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Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.

tM 13, Mittwochs den 12. Februar 1902. 53. Jahrgang.

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l^fLdhtttrtiiW auf dieSchlüchterner Zeitung" UtftktL Lrl^Vkrr werden noch fortwährend von allen

- - - Postanstalten und Landbriesträgern, sowie von der Expedition entgegen genommen.

Deutsches Reich.

Berlin. Die Feier des fünfundzwanzigsten Jahres­tages des Eintritts des Kaisers in den aktiven Dienst des 1. Garderegiments verlief programmäßig. Auf eine Ansprache des Kaisers erwiderte Oberst von Pletten- berg mit einem dreimaligen Hurrah auf den Kaiser. Eine Deputation ehemaliger Angehöriger des Regiments überreichte dem Kaiser ein Geschenk, welches in einer etwa 40 Centimeter hohen Nachbildung des Regiments­denkmals auf dem Schlachtfelde von St. Privat aus Marmor und Silber besteht. Zu dieser Gabe haben über 3000 ehemalige Angehörige des Regiments Bei­träge geleistet. Anläßlich des Tages sind eine Reihe von Auszeichnungen und Beförderungen erfolgt. Prinz Eitel Friedrich wurde zum Oberleutnant befördert.

In Preußen ist eine neue Verordnung über das Studium der Rechte ergangen. In dieser Ver­ordnung wird als die geeignetste Anstalt zur Vorbildung für den juristigen Beruf das humanistische Gymnasium bezeichnet. Aber es sollen dennoch fortan zum Studium der Rechte auch solche zugelassen werden, die das Zeugniß der Reife an einem deutschen Realgymnasium oder an einer preußischen Oberrealschule erworben haben. Bei der ersten juristischen Prüfung sollen sich die Studierenden dieser letzteren Art über ihre nach­trägliche Ausbildung im Lateinischen ausweisen. Man darf wohl einstweilen annehmen, daß die Sache nach und nach sich von selbst so regeln wird, daß die Real- abiturienten sich nur in Ausnahmefällen dem Studium der Rechte zuwenden.

Besähigunsnachweis für Bauhandwerker. Im Reichsamte des Innern ist ein Fragebogen ausgearbeitet worden, der sich auf die von der bayrischen Regierung beim Bundesrathe beantragte Einführung des Be­fähigungsnachweises für das Baugewerbe bezieht. Dieser Fragebogen wird demnächst den Bundesregierungen zugehen, die ihn ihrerseits ihren Handwerkskammern zur Beantwortung vorlegen sollen. Auf Grund des so gewonnenen Materials wird sich alsdann der Bundes­rath später schlüssig zu machen haben, ob und in welcher Weise er beim Reichstage dieEinführung des Befähigungs­nachweises für das Baugewerbe beantragen soll.

Gegen die Erhöhung der Eierzolles hat die ständige Deputation für den Eierhandel in Berlin und der Verein Berliner Butterkaufleute eine Eingabe an den Reichstag gerichtet. Es wird darin ausgeführt, daß der Eierzoll nicht ein Schutzzoll, sondern ein Finanz­zoll sei, da die deutsche Produktion den Konsum kaum für 14 Tage befriedige und 95°/0 aller in Deutschland konsumirten Eier aus dem Auslande bezogen werde. Selbst Provinzen wie Pommern und Schlesien seien außer Stande, ihren eigenen Bedarf zu decken.

Darmstadt, 4. Febr. Eine hervorragende Ehrung ist dem vormaligen Feldwebel Kesting von der groß- Herzogl. hessischen Gardeuntervffizierskompagnie zu theil geworden, indem ihm bom Kaiser der Charakter als Offizier verliehen wurde. K., welcher unter drei Groß- Herzögen diente und am 1. Januar d. I. in den Ruhestand trat, war seit April 1850 aktiver Soldat und der Senior der hessischen Unteroffiziere; er ge­hörte zuletzt etwa dreißig Jahre hindurch der groß­herzoglichen Unteroffizierskompagnie an. Der alte Veteran hat an den Feldzügen von 1866 und 1870/71 theilgenommen und ist Inhaber verschiedener Orden und Ehrenzeichen, unter denen sich auch das Eiserne Kreuz befindet. Als Feldwebel der dritten Kompagnie des Gardejägerbataillions führte Kesting am 18. August 1870, nachdem bereits sämmtliche Offiziere theils ge­fallen, theils verwundet waren, seine Kompagnie Dom Vormittage bis zum späten Abend in schwerem Kampfe.

Ausland.

London, 10. Februar. Die gesammten großen Operationen Kitcheners gegen Dewet sind wiederum vergeblich gewesen. Die am vergangenen Sonn­tag abgeschlossenen mehrtägigen ' Operationen um Heilbronn-Kronstadt endigten am vergangenen Donnerstag thatsächlich mit einer vollständigen Lernierung des großen Disttriktes Frankfort-Heilbronn

und der wirklichen Umzingelung Dewets. Dewet durch­brach indessen die Cernierung. Er löste seine Kom­mandos in kleine Trupps auf und ließ sie die cernie- renden Linien an verschiedenen Stellen durchschleichen. Er selbst entkam im Dunkel der Nacht seinen Verfol­gern, indem er sich mit wenigen Freunden unter eine große Viehherde mischte und so der Wachsamkeit des Feindes entging. So gelang es ihm die Blockhans­linie Kronstadt-Lindley nach Süden hin zu überschreiten. Den Engländern fielen nur eine Anzahl Karren und werthloses Gerumpel in die Hände. Die Buren ver­loren bei der ganzen Operation nur 3 Mann todt. (Nach einer anderen Meldung betragen die Verluste der Buren von 700 Mann 283 an Toten, Verwun­deten und Gefangenen. Die der Engländer 10 Mann todt.)

Lokales rmd Provinzielles.

* Schlüchtern, 11. Febr.

* Im Frankfurter General-Anzeiger vom 7. d. M. findet sich eine Notiz, die vielleicht auch noch von manchen Lesern unseres Blattes zu beachten ist und welche lautet:Steuer. Wer mit der Steuerzahlung für das laufende Vierteljahr noch im Rückstände ist, erfülle diese mit Recht so beliebte Bürgerpflicht nunmehr baldigst, da am 15. d. M. die kostenpflichtige Zwangs- Beitreibung erfolgt."

* Soeben, bei Schluß der Redaktion, bewegt sich ein Carnevalszug, der erste wieder seit ca. 16 Jahren, durch die Stadt. Die einzelnen Gruppen sind recht gut ausgefallen und auch die verschiedenartigsten Kostüme gewähren ein buntes, bewegtes Bild. Möge er sich nächstes Jahr wiederholen!

* Rückfahrkarten 4. Klasse sollen demnächst zur Einführung gelangen. Eine Fahrpreisermäßigung, wie bei den Rückfahrkarten 1.3. Klasse, tritt bei den Rückfahrkarten 4. Klasse aber nicht ein. Diese Ein­richtung dürfte zur Entlastung des Fahrkartenausgabe­personals wesentlich beitragen.

* _ Warnung vor anonymen Briefen. Vor dem Schöffengericht in Dippoldiswalde wurde die Ehefrau des Bürgerschullehres B. als Verfasserin eines ver­leumderischen anonymen Briefes entlarvt und zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt. Außerdem hat die Verurtheilte noch die Gerichtskosten, sowie die Kosten für zwei Rechtsanwälte und für Schriftenvergleicher zu tragen.

* Der Herr Regierungs-Präsident hat die unter dem 11. Juli 1900 erlassene Polizei-Verordnung, betr. die Reinigung und Desinfektion der Gaststallungen aufgehoben und mit Rücksicht auf die zur Zeit bestehende Gefahr der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche neue Schutzmaßregeln angeordnet, deren wichtigste Bestimmungen wie folgt lauten: In allen öffentlichen, zur Einstellung von Vieh benutzten Gaststallungen, Ausspannungen, Vieheinstellungen und den zugehörenden Ein- und Durchfahrten, sowie in den Stallungen der gewerbsmäßigen Pferden und Vieh­händler hat regelmäßig an dem ersten Montag eines Monats oder, falls dieser ein gesetzlicher Feiertag oder ein Markttag ist, an dem darauf folgenden Werktage bis. spätestens 5 Uhr Nachmittags eine gründliche Reinigung der Krippen, Futtertröge, Raufen, Tränk- eimer, Vorstellkrippen und aller sonstigen Stallgeräth- schaften, sowie der zum gewerbsmäßigen Transport von Thieren benutzten Fuhrwerke der Viehhändler statt« zufinden. Zu gleicher Zeit sind auch die Stallungen und Räumlichkeiten gründlich zu reinigen, insbesondere ist der Dünger und das benutzte Streumaterial voll­ständig zu entfernen, der Boden besenrein zu machen und mit Wasser abzuspülen. Eine solche Reinigung (§. 1) ist auch an jedem Tage, an welchem aus beson­derer Veranlassung (Thierschauungen, Körungen, Vieh- anftionen rc.) eine größere Vieheinstellung stattgefunden hat, sowie in Marktorten nach jedem Viehmarkttage vorzunehmen.

* Reform der Landes-Creditkasse. Dem preußischen Landtage ist neulich ein Gesetzentwurf zugegangen, welcher diesem Institute eine größere Bewegungs­freiheit und eine neue einheitliche Grundlage geben soll, wie solche bereits im Kommunallandtage angeregt und beschlossen worden ist. Es sind zunächst vorgesehen die folgenden Aenderungen: 1. Während nach den bisherigen Bestimmungen die Landescreditkasfe Dar­lehen ohne hypothekarische Sicherheit nur den Gemeinden

des Regierungsbezirks Cassel, sowie den Kreis-^und Me­liorationsgenossenschaften gewähren durfte, soll diese Befugniß in Zukunft auch auf die Kirchengemeinden, den Bezirksverband des Regierungsbezirks Cassel, den Provinzialverband und die Landesversicherungsanstalt dre Provinz Hessen-Nassau, ferner auch die im Regierungsbe­zirk Casfel gelegenen Anstalten des öffentlichen Rechtes, sowie auf diejenigen mit den,Stiftungen, welche Corpo- rationsrechte besitzen, ausgedehnt werden. 2. Die Mini- malhöhe des Reservefonds soll statt auf 5 Proz. auf 3 Proz. der umlaufenden Schuldverschreibungen der­zeitig festgesetzt werden, was um so weniger bedenk­lich sein kann, als für alle Eventualitäten der Kafse der Bezirksverband unbeschränkt gewährleistet. Auch soll es in der Folge zulässig sein, die Bestände des Reservefonds zu einen Dritttheil in Hypotheken anzu- legen. 3. Die Nutzbarmachung solcher Gelder, die zeitweilig zu Darlehen keine Verwendung finden, soll durch das Lombardgeschäft erleichtert und die Belegung dieser Gelder bei der Reichsbank und anderen Banken zugelassen werden. Auch sollen zeitweilig verfügbare Geldsummen an den Bezirksverband und an Anstalten des Bezirks- und Proinzialverbandes, Kreise usw. aus­geliehen werden dürfen.

* Pfändung auf Postanweisungsbeträge. Die Wahrung des Briefgeheimnisses verbietet die Pfän­dung eines Anspruchs auf Aushändigung eines Geld­briefes. Dagegen können, wie neuerdings zur Kenntniß der Postanstalten gebracht worden ist, Postanweisungs- beträge vor der Auszahlung an den Empfänger zu Gunsten von Gläubigern des Absenders im Wege der Zwangsvollstreckung in Forderungen gepfändet werden. Daß ein Schuldner als Empfänger einer Postanweisung eine Geldforderung an die Postverwaltung besitz, kann ohne Verletzung eines Amtsgeheimnisses zur Kenntniß deF Gläubigers gelangt sein, und darin, daß gemäß dem gerichtlichen Pfändungs- und Ueberweisungsbe- schlusse das Geld nicht an der Forderungsberechtigten, sondern an dessen Gläubiger gezahlt wird, ist keine Verletzung des Briefgeheimnisses zu erblicken. Die Pfändung von Forderungsansprüchen auf Einzahlung von Postauftrags- und Postnachnahmebeträge ist eben­falls zulässig.

* (Aus der Sitzung der Hanauer Strafkammervom 5. Februar.) Auf einer Holzversteigerung zu Oberndorf erstand der WagnerSeelig von Seidenroth 2Eichenstämme Er hatte ursprünglich mehr Holz steigern wollen, es war jedoch nichts mehr vorhanden. Die zwei Stämme konnten ihm nicht viel helfen und es war ihm daher an der Abholung derselben nicht viel gelegen. Dies äußerte er auch zu dein ihm bekannten Schreiner Desch von Meines, der sich erbot, die zwei Stämme zu nehmen. Seelig war es zufrieden und Desch fuhr die beiden Stämme mit seinem Holze zusammen ab. Den Seelig reute aber später der Handel und er verlangte das Holz zurück. Er fuhr daher nach Sternes und wurde hier mit dem Schreiner dahin einig, daß Letzterer ihm als Vergütung für den umsonst gemachten Weg 3 Alk. und für die zwei Stämme, die schon zerschnitten waren, 17 Mark, zusammen 20 Mark, bezahlte. S. war ein­verstanden, schrieb aber nichtsdestoweniger einige Tage später einen Brief nach Mernes, des Inhalts, der Schreiner solle ihm außer den 2u Mk. auch noch 11 Mk. für dem ihm entgaugenen Nutzen zahlen, widrigen- falls er ihn wegen Diebstahl der Staatsanwaltschaft anzeigen werde, denn er (der Schreiner) habe das Holz ohne sein Wissen und ohne den Holzabfuhrzettel zu haben, abgeholt. Der Schreiner fand dies Verlangen doch^sonderbar und gab den Brief an die Behörde, was zur Folge hatte, daß heute der überschlaue Wagner wegen Erpressungsversuchs auf der Anklagebank sitzt. Der Staatsanwalt beantragte eine Gefängnißstrafe, das Gericht erkennt aber auf Freisprechung.

Flieden, 5. Februar. Am verflossenen Sonntag tagte hierselbst eine Versammlung, in der eine Kohlenkasse gegründet wurde. Am selbigen Tage wurde eine gleiche auch in benachbarten Schweben ins Leben gerufen. Da nun schon Kohlenkassen in Neudorf, Dorfborn und Rückers sich befinden, soll für sämmtliche ein Ring geschlossen werden, um die möglichst billige Lieferung von Kohlen an die Mitglieder bewerkstelligen zu können.

Hattenhof, 6. Februar. In letzter Zeit sind mehrere Frauen im Walde zwischen hier und Neuhof von Stromern belästigt worden. In einem Falle wurde,;