J.-Nr. 191 K.-A. Die Beiträge des Domänen- und Forstfiskus zu den Kirchen-, Pfarr- und Schulkosten der Gemeinden sind seither erst nach Ablauf desjenigen Rechnungsjahres, in dem sie entstanden sind, angefordert worden. Da die Anforderungen verschiedentlich zu Rückfragen Anlaß gaben, hat sich die Zahlung jener Beiträge häufig verzögert.
Die Königliche Regierung, Abteilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten, hat sich daher bereit erklärt, die Beiträge schon im Laufe des Rechnungsjahres bis zu 3 Vierteilen, und den Rest nach endgültiger Feststellung des gesamten Beitrages am Jahresschlüsse zu zahlen.
Es ist hierbei jedoch zur Bedingung gestellt worden, daß die betreffenden Gemeinden:
1. zu Beginn eines jeden Rechnungsjahres einen besonderen Etat aufstellen und einreichen, welcher die für das kommende Rechnungsjahr notwendigen Ausgaben für Kirchen-, Pfarr- und Schulzwecke enthält.
2. bis spätestens Ende März jeden Jahres einen Nachweis, über die entstandenen Kosten — nach Bau- und Unterhaltungskosten getrennt—vorlegen.
Schlüchtern, den 2. Februar 1905.
Der Kgl. Landrat: Graf zu Solms.
J-Nr. 1230. Die Herren Bürgermeister und Guts« Vorsteher des Kreises ersuche ich, mir bis zum 25. Februar d. Js. bestimmt und unerinnert über folgende Punkte aus dem Jahre 1904 zu berichten:
1. Ueber die an die, Versuchsstation zu Marburg eingesandten oder anderweitig untersuchten Trink- wasser- und Nahrungsmittelproben und das Er- gebnis*der Untersuchung.
2. Ueber die Zahl des Schlachtviehes — mit Ausschluß der Schweine — sowie der Fälle davon in welchen das Fleisch ganz oder teilweise für ungenießbar erklärt und vom öffentlichen Verkehr ausgeschlossen wurde.
3. Ueber die sog. Haltekinder (Pflegekinder bis zu 6 Jahren). Dieselben sind unter Angabe der Namen und Geburtsdaten, der Namen der Pflegeeltern und des Gesundheitszustandes zu verzeichnen.
4. Ueber die Zahl der in Privatpflege befindlichen Geisteskranken.
Ich bemerke, daß nur ein Bericht zu erstatten und darin auf die Ziffern dieser Verfügung hinzuweisen ist. Der Termin ist genau einzuhalten.
Demselben Bericht sehe ich in Zukunft bis zum l. Februar j. Js. entgegen.
Schlüchtern, den 8. Februar 1905.
Der Königliche Landrat: Graf zu Solms.
J.-Nr. 786. Der Bürgermeister Rau in Hütten ist für das Jahr 1905 als Schiedsmann in Viehseuchen- angelegenheiten für die Gemeinde Hütten gewählt worden.
Schlüchtern, den 31. Januar 1905.
Der Königl. Landrat: Graf zu Solms
J.-Nr. 194 K.-A. Der seitherige Bürgermeister Löffert in Breunings ist als solcher wiedergewählt, bestätigt und verpflichtet worden.
Schlüchtern, den 9. Februar 1905.
Der Königl. Landrat: Graf zu Solms.
J.-Nr. 340 K.-A. Die Herren Bürgermeister werden hiermit veranlaßt, auf die Ablieferung der am 1. Februar er. fällig gewesenen zweiten Hälfte der Kreissteuer hinzuwirken.
Schlüchtern, den 3. Februar 1905.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses: Graf zu Solms.
J.-Nr. 974. Der Bauer Nikolaus Firnges in Kressenbach ist als Schiedsmann und der Bauer Heinrich Leipold daselbst als Schiedsmannsstellvertreter für die Gemeinde Kressenbach verpflichtet worden.
Schlüchtern, den 4. Februar 1905.
Der Königliche Landrat: Graf zu Solms.
Bekanntmachung.
Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Telegraphenlinie an dem Wege von Oberzell nach Heubach v. d. Rh. liegt bei den Postämtern in Sterbfritz und Neuhof (Kr. Fulda) aus.
Cassel, am 31. Januar 1905.
Kaiserl. Ober-Postdirektion: Hoffmann.
Das Proviantamt setzt den freihändigen Ankauf von Roggen, Hafer, und Roggenstroh aus der letzten Ernte zu den gangbaren Tagespreisen fort. Der Heuankauf ist geschlossen.
Es werden selbst die kleinsten Mengen, Roggen jedoch nur in Waggonladungen angenommen.
Die Einlieferung der Naturalien kann ohne vorherige Anfrage an jedem Wochentage von 8—12 Uhr vorm. und von 2—4 Uhr nachmittags erfolgen. Hanau, den 3. Februar 1905.
Königliches Proviant-Amt.
Druck von @. H ohmeister in Schlüchtern.