Kretsklall
für die Stadt und den Kreis Schlüchtern.
W 11. Samstag, den 14. März 1903
Bekanntmachung.
a. Die Aushändigung der Kriegsbeorderungen und Paßnotizen erfolgt in diesem Jahre in der Zeit vom 9. bis 15. März.
b. Die bis jetzt noch nicht zur dienstlichen Kenntnis gelangten Wohnungsveränderungen sind sofort zu melden.
c. Die Mannschaften der Reserve, Landwehr I. und II. Aufgebots, sowie d:e Ersatz-Reservisten haben falls sie nicht selbst zu Hause sein können, eine andere Person des Hausstandes mit Empfangnahme der Kriegsbeorderungen und Paßnotizen zu beauftragen.
d. Jeder Mann, der bis zum 25. März abends keine Kriegsbeorderung oder Paßnotiz erhalten hat, hat hiervon seinem Bezirksfeldwebel mündlich oder schriftlich Meldung zu erstatten.
e. Die vom 1. April d. J. ab nicht mehr gültigen roten Kriegsbeorderungen und Paßnotizen sind an diesem Tage durch die Mannschaften selbst zu vernichten und die neuen gelben sind einzukleben.
f. In Gelnhausen können die.Kriegsbeorderungen und Paßnotizen von den Mannschaften der Reserve, Landwehr I. und II. Aufgebots und den Ersatz-Reservisten vom. 9. bis 15. März persönlich bei dem Melde- Amt Gelnhausen abgeholt werden.
Die Militärpapiere sind mitzubringen.
Königliches Bezirks-Kommando Hanau
Die Herren Bürgermeister des Kreises erhalten in diesen Tagen einen Aufruf des Vereins zur Beschäftigung . Arbeitsloser übersandt. Mit Rücksicht auf den humanen Zweck den der Verein verfolgt kann die Unterstützung desselben durch einmalige Gell Zuwendungen oder Jahresbeiträge nur empfohlen werden.
Schlüchtern, den 11. März 1903.
_________________Der Königliche Landrat: Roth.
J.-Nr. 1579. Mit Rücksicht auf die Amtsblatt- bekanntmachung des Herrn Regierungspräsidenten vom 27. b. Mts. betreffend die Fleischbeschauer, fordere ich alle Fleischbeschauer des Kreises, welche dies Amt über den 1. April d. J. weiter bekleiden wollen, auf, sich am nä chsten Montag, den 16. März, vormittags 11 Uhr auf dem hiesigen Landratsamt einzufinden und den Antrag auf Weiterbelassung in dieser Stellung zu Protokoll zu erklären und Empfangnahme der nötigen Instruktion über die weiter erforderlichen Schritte.
Wer an diesem Termin nicht erscheint, dessen Amt ist am 1. April cr. erloschen.
Schlüchtern, den 11. März 1903.
Der Königliche Landrat:
Roth, Geheimer Regierungs-Rat.
J.-Nr 1682. Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher der nachgenannten Gemeinden werden hiermit aufgefordert, die für Beschaffung der Formulare zu den Urwähler- und Abteilungslisten zur Landtags- Ergänzungswahl nachstehend aufgeführten Kosten, binnen 8 Tagen hier einzuzahlen:
1. Schlüchtern
1,50 M.
17. Neuengronau 1,10 M.
2. Soden
1,30 „
18. Niederzell 0,25 „
3. Ahlersbach
0,20 „
19. Neustall 0,12 „
4. Elm
1,40 „
20. Oberzell 0,50 „
5 Bellings
0,90 „
21. Oberzell Forst
6. Breunings
0,20 „
gutsbezirk 0,06 „
7. Herolz
0,30 „
22. RamholzGuts-
8. Hundsrück
0,06 „
bezirk 0,20 „
9. Hohenzell
0,25 „
23. Reinhards 0,20 „
10. Hintersteinau
1,26 „
24. Sannerz 0,20 „
11 Jossa
0,25 „
25. Seidenroth 0,20 „
12. Klosterhöfe
0,20 „
26. Ulmbach 1,34 „
13. Lindenberg
0,06 „
27. Uerzell 0,20 „
14. Mottgers
0,30 „
68. Vollmerz 1,50 „
15. Marjoß
0,90 „
29. Weiperz 0,20 „
16. Marjoß Forst-
30. Weichersbach 1,10 „
qutsbezirk
0,06 „
31. Wallroth 0,24 „
Schlüchtern, den 10. März 1903.
Der Königliche Landrat: i. V. Goerz.
Nach den vom Bundesrat beschlossenen Bestimmungen findet vom 1. Januar 1902 ab eine fortlaufende statistische Aufnahme der Tanbstummen statt, bei welcher jedes taubstumme oder der Taubstummheit verdächtige Kind , ,
a. bei seinem Eintritt in das schulpflichtige Alter der Vollsinnige, sowie
b. bei seiner nach diesem Zeitpunkte (zu a) erfolgenden Aufnahme in eine Taubstummenanstalt gezählt wird.
Die Erhebungen erfolgen nach einem höhere Orts vorgeschriebenen Formulare, das vom Königlich statistischen Amte in Berlin unentgeltlich verabfolgt wird.
Der Kopf des Fragebogens ist von der Orts-(Orts- polizei-)Behörde auszufüllen und in der angedeuteten Weise unterschriftlich zu vollziehen. Die Beantwortung der Fragen 1 bis einschließlich 12 geschieht durch den untersuchenden Arzt, welchem zu diesem Zwecke der Fragebogen von . der Ortspolizeibehörde zuzustellen ist. Die Beantwortung der Fragen 13 bis 20 erfolgt in der Taubstummenanstalt; bei Kindern, welche einer Taubstummenanstalt nicht überwiesen werden, bleiben diese Fraaen unbeantwortet. Bei denjenigen Taubstummen/ welche am 1. Januar 1902 sich bereits in