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ZchlüchtemttMtung

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.

Mittwoch, den 7. Mai 1902.

53. Jahrgang.

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ßoft^lltlttrt^tt auf ^^ »Schlüchlerner Zeitung" Dk^tUUrtNk»» werden noch fortwährend von allen »_ - .......Postanstalten und Landbriefträgern, sowie von der Expedition entgegen genommen.

Himmelfahrt. Ä

Gekrönt mit Preis und Ehre

Fährt unser Herr empor, Ihm jauchzen Gottes Heere,

Ihn rühmt der Engel Ehor;

O Ehristen preiset alle

Auch ihr den schönen Tag,

Und jede Seele walle

Dem Heiland fröhlich nach.

Nur Kummer und Beschwerde,

So lange Du hier lebst,

Beut Dir die arme Erde,

An der Du doch so klebst:

Willst Du noch lange fragen,

wo Deine Heimat sei?

kaß Dir die Straße sagen,

Hinauf, die Bahn ist frei.

wie Jesus eingegangen

Ins ob're Vaterland,

So sei auch Dein Verlangen.

Dem Himmel zugewandt;

Du bist nicht Staub vom Staube,

Du bist von bess'rer Art,

So halte denn dein Glaube

Auch seine Himmelfahrt.

Amtliches.

Diejenigen Herren Bürgermeister des Kreises, welche noch mit der Erledigung meiner Verfügung vom 9. v. Mts. J.-Nr. 2235 Schlüchterner Zeitung Nr. 30 betreffend Einreichung einer Nachweisung über Haltekinder u. s. in. im Rückstände sind, werden hiermit an die Erledigung mit 24 Stunden Frist bei 3 Mark Strafe erinnert.

Schlüchtern, den 2. Mai 1902.

Der Königliche Landrath: i. V.: Goerz.

Bedingungen

für die Kreditertheilung in laufender Rechnung bei der städtischen Spar- und Vorschußkasse zu Salmünster.

Die städtische Sparkasse eröffnet Interessenten einen Kredit in lausender Rechnung unter nachstehenden Be­dingungen:

§. 1. Der Antrag auf Eröffnung eines solchen Kontos, welches provisionsfrei, lediglich unter Berechnung der der Sparkasse etwa entstehenden Spesen und Porti geführt wird, ist schriftlich bei der Verwaltungs-Kom- mission einzureichen und darin a. Höchstbetrag dcs^bean- spruchten Kredits und b. die dafür zu bestellende Sicher­heit anzugeben, worauf schriftlicher Bescheid erfolgt.

§. 2. Sobald der Antrag genehmigt und die Sicherstellung durch Einreichung der Dokumente erfolgt ist, erhält der Konto-Inhaber ein Gegenbuch, in welchem Alles, was er aus der städtischen Sparkasseauf _ba§ eröffnete Konto nimmt, sowie Alles, was er auf dasselbe an die städtische Sparkasse einzahlt, von dem Kassen- beamten fortlaufend nach dem Datum eingetragen,wird.

§. 3. Ueber alle von der städtischen Sparkasse er­haltenen Zahlungen hat der Konto-Inhaber besondere Quittungen auszustelleu.

§. 4. Einen Irrthum in der LegitimMonsprüfung des Vorzeigers des Buches hat die städtische Sparkasse nicht zu vertreten. Der Konto-Inhaber muß daher den etwaigen Verlust des Buches der städtischen Sparkasse unverzüglich anzeigen. Eine irrthümlich vor Eingang seiner Anzeige an den Vorzeiger des Buches bewirkte Zahlung muß der Konto-Inhaber gegen sich gelten lassen.

§. 5. Anträge auf Erneuerung eines nur auf be­stimmte Zeit bewilligten Kredits müssen spätestens acht Tage vor dem Endtermin gestellt werden. Ein Und derselben Person dürfen nicht mehr als 3000 Mark Kredit gewährt werden. Ausnahmsweise ist die Ge­währung eines Kredits bis zu 10,000 Mark mit der in jedem Falle einzuholenden Genehmigung der städtischen Behörden zulässig.

§. 6. Auf das Kontokorrent kann der Inhaber vorbehaltlich der unter §. 7 angegebenen Einschränkung jederzeit Zahlungen von der städtischen Sparkasse mit

der Beschränkung erhalten, daß jeder Bezug nicht unter 20 Mark betragen und daß die durch die Bezüge ent­stehende Schuld an die städtische Sparkasse zusammen die Summe des eröffneten Kredits nicht überschreiten darf. Ebenso steht es dem Kontokorrent-Inhaber frei, jederzeit Einzahlungen in Beträgen von wenigstens 20 Mark zu leisten, die ihm in seinem Kontokorrent gutgeschrieben werden.

§. 7. Die städtische Sparkasse ist berechtigt, zu ver­langen, daß Bezüge von 300 Mark mindestens einen Tag und von höheren Beträgen mindestens drei Tage vorher angemeldet werden.

Die Anmeldung dieser Einschränkung, von welcher in der Regel kein Gebrauch gemacht wird, ist dem Er­messen der Verwaltungs-Kommission anheim gegeben.

§. 8. In dem Kontokorrent werden bei dem mit jedem Kalenderhalbjahr stattfindenden Abschluß dem Kontokorrent-Inhaber von der in dem abgelaufenen Halb­jahr bestandenen Schuld die Zinsen zur Last gesetzt, von dem in dieser Zeit bestandenen Guthaben dagegen die Zinsen vergütet. Der sich danach ergebende Saldo wird als Kapital betrachtet und als solches auf neue Rechnung verzinslich vorgetragen.

Der Zinsfuß für die eingezahlten Depositen und die Vorschüsse richtet sich im Allgemeinen nach der jeweiligen Lage des Geldmarktes. Derselbe wird von den städti­schen Behörden festgesetzt und zwar mit einer Spannung von '/t bis 2 vom Hundert. Die städtische Sparkasse behält sich somit eine Erhöhung und Herabsetzung des Zinsfußes im Kontokorrentverkehr jederzeit vor.

Jede Aenderung der bei der Sparkasse zur Anwendung kommenden Zinssätze wird dem Konto-Inhaber schrift­lich angezeigt, sie tritt sofort am Tage des Abgangs der Mittheilung in Kraft.

Damit die Kreditgewährungen in laufender Rechnung nicht zur Verdeckung von Kapitalanlagen mißbraucht werden, hat die Verwaltungs-Kommission darüber zu wachen, daß auf jedem Konto ein angemessener Umsatz durch Einzahlungen und Bezüge stattfindet und die Kündigung derjenigen Kredite zu veranlassen, bei welchen dies nicht der Fall ist.

§. 9. Nach Schluß des Kalenderhalbjahres erhält jeder Konto-Korrent-Jnhaber einen vollständigen Auszug aus seiner laufenden Rechnung, dessen Ergebniß Saldo er durch Unterschrift anzuerkennen hat. Das An- erkenntniß ist der städtischen Sparkasse zur Beurkundung der Rechnung einzusenden.

§. 10. Die Einlagen werden für den nächsten Werk­tag gut geschrieben. Die Bezüge für den Ausstellungs­tag der Quittung belastet.

' §. 11. Die'städtische Sparkasse ist berechtigt, auch aus dem sonstigen Verkehr mit dem Konto-Inhaber ent­standene Forderungen demselben zu belasten.

§. 12. Sowohl dem Konto-Inhaber wie der städti­schen Sparkasse steht das Recht zu einerlei ob der Kredit auf bestimmte oder unbestimmte Zeit bewilligt ist denselben jederzeit zu kündigen und die Rechnung aufzuheben. Die Kündigung seitens der städtischen Sparkasse erfolgt durch eingeschriebenen Brief.

Die Bestimmungen der §§. 22, 24, der Statuten vom 29. September 1897 finden auch hier sinngemäße Anwendung.

Ergiebt bei Erledigung des Rechnungsverhältnisses der Abschluß einen Saldo zu Lasten des Konto-Inhabers, so hat ihn dieser innerhalb drei Tagen abzutragen, schließt die Rechnung zu Gunsten. des Konto-Inhabers ab, so ist das Guthaben sofort zur Erhebung zu bringen und die Verzinsung hört vom Abschlußtage ab auf.

§ 13. Bezüglich der Sicherstellung ß. 7 des Sta- tuten-Nachtrages vom 7. Februar 1902 finden die Be­stimmungen des §. 26 der Statuten vom 29. September 1897 auch aus den Kontokorrent-Verkehr sinngemäße

Anwendnng.

Salmünster, den 7. Februar 1902.

Der Magistrat:

Schneider. Huhn. Dr. Kraushaar. Keiling.

Die Stadtverordnetenversammlung:

Wolf. Bauer. Stern jr. Bös. Antony. Stein.

Rammrath.

Es wird hierdurch bescheinigt, daß die vorstehenden Bedingungen vor dem endgültigen Beschlusse der Stadt­verordnetenversammlung nach vorheriger öffentlicher Be­

kanntmachung während zweier Wochen nom 7. Februar 1902 bis einschließlich den 21. Februar 1902 zu Jedermanns Einsicht im Magistrats-Bureau öffentlich ausgelcgen haben, und daß Einwendungen dagegen nicht erhoben sind.

Salmünster, den 22. Februar 1902.

Der Magistrat:

Schneider. Huhn. Dr. Kraushaar. Keiling.

Genehmigt.

Cassel, den 20. März 1902.

Der Regierungs-Präsident: J. V.: Mauve.

Deutsches Reich.

Berlin. Der Kaiser ist aus Eisenach nach Berlin zurückgekehrt. Von Eisenach aus hat der Kaiser der Hamburg-Anierikalinie telegraphisch sein Beileid ausge­drücktzu dem Tode des hochverdienten, vortrefflichen Kapitäns Albers, der Meinen Bruder aus Amerika zurückführte und der auf der letzten Heimfahrt eine seemännische Meisterleistung durch Führung seines steuerlosen Schiffes blos durch seine Maschinen aufzu- weisen vermochte." Der Kaiser hat Donnerstag den Regimentsübungen auf dem Tempelhofer Felde beige­wohnt.

Prinz Georg von Preußen ist gestern um '/«8 Uhr gestorben. Er stand im 77. Lebensjahre. Der höfischen Tradition gemäß hat Prinz Georg zwar dem Verbände der Armee angehört, im militärischen Leben ist er aber, trotz seiner hohen Rangstufe als General der Kavallerie, niemals bemerkenswerth hervorgetreten. Seine Neigungen galten in ausgesprochener Weise der Literatur und der Kunst. Er hat eine größere Zahl dramatischer Arbeiten verfaßt von denen die meisten in Druck unter dem Pseudonym G. Conrad erschienen sind und als dramatischer Schriftsteller ist es ihm auch gelungen, die Aufmerksamkeit weiterer, literatur- und kunstfreundlicher Kreise auf sich zu lenken, obgleich das Bühnenglück seinen Werken wenig hold gewesen und auch sonst eine tiefere Wirkung von ihnen niemals ausgegangen ist.

Das Abgeordnetenhaus hat die Bahnlinien Hersfeld-Treysa und Vacha-Hünfeld in dritter Lesung angenommen.

Eine neue Veruntreuung bei der Berliner städtischen Sparkasse ist jetzt entdeckt worden. Die Unterschlagung des Buchhalters Werkmeister, der durch Selbstmord endete, hatte eine allgemeine Revision der Kasse zur Folge. Hierbei stellte sich heraus, daß ein Buchhalter Karl Ulbrich ebenfalls 9000 Mark veruntreut hat. Ulbrich ist ein leidenschaftlicher Segler und Jäger. Er besitzt ein eigenes Segelboot und ist Pächter einer Jagd. Als am Montag die Unterschlagung entdeckt wurde, nahm er seinen Hut nnter den Rock, verließ unter Zurücklassung seines Ueberziehers das Spar- kassengebäude und ging davon. Die Nachforschungen nach seinem Verbleib hatten bis jetzt keinen Erfolg. In seine Wohnung kehrte Ulbrich nicht mehr zurück.

Bremen. Am 22. April ist das für den Nord­deutschen Lloyd in Bremen auf der Werft von Rickmers in Geestemünde erbaute SchulschiffHerzogin Cecilie" von Stapel gelaufen. Dasselbe ist ein großes vier- mastiges Segelschiff, ganz von Stahl erbaut und mit allen modernen technischen Einrichtungen versehen. Nach Jnfahrtstellung dieses Schiffes werden die Kadetten des Lloyd auf beide Kadetten-Schulschiffe desselben,Her­zogin Cecilie undHerzogin Sophie Charlotte" vertheilt werden, sodaß auf jedem Schiffe etwa 60 Kadetten zur Ausbildung gelangen. Der Andrang zu dieser Car­riere ist auch in diesem Jahre wiederum ein ganz be­deutender gewesen, ein Zeichen dafür, daß die Neigung für den schönen seemännischen Beruf in unserer Jugend immer mehr Wurzel schlägt.

^Düsseldorf, 1. Mai. Die Ausstellung ist heute feier­lich eröffnet worden. .Der Kronprinz, der Protektor der Ausstellung, traf kurz nach 11 Uhr an der Haupt­industriehalle ein, wo eine Ehrenkompagnie der 39. Jnf.- Regts. aufgestellt war. Von den anwesenden Ehren­gästen seien erwähnt: Reichskanzler Graf Bülow, die Minister v. Thielen, Rheinbaben, Studt, Hammerstein, Möller und Kraetke, die Oberpräsidenten von Rhein­land und Westfalen, Erzbischof Dr. Simar von Köln, Bischof, Dr. Schneider von Paderborn, Generaloberst