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den Wandelgängen des Unterhauses kursierte das Gerücht, daß das Kriegsamt eine Depesche von Kitchener empfangen habe, worin er droht, seine Stellung jenseits Pretoria zu räumen, falls die Regierung ihm nicht mehr Ver­stärkungen sende.

Transvaal. Die englischen Verlegenheiten in Süd­afrika werden immer größer. Jetzt trifft die Nachricht ein, Lord Kitchener habe die bündige Erklärung an die englische Regierung gerichtet, er werde sofort sämmtliche Stellungen jenseits Pretoria räumen^ja den Oberbefehl niederlegen, wenn ihm nicht unverzüglich größere Ver- stärkungeu zugeschickt würden. Die englische Regierung befindet sich in Verzweiflung; woher soll sie die Ver­stärkungen nehmen? Das Londoner Kriegsamt will als Nothbehelf 4000 Mann der Altershoter Miliz mobil machen. Aber was soll Kitchener mit 4000 Mann be­ginnen, wenn die 249 416 Mann, die im Verlaufe des Krieges nach Südafrika geschickt wurden, mit den Buren nicht fertig zu werden vermochten. Nach einer Siatistik des Londoner Kriegsamts hatten die Engländer bis zum 1. Mai 249 416 Mann in Südafrika. An Todten be­tragen die Verluste bis Ende April 14978 Mann, ver­wundet wurden 17 209. 76 582 Offiziere und Mann­schaften mußten wegen Krankheit und Invalidität in die Heimath zurückbefördert werden, die übrigen 29 073 Heimbeförderten bestanden zum größten Teil aus Frei­willigen, die sich weigerten, an dem Kriege weiter theil zu nehmen. Die Zahl der-Verwundeten ist in dem amtlichen Bericht offenbar viel zu niedrig angegeben; jedenfalls sind diejenigen Verwundeten darin nicht ein­begriffen worden, die tm Laufe der Zeit wieder genesen sind. Unter den wie gewöhnlich lückenhafen Kriegs- depeschen, die ein Vexirspiel mit Dewet als Gesuchtem treiben, ist eine Mittheilung aus Kapstadt besonders auf­fallend. Darnach haben die Engländer beschlossen, die Liebesgaben an die gefangenen Burensraurn und -Kinder nicht vertheilen zu lassen, so lange der Krieg nicht beendet ist. Das ist eine Ungeheuerlichkeit, die zum Himmel schreit. Die Engländer haben amtlich zugestanden, daß sie den Angehörigen der im Felde stehenden Buren nur halbe Portionen Essen verabreichen, während diejenigen volle Portionen erhalten, deren Männer und Väter sich ergeben. Entschuldigt wurde dies damit, daß England kaum genug für seine eigenen Leute sorgen könne. Jetzt sind nun Liebesgaben aus ganz Europa, aus der ganzen Welt für die Buren da; trotzdem fährt man mit der Folterung der Gefangenen fort, um auf die Männer im Felde zu drücken. Das ist mehr als ein europäischer Skandal. Der Fall erheischt Aufklärung von amtlicher Stelle. Bewahrheitet sich die Meldung, dann hätten die Briten kein Recht mehr, sich ein Kulturvolk zu nennen.

China. Ueber etwaige Vorgänge in China fehlt es an jeglichem Nachrichtcnmaterial. Hoffentlich treffen wir das Richtige, wenn wir diesen Mangel in günstigem Sinne auslegen. Viele Nachrichten aus China wünscht ja überhaupt kein Men'ch mehr. Die Entschädigungs- frage ist gelöst: Die Truppen schiffen sich in die Heimath ein! Das sind die einzigen beiden Mittheilungen, die wir von China erwarten, und hoffentlich brauchen wir darauf nicht mehr allzulange zu warten. Nach den neuesten Bestimmungen werden als Gesandtschaftswachen in Peking von Deutschland Frankreich, England. Ruß­land und Japan je 300 Mann verbleiben, von Italien und Oesterreich je 200, von Amerika 150 Man. In Tientsin bleiben vorläufig zusammen 6000 Mann, von von denen später 4000 Mann zurückgezogen werden. In Shanhaikwan und Tsinantau werden 500 Mann belassen. Zur Bewachung der Eisenbahn PekingShan­haikwan sind neun Posten mit je 300 Mann immer von derselben Nation vorgesehen. Die Posten vm Peiho fluß werden von den Truppen aller Kontingente außer Oesterreich und Amerika durch kleine Abtheilungen besetzt werden. Im ganzen verbleiben 12,500 Mann in Pet- schili._________________________________________________________________________

Lokale- und Provinzielles

* Schlüchterll, 24. Mai.

* Die Generalmusterung der jungen Leute zum Militärdienst findet für den KeeiS Schlächtern am 4. und 5. Juni zu Schlächtern statt.

* In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch wurde in die Pfarrkirche zu Herolz eingebrochen. Der oder die Diebe erbrachen den Tabernakel und zerstörten die Monstranz und das Ciborium. Von den heiligen Hostien ist nichts mehr zu finden. Alle Schränke und der Opferstock sind durchwühlt und einige Werthsachen sind gestohlen worden. Das lerere Ciborium stand am anderen Morgen auf der Pumpe vor dem Pfarrhause Von den Dieben fehlt bis jetzt noch jede Spur.

* Eine neue Kaiser! Kabinetsordre regelt das Be- kleidungS- und Ausrüstungswesen der Feuerwehren im gesammten Königreiche Preußen. Die Feuerwehren gliedern sich dabei in die Kgl. Berliner Feuerwehr, die kommunalen Berufsfeuerwehren, die polizeilich anerkannten freiwilligen Feuerwehren und die Pflichtfeuerwehren Es werden ferner von der Neuordnung betroffen: Die Aus- sichtsbeomten der Kcmmunalfeuerwehren, dre Feuerlösch direktoren, die Feuerlöschinspektoren und die Kreisbrand- meiner. Die freiwilligen Feuerwehren werden künftighin einheitliche Chargenabzeichen, sowie die amtlichen Abzeichen auf dem linken Oberarm tragen, während letztere von

den Pflichtfeuerwehren auf der Armbinde angebracht werden. Alle übrigen oben genannten Feuerwehren er­halten eine einheitliche Uniform. In Anbetracht der Gültigkeit der neuen Bestimmungen für die ganze preußische Monarchie wird in Bälde auch hier diese Aenderung vor­genommen werden müssen.

*Den Jmpfgegnern ist durch eine soeben ergangene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ein schwerer Schlag zugefügt worden. Dem Kaufmann R. Schepeler wurde von der Polizeibehörde angedroht: wenn er bis zum 1. Oktober v. I. nicht die Impfung seiner im Juni 1895 geboren Tochter Nachweise, würde diese unter An­wendung von Zwang zur Impfung vorgeführt werden. Hierzu erachtete Schepeler die Polizeibehörde nicht für befugt, da für unterlassene Impfung nur Strafe festge­setzt werden kann. Er beftritt daher zunächst den Be­schwerdeweg und strengte, als dies erfolglos war, Klage im Verwaltungsstreitverfahren an. Das Oberverwaltungs­gericht erkannte aber auf Abweisung der Klage und be­gründete diese Entscheidung wie folgt: Aus der Ent­stehungsgeschichte des Jmpfgesetzes sei nicht zu entnehmen, daß zur Durchführung der Impfung kein anderes Zwangs­mittel als die gerichtliche Verfolgung der der Impfung Widerstrebenden in Folge der im Gesetz angedrohten Strafen zulässig bleiben sollte. Bei der Berathung des Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 wurde ausdrücklich hervorgehoben, daß es sich um ein Zwangsgesetz handle, dessen Zweck der Schutz gegen die Pockenepidemie durch rechtzeitige Impfung sei. Da dieser Schutz aber nicht durch eine bloße Bestrafung der Widerstrebenden erfüllt werden könne, sondern da hierzu die thatsächliche Impfung gehöre, so Widerstreite die Annahme des Klägers, daß das Gesetz weitere Zwangsmittel als die bloße Bestrafung der Kontravenienten habe ausschließen wollen, der offen­baren Absicht des Gesetzes. Es sei mithin anzuerkennen, daß die Polizeibehörde zur zwangsweisen Vorführung der Impflinge wohl berechtigt sei.

* (Aus der Strafkammer-Sitzung vom 22. Mai) Angeklagt ist die Ehefrau des Bauern L aus Klesberg wegen Körperverletzung. Der l0 jährige Junge Karl R aus Ulmbach war gegen Kost und einiges Kleingeld Kuhhirte bei besagten Bauersleuten. Am Abend des 20. Sept. v I. kam nun derselbe anstatt mit 14 nur mit 13 Kühen von der Weide; die eine, sagte er, habe sich verlaufen. Auf die Aufforderung der Bäuerin, nachzuforschen, da bei der eingebrochenen Dunkelheit der Wiederkäuer seinen Standort von allein nicht finde, ant­wortete der Hirte mit despcctirlichen Worten. Darauf-1 hin erhielt er von der Bäuerin ein paar Ohrfeigen und wurde zur Erde geworfen, endlich trat sie ihn noch in die Seite Anderen Tages verspürte er Stiche und Schmerzen in der linken Seile, legte sich zu Bette, und nach einigen Tagen mußte der Arzt geholt werden Da sich eine Geschwulst einftcKte und immer mehr an Größe ( zunahm, glaubte der Arzt eine Operation vornehmen zu müssen; bei dieser wurde ein Stückchen Rippe entfernt und ferner konstalirt. daß infolge Rippenfellentzündung sich ein Geschwür zwischen Lunge und Rippe gebildet hatte, welches sich auch auf das Brustfell übertragen, und nach Entfernung ca. l1/« Liters Abcesses trat eine Schrumpfung der linken Brusthälfte ein. Das hatte die weitere Folge, daß sich die Wirbelsäule etwas links krümmte, wodurch der Rücken schief wurde. Die Ange­klagte leugnet den Tritt, giebt aber zu, ihn geohrfeigt zu haben und schiebt die Folgen der Krankheit der schlechten Behandlung seitens der Stiefmutter des Jungen zu. Sie wird jedoch für schuldig befunden und erhält unter Berücksichtigung mildernder Umstände eine Gefängniß strafe von 2 Monaten. Beantragt waren 8 Monate nnd seitens der Nebenkläger, der Eltern des Jungen, noch außerdem eine Buße von 1000 Mark.

Fulda. Ein Junge von Neuenberg, dessen Familie zwar reich an Kindern, aber arm an Glückgütern ist, hatte einen neuen Anzug recht nothwendig. In seiner Noth schrieb er einen Brief an unseren Kaiser, indem er kindlich naiv bat, daß ihm der Kaiser doch einen neuen Anzug schenken möge, da seine Eltern zu arm seien, ihm einen solchen zu kaufen. Kurze Zeit darauf. nach dem vorher seitens der Behörde Erkundigungen eingezogen waren, kam der erbetene Anzug Die Freude und Dank barkeit des Kindes und seiner Eltern war, wie man sich denken kann, eine sehr große. Die 10 Pfennig zur Postmarke hatte der Knabe von seinem Lehrer als Lohn für seinen Fleiß erhalten.

Caffel, 21. Mai. Die am Sonnabend stattgehabte Versammlung ehemaliger A gehöriger des 83. Infanterie- Regiments faßte einstimmig den Beschluß, den Gefallenen des Regiments im großen Kriege von 1870/71 ein Denkmal auf dem Schlachtfelde von Wörth zu errichten, und wählte gleichzeitig zur Durchführung dieses Be­schlusses einen Ausschuß von 24 Mitglieder.

Caffel. Der Wettläufer Gerhardt lief am Sonntag vor einer zahlreichen Zuschauermenge mit dem Rennpferde Jlka" auf dem Forste um die Wette. Um 5 Uhr be. gann der Wettlauf, der gegen 7,7 Uhr mit dem Siege des Herrn Gerhardt endete. Das Pferd blieb um diese Zeit stehen; es konnte nicht mehr weiter. Herr Gerhardt beendete seine Runde als Sieger und hatte damit 125 Runden zurückgelegt. Eine Prachtleistung!

Fritzlar, 21. Mai. Ein Konsortium hiesiger Herren hat eS sich zur Aufgabe gemacht, das Wasser der früher

vielbesuchten und berühmten Heilquelle unweit Fritzlar, welche durch die Kriegswirren zu Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts brach gelegt wurde und der Vergessenheit anheimgefallen war, wieder zum Ver- fand zu bringen. Das Wasser wird in historischen Ub künden als besonders heilkräftig gegen Frauenleiden, Blasen- und Nierenleiden geschildert, was neuere Unter­suchungen in hohem Maaße rechtfertigen.

Kirchhain, 21. Mai. Heute Morgen ^7 Uhr gerieth auf bisher unaufgeklärte Weise die Festhalle in Brand, die s Z. zum Turnfest erbaut worden und stehen geblieben war, um auch andere Feste darin abzuhalten. Das aus Holz aufgeführte Gebäude brannte vollständig nieder. Wenn auch das Gebäude selbst mit einem den Baukosten entsprechenden Betrage bei der Hess Brand, Versicherungsanstalt versichert ist, so erleidet die Stadt doch dadurch einen nicht unbedeutenden Verlust, daß die sämmtlichen Tische und Bänke der Festhalle, sowie sonstige nicht versicherte Juventarstücke, darunter ein großer Wagen, Turngeräthe rc., dem Brande zum Opfer ge­fallen find.

Gelnhausen. 20. Mai. Die Stadtverordneten-Ver­sammlung beschloß die Aus ührung des städtische» Elektrizitäts Werke der Elektrizitäts-Gesellschaft Geln­hausen, G. m. b. H. zu übertragen. Unterhalb der oberhessischen Eis-nbahnbrücke wurde am Samstag die Leiche des seit Ostern vermißten Hospitanten Peter Haas aus der Kinzig gezogen.

Hanau, 20. Mai. Bekanntlich wurden in der letzte» L-chwurgerichtsperiode der Metzger Horst und dessen Schwager, der Weißbindermeister Kalbfleisch aus Hellstein, wegen vorsätzlicher Brandstiftung zu 10 Jahren Zucht­haus verurtheilt. Die eingelegte Revision stützte sich auf verschiedene prozessuale Beschwerden Der Reichs­anwalt hielt zwar die meisten derselben für haltlos; nur der letzten Beschwerde, wonach ein Zeuge geloben, aber weder erschienen, noch vernommen und worüber auch kein Beschluß gefaßt worden war, gab der Reichsanwalt Gehör und fand darin eine Verletzung des § 244 St.-P. O. Das Reichsgericht hat deshalb in Uebereinstimmung mit der Reichsanwaltschaft das Urtheil aufgehoben und die A gelegenheit zur nochmaligen Verhandlung an die Vor- instanz zurückverwiesen.

Wiesbaden, 21. Mai. Prinz Bernhard von Sachsen- Weimar, früher Leutnant bei den Bonner Königshusaren und den Bockenheimer Husaren, begiebt sich in Folge seiner Heirath mit der Gräfin Lucchesini, einer geborenen Brockmüller, Tochter eines Lübecker Hoteliers, ins Aus­land da, er, wenn er in Deutschland bleiben wollte, nach dem weimarischen Hausgesetze wegen feiner ohne agnatischen Konsens geschlossenen Ehe den Namen eines Prinzen von Sachsen-Weimar ablegen müßte, wozu er offenbar keine Lust hat. Er ist ein Onkel des jetzigen Großherzogs. Ein heiteres Vorkommniß berichtet ein aus Rheinhessen stammender Chinakrieger aus Tongku: Das anmaßende Benehmen der englischen Besatzung ist sowohl uns als auch den Russen schon längst ein Greuel. Man könnte glauben, es gäbe nur englische Soldaten. Als nun neulich ein auch durch seine Körperlänge sich auszeichnender Engländer einem kleinen, aber markige» deutschen Kanonier gegenüber handgreiflich werden wo Ute, warf dieser den baumlangen Engländer über den Haufen mit den Worten:Freundchen, wir sind hier nicht in Transvaal!"

Vermischtes

Kein Held. Kunde (zum Meister):Das heißt, von Ihrem Lehrjungen lasse ich mich aber nicht mehr rasieren!" - Barbier (verächtlich):Was? Und Sie wollen drei Feldzüge mitgemacht haben ?'

Moderne Dienstboten. Madame: . Warum ver­ließen Sie Ihre letzte Stellung?« Köchin:Dat iS mir denn dochn bisken zu stark! Ick habe Sie doch noch nicht gefragt, warum Ihre letzte Köchin von Ihnen wegjejangen is!

Der Chinese unser Gegensatz. Er behält seinen Hut auf bei der Begrüßung. Er schüttelt seine eigene Hand statt unsere. Er weißt seine Schuhe, statt sie zu schwärzen. Er steigt mit den Hacken in den Steig­bügel statt mit den Zehen. Sein Compaß zeigt nach Süden. Seine Frauen gehen oft in Hosen, begleitet von ihm in langen Röcken Er lacht, wenn er schlechte Nachrichten empfängt, um böse Geister zu täuschen. Seine linke Hand ist die Ehren Hand. Er sagt West- Nord statt Nord-West. Seine Lieblingsgabe für die Eltern ist ein Sarg.

Seltener Fall. Lehrer:Wenn ein Mädchen zwei Stuben in zwei Stunden reinigt, wie lange brauchen dann zwei Mädchen dazu ?" Schüler:Vier Stunden!" Lehrer:Unsinn! Eine Stunde!" Schüler: Ach so! Sie meinen zwei Mädchen, die nicht mit­einander reden 1"

Kirchlicher Anzeiger für Schlüchter«

1. Pfingstfeiertag.

Vormittagsgottesdienst: Herr Superintendent Orth. Nachmittagsgottesdienst: Herr Pfarer Kahl.

2. Pfingstfe ertag.

Vormittagsgottesdienst: Herr Pfarrer Kahl. Nachmittagsgottesdienst: Herr Candidat Meyer.

Katholischer Motte-dienst.

1- und 2, Pfingstfeiertag Vormittag/310 Uhr.