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b Tagesjagdscheine:

1. Diegelmann Emil, Gastwirt, Uitrichshausen.

2. Kohlhepp Fvral, Rechtskandidat, Steinau.

c. Unentgeltliche Jagdscheine:

1. Ditzel Cornelius, Hilfsjäger, Zünlersbach.

2. Ouehl, Hilssförster, Neuengronau.

Schlüchiern, den 3. Januar 1906.

Der Kgl. Landrat: I. V.: S ch u I t h e i s.

Die Wandergewerbescheine für das Kalenderjahr 1906 können bei der Königlichen Kreiskasse hier selbst und den Staatssteuererhebestellen in Empfang genommen werden.

Schlächtern, den 4. Januar 1906.

Der Kgl. Landrat: I- V. S ch u l t h e i s.

Das Proviankanu setzt den freihändigen Ankauf von Roggen, Haser, iWiesenheu und Roggenstroh aus der letzten Ernte zu den gangbaren Tagespreisen fort. Es werden selbst die kleinsten Mengen angenommen.

Die Einlieferung von Roggen, Hafer und Heu kann ohne vorherige Anmeldung uns an jedem Wochentage von 8 bis l2 Uhr vormittags sowie von 2 bis 4 Uhr nachmittags erfolgen. Für die Einlieferung von Stroh ist wegen Beschränkheit des Lagerraumes vorherige Anfrage erforderlich.

Hanau, den 2. Januar 1906.

Königliches Proviantamt.

Nachrichten

über die Einstellung in Unterossizierschulen.

1. Die Unteroffizierschulen haben die Bestimmung, junge Leute, die das wehrpflichte Alter erreicht haben, und die sich dem Militärstande widmen wollen, kosten­frei zu Unteroffizieren heranzubilden.

2. Der Aufenthalt in der Unteroffizierschule dauert im allgemeinen dreiJahre, in dieser Zeit erhalten die jungen Leute gründliche militärische Ausbildung und Unterricht, der sie befähigt, bei sonstiger Tüchtigkeit auch die bevorzugteren Stellen des Unteroffizierstandes (Feld­webel rc.), und des Beamtenstandes (Zahlmeister 2e.) zu erlangen.

Der Unterricht umfaßt: Lesen, Schreiben und Rech­nen, deutsche Sprache, Anfertigung aller Arten von Dienst­schreiben, Geschichte, Erdkunde, Naturlehre, Stenographie- Hand- und Planzeichnen, sowie Gesang.

Die gymnastischen. Uebungen bestehen in Turnen, Bajonettfechten und Schwimmen.

3. Der Aufenthalt in der Unteroffizierschule giebt den jungen Seihten keinen Anspruch auf die Beförderung zum Unteroffizier; sie hängt vielmehr lediglich von der guten Führung und der erlangten Dienstkenntnis des Ein­zelnen ab. Die vorzüglichsten Unteroffizierschüler können in beschränktem Maße bereits auf den Unteroffizierschulen zu überzähligen Unteroffizieren befördert werden und treten bei ihrem Ausscheiden in das Heer sogleich in etatsmäßige Unteroffizierstellen.

4. Die Unteroffizierschüler werden in erster Linie der Infanterie überwiesen, können aber auch nach Ermessen des .Kriegsministeriums den Maschinengewehr- Abteilungen, der Feld- und Fußartillerie, den Pionieren, den Bezirkskommandos und der Marine-Infanterie zugeteilt werden. Für die Verteilung ist in erster Reche das dienstliche Bedürfnis maßgebend, indessen

sollen die Wünsche der Einzelnen um Zuteilung an bestimmte Truppenteile nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

5. Die Unteroffizierschüler gehören zu den Militär­personen des Friedensstandes, stehen daher wie jeder andere Soldat unter den militärischen Gesetzen und haben beim Eintritt den Fahneneid zu leisten.

6. Der in die Unteroffizierschule Einzustellende muß das wehrpflichtige Alter erreicht haben, also mindestens 17 Jahre all sein, darf aber das 20. Jahr noch nicht vollendet haben.

Er muß mindestens 154 cm groß, vollkommen ge­sund, frei von körperlichen. Gebrechen, sowie wahr­nehmbaren Anlagen zu chronischen Krankheiten sein und die Brauchbarkeit für den Friedensdienst der In­fanterie besitzen.

7. Der Einzustellende muß sich tadellos geführt haben, lateinische und deutsche Schrift mit einiger Sicherheit lesen und schreiben können und in den vier Grund­rechnungsarten bewandert sein.

8. Der Eintritt in einer Unteroffizierschule kann nur dann erfolgen, wenn sich der Freiwillige zuvor schriftlich ver­pflichtet, nach erfolgtet Ueberweisung aus der Unrer- offizierschule an einen Truppenteil noch vier Jahre ak­tiv im Heere zu dienen. Heer, Kaiserl. Marine und Kaiserl. Schutztruppe sind hier gleichbedeutend.

9. Der Einberufene muß mit ausreichendem Schuh­zeug, zwei Hemden und mit 6 Mark zur Beschaffung des erforderlichen Putzzeuges versehen sein.

10. Wer in eine Unteroffizierschule ausgenommen zu werden wünscht, hat sich bei dem Bezirkskommandeur seines Aufenthaltsortes oder bei einer Unteroffizierschule (in Biebrich, Ettlingen, Jülich, Marienwerder Potsdam, Treptow a. R. und Weißenfels) oder Unlerofsiziervor- schrue (in Annaburg, Bartenstein, Greifenberg 1. Pomm., Neubreisach, WeAurg und Wohlau) persönlich zu melden und hierbei folgende Schriftstücke vorzulegen:

a) einen von dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission seines AuShebungsbezirks ausgestellten Meldeschein,

b) den Konfirmationsschein bz. einen Ausweis über den Empfang der ersten Kommunion,

c) etwa -vorhandene Schulzeugnisse,

d) eine amtliche Bescheinigung über die bisherige Be- schäftigungsmeise, über früher überstandene Krank-

. Heilen und etwaige erbliche Belastung.

Eisie Einstellung findet nur bei den Unteroffizier- schule« in Biebrich, Ettlingen und Marienwerder statt und nicht bei den Unteroffizierschulen in Jülich, Pots- bam, Treptow a. R. und Weißenfels, da diese sich aus Unteroffiziervorschülern ergänzen.

11. Ist die Prüfung im Lesen, Schreiben und Rechnen sowie die ärztliche Untersuchung günstig ausgefallen, so wird zunächst die Verpflichtungs-Verhandlung über die vor­geschriebene längere aktive Dienstzeit (Ziffer 8) aufge- nommen.

Die Freiwilligen erhalten durch Vermittlung des Bezirkskommandos den Annahmeschein won der Untere offizierschule, der sie zugeteilt sind. i

Nach.EMtluyg des AnnahmeWeists stritt derFrei­willige in die Klasse der vorläufig in die Heimat beur­laubten Freiwilligen. Die Einberufung erfolgt von der Unteroffizierschule, die den Annahmeschein ausgestellt hat, durch Vermittelung des Bezirkskommandos.