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1902 bis zum 25. Januar 1903 mit Erläuterungs­bericht hierher einzureichen.

Schlächtern, den 1. Januar 1903.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses: Roth.

J.-Nr. 97. Diejenigen Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises, welche noch mit der Erle­digung meiner Verfügung vom 14. März 1901, J.-Nr. 1725 Kreisblatt Nr. 12 betreffend Erreichung eines Verzeichnisfes an die Königliche Staatsanwalt­schaft zu Hanau über die im II. Halbjahr 1902 ge­storbenen bestraften Personen im Rückstände sind, wer­den hiermit an bie baldige Erledigung erinnert.

Schlüchtern, den 7. Januar 1903.

Der Königliche Landrat: i. V. Goerz.

J.-Nr. 261. Unter Bezugnahme auf meine Kreis­blattbekanntmachung vom 29. r. M., J.-Nr. 7536, dient denjenigen Herrn Waisenräten, welche am 28. Januar nach Schwarzenfels vorgeladen find, zur Nach­richt, daß der Beginn der Versammlung auf 10'/2 Uhr vormittags angesetzt worden ist.

Schlüchtern, den 13. Januar 1903.

Der Königliche Landrat: i. V- Goerz.

J.-Nr. 147. An Stelle der verstorbenen Schieds- männer in Viehseuchen-Angelegenheiten Bürgermeister Scheel in Hütten, Gastwirt Betz in Soden und Gast­wirt Weißbecker in Salmünster sind der Bauer Joh. LoeffertHütten, Bürgermeister a. D. Joseph Ruppel Soden und der Gastwirt Theodor WeißbeckerSal­münster gewählt worden.

Schlüchtern, den 8. Januar 1903. I

Der Königliche Landrat: I. V. Goerz.

Die Hebammenschülerinnen Amend aus Steinau, Eder zu Marborn und Leibold zu Ulmbach chaben die Prüfung als Hebammen in der Hebammenlehranstalt zu Marburg bestanden und die Praxis in ihren Wohn­sitzgemeinden ausgenommen.

Schlüchtern, den 8. Januar 1903.

Der Königliche Landrat: i. V. Goerz.

J.-Nr. 130. Unter Bezugnahme auf meine Kreis- blatt-Bekanntmachung vom 12. v. M., J.-Nr. 7210, Kreisblatt Nr. 1 de 1903 dient den Orts- Polizeibehörden der 4 Städte des Kreises zur Nach­richt, daß die Termine zur Vornahme der technischen Maaß- und Gewichtsrevisionen wie folgt and er weit anberaumt worden sind.

1. In d. Stadt Steinau 2., 3., 5., 6., 9., 10., 12., 13. Fbr.

2. Salmünster 16., 17., 19., 20., 23. Febr.

3. Soden 24., 26., 27. Februar.

4. Schlüchtern 2., 3., 6., 7., 8., 11., 14.,

16, 17., 18., 20., 21. April.

Schlüchtern, den 13. Januar 1903.

Der Königliche Landrat: i. V. Go er z.

Bekanntmachung

Deutscher Flotten-Verein.

Der Herr Kapitänleutnant a. D. von Beltheim hat sich bereit erklärt, am 22. b. Mts. abends 8 Uhr im Hotel Stern zu Schlüchtern einen Vortrag über das Thema:

Die Deutsche Kriegsflotte in nationaler, technischer und wirtschaftlicher Bedeutung" zu halten.

Im Interesse der großen nationalen Sache für das Wohl des Vaterlandes ersuche ich alle Flottenfreunde^ sich recht zahlreich an dem Vortrage zu beteiligen.

, Nichtmitglieder ist der Zutritt gegen Entrichtung von 1 Mark gestattet.

Schlüchtern, den 13. Januar 1903.

Der Vorsitzende des Kreisflotten-Ausschusses: Katasterkontroleur: Mülle r.

Nachrichten für diejenigen Freiwilligen, welche in dieUnter- offizierschulen eingestellt zu werden wünschen.

1. Die Unteroffizierschulen haben die Bestimmung, junge Leute, welche sich dem Militärstande widmen wollen, zu Unteroffizieren heranzubilden..

2. Der Aufenthalt in der Unteroffizierschule dauert in der Regel drei, bei besonderer Brauchbarteil zwei Jahre, in welcher Zeit die jungen Leute gründliche militärische Ausbildung und solchen Unterricht erhalten welcher sie befähigt, bei sonstiger Tüchtigkeit auch die bevorzugteren Stellen des Unteroffizierstandes (Feld­webel 2C.), des Militär-Verwaltungsdienstes (Zahl­meister rc.). und des Zivildienstes zu erlangen.

Der Unterricht umfaßt: Lesen, Schreiben und Rech­nen, deutsche Sprache, Anfertigung aller Arten von Dienst­schreiben, militärische Rechnungsführung, Geschichte, Geo­graphie, Stenographie, Hand- und Planzeichnen, sowie G esang.

Die gymnastischen Uebungen bestehen in Turnen, Bajonettfechten und Schwimmen.

3. Der Aufenthalt in der Unteroffizierschule giebt den jungen Leuten keinen Anspruch auf die Beförderung zum Unteroffizier. Solche hängt lediglich von der guten Führung und der erlangten Dienstkenntnis des Ein­zelnen ab. Die vorzüglichsten Unteroffizierschüler können in beschränktem Maße bereits auf den Unteroffizierschulen zu überzähligen Unteroffizieren befördert werden und treten bei ihrem Ausscheiden in das Heer sogleich in etatsmäßige Unteroffizierstellen.

4. Ueberweisungen von Unteroffizierschülern erfolgen nur an Infanterie-, Jäger-, Marine-Infanterie- und Artillerie-Truppenteile. Für die Verteilung an diese Truppentheile ist in erster Linie das dienstliche Be­dürfnis maßgebend, indessen werden die Wünsche der Einzelnen um Zuteilung an bestimmte Truppenteile nach Möglichkeit berücksichtigt.

5. Die Unteroffizierschüler gehören zu den Militär­personen des Friedensstandes; sie stehen wie jeder andere Soldat unter den militärischen Gesetzen und haben beim Eintritt den Fahneneid zu leisten.

6. Der in die Unteroffizierschule Einzustellende muß mindestens 17 Jahre alt sein, darf aber das 20. Lebens­jahr noch nicht vollendet haben.

Der Einzustellende soll mindestens 154 cm groß, vollkommen gesund, frei von körperlichen Gebrechen, sowie wahrnehmbaren Anlagen zu chronischen Krank­heiten sein und die Brauchbarkeit für den Friedensdienst der Infanterie besitzen.

7. Der Einzustellende muß sich tadellos geführt haben, lateinische und deutsche Schrift mit einiger Sicherheit