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dieser Eigenschaft in Angelegenheiten der Schulverwal- tung abgehen lasten und mit dem Aversionierungsver- merke (Frei laut Avers 21) zu versehen haben, einbe­zogen werden. In dem bisherigen Frankierüngssystem tritt hiernach nur insofern eine Aenderung resp. Er­weiterung ein, als die dienstlichen Sendungen der Herren Ortsschulinspektoren neben dem Aversionierungsvermerke noch mit einer dem Gewichte der Sendung entsprechen­den Zählmarke im zutreffenden Nennwerte zu ver­sehen sind.

Die Herren Ortsschulinspektoren des Kreises, denen ich einen für das I. Quartal 1903 bestimmten Vorrat an Marken im Nennwerte von 10 und 20 Pfg. in Kürze unter Couvert werde zugehen lassen, ersuche ich, alle die Ortsschulverwaltung 'betreffenden dienstlichen Sendungen außer dem Aversionierungsvermerke während des oben bezeichneten Zeitpunktes noch mit einer Zähl­marke auf der Stelle des Briefumschlages, die nach den postalischen Vorschriften für die Anbringung der sonstigen Postwertzeichen bestimmt ist, zu versehen und mir nach Ablauf des Jahres 1903 den dann noch vor­handenen Vorrat an Marken schleunigst, spätestens aber bis zum 10. Januar 1904 einzusenden.

Etwaigen während des Zähljahres eintretenden zweiten Bedarf bitte ich mir vierteljährlich und zwar bis 20. März, 20. Juni und 20. September 1903 mitzuteilen. Sollte schon früher ein Bedarf eintreten und die Befriedigung desselben nicht bis zu diesem Ouartalstermine hinausgeschoben werden können, so bitte ich mir hiervon alsbald Nachricht geben zu wollen.

Die Herren Bürgermeister des Kreises werden hier­mit veranlaßt, die vorstehende Bekanntmachung den Herren Ortsschulinspektoren zur Kenntnisnahme vorzu- legen.

Schlüchtern, den 22. Dezember 1902.

Der Königliche Landrat: i. V. Goerz.

J.-Nr. 7372. Die Herren Bürgermeister derjenigen Gemeinden, in welchen sich Waisenkinder befinden, deren Pflege und Erziehung auf Kosten des ev. Waisenhauses in Hanau gewünscht wird, haben die bezüglichen An­träge bis zum 15. Februar k. Js. bei mir anzubringen, vorher jedoch solche dem Herrn Ortsgeistlichen zur Bei­fügung seiner Ansichten vorzulegen.

Später eingehende Anträge bleiben unberücksichtigt.

Ich verweise außerdem auf meine Kreisblatt-Bekannt­machung vom 15. November 1892, J.-Nr. 8028, Kreis­blatt Nr. 49 de 1892.

Schlüchtern, den 20. Dezember 1902.

Der Königliche Landrat: J. V.: Goerz.

Unter dem Rindvieh in Wittgenborn, Kreis Geln- hausen, ist der Bläschenausschlag ausgebrochen.

Schlüchtern, den 29. Dezember 1902.

Der Königliche Landrat: I. V.: Goerz.

J.-Nr. 7564. Gemäß § 6 der Wahlordnung für die Handwerkskammer zu Casfel und ihren Gesellen- ausfchuß vom 17. August 1899 Amtsblatt Seite 266 - wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das Verzeichnis der wahlberechtigten Handwerker­innungen (§ 103a Absatz 3 Ziffer 1 der Gewerbeord­nung) und der Gewerbevereine (§ 103a Absatz 3 Ziffer

2 dafelbst) des Kreises während einer Dauer von 8 Tagen im Geschäftslokale oes Unterzeichneten zur Ein- icht der Beteiligten offen liegt, und daß Beschwerden ;egen dasselbe innerhalb einer Frist von 14 Tagen bei mir eingereicht werden können.

Schlüchtern, den 30. Dezember 1902.

Der Königliche Landrat:

J.-Nr. 3577 K. Ä. Durch rechtskräftigen Beschluß des Kreis-Ausschusses vom 25. Oktober v. I. sind auf Grund des '§. 2 Absatz 4 der Landgemeinde- Ordnung ür die Provinz Heffen-Nassau vom 4. August 1897

tie Grundstücksparzellen

Blatt 1 Nr.

25 d. Gemark. Oberf. Steinau0,4932 lla,

24

= 0,0772

27

= 0,0676

I 28 "

ff

ff

= 0,0154

122/61

= 1,4367

123/61

ff ff

= 0,0342

128/61

ff

ff ff

= 0,0270

Blatt 2 Nr. 11 d.

= 0,2999

K. 127/5

Marjoß

= 0,0309

126/3

ff

= 0,9622

aus bem Gemeindebezirk Marjoß, sowie ferner Blatt 1 Nr. 88 der Gemark. Oberf. Steinau 3,8813 ha aus bem Gemeindebezirk Bellings ausgeschieden und dem Gutsbezirk Oberförsterei Marjoß zugelegt worden. Schlüchtern, den 26. November 1902.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschustes: Roth.

J.-Nr. 7555. Im Anschlüsse an meine Bekannt­machung vom 15. Dezember d. I., J.-Nr. 6797 Kreisblatt Nr. 52 betreffend die Ausbildung der Leichenschauer nach Maßgabe der Leichenschauverord­nung vom 9. August d. I. werden die Herren Bürger­meister von Schlüchtern, Soden, Kressenbach, Roms­thal, Vollmerz, Niederzell, Marborn, Breitenbach, Mottgers, Altengronau, Sterbfritz, Hohenzell, Ulmbach, Züntersbach, Schwarzenfels, Uttrichshausen, Heubach und Oberkalbach hiermit veranlaßt, die Leichenschauer ihrer Gemeinden zur näheren Jnstruierung über ihre Obliegenheiten nach der der Leichenschauverordnung beigegebenen Dienstanweisung durch den Herrn Kreis­arzt auf

Montag, den 12. Januar k. Js., vormittags 10 Uhr, in dein Gasthof zum Deutschen Kaiser (Bierhalle), hier mit der Aufforderung vorzuladen, einen Abdruck der gedachten Polizeiverordnung vom 9. August d. I. nebst Dienstanweisung, welcher in der Waisenhausbuchdruckerei zu Casfel vorrätig gehalten und zum Preise von 50 Pfg. abgegeben wird, mit zur Stelle zu bringen.

Die Herren Bürgermeister der übrigen Gemeinden des Kreises dagegen, deren Leichenschauer bei der kürz­lich abgehaltenen Vorprüfung ihre Befähigung nicht haben nachweisen können (vergl. Ziffer 2 meiner oben erwähnten Kreisblattbekanntmachung) wollen nach Be­nehmen mit dem Herrn Pfarrer alsbald andere geeig­nete und unbescholtene Personen dem Herrn Kreisarzt vorschlagen und sie zu ihrer Unterweisung und Prüfung auf Donnerstag, d.en 15. Januar k. I., vor­mittags 10 Uhr, in den Gasthof zum Deutschen Kaiser