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Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.
Mittwoch, den 19. April 1905.
56. Jahrgang.
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Die Haftpfllicht der Landwirte und die Haftpflichtversicherung.
Man findet häufig, daß über das Wesen der Haft» Pflicht und dementsprechend auch der Haftpflichtversicherung bei den Landwirten nicht die richtige Vorstellung besteht. Vielfach wird die Haftpflichtversicherung mit der Unfallversicherung verwechselt, und doch handelt es sich um zwei ganz verschiedene Begriffe. Während die Unfallversicherung eine Entschädigung der im Betriebe verletzten Arbeiter, Betriebsbeamten und kleineren Be- triebsunternehmer bezweckt, hat die Haftpflichtversicherung eine ganz andere Bedeutung. Sie verfolgt nämlich das Ziel, den Versicherungsnehmer von dem Schadensersätze zu befreien, den er nach dem Gesetze dritten Personen (unter Umständen auch der Berufsgenossenschaft) leisten muß, sei es wegen Verletzung einer Person oder Beschädigung von Eigentum. Wenn also die Haftpflichtversicherung eintreten soll, so hat dies zur Voraussetzung, daß einem Dritten ein Schaden entstanden ist, den der Versicherungsnehmer ersetzen muß. Dies ist zunächst der Fall, wenn er selbst den Schaden schulvhafter Weise verursacht hat (z. B. durch Unaufmerksamkeit bei der Leitung eines Fuhrwerks, durch Nichteinfriedigung von Gruben, Nichtstreuen bei Glatteis u. s w.) Aber auch für Schäden, die von seinen Angestellten, Bediensteten und Kindern verschuldet sind, kann eine Haftung des Versicherungsnehmers entstehen (z. B. bei mangelhafter Beaufsichtigung). Endlich haftet er auch, wenn ein von ihm gehaltenes Tier einen Schaden angerichtet hat.
Es ist ohne weiteres ersichtlich, daß die Gefahr, haftpflichtig zu werden, für einen Landwirt nicht zu unterschätzen, und daß die Haftpflicht des Tierhalters für ihn von ganz besonderer Bedeutung ist. Denn gerade dieser Berufsstand ist mehr wie andere auf das Halten von Tieren angewiesen. Die Gefahr ist um so größer, als die Ersatzpflicht selbst dann eintritt, wenn der Tierhalter keinerlei Schuld an diesem Schaden trägt. Bedenkt man ferner, daß unter Umständen Entschädigungssummen in Frage kommen, deren Höhe selbst einen wohlsituiertpn Mann wirtschaftlich zu Grunde richten kann, so ist es wohl außer Frage, daß eine Versicherung gegen diese Gefahr von keinem verständigen Landwirt versäumt werden sollte.
Für eine solche Versicherung mußten aber seither recht erhebliche Prämien gezahlt werden. Auf Antrag der Landwirtschaftskammern ist jetzt bei der landwirt
Der Kkeins Doktor.
Roman von W. Sartory.
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Eine Weile blickte er sinnend hinunter auf den silber- Senden Bach, dann legte er sich auf die Bank in der e nieder. Hier, nahe an dem sprudelnden Wasser, war es kühl und die umstehendenBüsche boten genügend Schatten.
Mit seinem zierlichen Stock malte der junge Mann in dem blauen SilberkieS. Allerhand Namen hatte der Stock schon hervor gebracht, aber sein Besitzer schien immer noch nicht befriedigt zu sein. Wahrhaftig, er machte jetzt den kühnen Versuch, den Kopf einer jungen Dame hinzuzaubern, und es gelang gar nicht schlecht. Die Umrisse eines Mädchenkopfeswaren wohl gelungen.Lange blickte der junge Mann sinnend darauf, dann griff er in seine Brusttasche und nahm ein Pack Papiere heraus. Ein kleines Visiten- täschchen fiel dabei zur Erde. Hastig hob er es auf, steckte die übrigen Papiere in die Brusttasche zurück und entnahm dem Täschchen eine zierliche Elfenbeinkarte. „$rma von Hochheim" stand darauf. Seufzend stand der junge Mann auf und ging weiter.
Eine Karte war unter die Bank gefallen und lag unbeachtet da. Heben wir sie auf, vielleicht verrät sie uns, wer verjünge Mann ist. „Dr. Retlow" künden uns die Buchstaben.
Dr. Retlow, der junge Mann war eS wirklich, ging nachdenklich den Weg weiter. An einer Abzweigung angekommen, schlug er den Weg unten am Bach ein. Jetzt befiel ihn auf einmal eine nervöse Unruhe. Suchend schweifte sein Blick umher. ,
Wo war sie nur? Er wollte ihr doch ihr Eigentum, die Karte, die sie verloren, zurückgeben.
Wenn Dr. Retlow ehrlich sein wollte, so muhte er sich eingestehen, daß eS ihm weniger darum zu tun war, der Dame ihr Eigentum zurückzugeben als nur mit ihr bekannt zu werden, denn an der Karte war ihr doch schließlich nichts gelegen.
schaftlichen Berufsgenossenschaft zu Caffel eine Versicherungsanstalt auf Gegenseitigkeit für Landwirte gegründet, deren Satzungen unter Mitwirkung von praktischen Landwirten festgestellt sind, und welche daher den landwirtschaftlichen Bedürfnissen nach jeder Richtung Rechnung trägt. Mit Errichtung dieser Anstalt, deren Satzungen soeben vom Bundesrat genehmigt sind, ist für die Landwirte die denkbar günstigte Einrichtung zur Versicherung gegen Haftpflicht getroffen. Die Hauptvorzüge bestehen im wesentlichen
1. in der Billigkeit der Verwaltung, welche bewirkt, daß die Beiträge voraussichtlich nicht hoch sein werden,
2. in der klaren Fassung der Satzungen, welche jeden Zweifel über die Versicherungsbedingungen, insbesondere den Umfang der Versicherung ausschließen,
3. in einer möglichst umfassenden Versicherung,
4. in der zweckmäßigen und für die Versicherten bequemen Art der Erhebung der Beiträge, welche gleichzeitig mit der Erhebung der Beiträge für die Berufsgenossenschaft erfolgt.
Im übrigen verbietet es der beschränkte Raum dieser Mitteilung, näher auf die Satzungen einzugehen. Dieselben sind oder werden in diesen Tagen in den Amtsblättern der Regierungen und der Landwirtschaftskammern veröffentlicht, liegen auf den Landratsämtern (Kreisämtern) und bei den Bürgermeistern zur Einsicht offen und können auch von den Landwirrschaftskammern, Landratsämtern (Kreisämtern oder dem Landeshauptmann der Provinz HessenMaffau zu Caffel bezogen werden.
Die Berufsgenossenschaft hat dem aus den Kreisen der Landwirte an sie gerichteten Wunsch auf Errichtung einer Haftpflichtversicherungsanstalt gerne entsprochen. Nun ist aber auch zu wünschen, daß von dieser im ausschließlichen Interesse unserer Landwirte getroffenen Einrichtung ein möglichst umfassender Gebrauch gemacht werde Vor allem muß dafür gesorgt werden, daß die nach den Satzungen erforderliche Mindestzahl von 1500 Mitgliedern alsbald ihren Beitritt erklärt. In diesem Falle wird die Anstalt am 1. Juli dieses Jahres eröffnet werden können.
Beitrittserklärungen erfolgen durch Postkarte an den Landeshauptmann der Provinz Hessen-Naffau zn Caffel. Nach den Bestimmungen muß die Anmeldung folgende Fassung haben:
„Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zur Haftpflicht- Versicherungsanstalt der Heffeu-Naffauischen landwirt
Plötzlich blieb er wie angewurzelt stehen. Da war sie, die Gesuchte, oder er mußte sich gewaltig täuschen.
An den Aesten eines mächtigen Baumes hing eine Hängematte, die durch ihre Insassin in eine leicht schaukelnde Bewegung gebracht wurde.
Ja, sie mußte es sein. Das war so ihre Art. Und wenn er sie nicht gekannt hätte, derlange Herr, der, nachlässig an den Stamm des BaumeS gelehnt, mit ihr zu plaudern schien, hätte es ihm verraten. WaS der Mensch in ihrer Nähe nur immer zu suchen hatte? Jetzt hätte er die schönste Gelegenheit, wenn der lange, blasierte Mensch mit dem schneidig gewichsten Schnurrbart nicht gewesen wäre. Aber bunter, wo sie war, war der Lästige auch zu finden, wie ein Hund schien er ihrer Spur zu folgen. Auf einen mit den Verhältnissen nicht Betrauten machte er den Eindruck, als ob die beiden zusammen gehörten. Ihr schien seine Gesellschaft angenehm zu sein, aber da» war ja gerade eben das, was Dr. Retlow so sehr ärgerte.
Ein silberhelles Lachen klang zu ihm herüber.
Der junge Doktor stampfte ärgerlich mit dem Fuße auf. Daß sie über seine Witze, die ja überhaupt keine Witze sein konnten, auch noch lachte. Hätte Dr. Retlow gewußt, daß Irma über ihn gelacht hätte, er wäre sicher aus der Haut gefahren.
Der Lange hatte ihn gesehen. „Aeh, gnä Fräulein,' machte er, sich an den Spitzen des steifen Schnurrbarts rei- ßend, etwas höhnisch „kennen Sie den kleinen Dr. Retlow ?"
„Die hohe Ehre seiner Bekanntschaft ist mir noch nicht geworden," gab Irma von Hochheim zurück.
„Scheint sich zu fürchten, das Kerlchen. Schwärmt sonst immer um Sie herum."
„Sie scheinen meine Umgebung aufmerksam im Auge zu haben, Herr Baron."
Unter dem Blick, mit dem Irma von Hochheim ihn dabei ansah, wurde selbst der blasierte Baron von Stotz« ler verlegen. „Ach, gnä Fräulein. Bin eS gewohnt, meine Umgebung genau zu rekognoszieren."
»Sie wittern wohl überall Feinde?"
schaftlichen Berufsgenossenschaft. Mit den Satzungen der Anstalt bin ich bekannt und unterwerfe mich den- selben. Ein Exemplar der Satzungen habe ich erhalten."
Deutsches Deich.
— Anfang Mai und zwar noch vor der Konferenz über die Personentarif-Reform findet, wie verlautet, in Freiburg eine Sitzung des die Betriebsmittel-Gemeinschaft vorberatenden Ausschusses statt. Ihm werden mit der Vorarbeit weit vorgeschrittene Fragen zur Erörterung vorliegen. Die Angelegenheit befindet sich in einem dem befriedigenden Abschluß sehr günstigen Stadium. Ueber die Bedeutung der Frage gibt die Tatsache einen Begriff, das es sich bei der Betriebsmittel-Gemeinschaft um die Umlegung von einer halben Milliarde jährlich handelt.
— Wie aus einem gemeinsamen Erlaß des Handelsministers und des Ministers des Innern zu ersehen ist, hat das Reichsversicherungsamt zu der Frage Stellung genommen, wie es mit den Bescheinigungen über die Aufrechnung der Quittungskarten zu halten wäre, die nach einjähriger Aufbewahrung bei den Polizeibehörden unbestellbar geblieben sind. Das Reichsversicherungsamt hat davon abgesehen, wegen Aufbewahrung der Aufrechnungsbescheinigungen eine entsprechende Anweisung an die Landes-Versicherungsanstalten ergehen zu lassen. Da beim Fehlen einer gesetzlichen Bestimmung kein Anlaß vorliegt, den Polizeibehörden die Verpflichtung zur Aufbewahrung der erwähnten Bescheinigung aufzuerlegen, so werden die Polizeibehörden ermächtigt, die betreffenden Bescheinigungen ein Jahr nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie eingegangen sind, zu vernichten.
— Auf dem Delegiertentage der polnischen Sokol- vereine des deutschen Reiches, der neulich in Posen stattfand, wurde folgende Resolution angenommen: „Unser Zweck ist ja zwar, die Leibesübungen zu pflegen, doch mit Rücksicht auf die polizeilichen Hindernisse, die uns nicht gestatten, unseren Zweck zn verallgemeinern und ausgiebige Leibesübungen zu treiben, setzen wir uns als ferneres Ziel, nationale Aufklärung unter uns und unter dem Volke zu verbreiten." Hier wird also ausdrücklich eine politische Tätigkeit der Sokolvereine sanktioniert. Trotzdem beklagte sich ein Herr aus Schlesien darüber, daß dort die Polizei die Anmeldung von Turnübungen der Vereine verlange. „Darum", so fuhr er fort, „halten wir sie auf dem gastfreundlichen Boden unserer Brüder in Galizien ab. „Es ist für uns eine „heilige, nationale Pilgerfahrt!"
„Bis jetzt! Hm! Wenn man einen kostbaren Schatz bewahren muß?" Der Baron von Stotzler sah bei diese« Worten aufmerksam auf sein Gegenüber.
Irma von Hochheim blätterte in einem Buch. Eine kleine Verlegenheitspause trat ein.
„Kennen Sie den kleinen Doktor, wie Sie ihn zu nennen belieben, persönlich?"
„Rein, gnä Fräulein. Ist ja auch nur ein ganz ge- wöhnlicher Retlow," und etwas höhnisch fuhr er fort: „Wenn Sie Ihren Verehrer sehen wollen? Dort steht er schon eine ganze Weile auf dem Wege und gafft herüber. Ich glaube wahrhaftig, er käme her, wenn ich nicht hier stände." Stotzler brächte das so komisch heraus, daß Irma unwillkürlich laut lachen mußte.
Aergerlich ging Dr. Retlow weiter, mit dem zierliche» Stock unmutig in der Luft herumfuchtelnd.
Irma von Hochheim war eine mittelgroße, zierliche Erscheinung, die durchaus nichts Imposante» an sich hatte. Aus einem Rahmen von schwarzen Locken blickte ein lie- beS Kindergesichtchen. Einen anderen Ausdruck konnte man für die neckischen, etwas gebräunten Züge nicht finden. Und die Augen? Sie paßten eigentlich gar nicht in diese kind- liche Umgebung. Sie waren dunkelbraun, fast schwarz, und auf ihnen lag beständig ein feuchter Glanz, was ihnen etwas Hinreißendes verlieh.
„Irma von Hochheim war eine Waise. Sie mochte un- gefähr zwanzig Jahre zählen, aber wennmansieso durch den Park tänzeln sah, hätte man darauf schwören können, einen Backfisch vor sich zu haben. Ihre kleinen Füße stau- den nie still, sie bewegten sich beständig wie nach dem Takte eines bezaubernden Walzers und auf dem lieben Kindergesichtchen lag beständig ein neckisches, bezauberndes Lächeln.
Irma von Hochheim hatte ihre Mutter nicht gekannt. Dieselbe war bei ihrer Geburt gestorben und ihr Vater, sie kannte ihn nur als einen mürrischen Mann. Sie hatte ihn überhaupt selten gesehen, als Kind konnte sie sich gar nicht seiner erinnern. 112,18