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^N 9h Samstag, den 12. November 1904. 55. Jahrgang.
Die Regelung des lippischen Streites.
Es ist nunmehr dank dem Eingreifen des Reichs-' kanzlers gelungen, in der lippischen Frage eine Einigung herbeizuführen, die den leidigen Streit aus der Welt schaffen wird. Nach schwierigen Verhandlungen ist ein Vertrag zwischen den beiden Fürstentümern Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe zustande gekommen, nach welchem zwei Senate des Reichsgerichts endgültig entscheiden sollen, ob die Linie des Graf- Regenten Leopold zu Lippe-Biesterfeld nach dem Tode des geisteskranken Fürsten die nächstberechtigte zur Erbfolge ist. Beide Regierungen we den ihre Anträg beim Bundesrat zurückziehen und statt dessen die Zustimmung des Bundesrats zu dem Schiedsvertrage beantragen. Der Reichskanzler wird dann gemäß dem Schiedsvertrage und dem § 14 der Geschäftsordnung des Reichsgerichts die Entscheidung der Rechtsfrage dem Reichsgericht übertragen. Eines Reichsgesetzes bedarf es dazu nicht, da eben die Geschäftsordnung .des Reichsgerichts die Uebertragung von Schiedssachen an den obersten Gerichtshof durch den Reichskanzler Vorsicht.
Da es der Bundesrat nur mit Angelegenheiten von Bundesregierungen zu tun hat, so ist der Anspruch der Weißenselder Linie in dem Vertrage nicht erwähnt. Deren Rechte bleiben gleichwohl ganz unberührt. Denn wenn vom Reichsgerichte die Frage der Thronfolge zu Gunsten von Biesterfeld entschieden wird, so ist damit auch entschieden, daß Biesterfeld das bessere Recht auseinanderzusetzen.
ES wird natürlich längere Zeit vergehen, bis der Spruch gefällt wird. Inzwischen bleibt die Regentschaft des Grafen Leopold bestehen, der auch in dem Schiedsvertrage ausdrücklich als Regent bezeichnet h* War die Rechtslage beim Tode des Grafen Ernst ungeklärt, so ist sie jetzt wenigstens in so weit geklärt, als der gegenw rtige Zustand in Lippe-Detmold anerkannt und eine definitive Erledigung des Erban- spruchs der Biesterfelder Linie mit Zustimmung von Schaumburg einem ordentlichen Gericht überwiesen wird. Das Verdienst dafür, daß diese unparteiische rechtliche Regelung des Erbfolgestreites gefunden worden ist, gebührt in erster Linie dem Reichskanzler Grafen Bülow. Nun werden hoffentlich auch die erregten Erörterungen in der Presse verstummen.
Deutsches Reich.
— Prinz Gustav Adolf von Schweden, der älteste Sohn des Kronprinzen, tritt in nächster Zeit eine Rundreise an die europäischen Höfe an.
— Nachdem am Sonnabend im preußischen Abgeordnetenhause der Gesetzentwurf über die Aenderung der Landesgrenze gegen die freie Reichsstadt Bremen und ein Antrag Eckels (natl.) auf Abänderung des Gesetzentwurfs über die Enteignung von Grundeigen-
GLänzendes Elend.
Roman von Arthur Roehl.
Nachdruck verboten.
(Fortsetzung.)
Es bedurfte des ganzen Ernstes der Situation, daß in dem in Aufregung fiebernden Hause keine erneut lärmende Auftritte stattfanden.
„Ruhig! Ruhig!" mahnte der Doktor. „Zu Kontroversen irgend welcher Art ist hier nicht der geeignete Ort."
Die Situation war nach seiner Aussage eine so prekäre, daß Alles zu befürchten war. Er schlug vor, sofort aus dor nächsten, größeren Stadt einen Kollegen nach Heiligenhöhe zu zitiren. Allein schien er die Verantwortung des Falles nicht tragen zu können.
Und auch dieser machte, als er ankam, kein hosinungs- frohes Gesicht. Es war klar, Tod und Leben stand auf dem Spiel.
Natürlich war auch sofort an die Angehörigen der Erkrankten nach Berlin telegraphirt worden. Baron Balduin und der Ministerialrat Eberhard von Schlick waren binnen vierundzwanzig Stunden an Ort und Stelle.
Baron Eberhard war außer sich über die doppelt und dreifach unselige Fahrt seiner Mutter und seiner Schwester nach Heiligenhöhe. Er hatte keine Ahnung davon gehabt. Ach, warum hatte man ihn nicht zu Rate gezogen! Nie und nimmer hätte er erlaubt. Nein, niemals!
tum vom 17. Juni 1874 Kommissionen überwiesen waren, erledigte das Haus eine Reihe von Petitionen.
— Am Montag wurde der Antrag der konservativen Abgeordneten Frhr. v. Willisen und Frhr. v. Budden- brock betreffend die Besoldungsverhältnisse der Militäranwärter im Staats- und Kommunaldienst eingehend beraten. Die Mehrheit des Hauses nahm den Antrag günstig auf. Nur von freisinniger Seite, die bekanntlich stets für Gegenstände dieser Art sehr wenig übrig hat, erfolgte Widerspruch. Nach der Erklärung des Ministers Frhrn. v. Hammerstein, daß die Regierung gern Anregungen für die Besserstellung der Beamten annehme, wurde der Antrag der Budgetkommission überwiesen. Nach Erledigung einer großen Reihe von Petitionen, bei denen sich noch lebhafte Debatten entspannen, und nach einer länger» Geschäftsordnungsdebatte vertagt sich das Haus bis zum 21. November.
— Ueber die Dauer und Lage der Ferien der Volksschulen sowie zur Förderung der Regelmäßigkeit des Schulbesuchs hat der Kultusminister in einem Erlasse an die Oberpräsidenten folgendes bestimmt: In der Regel sollen die Weihnachtsferien 10, die Osterferien 12, die Pfingstferien 6, die Sommer- und Herbstferien zusammen 6 Wochen umfassen; das sind zusammen jährlich 70 Tage. Etwaige schulfreie Tage, wie Gelöbnistage, Tage des ewigen oder vierzehnstündigen Gebetes, der Wallfahrten usw., ebenso auch Jahrmarktstage sind auf die Gesamtdauer der Ferien anzurechnen. Uebrigens ist die Schulfreiheit an Jahrmarktstagen tunlichst zu beseitigen. In Ansehnung der Sommer- und Herbstferien verbleibt es für die Städte mit höheren Lehranstalten bei der bisherigen Regelung. Für die übrigen Schulorte sind die örtlichen Bedürfnisse insonderheit die wirtschaftlichen Verhältnisse der Be- völrerSng, sorgsam zu beachten. Wegen der Verschiedenheit dieser Bedürfnisse und wegen der Abhängigkeit gewisser Arbeiten von der Witterung kann die Regelung weder längere Zeit vorherr noch für größere Bezirke gemeinschaftlich erfolgen. Sie ist daher auf dem Lande und in den Städten mit ländlichen Verhältnissen vom Landrat und den Kreisschulinspektor in gegenseitigem Einvernehmen nach Anhörung der Ortsschulbehörden vorzunehmen. Wenn die Zeit des Rübenbaues, der Heuernte usw. berücksichtigt und die Möglichkeit gewährt wird, schon angesetzte Ferien wegen unvorhergesehener Verhältnisse zu verlegen, so wird es gelingen müssen, die Befreiungen vom Unterrichte zu beseitigen oder auf ein verschwindendes Maß herabzumindern und die wünschenswerte Regelmäßigkeit des Schulbesuches zu erreichen. Zu diesem Zwecke kann auch wegen landwirtschaftlicher Bedürfnisse während des Sommers der gesamte Unterricht auf den Vormittag gelegt werden. Ob für die Zeit dringender wirtschaftlicher Arbeiten ausnahmsweise Halbtagsunterricht zugelassen werden darf, ist in jedem einzelnen Falle
Aber wenn auch nun einmal das Betrübende und Unbegreifliche zur Tat geworden war, konnte man sich seiner Würde doch auch jetzt noch besinnen. Man mußte sich auf sie besinnen!
Die erste Verfügung, die Eberhard Schlick nach seinem Eintreffen in Heiligenhöhe erließ, war die sofortige Fortschaffung der Kranken aus der Wohnung ihres Gemahles.
„Und wenn der Transport mit Gefahr verbunden ist, muß sie fortgebracht werden," erklärte er.
Arnold Stahl glaubte sich dieser Verfügung nicht widersetzen zu brauchen, zumal ihm der Doktor die Versicherung gab, daß Alles mit der erdenklich größten Behutsamkeit vor sich gehen würde.
Sowie sie aber in ihrer eigenen Behausung niedergelegt war, benachrichtigte der Ministerialrat den Brauer, daß ihm fortan über den Zustand seiner Schwester keinerlei Auskünfte weiter erteilt werden würden, da man ihn für endgültig ausgeschlossen aus dem Familienkreis ansah. Das bürgerliche Abenteuer des Hauses Schlick hatte sein Ende erreicht. Er existirte nicht mehr für sie. Und da man ihn für satisfaktions- unfähig ansah, würde man auch von jedem weireren Revanche-Schritt gegen ihn absehen.
Die Zuschrift, die ihn von dieser Beschlußnahme in Kenntnis setzte, war von der Familie in corpore unterzeichnet worden. Eberhard Schlick hatte zu diesem Behuf einen richtigen Familienrat einberufen. Er hatte sogar seinen Oheim, den General von Schlick
von der Schulaufsichtsbehörde zu entscheiden, ES ist jedoch dafür Sorge zu tragen, daß die Kinder der Oberstufen während dieser Zeit mindestens drei Stunden täglich und auch nur an Vormittagen unterrichtet werden.
— In Aschersleben hat eine nationalliberale Ver- trauensmänner-Versammlung den Major d. L. und Kaufmann Placke als Kandidaten für die Reichstagsersatzwahl in Kalbe-Aschersleben aufgestellt. Er hat die Kandidatur angenommen.
— Eine Konferenz der sozialdemokratischen Gewerkschaftsvorstände, die in den letzten Tagen in Berlin stattfand, nat u. a. beschlossen, auf die Tagesordnung des nächsten Gewerkschafts-Kongresses die Punkte Generalstreik oder politischer Massenstreik und die Maifeier zu setzen. In der Versammlung der Vorstände war keine Stimmung für den von Dr. Friedberg propagierten Generalstreik vorhanden; man hielt er aber für angebracht, daß auch der ablehnende Standpunkt in einem allgemeinen Gewerkschaftskongreß zur Geltung konrme.
— Die sämtlichen Reichsbankhauptstellen und haben in Bezug auf die Taler und Scheidemünzen eine Verfügung des Reichsbankdirektoriums erhalten, nach der infolge der umfangreichen Ausprägung der neuen Fünfzigpfennigstücke die Ausmünzung von Zweiund Einmarkstücken erheblich beschränkt wird. Da auch die Prägung von Fünfmarkstücken für absehbare Zeit nicht in Aussicht genommen ist, sind die Taler wieder in größerm Umfange dem Verkehr übergeben.
— Nach der Reform des gesamten direkten Steuerwesens ist in Elsaß Lothringen nunmehr auch der letzte Rest der französischen Steuergesetzgebung, das seit • em Jahre 1798 in Kraft gewesene Enregistre- üienr, gefallen. Der Landesausschuß nahm das neue Verkehrssteuergesetz, durch das 32 französische Gesetze und Dekrete beseitigt werden, an.
— Eine sozialdemokratische Preußenkonferenz wird als preußischer Landesparteitag der Sozialdemokratie vom Parteivorstand demnächst einberufen Derben, nach dem „Vorwärts" wahrscheinlich für die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr. Zur Beratung kommen die Schulfrage, Wahlrechtsanträge, Kontraktbruchsgesetz- Entwurf.
Ausland.
— Nach einer Meldung des Generals v. Trotha aus Südwestafrika sind mehrere Angriffe, die von Witbois und auch wieder von einer größeren Herero- truppe auf Abteilungen der Schutztruppe unternommen wurden, abgeschlagen worden. Es scheint demnach, daß die Widerstandskraft der im August am Waterberg geschlagenen und zersprengten Herero nicht so nachhaltend gebrochen ist, wie man nach den treulichen Meldungen annehmen durfte. Anscheinend haben einige dazu nach Heiligenhöhe gebeten, der aber hatte abtele- graphirt und sich der in dem Familienrat sich ergebenden Majorität anzuschließen erklärt.
Arnold Stahl war einstimmig aus dem Hause Derer von Schlick ausgestoßen.
In Heiligenhöhe kamen die entwürdigendsten Gerüchte über ihn in Umlauf.
Man zeigte sich ihn wie das verkommenste mauvais sujet mit den Fingern.
Aber auch über Franziska Dudek ergoß sich der giftige Klatsch. Wo sie stand und ging, tuschelte und zischelte man hinter ihr her. Sie war in Heiligenhöhe unmöglich geworden. Und eines Tages mußte sie fliehen; bei Nacht und Nebel, wie der Verworfensten eine, die das Tageslicht zu scheuen, reiste sie ab.
Indes er, Arnold Stahl, den natürlich der Zorn der Menschen auch in dem Badeort nicht länger dulden mochte, wollte wenigstens in der Nähe der Schmerzens- stätte bleiben, von der ihm doch bis in die weiteste Ferne ein jeder Seufzer bis in seine Seele hineinhallen mußte. In einer Fischerhütte in einem Fischerdorfe vor dem Bade blieb er und unerkannt lauschte er hoffnungslos auf das wehmütige Ringen des Todesengels mit ihr, die seine Gemahlin war. Und erst als sie ausgekämpft, zog er von bannen.
Große schwarzumränderte Traueranzeigen erschienen in den Blättern Berlins. Als Leidtragende zeichneten, Name für Name, alle Mitglieder des alten, edlen, freiherrlichen Hauses, aber sein Name fehlte.