Einzelbild herunterladen
 

ü d MG MG

für die Stadt und den Kreis Schlüchtern.

33. Samstag, den 16. August 1902.

Auf Grund des § 2 des Gesetzes über die Schon­zeiten des Wildes vom 26. Februar 1870 und des § 107 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 wird der Anfang der diesjährigen Jagd auf Rebhühner, Wachteln und Haselwild auf den 25. August, für Hasen, Auer-, Birk und Fasanen-Hennen dagegen auf den 15. September festgesetzt und die Zeit, während welcher der Dachs erlegt werden darf, derart ausgedehnt, daß die Jagdzeit vom 16. September bis 14. Dezember d. I., beide Tage einschließlich, läuft.

Cassel, am 5. August 1902.

Namens des Bezirks-Ausschusses: Der Vorsitzende:

J. V.

______________________Moelle. ______

J.-Nr. 48 l0. Nachdem die von den Mitgliedern der Synagogengemeinden zum Zwecke der Veranlagung der israelischen Klassensteuer gewählten Schätzer ver­eidigt worden sind, werden die Herren Synagogenäl- testen hiermit veranlaßt, unter Beachtung der Be- stimmungen des § 18 des Gesetzes vom 29. Oktober 1^33 die Steuerrolle für die die nächsten drei Jahre (1903/1905) umfassende Steuerperiode dreifach auf- zustellen, die Veranlagung unter Zuziehung der ver­eidigten Schätzer vorzunehmen und die abgeschlossenen in allen Exemplaren von den Schätzern und Weitesten unterschriebenen Steuerrollen binnen 3 Wochen an mich einzusenden

Sollte die Steuerrolle nicht in dreifacher Ausferti­gung hier eingehen, so wird das fehlende Exemplar auf Kosten des Herrn Synagogenältesten angefertigt werden.

Das Formular zu den Steuerrollen wird den Herren Ältesten unter Couvert mitgetheilt werden.

Schlüchtern, den 13. August 1902.

Der Königlche Landrath i. V.: Goerz.

J.-Nr. 4743. Der Schmiedegeselle Johann Georg Leipold zu Klosterhöse geboren den 5. Juni 1878 hat um Ertheilung eines Reisepasses zwecks Reise nach Amerika gebeten.

Schlüchtern, den 9. August 1902.

Der Königliche Landrath: i. V.: Goerz.

Königliche Lehranstalt für Wein«, Obst» und Gartenbau.

Wir bringen hiermit zur Kenntniß, daß an der hiesigen Lehranstalt 1. ein Obstverwerthungskursus für Frauen in der Zeit Vom 25. bis 30. August ds. Js. 2. ein Obstverwerthungskursus für Männer vom 1. bis 6. September d. I. abgehalten werden. Die Kurse be­ginnen jedesmal an den zuerst genannten Tagen, Vor­mittags 9 Uhr. Der Unterricht wird theoretisch und praktisch ertheilt, sodaß die Theilnehmer Gelegenheit haben, die verschiedenen Verwerthungsmethoden einzu- üben.

Der Unterricht umfaßt Obstweinbereitung und Be­handlung desselben im Keller, Bereitung von Essig, Branntwein und Beerenwein, Schaumweinbereitung.

1 Untersuchung des Mostes auf Zucker und Säure. ' Bereitung von Pasten, Gelee, Marmelade und Her­stellen von Konserven und Obstsäften; Dürren des Kern- und Steinobstes und des Gemüses. Obsternte, Aufbewahrung und Verpackung des frischen Obstes.

Das Honorar beträgt 6 M., für Nichtpreußen 9 M. Unterkunft für die Frauen besorgt die Direktion, an welche auch die Anmeldungen zu den Kursen bis spätestens 14 Tage vor Beginn derselben zu richten sind.

Geisenheim, den 23. Juli 1902.

Der Direktor:

Goethe,

Königlicher Landesökonomierath.

Druck und Verlag von L. Hohmeister in Schlüchtern.