— Aus Marokko kommen noch immer die widersprechendsten Nachrichten. Den deutschen Gesandter der nach Tetuan reisen wollte, soll der Pascha nac dem „B. T." gebeten haben, angesichts der Unsicher heit der Wege die Reise zu verschieben. In Fez und Umgegend soll scheinbar Ruhe herrschen. Man glaubt, die Taktik Bu Hamaras bestehe jetzt darin, die Kräfte und das Ansehen des Sultans allmählich zu vernichten, die Freunde des Sultans versichern dagegen, Bu Hamara suche über die Grenze von Algier zu ent- kommen.__
Male» und Provinzielles.
* Schlüchtern, 27. März 1903.
—* Dienstag, den 31. März findet in hiesiger Stadt der dritte und letzte diesjährige Viehmarkt statt.
—* Der Bürgermeister Fink in Steinau (bei Schlüchtern) ist zum Amtsanwaltsstellvertreter ernannt worden.
—* Zu Kommunion- und Konfirmations-Einkäufen ist jetzt die höchste Zeit. Unsere heimischen Geschäfte, bieten hierzu eine große Auswahl in Kleiderstoffen, Bekleidungsartikeln, Geschenken und Gebrauchsgegenständen aller Art zu koulantesten Preisen, so daß man nicht nötig hat, sich an auswärtige Versandtgeschäfte zu wenden. Möge das Wort „Kauft am Platze!" nicht nur zur Weihnachtszeit, sondern auch jetzt zu Ollern und zur Kommunion und Konfirmation allseitig beherzigt werden, zu Nutz und Fromnien unserer geschäftsrreibenden Mitbürger rufen wir es allen Beteiligten immer wieder und so auch heute abermals aufs neue zu.
—* Auf dem Gebiete des staatlichen Kassenwesens werden auf Anordnung des preußischen Finanzministers vom 1. April ab weitere Vereinfachungen eingeführt, von denen ein Teil bestimmt ist, den Klagen des Publikums über den Regierungs-Hauptkassen abzuhelfen.
U. a. wird sich die Abgabe von Geldern dadurch wesentlich bequemer gestalten, daß sich der Einzahler nur an den Buchhalter zu wenden und dann die Quittung vom Kassierer in Empfang zu nehmen hat.
—* Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 13. März 1903 auf Grund des § 1 des Gesetzes, betreffend die Vereinstaler österreichischen Gepräges, vom 28 Februar 1892 („Reichs-Gesetz-Blatt" S. 31 n) in Verbindung mit Artikel 7 der Reichsverfassung die Bestimmung getroffen, den Landkassen noch eingehenden Vereinstaler österreichischen Gepräges durch Zerschlagen oder Einschneiden für den Umlauf unbrauchbar zu machen und alsdann dem Einzahler zurückzugeben sind.
Ferner hat der Bundesrat sich damit einverstanden erklärt, daß in gleicher Weise die Reichsbankkassen mit diesen Talern verfahren.
Da hiernach den Beamten der Gemeindekasfen die die Befugnis zum Zerschlagen und Einschneiden österreichischer Taler nicht zusteht, so ist es nicht ausgeschlossen, daß häufiger versucht werden wird, bei diesen Kassen jene Taler zum Nennwert unterzubringen, obwohl sie nach ihrer sowohl im Deutschen Reich als in Oesterreich erfolgten Außerkurssetzung nur noch den um fast zwei Drittel geringeren Silberwert besitzen. Der gleichen Gefahr unterliegen die Kassen größerer Privatgeschäfte. Um die Kassenbediensteten wie das Publikum überhaupt von Schaden zu bewahren, kann daher nur empfohlen werden, bei der Verein- nahmung von Talern dem Gepräge eine besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Die österreichischen Taler tragen auf der Aversseite das Bildnis des Kaisers Franz Josef und auf der Reversseite den österreichischen Doppeladler.
—* Wie die „Darmst. Ztg." mitteilt, werden nach einem vom hessischen Landwirtschaftsrat unter Mitwirkung des Geheimen Hofrats Professor Dr. Wagner in Darmstadt und des Professors Dr. Albert in Gießen aufgestellten einheitlichen Plane Anbauversuche verschiedener Getreidesorten (Gerste und Hafer) zum Zwecke der Feststellung des Wertes und der Anbauwürdigkeit der betreffenden Sorten und als Vorbereitung zur Einführung des Anbaues der bestbewährten Sorten in größerem Umfange ausgeführt. Solche Versuche finden im ganzen Lande verteilt statt, und zwar nach Ver- einbarungmitden landwirtschaftlichenProvinzialvereinen. Die Versuche sollen mehrere Jahre fortgesetzt und auch auf andere Kulturgewächse ausgedehnt werden.
* Am 24. März wurde in Gelnhanscn auf dem Obermarkte ein Rekrut ungeberdig und ließ sich Ausschreitungen zu Schulden kommen. Ins Wachtlokal gebracht, zertrümmerte er die Scheiben und mußte gefessellt werden. Die Rekrutierungstag wird ihm teuer zu stehen kommen.
* Der Etat der Stadt Hanan pro 1903 balanziert in Einnahmen "unb Ausgaben im Ordinarium mit Mark 1,767,500, im Extraordinarium mit Mk. 921,100 gegen Mark 1,687,000 und Mk. 733,600 im Vorjahre. Der Zuschlag zur Staatseinkommensteuer ist von 100 auf 125 pCt., die Grund- und Gebäudesteuer von 140 auf 150 und die Gewerbe- und Betriebssteuer von 120 auf 150 pCt. erhöht worden.
* Unter dem Vorsitz des Herrn Kreistierarztes Collmann hat in Hanan am Samstag eine Hufbeschlag-
Prüfung stattgefunden, die von fünf Schmieden bestanden wurde.
* In Kesselstadt b. Hanan erkrankten drei Kinder des dort am Salisweg wohnenden Dr. Klumker, Vorstehers der Zentrale für private Fürsorge in Frankfurt, an Vergiftungserscheinungen. Ein Kind ist gestorben, ein anderes ist schwer krank. Wie verlautet, haben die Kinder Schneeglöckchen und andere Pflanzen in den Mund genommen und dadurch die Vergiftungen hervorgerufen.
* Ein Kohlenhändler in Frankfurt a. M. machte auf telegraphischem ^Wege einer Kohlenhandlung zu München ein Kaufangebot über einen Waggon Saarkohlen. Das Telegramm wurde von der Aufgabestelle in der Weise verstümmelt, daß der Preis anstatt auf 2.15 Mk. auf 1.15 Mk. angegeben wurde. Die Münchener Kohlenhandlung acceptirte ebenfalls telegraphisch das Preisangebot und verkaufte dann die Kohlen weiter. Als ihr später die Rechnung zugesandt wurde, fand sie den Preis mit 2.15 Mk. angesetzt, sie bezahlte jedoch nur 1,15 Mk., da sie nur zu diesem Preis das Angebot angenommen habe. Dem Kohlenhändler ist hierdurch ein Schaden von 100 Mk entstanden, den er auf dem Klageweg gegen die schuldigen Telegraphenbeamten geltend machte. Der Anspruch wurde jedoch sowohl vom Landgericht Frankfurt a. M., wie auch vom Oberlandesgericht in der Berufungsinstanz abgewiesen. Im Urteil des Oberlandesgerichts heißt es u. A.: Die Beamten haben sich in diesem Falle eine Fahrlässigkeit zu schulden kommen lassen, wofür sie nach § 839 B. G.-B. dem Kläger gegenüber einzutreten haben. Trotzdem war aber die Klage ab- zuweisen, weil den Kläger ein konkurrirendes Ver- chulden trifft, wodurch die Beklagten nach § 254 B. I.-B. ihrer Verantwortlichkeit enthoben sind. Dieses Verschulden besteht darin, daß der Kläger die Preisofferte nicht in Buchstaben, sondern in Zahlen im Telegramm angab.
* Ein schwerer Unglücksfall ereignete sich am 24. März in einem Neubau am Franzosenwäldchen in Fnlda. Der 18jährige Arbeiter Josef Brehler aus Zoras stürzte aus einem Fenster des zweiten Stockwerkes hinab in die Tiefe. Einige Mitglieder der Sanitätskolonne und Herr Sanitätsrat Dr. Raabe waren rasch zu Stelle, jedoch es war keine Hül e mehr möglich. Herr Dr. Raabe konnte nur noch den Tod des Verunglückten feststellen. — Dieser Tage wurde das alleinstehende 70jährige Frl. Auch von einer Frau, velche sie in ihrer Wohnung beim Stehlen überrascht hatte, überfallen, ihr ein Knebel in den Mund gesteckt und sie mit einem Besenstiel bearbeitet. Ihr Zustand ist hoffnungslos: die Täterin wurde verhaftet.
* Die Gehülfenprüfungsordnung für das Photographenhandwerk ist nunmehr vom Herrn Regierungs- wäsidenten in Cassel erlassen worden und kann vom Bureau der Kammer bezogen werden. Die Prüfungsausschüsse werden demnächst errichtet werden und zwar in Cassel, Eschwege, Fulda, Hanau und Marburg. Anmeldungen zur Prüfung werden jetzt schon von der Kammer entgegengenommen. — Zugleich weisen wir noch einmal darauf hin, daß alle Photographen, welche Lehrlinge halten, bei Vermeidung von Strafe ver- )stichtet sind, dieselben nebst 1 Exeinplar des Lehrver- rags bei der Kammer zur Eintragung in die Lehrlingsrolle anzumelden.
* Unteroffizier Degen der zweiten Eskadron des Zesfen-Homburg-Husaren Regiments in Cassel ist, nachdem er einige Tage vorher aus der Untersuchungshaft entlassen worden, am Sonntag Vormittag aufs Neue in dieselbe eingeliefert worden und wird voraussichtlich in nächster Zeit die gerichtliche Verhandlung der Angelegenheit vor dem Kriegsgerichte der 2.'. Division stattfinden.
* Das nunmehr in abgeänderter Form genehmigte Projekt jür den Seminarbau ist vor kurzem in Frankenberg eingetroffen, so daß jetzt die Ausschreibung der Bauarbeiten erfolgen kann. Die Baukosten sind mit rund 250 000 Mark veranschlagt.
—* Die Wiesenbauschule zu Schleusingen bildet auch junge Leute zu Wiesenwärtern aus. Die MeliorationsGenossenschaften werden auf diese Gelegenheit, sachgemäß vorgebildetes Wärterpersonal für Wiesenkulturen zuerhalten, aufmerksam gemacht.
* Vor kurzen! fand in Washington, D. C., in der St. Marienkirche zur Feier der silbernen Hochzeit von Herrn und Frau John R. Heil ein feierliches Hochamt statt. In Flieden hatte das Jubelpaar das Ehegelöbnis zum ersten Male abgelegt; in Flieden war auch der Geistliche, Rev. Vater Neidbardt von Baltimore, geboren, der in Vertretung des Pfarrers Currier das Hochamt zelebrierte. — Der Ende Januar in Dexter, Mich., verstorbene Herr Friedrich Kraushaar wurde geboren in Uttrichshausen, Kreis Schlüchtern. I n Jahre 1843 trat er mit Kath. Heil in den Ehestand. Ihre Ehe wurde mit 9 Kindern gesegnet. ) 852 kam er mit seiner Familie nach Amerika u. wohnte zuerst in Cleveland und später in North Amherst, O- Im Jahre lö68 zog er nach Dexter. Gattin und ein Kind gingen ihm im Tode voran. 8 Kinder, 12 Enkel, 11 Urenkel und andere Verwandte bleiben zurück. — Vor einigen Wochen
verstarb in Philadelphia, Pa., nach langein Leiden der am 28. September zu Neuhof bei Fulda geborene Herr Friedrich Heck. — Anfang März verschied Herr John Fehl in seiner Wohnung, Nr. 2304 Salisbury Str. 27., Ward zu Süd, Pittsburg, Pa., im Alter von 59 Jahren aus dem Leben. Der Verstorbene war gebürtig aus Oberzell, Kreis Schlüchtern, Kurhessen und kam im Jahre 1866 nach Pittsburg, woselbst er lange Jahre in McCollough's Glashaus gearbeitet hat.
Permischtes.
— Am 22. März sind in Augsburg Sudhaus und Lagerkeller der Brauerei „St. Georg", gänzlich aus- gebrannt. Der Schaden dürfte 120,uOO Mark übersteigen. Bei den Löscharbeiten kamen zwei Mann der freiwilligen Feuerwehr zu Schaden. Der eine liegt an Rauchvergiftung darnieder, ein anderer, stürzte von einer Leiter und erlitt einen Schädelbruch.
— Ein Kurpfuscher ist neuerdings in Lüneburg wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Der Verurteilte, der ohne jegliche medizinische Vorbildung war, behandelte Kranke gewerbsmäßig und unter anderen auch ein gelähmtes Mädchen. Als Naturheilkundiger wendete er warme Bäder und Elektrizität an; aber er versäumte dabei, die Kranke, die wegen ihrer Lähmungen viel zu Bett liegen muß, gegen das Durchliegen zu schützen, und so bildete sich schließlich Druckbrand. Das Gericht entschied auf 600 Mark Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung.
— Ueber ein Erdbeben in Baden und der Rhein- rfalz am 23. März liegt eine Reihe Nachrichten vor. §s wurden zwei Erdbeben bemerkt und zwar in wellen« örmiger Form, von denen das am Morgen 6'5 das türkere gewesen ist. Ein sturmähnliches Geräusch be- fleitete den Stoß. Aus Teutschneureuth wird mitgeteilt, das wenige Minuten vor 2 Uhr Mittags der Erdstoß vernommen worden, der ungefähr 8 Sekunden dauerte. In der Kirche war gerade Konfirmandenprüfung. Die Bänke gerieten ins Schwanken und die Fenster zerbrachen, odaß die Menge auf die Straße floh. ' Auch in dem lenachbarten Knielingen wurden starke Erdstöße verspürt und spielten sich ähnliche Szenen in der Kirche ab. Nach weiteren Nachrichten sollen schon Morgens 3 Uhr zwei kurze leichtere Erdstöße verspürt worden sein.
— Am 24. März Mittag entstand durch eine Keffelexplosion auf der Grube „Saxonia" bei Hoyers- werda ein Brand im Verwaltungsgebäude und Vorratsschuppen. Mehrere Personen sind verunglückt, die Feuerwehren der umliegenden Orte sind zur Hilfeleistung herbeigerufen.
Eingesandt.
(Ohne Verantwortlichkeit der Redaktion.)
In der vorigen Nummer dieses Blattes wurden die hauptsächlichsten allgemeinen Bestimmungen des neuen Fleisch- und Schlachtviehschau-Gesetzes besprochen. Es erscheint jedoch von mindestens ebenso großem Interesse, zur allgemeinen neuntnis zu bringen, welche Vorschriften aus Grund dieses neuen Fleischschaugesetzes vom 1. April dieses Jahres ab für unseren Regierungs« bezirk Geltung haben.
Das neue Fleischschaugesetz schreibt nämlich im allgemeinen nur vor, was im ganzen Deutschen Reiche also auch in Gegenden, in denen bisher eine Fleischschau überhaupt nicht vorgeschrieben war, zuin mindestens in Zukunft geschehen muß. Es beabsichtigt aber nicht, Gegenden, in denen, wie bei uns schon seit Jahren, eine geregelte und weitergehende Fleischschau eingeführt ist, dieses sanitären und hygienischen Vorteils zu berauben, und ordnet darum an, daß durch die Landespolizei weitergehende Vorschriften mit Gesetzeskraft erlassen werden können, oder wo solche, wie bei uns, schon existieren, dieselben bestehen bleiben dürfen. Und tatsächlich hat die Landespolizei, d. h., die Kgl. Regierung in Cassel, die bisher für den Regierungsbezirk geltenden Vorschriften über Fleisch- und Trichinenschau, soweit sie mit dem Reichsgesetze vereinbar sind, beibehalten.
Die hauptsächlichsten hierorts auch vom 1. April d. Js. ab geltenden Bestimmungen sind wesentlich die folgenden:
1) Die Hausschlachtungen unterliegen nach wie vor der Fleischbeschau, und soweit es Schweine betrifft, auch der Trichinenschau. Die Beschau ist also nicht, wie man aus dem vorigen Artikel irrtümlicherweise hätte folgern können, auf die Schlachtungen der Mey- ger, Wirte usw. beschränkt, sondern für alles, auch zum privatem Gebrauch bestimmte Fleisch vorgeschrieben.
2) Die Beschau wird ausgeübt von amtlichen Beschauern, solche sind die geprüften Laienfleischschauer und die Tierärzte. Die Laienfleischschauer dürfen blos Fleisch zum Genusse für tauglich erklären, das entweder zu gar keinen Beanstandungen Anlaß gibt, oder bei dem sich lokale Krankheitserscheinungen vorfinden, welche, nachdem die erkrankten Organe entfernt sind, oie Tauglichkeit des Fleisches in keiner Weise beeinträchtigen Diese Fälle sind für die Laienfleischschauer in den Ausführungsbestimmungen zum Gesetze alle speziell angeführt.