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Samstag, den 24. Januar

Bekanntmach u ;g

Die Zinsscheine Reihe III. Jk. > bis 20 zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidierten 3 '/3 vormals 4prozentigen Staatsanleihe von 1884 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1904 bis 31. Dezember 1913 nebst den Erneuerungsscheinen für die folgende Reihe werden vom 1. Dezember 1903 ab von der Kontrolle der Staatspapiere in Berlin 8. W. 68, Oranienstraße 92/94, werktäglich von 9 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags, mit Ausnahme der drei letzten Geschäftslage jedes Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine sind entweder bei der Kontrolle der Staatspapiere am Schalter in Empfang zu nehmen oder durch die Regierungs-Hauptkassen sowie in Frankfurt a. M. durch die Kreiskasse zu beziehen. Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat ihr persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Er- ueucrungsscheine (Zinsscheinanweisungen) mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Ein- reicker eine nummerierte Marke als Empfangsbe­scheinigung, so ist das Verzeichnis einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vor- zulegen. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzu- geben.

* Durch die Post sind die Erneuerungsscheine an die Kontrolle der Staatspapiere nicht einzusenden, da diese sich in Bezug auf die Zinsscheinausreichung mit den Inhabern der Scheine nicht in Schriftwechsel einlassen kann.

Wer die Zinsscheine durch eine der obengenannten Provinzialkassen beziehen will, hat dieser Kasse die Erneuerungsscheine mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichnis wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder ab- zuliefern. Formulare zu diesem Verzeichnisse sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Kgl. Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedars es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Erneuerungsscheine abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die

Kontrolle der Ltaatspapiere oder an eine der genesen Provinzialkassen mittels besonderer Eingabe einzureichen.

Berlin, den 19. November 1903.,

Hauptverwaltung der Staatsschulden, i;p

Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die in derselben- bezeichneten Formulare von der hiesigen Regierungs­Hauptkasse und den Kreiskassen unseres Bezirks ver­abreicht werden. a

Cassel am 26. November 1903. ,

Königliche Regierung.

Der Landwirt Christoph Noll in Wahlert ist als Rechnungsführer der Gemeinde Wahlert bestätigt und verpflichtet worden.

Schlüchtern, den 14. Januar 1904.

Der Königliche Landrat: Roth.

Die Herren Bürgermeister mache ich darauf auf­merksam, daß die restlichen Kreissteuern pro 1903 bis zum 1. Februar d. I. die Kreis-Kommunalkasse abzuliefern sind.

Etwaige gesetzlich begründete Abgänge sind durch Abgangsliste nachzuweisen und ist diese Liste vor der Rest-Ablieferung zur Prüfung und Feststellung anher einzureichen.

Schlüchtern, den 8. Januar 1904.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses: Roth.

Für das Jahr 1904 werden die ordentlichen Körungs­termine wie folgt festgesetzt:

6. Februar in Schlüchtern

23. April

25. Juni Sterb.witz

27. August Sreinau

29. Oktober Schlüchtern

Schlüchtern, 12. Januar 1904.

Der Königliche Landrat Roth.

Bekanntmachung.

Die Zahl der unbegründeten Berufungsklagen bei dem unterzeichneten Schiedsgerichte hat namentlich in den letzten Monaten eine ganz unverhältnismäßige Zunahme erfahren, was großenteils auf eine einseitig und unzweckmäßig erfolgte Belehrung der Rentenbe- werber zurückzuführen sein wird. Durch die unbe­gründeten Klagen entstehen den Rentenbewerbern nicht nur erhebliche Kosten, z. B. für Anfertigung der