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für die Stadt und den Kreis Schlüchtern. ^ 45. Samstag, den 15. November 1902.

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J.-Nr. 6520. Im Januar 1903 soll im Vereins­hause des Frauenbildungsv ereins zu Caffel (Giesberg- straße 13), wie in diesem Jahre, wiederum ein acht- Wöchiger Fortbildungskursus für solche Personen ab­gehalten werden, welche als Handarbeitslehrerinnen an Schulen in kleinen Städten oder auf dem Lande be­reits thätig sind. Die Kursistinnen werden Unterricht, Wohnung und Beköstigung für die Dauer des Kursus frei erhalten und haben nur für die Reise und das Material zu sorgen. Indem wir voraussetzen, daß Sie diesem für das sittliche und wirthschaftliche Leben unseres Volkes so wichtigen Unterrichtszweige jedwede Förderung werden angedeihen lassen, ersuchen wir Sie, ' uns spätestens bis zum 30. November d. Js. aus dem Ihnen unterstellten Bezirke ein bis zwei Persönlich- keiten im Alter von nicht unter 18 und nicht über 40 Jahren namhaft zu machen, welche geeignet und bereit sind, unter den gegebenen Bedingungen an dein Kursus theilzunehmen, worauf dann bezüglich der Ein­berufung von hier aus weitere Verfügung erfolgen wird.

Cassel den 4. November 1902.

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.

J.-Nr. 6520. Vorstehendes wird hiermit veröffent­licht, namentlich auch für die Herren Ortsschulinspek- toren, welche ich ersuche, etwaige Bewerberinnen bis 25. November er. bei mir anzumelden.

Schlüchtern, den 7. November 1902.

Der Königliche Landrath: i. V.: Goerz.

Bekanntmachung.

Am 15. November wird in dem zum Landbcstell- bezirke des Kaiserlichen Postamts in Steinau _ (Kr. Schlüchtern) gehörigen Orte Kressenbach eine Posthülf- stelle eröffnet, deren Verwaltung dein Bürgermeister Müller übertragen ist.

Cassel am 5. November 1902.

Kaiserliche Ober-Postdirektion: I. V.: Gies eke.

J.-Nr 3005 K.-A. Nachdem durch meine Kreis­blattverfügung vom 28. Mai 1901 angeordnet ist, daß die Herren Landbürgermeister für ihre Thätigkeit bei Revision der Feuerstätte eine Vergütung aus der Ge­meindekasse nicht mehr beziehen, beträgt die den beiden übrigen Mitgliedern der Feuerschau-Commission zu zahlende Vergütung nur noch V» des früherm Satzes j

von 12 resp. 9 Mk., mithin in den größeren Ge­meinden 8 Mk. in den kleineren 6 Mk.

Da bekannt geworden ist, daß die letztgenannten beiden Mitglieder sich in mehreren Gemeinden den vollen seitherigen Satz für ihre fragl. Thätigkeit haben anweisen und auszahlen lasten, veranlasse ich die betr. Herrn Bürgermeister, den zuviel gezahlten Betrag bei der nächsten Liquidation zu kürzen.

Schlüchtern, 3. November 1902.

Der Königliche Landrath: Roth.

Das Königliche Proviantamt in Hanau gibt be­kannt, daß dasselbe Weizen, Roggen, Hafer, Heu und Roggenstroh gegen Baarzahlung ankauft. Die Getreidearten müssen gesund, trocken, ohne Staub oder Sand möglichst frei von Besatz und gründlich gereinigt sein. Die Einsendung von ungeschmeichelten Proben von reichlich 74 Liter nebst Mittheilung, wann und wieviel geliefert werden kann, ist erforderlich. Wenn bei großer Entfernung die Lieferung mittelst Landfuhre unmöglich ist, dann empfiehlt es sich, daß mehrere Landwirthe sich zu einer gemeinsamen Lieferung per Waggon vereinigen und aus ihrer Mitte einen Vertrauensmann (Bevollmächtigten) wählen, der dann mit dem Proviantamt in Verhandlung tritt. Hierbei ist es Vortheilhaft, wenn die Herren Bürgermeister selbst die Sache in die Hand nehmen und sich der kleinen Mühe unterziehen. Den Produzenten wird in jeder dienstlich zulässigen Weise entgegen gekommen, auch werden auf Wunsch Magazinsäcke zur Verfügung gestellt. Bei Bahnsendung.>n wird die Bahnfracht ver­auslagt, sowie die Abfuhr von der Bahn übernommen! letztere kostet 6 Pfg. pro Ctr. Weizen Roggen oder Hafer und 15 Pfg. pro Ctr. Heu oder Stroh. Die Adresse für den Frachtbrief ist: Hanau, Bahnhof Nord.

Auch hat der Ankauf von Hülsenfrüchten und Zwiebeln seitens der Konservenfabrik in Mainz be­gonnen. Etwaige Angebote sind an die genannte Fabrik oder an das Proviantamt Hanau zu richten.

Jede weitere Auskunft wird bereitwilligst von dem genannten Amte mündlich wie schriftlich ertheilt.

Schlüchtern, den 5. November 1902.

Der Königliche Landrath: Roth.

Für den Viehmarkt am 27. November 1902 finden die unterm 13. Januar 1902 im Kreisblatt Nr. 7 be­kannt gegebenen Bestimmungen Anwendung.