mit amtlichem Kreisblatt i____
Monatsbeilage: Landwirtschaftlicher Ratgeber.
Erscheint Mittwoch und Samstag. ™ Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.
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Das neue Vereinsgesetz.
Der Entwurf eines neuen Vereinsgesetzes, der dem Reichstage zugegangen ist, bestimmt in den Hauptpunkten folgendes: Alle Reichsangehörigen haben das Recht, zu Zwecken, die den Strafgesetzen nicht zuwiderlaufen, Vereine zu bilden und sich zu versammeln. Jeder Verein, der eine Einwirkung auf öffentliche Angelegenheiten bezweckt, muß einen Vorstand und eine Satzung haben. Der Vorstand ist verpflichtet, binnen einer Woche nach Gründung des Vereins die Satzung sowie das Verzeichnis der Mitglieder des Verbandes der für den Sitz des Vereins zuständigen Polizeibehörde einzureichen. Ebenso ist jede Aenderung der: Satzung sowie jede Aenderungen in der Zusammensetzung des Vorstandes binnen einer Woche nach den, Eintritt der Aenderung anzuzeigen. Die Satzung sowie die Aenderungen sind in deutscher Fassung einzureichen.
Wer eine öffentliche Versammlung zur Erörterung örtlicher Angelegenheiten verunstalten will, hat hiervon mindestens 24 Stunden vor dem Beginn der Ver- sammlung unter Angabe des Ortes und "der Zeit bei der Polizeibehörde Anzeige zu erstatten. Für Ver- sa nmlungen der Wahlberechtigten zum Beiriebe der Wahlen zu politischen Körperschaften beträgt die An- zeigefrisi mindestens 12 Stunden. Ueber 'die Anzeige ; soll von der Behörde sofort eine kostenfreie Bescheinig- . ung erteilt werden. Der Landeszentralbehörde bleibt r es überlassen, zu bestimmen, ob und unter welchen Voraussetzungen es einer Anzeige nicht bedarf für i Versammlungen, die unter Jnnehaltung der im ersten Satze bezeichneten Fristen öffentlich bekannt geruach sind. Oeffeutliche Versammlungen unter freiem Him- ■ bedürfen der Genehmigung der Polizeibehörde.
Die Verhandlungen in öffentlichen Versammlungen sind in deutscher Sprache zu führen. Ausnahmen sind mit Genehmigung der Landeszentralbehörde zulässig. Die Polizeibehörde ist befungt, in jede Versammlung zwei Beauftragte zu senden. Diese Beauftragten sind befugt, vom Leiter der Versammlung unter Angabe des Grundes die Auflösung der Versammlung zu ver- , langen, wenn die Genehmigung nicht erteilt ist, wenn die Zulassung des Beauftragten der Polizeibehörde verweigert wird, wenn Bewaffnete aus der Versammlung nicht entfernt werden und wenn Rednern, deren Ausführungen den Tatbestand eines Verbrechens oder eines nicht nur auf Antrag zu verfolgenden Vergehens enthalten, oder die sich verbotswidrig einer nichtdeutschen ^ che bedienen, auf Aufforderung der Beauftragten
L 58. Jahrgang.
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Zum Schluß sprach noch Abg. Liebermann v. Sonnen- berg (wirtsch. Vg.) für eine entschlossene Blockpolitik. — Am Montag entwickelte der neue Staatssekretär des Innern v. Bethmann-Hollweg sein sozialpolitisches Programm. Er kündigte u. a. einen Gesetzentwurf über die Sicherung der Verwaltungen der Ortskrankenkassen gegen politischen Mißbrauch und eine Novelle zum Gesetz über den unlauteren Wettbewerb an. Am Schluß der Sitzung gab Kriegsminister von Einem Erklärungen über den Fall Gädke ab und verlas einen Brief des früheren Obersten, des alles übertrifft, was man bisher von dieser Seite gewohnt war; er wirft dem Kriegsminister nichts weniger als Niederträchtigkeit vor.
— Das preußische Abgeordnetenhaus setzte am Sonnabend die Beratung der Ostmarkenvorlage fort, die von den Abgg. Wolff-Lissa (fr. Vg.) und Dziem- bowski (Pole) bekämpft wurde. Finanzminister Frhr. v. Rheinbaben erklärte, die Regierung fühle sich verpflichtet, gegen das Vordringen des Poloniums vor- zubauen; ohne die Ansiedlungstätigkeit würden heute ganz Posen und Westpreußen polnisch sein. Die Polen pflegten überall den Gedanken der Wiederherstellung des polnischen Nationalstaates durch Boykott und Verhetzung seitens der polnischen Agitation. Zum Enteignungsgedanken habe sich die Regierung nur schweren Herzens entschlossen, aber der Ernst der Lage lasse nichts anderes zu. Man warte in den polnischen Landesteilen nur auf den Augenblick, um sich von Preußen loszureißeu. Darum solle man heute fest zugreifen, sonst werde man später doch, ernstere Maß- . pln ergreifen müssen. Wenn irgendwo, so gelte in dieser Frage das Wort: salus publica suprema lex (das Staatswohl ist das höchste Gesetz). Justizminister Dr. Bcseler führte aus, daß die Vorlage nicht gegen die Verfassung verstoße. Schließlich wurde die Vorlage einer besonderen Kommission überwiesen und die nächste Sitzung auf Donnerstag festgesetzt.
~ Verlegung eines Regiments wegenGenickstarre. Das in Saarburg garnisonierende 97. Infanterieregiment soll nach Straßburg im Elsaß verlegt werden. Man hofft durch diese Maßnahme die im Regiment herrschende Genickstarre zum Erlöschen zu bringen.
— Neue Ascheneruption des Vesuv. Der Vesuv beginnt, wie aus Neapel gemeldet wird, wieder aus drei Krateröffnungen Asche auszuwerfen. Die Pinien- form der Rauchsäule ist weithin sichtbar. Die Asche bedeckt bis jetzt nur die Abhänge des Berges, ohne die Anwohner zu belästigen. Die Eruption wird nicht
Samstag, den 7. Dezember 190'
der Polizeibehörde vom Leiter das Wort nicht entzogen wird. Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so sind die Beauftragten der Polizeibehörde befugt, die Versammlung für aufgelöst zu erklären. Uebertretungen werden mit Geldstrafe bis zu 600 Mark oder Haft bedroht.
Durch das neue Gesetz soll ein einheitliches Recht an die Stelle der jetzigen sehr verschiedenartigen Vor« fünften in den einzelnen Bundesstaaten für das ganze Reich gesetzt werden. Es hebt mancherlei Beschränkungen auf und bringt einige Erleichterungen im Verkehr der Vereinsvorstände mit den Polizeibehörden, gestattet ferner, was bisher nicht der Fall war, auch den weiblichen Personen diexTeilnahme an Vereinigungen und Versammlungen und sieht von der Festsetzung einer Altersgrenze für die Beteiligung jugendlicher Personen an Vereinen und Versammlungen ab. Neu ist die Ermächtigung des Versammlungsleiters zur Auslösung der Versammlung. Politisch von größter Tragweite ist die Bestimmung, daß die deutsche Sprache als öffentliche Versammlungssprache gesetzlich festgelegt werden soll.
Deutsches Reich.
— Der Kaiser gab den 170 Schulkindern von Highcliffe am Sonnabend einen Tee, wozu er einen 6 Fuß hohen Baumkuchen bestellt hatte.
— Der Kaiser wird nächsten Montag von Highcliffe nach London fahren, in der deutschen Botschaft absteigen und vom englischen Königspaar Abschied nehmen. Königin Alexandra von England sandte dem Kaiser einen zweirädrigen Selbstfahrer als Geschenk für die Prinzessin Viktoria Luise nach Highcliffe, von wo der Wagen nach Berlin geschickt wurde.
— Der Reichstag setzte am Sonnabend die Beratung des Etats und des Flottengesetzes fort. Abg Wiemer (fr. Vp.) sprach namentlich über Fragen der inneren Politik und erklärte insbesondere die Bereitwilligkeit seiner Parteifreunde zur Mitwirkung bei der Sanierung der Reichsfinanzen, wobei indessen direkte Steuern gewählt werden müßten. Darauf hielt der Reichskanzler Fürst Bülow wieder eine längere Rede über die innere Politik, in der er in breitem historischen Rahmen besonders die Notwendigkeit betonte, daß der Block unter allen Umständen zusammenhalten müsse. Mit einer rhetorisch trefflich gelungenen Erzählung eines persönlichen Erlebnisses im Sterbezimmer BiZ- marcks schloß Fürst Bülow unter dem stürmischen Beifall aller Blockfreien seine programmatische Rede.
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derte der Schreiber. „Ich muß vorab einen Schlüssel zum Archivschranke unfertigen lassen und eine günstige Gelegenheit abwarten. Vielleicht finde ich diese schon in den nächsten Tagen, verlaßt Euch darauf, sobald ich Euch die Papiere besorgen kann, sollt Ihr sie haben."
Beiden letzten Worten war er aufgestanden. Nachdem er den Rechtskousnlenteu um seine Adresse gefragt und diese erhalten hatte, nickte er dem Vagabunden, der völlig teilnahmlos am Tische saß lind den erloschenen Blick stier auf die Flasche gerichtet hielt, zum Abschied zu und ver- ließ das Zimmer.
Geier machte den Versuch, mit Tümpling eine Unterhaltung anzuknüpfen, doch scheiterte dieser vollständig. Er setzte mißmutig den Hut auf, schlug den Rockkragen wie» der in die Höhe und schritt dann ebenfalls hinaus.
Kaum war er fort, als der Vagabund sich rasch erhob. Ein triumphierendes Lächeln flog über seine Züge, er leerte hastig die Flasche und taumelte tn8 Schenkzim- mer, um dort seine Orgie fortzusetzen.
*
Acht Tage waren seit jenem Abend verstrichen. Nach wenigen Stunden ging das alte Jahr zu Ende und ein neues begann, an welches schon tausend und abertausend Hoffnungen und Wünsche sich klammerten.
Die Uhr hatte eben fünf geschlagen. Meta, die allein in ihrem Stübchen saß, zündete ein Licht an, um die begonnene Stickerei, mit der sie ihren Bräutigam morgen zu überraschen gedachte, zu beenden.
Das helle lustige Zimmer, welches sie im Hause Horns bewohnte, war gerade so eingerichtet, wie ihr früheres Dachstübchen, ein Beweis, daß Meta an lieben, alten Gewohnheiten hing und auf eine trauliche Häuslichkeit großen Wert legte. In dem Aenßeren des Mädchens dagegen war eine große Veränderung vorgegangen. Aus den einst so hellen,strahleudenAngen schaute jetzt düstereSchlver- mut, und jener verborgene, tief int Herzen ruhende Gram, -essen gewaltsam zurückgedrängtes Feuer an den Lebens-
WnLrennöars Kerzen.
Roman von Otmar Wilms. 33
„Ich bin ein armer Mann," erwiderte der Schreiber schüchtern, „habe eine zahlreiche Familie, dabei ein geringes Gehalt und Schulden. Nur meiner Familie zu Liebe unternehme ich das Wagestück, welches mich um Amt und Freiheit bringen kann."
„Das ist Eure Sache," sagte Geier scharf. „Um es kurz zu machen, seid Ihr mit fünfhundert Taler zufrieden?"
„Es sei," antwortete der Schreiber nach einer Pause, „doch muß ich die Hälfte voraus haben."
„Und warum das?" fragte Geier gereizt. „Traut Ihr mir nicht?"
„Bei solchen Geschäften ist teilweise Vorausbezahlung Sitte," entgegnete der Schreiber ruhig. „Ich bestehe um so fester auf meinem Verlangen, weil Tümpling mir sagte, er wisse nicht, ob jenes Paketchen, welches ich im Archiv- schranke Horns gesehen habe, das rechte sei."
Der Vagabund, der inzwischen der Flasche wacker zugesprochen hatte, nickte mit den: Kopfe. „Nehmt Euch in acht vor dem da," sagte er, auf Geier zeigend, „er ist ein schlauer Patron. Laßt Euch die Hälfte der Summe vorauszahlen, uudübergebt mir die Papiere, sobald Ihr sie habt, ich werde Sorge tragen, daß Euch die andere Hälfte Eures Lohnes nicht entgeht."
Der Rechtskonsulent schoß einen wütenden Blick auf den Sprechenden, der mit selbstzufriedenen Lächeln sein Glas zum Munde führte und dem Schreiber vertraulich gütliche. „Der Mensch ist betrunken," versetzte er achsel- zuckend, „dazu ein Blutsauger, der jeden Dienst zweimal bezahlt haben iuin. Kommt morgen früh zu mir, Ihr sollt das Geld haben. Spielt Ihr aber den Falschen," fuhr er, den Arm des Schreibers krampfhaft pressend, fort, „dann hütet Euch vor mir, in meinem Hasse bin ich unversöhnlich. Bis wann glaubt Ihr mir das Paketchen verschaffen zu können?"
„ grübet kam ich näheres nicht bestimmen," erwi-
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pulsen zehrt und nicht eher ruht, bis es sie zum Schweigen gebracht hat. Verwelkt waren die Rosen, die einst auf ih- ren, jetzt so bleichen Wangen blühten, blaß und fieber- trocken die einst so frischen, purpurroten Lippen, und eingefallen die vollen Formen des schlanken Körpers. Julius hatte sie oft nach dem Grunde dieser so plötzlich einge- tretenen Veränderung gefragt, die ihm um so auffallender war, als er keine Krankheits-Dymptome bei ihr entdeckte. Aber auf alle seine Fragen erhielt er stets die, von einem wehmütigen Lächeln begleitete Antwort, sie kenne ihn nicht, eine ihr lelbstunerklärliche Schwermut, die sie befallen habe, müsse Schuld daran tragen. Seine Bitte, eine Er- Holungsreise anzutreten, schlug sie ab. Sie wußte, daß eine solche ihrSeelenleiden nicht lindern konnte, dessen Grund sie wohl kannte.
Sie war zu schwach, dem Kampfe zu widerstehen, ja täglich gab sie ihm sogar neue Nahrung, indem sie jene Briese, die ihr in den letztvergangenen Wochen, in kur- zen Zwischenräumen, zngeschickt worden waren, an jedem Morgen aufs neue wieder las. Es waren ihrer sechs, keiner trug eine Unterschrift, und ihr Wort für Wort über- einftimmenber Inhalt lautete also: „Verlassen Sie das Haus eines ehrlichen Mannes, der schwer unter dem Druck- einer Verpflichtung leidet, die er einer Diebin gegenüber in einer schwachen Stunde übernommen hat. Sie wissen wohl nicht, wie die öffentliche Meinung über Sie urteilt. Eine Freisprechung wegen Mangel an Beweis wäscht die Schnld von dem Angeklagten nicht ab; so lange für die Unschuld Beweise fehlen, bleibt das Urteil des Volkes, je- nes allein kompetenten Richters, auf ihm haften, mag ihn das Gesetz auch freigeben. Die Bitte des Doktors Als- dorf, der nicht so töricht sein wird, ein Mädchen, welches seinen guten Ruf und die Ehre verloren hat, zur Lebensgefährtin zu nehmen, mag er Ihnen dieses auch tausend- mal versprechen, der nur darauf sinnt, sich von dem Versprechen, welches ihn an Sie fesselt, losjagen zu können, bewog den Notar Horn, Ihnen eine Zufluchtsstätte in seinem Hause anzubieten. 144,18