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Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.

Einlaöung zum Monnement auf die Schüchterner Zeitung mit amtlichem Kreisblatt.

Die Schlüchterner Zeitung, die älteste Zeitung des Kreises Schlüchtern, (54. Jahrg.) bringt Berichte über wissenschaftliche Vorgänge unserem Reiche wie auch im Auslande.

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UnterLokales und Provinzielles" berichtet Schlüchterner Zeitung über alle neue und merkenswerte Vorkommnisse aus dem- Kreise und Provinz.

die be- der

Die Schlüchterner Zeitung mit dem amtlichen Kreisblatt bringt alle Anzeigen sämtlicher Behörden des Kreises.

finden in der über alle Ort- II1S>ÜH schaften des Kreises und weiter hinaus verbreiteren Schlüchterner Zeitung wirk­same Verbreitung.

Bezugspreis vierteljährlich mit amtlichem Kreisblatt

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Deutsches Reich.

Das Kaiferpaar legte anläßlich des Geburtstages Kaiser Wilhelnr des Großen einen Kranz in der Gruft des Mausoleums zu Charlottenburg nieder. Mit dem Kaiserpaar war Prinz Adalbert erschienen, vorher Prinzessin Viktoria Louise, Prinz Joachini. Im Laufe des Tages wurden weitere Kränze niedergelegt von den Generaladjutanten den Leibregimentern Kaiser Wilhelm I. und von Krieger- und patriotischen Vereinen. Auch die Großherzogin von Baden hatte eine Kranz­spende gesandt.

Der Kaiser sprach bei seinem Besuch in Dresden dem Oberbürgermeister Mutter gegenüber seine Freude über die Absicht deutscher Städte aus, sich an^der Weltausstellung in St. Louis zu beteiligen. Im Sep­tember will der Monarch den Städtetag in Dresden besuchen.

Prinz Adalbert von Preußen hat sich am 20. März nach bestandener Seeoffiziers-Hauptprüfung mit Urlaub nach Berlin begeben.

Aus Kairo wird berichtet: Das Befinden des Deutschen Kronprinzen ist durchaus befriedigend. Der Prinz nahm am 20. März ein Bad und machte

Line Hochzeitsreise

Erzählung von F. Arneseldt.

(Nachdruck verboten)

Fortsetzung.

Auf die beim Landgerichte zu G . . ., der Stadt, an welcher die Station lag, eingegangene Meldung von dem während der Nacht in einem Wagen des von Wien kommenden Kourierzuges verübten Verbrechen hatte sich früh am Morgen eine Kommission in Begleitung des Gerichtsarztes nach dem Bahnhof begeben, wo der Oberbeamte, der den Wagen begleitet halte, den ersten Bericht erstattete Er erzählte, daß durch das Notsignal aufmerksain gemacht, der Zugführer den Zug zum Stillstehen gebracht habe, daß er mit einigen seiner Untergebenen nach dem betreffenden Wagen geeilt fei und dort einen anscheinenden leblosen, ältern Herrn und einen jüngern Herrn gesunden habe, welcher eine ohnmächtige junge Danie in seinen Armen gehalten habe. Ferner schilderte er die Belebungsversuche, die erfolgreich mit der Ohnmächtigen, vergeblich mit dem Ermordeten angestellt worden waren, und erwähnte die schwere Beschuldigung, welche die Kammerfrau der jungen Dame gegen den mitreisenden jungen Herrn erhoben hatte.

Wie erschien Ihnen dieser Mitreisende?" fragte der die Untersuchung leitende Landrichter.

Ich möchte nicht nach einer vorgefaßten Meinung Urteilen", erwiderte der Oberbeamte zögernd;aber

Mittwoch, den 25. März 1903

eine zweistündige Spazierfahrt. Nach den neuesten Meldungen ist her Prinz wieder vollständig genesen.

Reichskanzler Graf Bülow wurde von der Posi­schen Stadt Bromberg zum Ehrenbürger gewählt infolge des Wohlwollens in der Frage der Errichtung einer landwirtschaftlichen Hochschule und der Hafenbauten.

Wie derStaatsanz." meldet, ist der bisherige Generalkonsul für Aegyplen v. Müller an Stelle des bekanntlich nach Athen versetzten Prinzen Ratibor zum Gesandten in Weimar ernannt worden.

Die diesjährigen Reserve- und Landwehrübungen werden insgesamt 200 039 Mann zum Dienst in der Front heranziehen. Für das Etatsjahr 1902/03 be­trug die Zahl der klebenden nur 174 335, fodaß in diesem Jahre gegen das Vorjahr 25 704 Mann mehr zur Einziehung gelangen werden. Die zweijährige Dienstzeit hat bisher von Jahr zu Jahr eine Erhöhung der Zahl der Uebungspflichtigen der Reserve und der Landwehr im Gefolge gehabt.

Der Bund der Kaufleute hielt am Mittwoch in Berlin seine erste Versammlung ab. Der Bund ist bekanntlich am 25. Februar d. Js. konstituirt worden und setzt sich zusammen aus 200' kaufmännischen Vereinen, die insgesamt etwa 290 000 Mitglieder be­sitzen. In der Versammlung wurde, wie die Berliner Blätter berichten, von Vorstandsmitgliedern in längeren Ausführungen auf die Zwecke und Bestrebungen des Bundes hingewiesen; der Bund solle in gleicher Weise den selbständigen Kaufleuten wie den kaufmännischen Angestellten dienen; neben dem Bunde sollen die kauf­männischen Einzelorganisationen bestehen bleiben, der Bund der Kaufleute solle gewissermaßen das Dach sein, unter dem alle die einzelnen Vereine Schutz finden. Die Versammlung war außerordentlich zahlreich besucht.

Das Gesetz über die Fleischschau, das schon am 3. Juni 1900 veröffentlicht wurde, tritt am 1. April dieses Jahres im ganzen Reiche in Kraft. Von diesem Tage an werden im Auslande alle Schlachttiere ohne Ausnahme, also auch Pferde, Esel, Maultiere und Hunde, die zum Schlachten bestimmt sind, vor der Schlachtung und nachher einer Schau unterzogen. Ausgenommen sind nur die sogenannten Haus­schlachtungen, sofern sich an den Tieren keine Merkmale einer die Genußtauglichkeit des Fleisches ausschließen­den Erkrankung zeigen. Die Schlachtung darf nur nach erfolgter Genehmigung durch den amtlichen Fleischbeschauer erfolgen, aber sie darf nur verboten werden, wenn die Schlachttiere an einer Seuche, wie Milzbrand, Rotz- oder Rinderpest erkrankt sind. In diesem Falle haben dieFleischbeschauer sofort der Polizei­behörde Anzeige zu erstatten. Fleischbeschauer, die mit an Maul- und Klauenseuche erkrankten Tieren in Berührung gekommen sind, dürfen andere Ställe nicht betreten, bevor sie die Kleidung und das Schuhwerk gewechselt haben.

er hat ein unheimliches Aussehen; auch gehörte er, wie der Schaffner des Wagens sagte, gar nicht in jenes Koupee, sondern hatte einen Platz in einem Koupee

zweiter Klasse inne; der

Alann wird Ihnen das be-

stätigen.

.Nachher", versetzte der Landrichter abwehrend,

Tatbestand aufnehmen. Der

zuvor wollen wir den

Wagen befindet sich noch in dem Zustande, in dem sie

ihn vorgefunden?"

Vollständig."

So führen Sie uns hin; doch zuvor eine Frage: Sie haben den Namen des Ermordeten gehört?"

Ja. Es ist ein Herr v. Rehfeld, die junge Dame ist seine Gemahlin; sie kehrten von der Hochzeitsreise zurück, und der junge Mann, der sich im Koupee befand, heißt Benno Treuenfeld, die alte Kammerfrau nannte ihn so."

Sie kannten ihn also?"

Ja."

"Gut, führen sie uns zu dem Ermordeten."

Von dem Stationsvorsteher und dem Oberbeamten begleitet, begaben sich die Herren nach einem Neben­gleise, wo der Wagen unter Aufsicht eines Polizisten stand. Die Tür zu dem Koupee erster Klasse ward geöffnet, das den Leichnam verhüllende Tuch hinweg­gezogen, und geisterhaft starrten die nicht völlig ge­schlossenen Augen die Beschauenden an.

Der Arzt untersuchte zunächst die Wunde und konnte

54. Jahrgang

Nach der sorgfältig ausgeführten Untersuchung des Fleiscbes ist dieses entweder für tauglich, bedingt tauglich oder untauglich zu erklären. Untaugliches Fleisch ist unter polizeilicher Aufsicht zu vernichten oder lediglich zu technischen Zwecken zu verarbeiten. Bedingt taugliches Fleisch darf nur, nachdem es durch Kochen, Pökeln oder Durchkühlen für den menschlichen Genuß brauchbar gemacht worden ist, auf der Frei­bank verkauft werden. Bei dem tauglichen Fleisch wird noch solches unterschieden, das in seinem Nahrungs- und Genußwerte erheblich herabgesetzt ist, wie wässeriges, gelbgefärbtes, unvollkommen ausge- blutetes, leicht tuberkulöses Fleisch. Für dieses minder­wertige Fleisch sind besondere einzelstaatliche Be­stimmungen Vorbehalten. In Preußen z. B. ist es für den Betrieb dem bedingt tauglichen Fleische gleich­gestellt worden. Alles Fleisch wird von dem amtlichen Beschauer, entsprechend diesen drei Qualitäten, abge­stempelt und darf nur so in den Handel gebracht werden.

Was das aus dem Auslande einzusührende Fleisch betrifft, so ist allgemein die Einführung von Würsten und Büchsenfleisch verboten, dagegen ist die Einfuhr von Pökelfleisch in Stücken von mindestens vier Kilo­gramm erlaubt. Dieses Pökelfleisch ist beim Eingang in das Zoll-Inland einer amtlichen Untersuchung zu unterziehen. Frisches Fleisch darf aus dem Auslande nur eingeführt werden, wenn die für die Beurteilung des Gesundheits-Zustandes wichtigsten Teile: Kopf, Brust- und Bauchfell, Lunge, Herz, Nieren, bei Kühen auch das Euter im natürlichen Zustande mit den Tierkörpern verbunden sind und so die Möglichkeit gegeben ist, eine genügende Fleischbeschau auszuüben. Beim gepökelten Fleisch muß jedes einzelne Stück darauf geprüft werden, ob es in gesundheitlicher und veterinärpolizeilicher Hinsicht zu Bedenken Anlaß gibt. Außerdem ist vom Schweinefleisch jedes Stück besonders auf Trichinen zu untersuchen. Jedes einzelne Stück muß an zwei Stellen mit dem StempelAusland" versehen werden, ehe es in den Handel gebracht werden darf. Ebenso müssen die zur menschlichen Nahrung bestimmten Fette, insbesondere auch Schmalz u. s. w. bei der Einfuhr amtlich untersucht werden.

Das sind die haupffächlichsten Bestimmungen über die neue Fleisch- und Schlachtviehschau.

Mit dem 1. April d. Is. tritt das Süßstoff­gesetz vom 7. Juli 1902 in Kraft. Es handelt sich in diesem Gesetz darum, den Wettbewerb, den das Sacharin, das zwar große Süßkraft, aber keinen Nährwert enthält, dem ein vorzügliches Nährmittel bildenden Zucker macht, zu unterbinden. Das Saccharin bleibt künftighin im wesentlichen auf seine eigentlich und naturgemäße Aufgabe beschränkt, in gewissen Erkrankungsfällen ein Ersatzmittel des Zuckers darzu- stellen. sich nur dem Ausspruche seines Kollegen, der sie in der Nacht besichtigt hatte, anschließen.

Der Stoß ist gerade in's Herz gegangen; der Tod muß augenblicklich eingetreten sein", erklärte er beinahe mit denselben Worten wie sein Vorgänger,es muß ein dreikantig geschliffener Dolch gewesen sein, doch halt, da ist er ja"

Er hatte sich bei den letzten Worten gebückt, um etwas aufzuheben, an das sein Fuß gestoßen hatte und überreichte dem Untersuchungsrichter einen Dolch. Der Beamte nahm ihn und rief überrascht:Was ist das? Der Waffe nach zu urteilen, haben wir es hier nicht mit einem gewöhnlichen Raubmörder zu tun; das ist ein seltenes Stück alt italienischer Arbeit."

Der Dolch war von feinstem Stahl und kunstvoll geschliffen; den Griff bildete ein ziselierter, goldener Frauenarm, um den sich eine Schlange aus hellroter Koralle ringelte; die kleine goldene Hand streckte den Zeigefinger so über die Klinge aus, als wolle sie ihr die Richtung andeuten, die sie zu nehmen habe.

Der Dolch sieht aus, als sei er eigens dazu ge­macht, einen Nebenbuhler aus dem Wege zu räumen", bemerkte der junge Assessor.

Wer weiß, ob er nicht auch in diesem Falle in einer ähnlichen Absicht gebraucht worden ist", versetzte halblaut der Eisenbahnbeamte.

Was wollen Sie damit sagen?" fragte der Land­richter schnell.

(Fortsetzung folgt.)