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März bei dem zuständigen Kaiserlichen Postamt anzu- melden. Auf die Herstellung später angemeldeter Anschlüsse kann vor Anfang August nicht gerechnet werden.

Cassel, den 8. Februar 1908.

Kaiserliche Ober-Postdirektion.

J.-Nr. 727 K. A. Der Maurer Johannes Möller in Elm ist zum Gemeinderechner der Gemeinde Elm ernannt, bestätigt und vereidigt worden.

Schlüchtern, den 14. Februar 1908.

Der Königliche Landrat: Valentiner.

I -Nr. 19J0. In Mernes, Kreis Gelnhausen, ist die Schweineseuche festgestellt worden.

Schlüchtern, den 15. Februar 1908.

Der Königliche Landrat: Valentiner.

J.-Nr. 719. Die Herren Bürgermeister und Guts­vorsteher mache ich auf die ihnen nach § 24 zweiter Absatz des Bauunsallversichcrungsgefttzes vom 11. Juli 1887 (S. R. G. Bl. von 1900 S. 698) obliegenden Verpflichtungen, die Feststellung der Regie-Bauarbeiten betreffend, mit dem Ersuchen aufmerksam, sich die ord­nungsmäßige Bearbeitung der fraglichen Angelegenheiten in Zukunft besonders angelegen sein zu lassen.

Schlüchtern, den 17. Februar 1908.

Der Königliche Landrat: Valentiner.

J.-Nr. 1941. Diejenigen Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher, welche mit der Erledigung meiner Verfügung vom 6. Januar 1904 J.-Nr. 64 Kreis­blatt Nr. 2, die im Jahre 1907 verstorbenen gerichtlich bestraften Personen betreffend, noch im Rück­stände sind, werden mit 8 Tagen Frist daran erinnert.

Schlüchtern, den 19. Februar 1908.

Der Kgl. Landrat: Valentiner.

J.-Nr. 2089. Die Ortspolizeibehörden ersuche ich auf Veranlassung des Herrn Regierungs-Präsidenten, in Zukunft vor der Erteilung der polizeilichen Erlaubnis zur Aufstellung von Karussellen, Schaubuden und dergl. genau zu prüfen, ob der Antragsteller im Besitze eines für den hiesigen Bezirk und das laufende Kalenderjahr gültigen Wandergewerbescheines ist.

Schlüchtern, den 19. Februar 1908.

Der Königliche Landrat: Valentiner.

J.-Nr. 2182. Die Herren Bürgermeister zu Breu- nings, Gundhelm, Jossa, Klosterhöfe, $J?arborn und Vollmerz werden hierdurch nochmals an die Erledig­ung meiner Verfügung vom 18. v. Mts. J.-Nr. 494 (Kreisblatt Nr. 4) die Zahl der ausgestellten Ge­werbelegitimationskarten betreffend mit 3 Tagen Frist erinnert.

Schlüchtern, den 20. Februar 1908.

Der Königl. Landrat: Valentiner.

J.-Nr. 2180. Die Anmeldung des Bedarfs an Speigefäßen für die Schulen Verfügung vom 30. Oktober v. Js. (Kreisblatt Nr. 49) wird hierdurch nochmals in Erinnerung gebracht.

Schlüchtern, den 20. Februar 1908.

Der Königliche Landrat: Valentiner.

J.-Nr. 1144. Die Ortspolizeibehörden zu Schlüchtern, Salmünster, Heubach, Hohenzell, Jossa, Niederzell, und Sterbfritz werden an die Erreichung der Jahres­berichte der Viehversicherungsvereine erinnert.

Ich mache hierbei darauf aufmerksam, daß zu den Jahresberichten das in meiner Kreisblatt-Verfügung vom 29. Mai v. J. J.Nr. 3513 erwähnte neue Formular zu werwenden und der vorjährige mit dem Prüfungsvermerk des Herrn Regierungs-Präsidenten versehene Jahresbericht mit einzusenden ist.

Schlüchtern, den 20. Februar 1908.

Der Königliche Landrat: Valentiner.

J.-Nr. 2127.

Das diesjährige Musterungsgeschäft wird an den olgenden Tagen, jedesmal von Vormittags S/a Uhr ab im Saale desHessischen Hofes" hierselbst vorgenommen werden und zwar:

Am Dienstag, den 10 März d. Js.

für die Militärpflichtigen aus der Stadt Schlüchtern und den ^Gemeinden Ahl, Ahlersbach, Altengronau, Bellings, Breitenbach, Breunings, Eckardroth, Elm und Gundhelm.

Am Mittwoch, den 11. März d. Js.

für die Militärpflichtigen aus den Gemeinden bezw. Gutsbezirken Herolz, Heubach, Hintersteinau, Hohenzell, Hundsrück, Hütten, Jossa, Kerbersdorf, Klosterhöfe, Kressenbach, Lindenberg, Marborn, Marjoß, Mottgers, Neuengronau, Neustall, Niederzell, Oberkalbach und Öber^ell«

Am Donnerstag, den 12. März d. Js. für die Militärpflichtigen aus den Gemeinden Rein­hards, Romsthal, Salmünster, Sanuerz, Sarrod mit Rabenstein und Rebsdorf, Schwarzenfels, Seidenroth, Soden und Steinau.

Am Freitag, den 13. März d. Js.

für die Militärpflichtigen aus den Gemeinden Sterb­fritz einschließlich des Gutsbezirks Oberförsterei Sterb­fritz, Uerzell mit Klesberg, Ulmbach, Uttrichshausen, Vollmerz mit Ramholz und Hinkelhof einschließlich des Gutsbezirks Ramholz, Mahlert, Wallroth, Weichers- bach, Weiperz und Züntersbach.

Das Zurückstellungsgeschäft (§ 123 der Wehrord­nung) und die Losung finden am Sonnabend, den 14. März d. Js. Vormittags 872 Uhr statt.

In den Musterungsterminen haben sich zu gestellen:

a. die im hiesigen Kreise geborenen Militärpflich­tigen, sofern sie nicht außerhalb desselben thren dauernden Aufenthalt genommen haben;

b. die nicht im hiesigen Kreise geborenen aber in demselben'sich dauernd aufhaltenden Militärpflich­tigen und zwar:

1. alle im Jahre 1888 geborenen männlichen Per­sonen, soweit sie nicht schon in den Militärdienst ein­getreten sind oder Ausstand erhalten haben;

2. diejenigen, welche in früheren Jahren zurück- gestellt oder überzählig geblieben sind und eine end­gültige Entscheidung über ihr Militärverhältnis noch nicht erhalten haben.

Die unter Ziffer 2 bezeichneten Militärpflichtigen haben ihre Losungsscheine mit zur Stelle zu bringen, welche von den Herren Bürgermeistern zu sammeln und