweisung des Herrn Kreisarztes vom 27. v. Mts. zu. Ich ersuche, jene Anweisung der Hebamme auszuhändigen und dafür zu sorgen, daß die nach dem Inhalt der

Anweisung erforderliche Flasche durch Vermittelung eines Apothekers alsbald auf Gemeindekosten beschafft und der Hebamme überliefert wird.

Schlüchtern, den 2. März 1908.

Der Königliche Landrat: Valentiner.

J.-Nr. 2813. In den Monaten Januao und Februar d. I. sind folgenden Personen Jagdscheine erteilt worden:

a Jahresjagdscheine

1. Felix Schnetzer, Obergärtner, Ramholz

2. Gregor Herber, Gastwirt, Frankfl^t a. M.

3. Adam Ullrich, Bauer, Altengronau

4. Karl Reuter, Maler, Schlüchtern.

b. unentgeltliche Jagdscheine

1. Teschauer, Gräflicher Oberförster, Romsthal

2. Hoff, Förster, Breunings.

Schlüchtern, den 2. März 1908.

Der Kgl. Landrat: Valentiner.

J.-N. 2641. Mit Bezug auf meine Kreisblatt- Verfügung vom 14. Januar d. Js. J.-Nr. 13623 ersuche ich die Ortspolizeibehörden mir innerhalb 14 Tagen anzuzeigen, ob die Feuerwehren nunmehr mit den durch die Allgemeinen Grundsätze vom 13. Dezember v. I (Regierungs-Amtsblatt 1907 S. 393) vorgeschriebenen Rangabzeichen ausgestattet sind.

Schlüchtern, den 3. März 1908.

Der Königliche Landrat: Valentiner.

J.-Nr. 2769. Gemäß § 5 der Schiedsmannsord- nung vom 29. März 1879 sind der Landwirt Wilhelm Jäger zu Mottgers als Schiedsmann und der Auszüger Philipp Günther daselbst als Schiedsmannsstellvertreter für den Schiedsmannsbezirk Mottgers gewählt und verpflichtet worden.

Schlüchtern, den 3. März 1908.

Der Königliche Landrat: Valentiner.

Prämien auf Entdeckung von Fifchfreveln und Wasserverunreinigungen.

J.-Nr. 2692. Um den immer mehr zunehmenden Fischfreveln und der fischereischädlichen Verunreinigung der Gewässer vorzubeugen, gewährt der Casseler Fischerei-Verein Prämien allen denjenigen, welche Fischfrevel und Verunreinigungen von Gewässern, insofern diese einen nachweisbar schädlichen Einfluß auf die Fische haben, so zur Kenntnis des Vereins oder der zuständigen Polizeibehörde bringen, daß die Frevler rc. gerichtlich bestraft werden können.

Anträge auf Erteilung solcher Prämien sind an den Vereinsvorsitzenden, Herrn Regierungs- und Forst­rat Eberts in Süffel, Kölnischestraße Nr. 76, zu richten.

Schlüchtern, den 3. März 1908,

Der Königliche Landrat: Valentiner.

J.-Nr. 2665. Die Herren Synagogenältesten werden an die Einsendung des Voranschlags über die Ein­nahmen und Ausgaben des Rechnungsjahres 1908/09 erinnert. (Siehe Verfügung vom 3. März 1905 J.-Nr. 2209 Kreisblatt Nr. 11).

Schlüchtern, den 4. März 1908.

Der Königliche Landrat: Valentiner.