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Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg. ------- - -- -- - - ----------------- . - ----

9, Samstag, den 31. Januar 1903. 54. Jahrgang.

Deutsches Reich.

Der Kronprinz und Prinz Eitel Friedrich werden Ende April in Rom vom Papste empfangen werden.

Die neuen Kriegsartikel für die Marine sind in der Hauptsache denen für das Heer nachgebildet. Artikel 1 bezeichnet es als die Aufgabe der Marine, Kaiser und Reich zu schirmen, Deutschlands Handel und Schiffahrt auf allen Meeren zu sichern und den Deutschen im Auslande Schutz und Rückhalt zu sein. Im Artikel 5 wird bemerkt: Im Kriege und auf Schiffen, die außerhalb der heimischen Gewässer allein fahren, werden die Strafen verschärft, ebenso wenn der befehligende Offizier infolge besonderer Verhältnisse dienstlich bekannt gemacht hat, daß die Kriegsgesetze in Kraft treten. Artikel 15 besagt: Eine unwürdige Behandlung von Soldaten ist eine Herabwürdigung ihres ehrenvollen Berufes. Wer irgend eine Dienst­gewalt über andere auszuüben hat, soll durch ruhiges, ernstes und gesetztes Benehmen die Achtung und das Vertrauen seiner Untergebenen sich zu erwerben suchen. Er darf daher den Untergebenen den Dienst nicht unnötig erschweren und von denselben nur solche Leist­ungen fordern, welche der Dienst mit sich bringt. Wer die Untergebenen vorschriftswidrig behandelt, beleidigt oder gar mißhandelt, oder wer seine Dienst­gewalt dazu mißbraucht, um auf Kosten seiner Unter­gebenen sich Vorteile zu verschaffen, wird nachdrücklich bestraft.

Der König von Sachsen machte eine kurze Ausfahrt. Die katarrhalischen Erscheinungen sind fast ganz geschwunden.

Auf Befehl der Inspektion der Jäger und Schützen ist eine Vorschrift über die Verwendung der KriegShunde herausgegeben. Insbesondere ist der Hund im Aufklärungs- und Sicherheitsdienst zum Ueberbringen von Meldungen vorgesandter Patrouillen, zur Unterstützung der Posten, zur Aufrechterhaltung der Verbindung zwischen Posten und Feldwachen, sowie zwischen anderen Teilen der Vorposten zu gebrauchen. Zur Ausbildung für militärische Zwecke eignet sich in erster Linie der Airedale-Terrier. Die Versuche mit dem kurzhaarigen deutschen Hühnerhund werden bis auf weiteres fortgesetzt. Mit Strenge soll darauf geachtet werden, daß nur ganz reinrassige Hunde von bekannter und guter Abstammung zur Verwendung kommen sollen, alles zweifelhafte Material soll ausge­schieden werden. Vom fertigen Kriegshunde soll ver­langt werden, daß er die in dem Lehrgänge vorge­schriebene Stubendressur gründlich durchgemacht hat und beherrscht, daß er Botengänge mit Sicherheit ausführt, d. h. von vorgesandten Patrouillen zu den rückwärtigen Abteilungen läuft, und zu ersteren wieder zurückkehrt, die Verbindungen zwischen stehenden Ab­teilungen und Posten innehält, daß er sich ablegen

Line Hochzeitsreise

Erzählung von 8. Arnefcldt.

(Nachdruck verboten)

Fortsetzung.

Erzog sie an sich und küßte sie sanft auf die Stirn. Du weist das besser, Erna", versetzte er lächelnd; es bedarf keiner Beteuerungen meinerseits. Allerdings liegen die Verhältnisse so, daß weit eher anzunehmen wäre, man könnte uns beide gegen unseren Willen zu einer Verbindung bestimmen, als daran verhindern wollen."

O, Benno", seufzte sie,gerade daS macht mich angst; wo alles anscheinend so klar und glatt liegt, da treiben finstere Mächte am ersten ihr böses Spiel."

Er streichelte ihre Wangen und hob gleichzeitig drohend den Finger.Erna ich glaube, Du bist, während ich abwesend war und Deine Lektüre nicht überwachte, an die Schicksalstragödien geraten und hast aus ihnen ungesunde Anschauungen gesogen. Nein, «ein, Herz, die neidischen Mächte haben wir nicht zu sürchten. Da Du mich liebst, giebt es keinen ver­nünftigen Einwand, den Dein Vater machen konnte, wenn ich heute vor ihn hinträte und um Deine Hand anhielte"

Doch es giebt einen," entgegnete sie mit einer überlegenen Miene.

Welchen ?"

Daß ich, daß wir beide noch zu jung sind.

läßt, daß er wachsam ist und die Annäherung fremder Personen an Posten diesen bemerkbar macht. Bei jeder Kompagnie sollen mindestens zwei fertige Kriegs­hunde sein, im allgemeinen soll aber die Zahl von 12 Hunden pro Bataillon nicht überschritten werden.

Am Mittwoch haben in Dresden vor einem be­sonderen vom König von Sachsen zu diesem Zweck eigens eingesetzten Gericht die Verhandlungen gegen die Kronprinzessin von Sachsen begonnen. Die Eröffnung der Sitzung war öffentlich, danach war die Oeffentlich- keit ausgeschlossen. Die Verhandlung wurde nach mehr­stündiger Dauer und nach Erhebung von Beweisen in­folge Antrags der Prozeßbevollmächtigten auf Mittwoch den 11. Februar, vormittags 10 Uhr vertagt. Als Zeugen waren Oberhofmarschall von Tümpling, Frau Oberhofmeister Frisch und Polizeikommissar Schwach erschienen. Durch die Reichsgesetzgebung ist die Sonder­stellung, die die deutschen Landesherren und die Mit­glieder ihrer Familien bis zur Einführung der Reichs­justizgesetzgebung nach der Entwickelung der meisten deutschen Bundesstaaten hinsichtlich der Befreiung von derGerichtsbarkeit der eigenen Landesgerichte eingenommen haben, im Wesentlichen aufrecht erhalten worden. In Sachsen giebt es solche Sonderregelungen die von der deutschen Reichsgesetzgebung ausdrücklich aufrecht erhalten worden sind. Der König war also nicht nur gesetzlich befugt, ein Sondergericht zu bestellen, sondern er mußte dies sogar tun zur Erfüllung der ihm durch das Haus- gesetz Obliegenheit Pflichten, da ein anderes Gericht zur Entscheidung eines Ehestreites als zuständiges nicht vor­handen ist. Im großen und ganzen sind auch bei biefem besonderen Verfahren die in Ehesachen geltenden Vor-. Schriften der Zivilprozeßordnung maßgebend, auch komm^ das Ehescheidungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Anwendung, nach dem es ganz gleichgiltig ist, welcher Religion oder Konfession die Parteien angehören. Ins­besondere ist es auf Antrag gegebenenfalls auch möglich, eine Ehe von Katholiken zu scheiden. Nach bürgerlichem Rechte besteht sie dann nicht mehr. Statt auf Scheidung kann nach § 1575 auch auf Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft, das heißt auf bloße Trennung von Tisch und Bett geklagt werden. Diese Vorschrift ist mit Rück­sicht auf das katholische Kirchenrecht, das bekanntlich die Ehescheidung verbietet, gegeben worden. Die Wirkungen der Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft nach § 1575 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind im Uebrigen nach § 1586 dieselben wie bei einer Scheidung, außerdem muß bei ihr ebenfalls die Schuldigerklärung in gleicher Weise erfolgen. Der einzige Unterschied von der Scheidung besteht nur darin, daß die Eingehung einer neuen Ehe ausgeschlossen ist. Nach § 1577 Absatz 1 behält die geschiedene Frau den Familiennamen des Mannes. Sie kann aber ihren Mädchennamen wieder annehmen und sie muß es, wenn sie allein für schuldig erklärt ist und der Mann es verlangt. Was die Unter­

Benno schwieg und blickte zu Boden, das Kind hatte recht; es berührte ihn gar eigentümlich, Erna klüger, überlegter als er selbst war, zu finden.

Darum," fuhr sie fort, ist es besser, wir schweigen; glaube mir, Benno, es ist besser so," wiederholte sie dringender.

f,Sei es denn, Erna," sagte er, ein Jahr ist schnell herum. Dann kehre ich wieder, dann nehme ich mein Platz im Geschäfte ein, und dann soll ich auch mein Vaterhaus, das so lange verschlossen und verödet ge­standen hat, wieder öffnen. An dem Tage, wo ich Teilnehmer der Firma Treuenfels und Göldner werde, ziehe ich in mein Haus ein, und Du wirst mich nicht lange allein hausen lassen.

Eine innige Umarmung besiegelte nochmals den Bund; dann kehrten sie aus dem Garten, wo die Unter­redung stattgefunden hatte, in das Haus zurück.

Wenige Stunden später verließ Benno die Stadt.

Ein Jahr verging für Erna im stillen Träumen und Entfalten, für Benno im Schauen und Genießen, im Lernen und Streben; während sie zur lieblichen Jungfrau reifte, erstarkte er zum Manne. Fleißig flogen Briefe den Ocean herüber und hinüber; denn Benno brächte die weitamlängste Zeit des ihm für seine Bildungsreise gewährten Jahres in Amerika zu. Er fühlte sich dort so gefesselt, daß er sogar daran dachte, seinen Aufenthalt über die festgesetzte Zeit auszu- dehnen, trotzdem ihn sein Herz nach der Heimat zog, trotzdem er sich daselbst sehnlichst erwartet wußte; er

haltspflicht anlangt, so hat ein für schuldig erklärter Teil überhaupt kein Recht an den unschuldigen Ehe­gatten auf Gewährung von Unterhalt. Was die Wirkungen der Ehescheidung auf die Kinder des kron- prinzlichen Paare» anlangt, so ist zu sagen, daß das Verhältnis der Eltern zu den Kindern durch ihre Scheidung an sich nicht beeinflußt wird. Hier kommen aber insbesondere die Vorschriften des sächsischen Haus­gesetzes in § 4, 5 und 6 in Betracht, die lauten: Der König übt als Familienhaupt eine besondere Aufsicht mit bestimmten Rechten über alle Glieder des könig­lichen Hauses aus und es steht ihm als solchem über­haupt zu, alle zur Erhaltung der Ruhe, Ehre, Ordnung und Wohlfahrt des königlichen Hauses dienlichen Maß­regeln zu ergreifen, soweit das Hausgesetz und die Ver­fassung nicht entgegensteht."

DieNewyork Times" veröffentlicht einen sehr freundlichen Artikel inbetress der Einrichtung einer Station für deutsche Kriegsschiffe in amerikanischen Gewässern und sagt, daß dadurch der freundschaftliche Verkehr zwischen beiden Völkern gefördert würde.

Ausland.

Der Präger Stadtrat remonstrierte gegen das deutsche Fleischschaugesetz, welches die Einsuhr von böhmischem Schinken und Fleisch nach Deutschland unmöglich mache. Der Stadtrat beschloß, den czechischen Reichsratsklub aufzusordern, Schritte zum Schutze der Einfuhr böhmischer Selchwaren einzuleiten; nötigenfalls möge die Einfuhr gehackter Selchwaren und westfälischen Schinkens aus Deutschland verboten werden.

Der Ausbruch eines Krieges zwischen Brasilien und Bolivia ist in dem Bereich der Möglichkeit gerückt. "N. ch einer Meldung aus Rio de Janeiro hat die brasilianische Regierung der bolivianischen teils Kauf, teils Tausch des streitigen Landgebiets zwecks friedlicher Lösung der Zwistigkeiten vorgeschlagen. Die bolivianisch: Regierung hat dieses Angebot aber zurückgewiesen und Militär abgesandt, um die in dem Gebiet wohnenden Brasilianer mit Waffengewalt zu unterwerfen. Nun hat auch der Präsident von Brasilien die Entsendung von Truppen verfügt.

Nach einer Meldung derTimes" aus Hongkong ist in den Provinzen Kwangtung, Kwangsi, Kweitschau und Fokien eine revolutionäre Organisation entstanden, die eine besondere Regierung im Süden Chinas errichten will. Missionare und gut informierte Chinesen halten es nicht für unmöglich, daß die Organisation Erfolg haben kann.

4000 Mann Truppen des Sultans in Marokko nahmen auf einen Hügel zwischen der Stadt Fez und den Sebufluffe Stellung. Sie beherrschen die über diesen führende Brücke. Der Sultan selbst und seine Leibwache nahmen auf dem Hügel Stellung, von dem die Stadt im Süden beherrscht wird. Diese beiden Stellungen sind befestigt worden. Die Verschanzungen

glaubte es sich, seinem Namen, der Zukunft seines Hauses schuldig zu sein, daß er sich bezwinge und die Lehr- und Wanderjahre eher verlängere, als verkürze.

Benno ließ sich nicht träumen, daß seine Heimkehr noch von Jemand Anderem heiß ersehnt wurde, nämlich von Frau Göldner selbst. So viel sie auch über ihren Mann vermochte, so weit er sich unter ihrem Einflüsse, und den eigenen Neigungen folgend, von der traditionellen Geschäftsführung seines Hauses entfernt hatte, dazu konnte ihn sie doch nie bringen, daß er W. verließ, ehe Benno ihn in der Leitung des Geschäftes abgelöst hatte.

Ich muß auf dem Posten bleiben, bis er fommi", sagte er, wenn sie in ihn drang, derKrähwinkel- Existenz" endlich einmal ein Ziel zu setzen, es wird einen harten Strauß geben, wenn er Einsicht von der Geschäftslage nimmt", fügte er seufzend hinzu.

Er hat sich auch schwer zu beklagen, daß Du ihm sein Vermögen verdoppelt und verdreifacht hast", spottete sie.

Benno wird die Art, wie es geschehen ist, nicht billigen."

Ist sie unehrlich, ungesetzmäßig?" fragte Frau Göldner scharf.

Nein; aber sie verstößt gegen das Herkommen der Firma, und Benno hält daran fest.

(Fortsetzung folgt.)