Kretsvlatt
für die Stadt und den Kreis Schlüchtern.
H^ Samstag, den 17. Februar. 1906«
^Bekanntmachung.
2111t 1. März wird in dem zum Landbestellbezirke der Kaiserlichen Postagentur in Ulmbach gehörenden Orte Sarrod in Verbindung mit der daselbst bereits bestehenden Telegraphenhilsstelle eine Posthilfstelle eröffnet, deren Verwaltung dem Telegraphenhilfstellen- inhaber, Bürgermeister Link, übertragen ist.
Cassel, den 3. Februar 1906.
Kaiserl. Oberpostdirektion: Hoffmann.
Das diesjährige Musterungsgeschäft für den Kreis Schlüchtern wird an den folgenden Tagen, jedesmal von vormittags 8'/^ Uhr ah, im Saale „Zum Deutschen Kaiser" hierselbst vorgenommen werden und zwar:
Am Donnerstag, den 8. März d. Js. für die Stadt Schlüchtern und die Gemeinden Ahl, Ahlersbach, Altengronau, Bellings, Breitenbach, Breunings, Eckardroth, Elm und Gundhelm.
Am Freitag, den 9. März d. I für die Gemeinden bezw. Gutsbezirke Herolz, Heubach, Hintersteinau, Hohenzell, Hundsrück, Hütten, Josfa, Kerbersdors, Klosterhöfe, Kressenbach, Lindenberg, Mar- born, Marjoß, Mottgers, Neuengronau, Neustall, Niederzell und Oberkalbach.
Am Sonnabend, den 10. März d. Js. für die Gemeinden bezw. Städte Oberzell, Reinhards, Romsthal, Salmünster, Sannerz, Sarrod mit Rabenstein nnd Rebsdorf, Schwarzenfels, Seidenroth, Soden und Steinau.
Am Montag, den 12. März d. Js. für die Gemeinden Sterbfritz einschl. des Gutsbezirkes Oberförsterei Sterbfritz, Uerzell mit Klesberg, Ulmbach, Uttrichshausen, Vollmerz mit Ramholz und Hinkelhof, einschl. des Gutsbezirkes Ramholz, Mahlert, Wallroth, Weichersbach, Weiperz und Züntersbach.
Das Zurückstellungsgescbäft (§ 123 d. Wehrordnung) und die Losung finden am Dienstag, den 13. März d. Js. vormittags 8% Uhr statt.
In den Musterungsterminen haben sich zugestellen:
a. die im hiesigen Kreise geborenen Militärpflichtigen, sofern sie nicht außerhalb desselben ihren dauernden Aufenthalt genommen haben;
b. die nicht im hiesigen Kreise geborenen aber in demselben sich dauernd aufhaltenden Militärpflichtigen und zwar:
1 . alle die im Jahre 1886 geborenen männlichen Personen, soweit sie nicht schon in den Militärdienst eingetreten sind oder Ausstand erhalten haben;
2 .' diejenigen, welche in früheren Jahren zurückgestellt oder überzählig geblieben sind und eine endgültige Entscheidung über ihr Militärverhältnis »och nicht erhalten haben.
Die unter Ziffer 2 bezeichneten Militärpflichtigen haben ihre Losungsscheine jmit zur Stelle zu bringen, welche von den Herren Bürgermeistern zu sammeln und vor Beginn des Geschäfts im Musterungszimmer abzugeben sind.
Militärpflichtige, welche in den Musterungsterminen ohne genügende Entschuldigung fehlen, haben eine Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen und außerdem die im § 26,-7 der Wehrordnung angedrohten Nachteile zu gewärtigen.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher werden veranlaßt, die Musterungstermine wiederholt bekannt zu machen und den sie angehenden Terminen persönlich beizuwohnen.
Gemäß der einschlägige« gesetzliche« Bestimmung sind zur Feststellung eines «»gegebene« Fehlers, wie Epilepsie (Fallsucht), Schwerhörigkeit, Kurzsichtigkeit, Stottern, Taubheit u. s. W. drei glaubhafte Zeugen protokollarisch darüber zu vernehme«, ob und i« welcher Weise sie selbst die Fehler an den Militärpflichtigen wahrgenomme« haben. Außerdem aber sind darüber ärzt« liche Zeugnisse Zeugnisse der Ortsvorstände der Geistlichen und Lehrer vorzulege«.
Wer an Epilepsie (Fallsucht) zu leiden behauptet, hat drei glaubhafte Zeugen hier« für zu stelle«, oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringe«. Auch !ka«u das Vorhandensein des Leidens angenom- men werden, wenn der Nachweis desselben in anderer glaubwürdiger Weise geführt ist.
Die Gesuche um Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst (Reklamationen) sind nach dem vorgeschriebenen Formular aufzustellen bezw. die der früheren Jahrgänge - welche den Herren Bürgermeistern bereits übersandt worden sind — ev. zu erneuern und spätestens bis zum 20. Februar d. Js. hierher einzureichen. Im letzteren Falle bedarf es also einer Neuaufstellung nicht, nur die vorgekommenen Veränderungen sind in den betreffenden Spalten des Fragebogens genau zu wahren. Die zugehörigen Anlagen ind ordnungsgemäß zu nummeriren und zu heften, andernfalls sie zur Vervollständigung zurückgegeben