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J.-Nr. 191 K.-A. Die Beiträge des Domänen- und Forstfiskus zu den Kirchen-, Pfarr- und Schulkosten der Gemeinden sind seither erst nach Ablauf desjenigen Rechnungsjahres, in dem sie entstanden sind, angefor­dert worden. Da die Anforderungen verschiedentlich zu Rückfragen Anlaß gaben, hat sich die Zahlung jener Beiträge häufig verzögert.

Die Königliche Regierung, Abteilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten, hat sich daher bereit erklärt, die Beiträge schon im Laufe des Rechnungs­jahres bis zu 3 Vierteilen, und den Rest nach endgül­tiger Feststellung des gesamten Beitrages am Jahres­schlüsse zu zahlen.

Es ist hierbei jedoch zur Bedingung gestellt worden, daß die betreffenden Gemeinden:

1. zu Beginn eines jeden Rechnungsjahres einen besonderen Etat aufstellen und einreichen, welcher die für das kommende Rechnungsjahr notwendi­gen Ausgaben für Kirchen-, Pfarr- und Schul­zwecke enthält.

2. bis spätestens Ende März jeden Jahres einen Nachweis, über die entstandenen Kosten nach Bau- und Unterhaltungskosten getrenntvorlegen.

Schlüchtern, den 2. Februar 1905.

Der Kgl. Landrat: Graf zu Solms.

J-Nr. 1230. Die Herren Bürgermeister und Guts« Vorsteher des Kreises ersuche ich, mir bis zum 25. Fe­bruar d. Js. bestimmt und unerinnert über folgende Punkte aus dem Jahre 1904 zu berichten:

1. Ueber die an die, Versuchsstation zu Marburg eingesandten oder anderweitig untersuchten Trink- wasser- und Nahrungsmittelproben und das Er- gebnis*der Untersuchung.

2. Ueber die Zahl des Schlachtviehes mit Aus­schluß der Schweine sowie der Fälle davon in welchen das Fleisch ganz oder teilweise für ungenießbar erklärt und vom öffentlichen Verkehr ausgeschlossen wurde.

3. Ueber die sog. Haltekinder (Pflegekinder bis zu 6 Jahren). Dieselben sind unter Angabe der Namen und Geburtsdaten, der Namen der Pflege­eltern und des Gesundheitszustandes zu ver­zeichnen.

4. Ueber die Zahl der in Privatpflege befindlichen Geisteskranken.

Ich bemerke, daß nur ein Bericht zu erstatten und darin auf die Ziffern dieser Verfügung hinzuweisen ist. Der Termin ist genau einzuhalten.

Demselben Bericht sehe ich in Zukunft bis zum l. Februar j. Js. entgegen.

Schlüchtern, den 8. Februar 1905.

Der Königliche Landrat: Graf zu Solms.

J.-Nr. 786. Der Bürgermeister Rau in Hütten ist für das Jahr 1905 als Schiedsmann in Viehseuchen- angelegenheiten für die Gemeinde Hütten gewählt worden.

Schlüchtern, den 31. Januar 1905.

Der Königl. Landrat: Graf zu Solms

J.-Nr. 194 K.-A. Der seitherige Bürgermeister Löffert in Breunings ist als solcher wiedergewählt, be­stätigt und verpflichtet worden.

Schlüchtern, den 9. Februar 1905.

Der Königl. Landrat: Graf zu Solms.

J.-Nr. 340 K.-A. Die Herren Bürgermeister werden hiermit veranlaßt, auf die Ablieferung der am 1. Februar er. fällig gewesenen zweiten Hälfte der Kreissteuer hinzuwirken.

Schlüchtern, den 3. Februar 1905.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses: Graf zu Solms.

J.-Nr. 974. Der Bauer Nikolaus Firnges in Kressenbach ist als Schiedsmann und der Bauer Hein­rich Leipold daselbst als Schiedsmannsstellvertreter für die Gemeinde Kressenbach verpflichtet worden.

Schlüchtern, den 4. Februar 1905.

Der Königliche Landrat: Graf zu Solms.

Bekanntmachung.

Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Telegraphenlinie an dem Wege von Oberzell nach Heubach v. d. Rh. liegt bei den Postämtern in Sterb­fritz und Neuhof (Kr. Fulda) aus.

Cassel, am 31. Januar 1905.

Kaiserl. Ober-Postdirektion: Hoffmann.

Das Proviantamt setzt den freihändigen Ankauf von Roggen, Hafer, und Roggenstroh aus der letzten Ernte zu den gangbaren Tagespreisen fort. Der Heu­ankauf ist geschlossen.

Es werden selbst die kleinsten Mengen, Roggen jedoch nur in Waggonladungen angenommen.

Die Einlieferung der Naturalien kann ohne vor­herige Anfrage an jedem Wochentage von 812 Uhr vorm. und von 24 Uhr nachmittags erfolgen. Hanau, den 3. Februar 1905.

Königliches Proviant-Amt.

Druck von @. H ohmeister in Schlüchtern.