Jf 10.
Bekanntmachung
Jni Herbst 1904 wird eine größere Anzahl I tropendienstfähiger Dreijährig-Freiwilliger für die Besatzung von Kiautschou zur Einstellung gelangen.
Ausreise: Frühjahr 190ö, — Heimreise: Frühjahr 1907. Bauhandwerker (Maurer, Zimmerleute, Dachdecker, Tischler, Glaser, Töpfer, Maler, Klempner :c.) und andere Handwerker (Schuhmacher, Schneider usw.) werden bei der Einstellung bevorzugt.
Die dienstpflichtigen Mannschaften erhalten in Kiautschou neben der Löhnung und Verpflegung eine Teurungszulage von 0,50 Mk. täglich- die Kapitulanten eine Ortszulage von 1,50 Mk. täglich.
Militärdienstpflichtige Bewerber,, von - Mftigern und mindestens 1,65 m großem Körperbau für das lil. Seebataillon, .bezw. 1,67 in für die Matrosen- artillerie-Abteilung Kiautschau, welche vor bem 1. Okt. 1885 geboren sind, haben ihr^ Einstellungsgefuch mit einen! auf dreijährigen Dienst lautenden Meldeschein entweder:
dem Kaiserlichen Kommando der Stammkompagnien des III. Seebataillons in Wilhelms- Haven: zum Diensteintritt für das III. Seebataillon und die Marinefeldbatterje, oder
dem Kaiserlichen Kommando der III. Matrosenartillerie-Abteilung in Lehe: zum Diensteintritt für die Matrosenartillerie Abteilung Kiautschou (Küstenarüllerie)
spätestens zum 1. August 1904 einzusenden.
Kiel, Dezember 1903. Wilhelmshaven, Dez. 1903.
Kaiserliche Inspektion Kaiserliche Inspektion
der Marineinfanterie, der Marineartillerie.
J.-Nr. 667 K.-A. Den Herrn Bürgermeistern der Landgemeinden und den Herrn Gutsvorstehern wird hiermit bekannt gegeben, daß der Kreisausschuß mit Zustimmung des Kreistages mit dem allgemeinen Deutschen Versicherungsverein in Stuttgart einen Haftpflichtversicherungsvertrag für sämtliche Landze- meinden und Gutsbezirke des Kreises abgeschlossen hat.
Diese Versicherung schützt die Landgemeinden und Gutsbezirke gegen Ansprüche, welche gegen Sie erhoben werden, wenn aus Fahrlässigkeit oder Verschulden >er Gemeinden, ihrer Angestellten oder sonstiger Personen für deren Tätigkeit sie haften, ein Mensch verletzt worden ist oder eine Sachbeschädigung im Wert von über 20 Mark entstanden ist, insbe-
Samstag, den 5. März
1904
sondere sind auch in diese Versicherung eingeschlossen, Haftpflichtfälle wegen Körperverletzungen, welche durch die den Gemeinden gehörigen Bullen verursacht worden sind. Wenn Schadensersatzansprüche für die Folge an die Gemeinden gestellt werden, so haben dieselben ungesäumt dem Kreisausschuß unter näherer Angabe des Sachverhaltes Anzeige zu erstatten. ' Schlüchtern, den 11. Oktober 1899,
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses: Roth.
Wird wiederholt veröffentlicht.
Schlüchtern, den 25. Februar 1904.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses: Roth.
St. 134. Auf Grund des Artikels 80,3Mbscrtz,Z der zum Einkommen- und Ergänzungssteuargesetz erlassenen Ausführungsanweisung vom 6, 7. 1900 werden die Staatseinkommen- und Ergäuzungssteueru- aind M- gangslisten aller Stadt- und Landgemeinden des Kreises , in Zukunft, und zwar zum ersten Male für das zweste Halbjahr des- SteuerjahreK 1903, im Büreau der Per- anlagungskommifsion hier ausgestellt.
Die Bestimmung im Artikel 80,1 dieser Anweisung, nach welcher die Zu- und Abgangslisten bis -spätestens 20- März bezw. 20. September durch Veriuittlung der Königlichen Kreiskasse an mich einzureichen sind-.hat daher bis auf Weiteres für den Kreis Schlüchtern keine Gültigkeit.
Diejenigen Herrn Bürgermeister, in deren Bezirken in der Zeit vom 1. Oktober 1903 bis zum 31. März 1904 Zu- und Abgänge an Einkommen- u. Ergänzungs- steuern nicht vorgekommen. .sind, werden hierdurch veranlaßt, unfehlbar bis zum 2QZW!ärz d. Js, eine Anzeige hierüber hier vorzulegen.
_ Ueber diejenigen Steuerzu- und Abgängen, deren Feststellung von mir noch nicht erfolgt ist, wollen die Herrn Bürgermeister mir umgehend Kontrollauszüge einreichen.
Schlüchtern, 25. Februar 1904.
Der Vorsitzende
der Einkommensteuer-Veranlagungs-Komtnisfion: Roth.
Der Herr Regierungspräsident hat ungeordnet, daß bei Anträgen um Erlaubnis zum Bau und Be-