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mit amtlichem Rreisblatt. Monatsbeilage: Landwirtschaftlicher Ratgeber.
Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.
M 17.
Mittwoch, den 27. Februar 1907.
58. Jahrgang.
Amtliches.
J.-Nr. 1811. Unter dem Rindviehbestande des Oberamtmanns Keiser in Steinau ist der Milzbrand ausgebrochen.
Schlüchtern, den 25. Februar 1907.
Der Königliche Landrat: gez. Valentiner.
J-Nr. 1818. Das diesjährige Musterungsgeschäft wird an den folgenden Tagen, jedesmal von Vormittags 83/4 Uhr ab, im Saale „Zum Deutschen Kaiser" hierselbst vorgenouimen werden und zwar:
Am Montag, dem 4. März d Js.
für die Militärpflichtigen aus der Stadt Schlüchtern und den Gemeinden Ahl, Ahlersbach, Alteugronau, Bellings, Breitenbach, Breunings, Eckardroth, Elm und Gundhelm.
Am Dienstag, dem 5. März d Js. für die Militärpflichtigen aus den Gemeinden bezws. Gutsbezirken Herolz, Heubach, Hintersteinau, Hohenzell, Hundsrück, Hütten, Jossa, Kerbersdorf, Klosterhöfe, Kreffenbach, Lindenberg, Marborn, Marjoß, Mottgers, Neuengronau, Neustall, Niederzell, Oberkalbach und Oberzell.
Am Mittwoch, dem 6. März d Js.
für die Militärpflichtigen aus den Gemeinden Reinhards, Romsthal, Salmünster, Sannerz, Sarrod mit Rabenstein und Rebsdorf, Schwarzenfels, Seidenroth, Soden und Steinau.
Am Donnerstag, dem 7. März d. Js für die Militärpflichtigen aus den Gemeinden Sterbfritz einschl. des Gutsbezirkes Oberförsterei Sterbfritz, Uerzell mit KleSberg, Ulmbach, Uttrichshausen, Vollmerz mit Ramholz und Hinkelhof einschl. des Gutsbezirkes Rani- Holz, Wahlert, Wallroth, Weichersbach, Weiperz und Züntersbach.
Das Zurückstellungsgeschäft (§ 123 der Wehrordnung) und die Losung finden am Freitag, dem 8. März d. Js. Vormittags 8.7« Uhr statt.
In den Musterungsterminen haben sich zu gestellen:
a. die im hiesigen Kreise geborenen Militärpflichten, sofern sie nicht außerhalb desselben ihren dauernden Aufenthalt genommen haben;
b. die nicht im hiesigen Kreise geborenen aber in demselben sich dauernd aufhaltenden Militärpflichtigen und zwar:
1. alle im Jahre 1887 geborenen männlichen Personen, soweit sie nicht schon in den Militärdienst eingetreten sind oder Ausstand erhalten haben;
2. diejenigen, welche in früheren Jahren zurückgestellt oder überzählig geblieben sind und eine endgültige Entscheidung über ihr Militärverhältnis noch nicht erhalten haben.
Die unter Ziffer 2 bezeichneten Militärpflichtigen haben ihre Losungsscheine mit zur Stelle zu bringen, welche von den Herren Bürgermeistern zu sammeln und vor Beginn des Geschäfts im Musterungszimmer ab- zugeben sind.
Militärpflichtige, welche in den Musterungsterminen ohne genügende Entschuldigung fehlen, haben eine Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen und außerdem die im § 26,-7 der Wehrordnung angedrohten Nachteile zu gewärtigen.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvvrsteher werden veranlaßt, die Musterungstermine wiederholt bekannt zu machen und den sie angehenden Terminen persönlich beizuwohnen.
Gemäß der einschlägigen gesetzlichen Bestimmung sind zur Feststellung eines angegebenen Fehlers, wie Epilepsie (Fallsucht), Schwerhörigkeit, Kurzsichtigkeit, Stottern, Taubheit u. s. w. drei glaubhafte Zeugen protokollarisch darüber zu vernehmen, ob und in welcher Weise sie selbst die Fehler an den Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Außerdem aber sind darüber ärztliche Zeugnisse, Zeugnisse der Ortsvorstände der Geistlichen und Lehrer vorzulegen.
Wer an Epilepsie (Fallsucht) zu leiden behauptet, hat drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen. Auch kann das Vorhandensein des Leidens angenommen werden, wenn'
der Nachweis desselben in anderer glaubwürdiger Weise geführt ist.
Die Gesuche um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst (Reklamationen) sind nach dem vorgeschriebenen Formular aufzustellen bezw. die der früheren Jahrgänge — welche den Herren Bürgermeistern bereits übersandt worden sind ev. zu erneuern und sofort hierher einzureichen. Im letzteren Falle bedarf es also einer Neuaufstellung nicht, nur die vorgekommenenVeründer- ungen sind in den betreffenden Spalten des Fragebogens genau zu wahren. Die zugehörigen Anlagen sind ordnungsgemäß zu nummeriren und zu heften, andernfalls sie zur Vervollständigung zurückgegeben werden müssen. Bei Aufstellung der Reklamationen sind die §§ 32 und 33 der Wehrordnung (Beilage znm Amtsblatt Nr. 35 für 1901) genau zu beachten.
Zur Vermeidung von Nachteilen bringe ich noch Folgendes zur Kenntnis:
1. Diejenigen Personen, zu deren Gunsten reklamirt wird (Eltern, Geschwister u. s. w.), haben im Musterungstermin persönlich zu erscheinen, damit sie auf ihre Arbeitsfähigkeitjvom Militärarzt untersucht werdenkönnen.
Von den Geschwistern des Reklamirten haben sowohl die Brüder, wie die Schwestern, welche das 14. Lebensjahr erreicht haben, vor der Ersatzkommission zu erscheinen, und kann deren Ausbleiben nicht damit entschuldigt werden, daß sie sich etwa auswärts in Lehre oder Dienst befinden.
2. Ueber die Unterstützung eines Reklamirten, welcher nicht bei den Eltern wohnt, ist ein amtlicher Nachweis zu erbringen, z. B. Postanweisungsabschnitte oder Posteinlieferungsscheine u. s. w.
3. Wenn zwei Söhne einer Familie, welche beide zur Musterung zu erscheinen haben oder von denen der ältere bereits in das Militär eingestellt ist, nicht gleich zeitig entbehrt werden können, so ist gemäß § 32 Nr. 3 d.r Wehrordnung einer von ihnen und zwar stets der jüngere rechtzeitig (d. h bis zur Musterung) zu reklamiren, später einlaufende Reklamationen müssen zurückgewiesen werden.
4. Soweit es die Verhältnisse nötig erscheinen lassen, ist die Reklamation zu erneuern, da eine einmalige Berücksichtigung derselben keineswegs auch für die fol- geuden Jahre Gültigkeit hat.
Die Herren Ortsvorstände wollen die betreffenden Reklamanten auf vorstehende Bestimmungen wiederholt aufmerksam machen und denselben tue erforderliche Belehrung und Hilfe zu teil werden lassen.
5. Mit Rücksicht auf die große Zahl der alljährlich bei den Militärbehörden eingehenden Gesuche Militärpflichtiger oder ihrer Angehörigen um Zuteilung zu anderen Truppenteilen werden die Militärpflichtigen darauf aufmerksam gemacht, daß Wünsche hinsichtlich der Einstellung bei einem bestimmten Truppenteil spätestens bei der Generalmusterung vorzubringen sind unter Anführung der Gründe, welche dazu Veranlassung geben.
Nach der Generalmusterung auf schriftlichem Wege vorgebrachte Gesuche dieser Art haben nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Gründe dazu erst nach der Aushebung eingetreten sind.
Die Rekrutierungsstammrollen werden den Herren Bürgermeistern einige Zeit vor dem Musterungsgeschäft wieder zugchen. Die darin eingetragenen Mannschaften, welche ihren dauernden Aufenthalt in der Gemeinde haben, sind auf 8 Uhr Morgens pünktlich in das Musterungszimmer vorzuladen und nach erfolgter Vorladung die Stammrollen nebst besonderer Ladungsbescheinigungen bestimmt bis zum 28. d. Mts. bei Meidung einer Ordnungsstrafe von 5 Mk. anher zurückzureichen.
Die Herren Bürgermeister wollen darauf hinwirken, daß die Militärpflichtigen mit reiner Leibwäsche, rein gewaschenem Körper und nicht in betrunkenem Zustande zur Musterung erscheinen.
Nachträgliche Anmeldungen zur Stammrolle sind mir unter Anschluß des Losungsscheines sofort mittelst besonderen Berichts vorzulegen.
Schlüchtern, den 21. Februar 1907.
Der Civil-Vorsitzende der Ersatzkommission des Aushebungsbezirks Schlüchern.
Valentiner.
Christliche Arbeit dervegullg.
Der neue Reichstag weist gegenüber dem vorigen eine doppelte, entscheidende Wandlung auf.
Die äußerste Linke ist arg zusammengeschrumpft; wo einstmals 79 Sozialisten saßen, sind jetzt nur noch 43 geblieben, und etwa 12 davon haben ihr Mandat nur der Hilfe des Zentrums zu danken. Die „freien" Gewerkschaftsführer sind meist auf der Strecke geblieben ; das Organ des christlichen Textilarbeiterverbandes sagt hübsch und drastisch: „Vor der Wahl brüllende Löwen, nach der Wahl begossene Pudel." Das radikale Trüpp- lein um Bebel wird im neuen Reichstag herzlich wenig zu bedeuten haben. Wenn Bebel künftig mit den Händen fuchtelt und meint, er verstünde alles — Asien und Afrika, Kavallerieattacken und den Bau von Panzerkreuzern — tausendmal besser als die Sachverständigen der Regierung, so wird man über den komischen Alten lächeln; die Mär von dem unaufhaltsamen Voranschreiten der sozialistischen Arbeiterbataillone ist aus. Schon beginnt der innere Kampf zwischen Revisionisten und Radikalen im geschlagenen Heere.
Auf der anderen Seite aber, und das ist noch viel bedeutsamer, sind nun berufene christliche Arbeitervertreter im Reichstage. Nun ist es nicht mehr eine Hoffnung, sondern eine Wirklichkeit: wenn Singer, Stadthagen, Ledebour usw. als „Arbeiter" reden, treten aus den nationalen Parteien heraus echte Arbeiterführer gegen sie auf, die in der Lage sind, die Arbeiterinteressen aus eigener Erfahrung heraus zu beurteilen und entschieden zu vertreten, zugleich aber die Feindschaft zwischen Kaiser und Reich entschieden ablehnen. Da verzeichnen wir mit besonderer Genugtuung, daß in Wetzlar-Altenkirchen mit 15000 gegen 1100u Stimmen der Generalsekretär des Gewerkvereins christlicher Bergarbeiter, Franz Behrens, in den Reichstag entsandt worden ist. Franz Behrens, der nur eine einfache mecklenburgische Landschule besucht hat, leitete den christlichnationalen Arbeiterkongreß 1903 in Frankfurt a. M, auf dem 200 Arbeiter-Delegierte 622 000 deutsche Arbeitnehmer vertraten und war dann der Sprecher der Kongreßabordnung vor dem deutschen Reichskanzler. Und nicht nur die christlichen Bergleute haben jetzt ihre Vertretung im Deutschen Reichstage, sondern ebenso hat der christliche Textilarbeiterverband seinen Vorsitzenden C. M. Schiffer und der Zentralverband christlicher Bauhandwerker und Bauhilfsarbeiter seinen Vorsitzenden I. Wiedeberg in den Reichstag entsandt, und Reichstagsabgeordneter I Giesberts ist Mitglied des christlich-sozialen Metallarbeiterverbandes. Dazu kommt noch die tatfrohe Persönlichkeit von Wilh. Schack, dem Vorsteher des Deutschnationalen Handlungsgehilfenverbandes (80 000 Mitglieder). So tritt nun auch in die nationalen Parteien eine, wenn auch noch kleine, Phalanx eng untereinander verbundener Arbeiterführer ein, evangelische und katholische, die be« rusene Wortführer einer christlich-nationalen Arbeiterbewegung sind. Die neue Bewegung hat ihre Führer aus sich selbst herausgesetzt, was allemal das Zeichen gesunder Entwicklung ist, und hat ihnen den Weg zur Reichstagstribüne geebnet: Kommen nun Regierung und nationale Parteien den gesunden Wünschen dieser christlich-nationalen Bewegung entgegen, so ist der Weg geebnet zur Ueberwindung unserer sozialen Krisis. Wer nun noch hoffnungslos und träge bei Seite steht, kennt die Zeichen der Zeit nicht.
Auch eine intimere Kenntnis der christlichen Gewerkschaften zeigt immer wieder hoffnungsfrohe Bilder. Mit großer Tatkraft haben die Führer, jeder in seiner Partei, an dem beendeten Wahlkampf teilgenoinmen, haben es aber streng vermieden, die Gewerkschaft selbst in den Wahlkampf hineinzuzerren. Die ruhige Gewerkschaftsarbeit, die wahrend der Wahlwochen zurückgetreten war, beginnt nun wieder mit allem Nachdruck; es ist auch eine Freude zu sehen, wie in den letzten Jahren sich die christlichen Gewerkschaftsblätter äußerlich erweitert und innerlich vervollkommnet haben. Ein Blatt wie die Düsseldorfer „Textilarbeiterzeitung" zu lesen, ist ein wirklicher Genuß; und ein Aufsatz wie der in der letzten „Heimarbeiterin" über die sozialen Verhältnisse in der Berliner Heimarbeit hat direkt wisseu- schaftlicheu Wert.