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Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.
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Mittwoch, den 13. März 1901.
52. Jahrgang.
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in der Zustellung unserer Zeitung durch die Post beim bevorstehenden Quartalswechsel vermeiden will, der wolle dieselbe so bald wie möglich bei dem betreffenden Postamte bestellen. Nur diejenigen auswärtigen Postabonnenten, welche bis spätestens 26. März unsere Zeitung wieder bestellt haben, können verlangen, daß y ihnen unsere Zeitung vom 1. April ab pünktlich von der Post geliefert wird. Wer später bestellt, muß nach den amtlichen Bestimmungen für Nachlieferung der ersten Nummern des neuen Quartals eine besondere Gebühr von 10 Pfg bezahlen. — Jede Postanstalt und jeder Land- briefträger ist verpflichtet, Abonnements-Bestellungen anzunehmen.
Zu recht zahlreichen Bestellungen auf das mit 1. April 1901 beginnende neue Vierteljahr ladet freundlichst ein
die Expedition der „Schlüchterner Zeitung."
Amtliches.
Bekanntmachung.
Der Metzger Leonhard Kohlhepp zu Schlüchtern beabsichtigt, auf seinen Grundstücken Kartenblatt U Nr. 1 iinb 2 sowie F Nr. 466/275 Hofraum und Hausgarten in der Schloßgasse, ein Schlachthaus zu errichten.
Ich bringe dieses Vorhaben hiermit zur öffentlichen Kenntniß mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen gegen dasselbe binnen 14 Tagen nach Ausgabe dieses Blattes bei mir schriftlich in zwei Exemplaren oder mündlich zu Protocoll anzubringen. Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen in diesem Verfahren nicht mehr angebracht werden.
Zeichnung und Beschreibung können während der Dienststunden im Geschäftszimmer des Bürgermeisteramts eingesehen werden.
Termin zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen steht auf Freitag, den 29. März, Vormittags 10 Uhr im Geschäftszimmer des Unterzeichneten an und wird hierbei bemerkt, daß im Falle des Ausbleibens des Unternehmers oder der Widersprechenden gleichwohl mit Erörterung der Einwendungen vorgegangen werden wird.
Schlüchtern, den 6. März 1901.
Die Ortspolizeibehörde: Salomon, Bürgermeister.
Deutsches Reich.
Berlin. Der Kaiser hat von den Bundesfürsten zu seiner glücklichen Errettung Glückwunsch-Telegramme erhalten. Auf den Glückwunsch des Prinzregenten von Bayern antwortete der Kaiser nach einem Telegramm des „Lokal- Anzeigers" aus München, daß die Verwundung zum Glück unbedeutend sei. Gott habe ihn sichtlich bewahrt. Es hätte leicht schlimmer werden können. Der Kaiser wird, wie die „Nordd. Allg. Ztg." mittheilt, voraussichtlich etwa 14 Tage das Zimmer hüten müssen. Die Verwundung ist ziemlich nahe am Auge, das deshalb jetzt geschont werden muß.
— Verschiedene aus den Kreisen der Detailreisenden an den Reichstag gerichtete, auf Aenderung der Gewerbe- Ordnung bezügliche Wünsche haben auf Erfüllung keine Aussicht, weil sowohl der Reichstag als auch die Regierung die Nothwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der geäußerten Wünsche bestreiten.
— Mehr als 40 Millionen Mk. beträgt die Ueber- schuldung bei der Deutschen Grundschuldbank in Berlin, die sich jetzt im Konkurs befindet. Berliner Blätter weisen darauf hin, daß genug schwerreiche Personen da sind, an die man sich halten kann. Bei weitem am richtigsten sei der Anspruch gegen die Erben des Barons Cohn-Dessau, bekanntlich der einstige Hofbankier Kaiser Wilhelms I. Und da nach § 241 des Handelsgesetzbuchs die Mitglieter des Vorstandes und des Aufsichts- rats als Ge,ammtschuldner der Gesellschaft haften, so sollte man zunächst die gesammten Schadenersatzansprüche gegen die Cohn'sche Erbschaftsmasse geltend machen.
Bremen, 8. März. „Boesmanns Telegr.-Bureau" meldet: Die polizeilichen Akten über die Vernehmung Weilands wurden der Staatsanwaltschaft und dem Untersuchungsrichter übergeben. Trotzdem setzt die Polizei ihre Recherchen und die Vernehmung von Zeugen unausgesetzt fort; jedoch hat sich nichts Neues ergeben, besonders ist keinerlei Anlaß vorhanden, der That irgend
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welche politische Motive beizumessen. Der gerichtlichen Untersuchung wird unzweifelha't eine mehrwöchige Jn- ternirung des Weiland in einer Irrenanstalt folgen, um seinen geistigen Zustand ärztlicherseits zu beobachten und definitiv festzustellen.
Dortmund. Ununterbrochene Kanalschifffahrt ist nur zu erreichen, wenn die Bauverwaltung für einen Zustand der baulichen Anlagen rechtzeitig Sorge
trägt.
„. Am Dormund-Ems-Kanal hat man daher der Dicht, mg der gemauerten Kanalüberführungen über Flüsse,
Spiral
n u, j, w. besondere Sorgfalt zugewendet und
ist zu verschiedenen Lösungen gekommen. Bei den Brückenkanälen über die Lippe und Steuer bei Offen zum Beispiel sind die Gewölbe, die Widerlager, das Flügelmauerwerk und die Brüstungen mit drei Millimeter starken, zusammengelöteten Bleiplatten belegt, nachdem das Mauerwerk zum Schutze des Bleies gegen die Einwirkungen des Cements einen Anstrich mit Asphaltisolir- masse erhalten hatte. In der Soole liegt das Blei zwischen ungesandeten Theerpappen. Nach der Wasserseite ist die Bleidecke der Seitenwände durch Vorgesetzte Bohlen- tafeln, die der Soole durch eine Ziegelrollschicht auf Lehm und Sandunterlage geschützt. Die Gewölbe der Chausseeunterführung bei Olfen sind mit zwei Millimeter starken Bleiplatten zwischen Theerpappe bedeckt, die Widerlager und Flügelmauer haben Anstrich von Holz- cement mit Theerzusatz und Belag von drei Millimeter starken Bleiplatten. Die Bleiplatten mußten am End- abschluß 15 Centimeter tief in das Mauerwerk ',einge=> lassen und die Fugen mit Asphalt vergossen werden. Bei einer zweiten Chausseeunterführung ebendort ist das gesammte Mauerwerk mit Asphalt und Patentbleiisolir- rollen mit fünffacher je 1'/» Millimeter starker Bleieinlage, darüber Ziegelschrcht in Asphaltmörtel gedichtet. Endlich ist an der Wege- und Bachunterführung bei Datteln sämmtliches Mauerwerk durch eine 4 bis 5 Centimeter starke Asphaltschicht gedichtet, der Boden durch darüber liegendes Klinkerpflaster gedeckt und die Seitenwände durch Bohlen geschützt. Die Kosten der eigentlichen Dichtung betrugen durchschnittlich 14,60 Mark für den Quadratmeter. Alle diese Dichtungen haben ihren Zweck erfüllt und sich drei bis sechs Jahre bewährt. Die beim Dortmund-Ems-Kanal von unseren Wafferbautechnikern gesammelten reichen Erfahrungen werden für die neu geplanten Wasserbauten von großem Nutzen sein.
Rudolstadt, 7. März. Von hier wird dem „BT." gemeldet: Die beiden Fürstenthümer Schwarzbnrg haben durch die Geburt des Sohnes des Prinzen Sizzo von Schwarzburg-Rudolstadt einen Thronerben erhalten. In nicht zu ferner Zeit erfolgt die Vereinigung beider Fürstenhäuser. In Sondershausen ist der 71 Jahre alte Fürst kinderlos, und der um zwei Jahre jüngere Thronerbe, der Bruder des Fürsten, ist unvermählt. Nach dem Ableben der beiden fällt Sondershausen an Rudolstadt. Hier ist der Fürst ebenfalls kinderlos, und der Thronerbe, Prinz Sizzo von Schwarzburg-Rudolstadt, hatte bisher nur Töchter. Prinz Sizzo, ein Sohn aus morganatischer Ehe des verstorbenen Fürsten Friedrich Günther, erhielt bei seiner Vermählung mit Prinzessin Alexandra von Anhalt den Titel und Rang eines Prinzen von Schwarzburg-Rudolstadt und wurde zum Thron- folger bestimmt. Bis dahin hieß er.Prinz Sizzo von Leutenberg.
Darmstadt. Die Berliner Neuesten Nachrichten behaupten, daß, falls der jetzige Großherzog von Hessen, ohne männliche Leibeserben aus dem Leben scheiden sollte, die Krone Preußen Erbe des Großherzogthum Hessen und bei Rhein sein werde. Der „Köln. Zeitung" ist die Aufstellung einer solchen Behauptung unverständlich. Sie schreibt: Sollte wirklich die jetzige Großherzogliche Linie im Mannesstamm aussterben, so würde doch zunächst der gleichfalls von Philipp dem Großmüthigen (1504—1567) abstammende landgräfliche Zweig der hessischen Familie zur Thronfolge berufen werden; und nach ihm würde auf Grund der bereits 1373 mit dem Landgrafen von Thüringen abgeschlossenen, seitdem mehr- fach erneuerten und auf Brandenburg ausgedehnten Erb- verbrüderungsvertrages zunächst die sächsische Königsfamilie Albertinischer Linie und also nun die Ernestinische Linie den Thronfolger stellen. Preußisch-brandenburgische Nachfolgerrechte stehen daher, soweit wir wissen, noch in weitester Ferne.
Ludwigshafeu. Wegen fortgesetzten Vergehens gegen das Nahrungsmittelgesetz stand Wirth Gcorg Brehm aus i
Ludwigshafen vor der Strafkammer. Er mischte unter gutes Bier abgestandene Stoffe, Reste aus Gläsern und Abschaumbier. Frühere Angestellte bekundeten, daß ihnen aus einem Eimer Bier vorgesetzt worden sei, sogar ein Hund, der aus dem Eimer soff, erkrankte darauf hin. Und diesen ekelhaften Trank goß der Angeklagte, der ihn nur den Schweinen voraesetzt haben will, dem Bier für die Gäste bei. Das Gericht verurtheilte ihn zu zwei Monaten Gefängniß.
Neunkirchen, 9. März. Frhr. v. Stumm-Halberg ist heute Nacht 111 a Uhr auf Schloß Halberg gestorben. Freiherr v. Stumm hat, wie die „Köln. Ztg." hört, noch die Kraft gehabt, das Schicksal seiner großen, industriellen Unternehmungen durch zweckmäßige letztwillige Anordnungen sicher zu stellen. Seine Werke sollen in einer Aktiengesellschaft vereinigt bleiben, deren Leitung den bisherigen erprobten Werksdirektoren anvertraut werden soll. Frhr. v. Stumm hinterläßt keine Söhne, nur vier Töchter, von welchen drei vermählt, die vierte Wittwe ist. Der Kaiser hat den Hinterbliebenen sein Beileid aussprechen lassen.
Bern, 8. März. Der Bundesrath beantragte bei der Bundesversammlung, die fahrenden Batterien der Feldartillerie mit neuen Geschützen nach Krupp'scher Konstruktion, Modell 1900 (Federspornlafette) zu bewaffnen. Die Kosten belaufen sich auf 17 Millionen Francs.
London, 8. März. Aus Kapstadt wird gemeldet: Die Schulen sind infolge des Ausbruches der Pest geschloffen werden. Die Hafenarbeiter haben die Arbeit vollständig eingestellt.
China. Ein deutsches Expeditiouskorps in Stärke von 1000 Mann hat Paotingtu verlassen und ist 70 Meilen weiter ins Innere bis nach Touping vorgedrungen. Die Expedition hat den Auftrag, diejenigen kaiserlich chinesischen Truppen zu züchtigen, die vor einigen Tagen in der Nähe des Antsulingpasses, der sich halbwegs zwischen Paotingfu und Touping befindet, 4 deutsche Soldaten tödteten.
Lstales und Provinzielles.
* Schlüchtern, 12. März.
* — Die hiesige Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer letzten Sitzung die vom Magistrat beantragte Bewilligung von Mitteln für die Errichtung einer sog. höheren Töchterschule in Schlüchtern mit knapper Majorität abgelehnt. Die beantragte namentliche Abstimmung ergab folgendes Resultat: Für den Antrag des Magistrats stimmten: Leonh. Schäfer, Heinrich Bey, Viktor Wolf, C. A. Schäfer und I. F. Lotz; Dagegen stimmten: H. Reis, A. Degenhard, Johs. Kohlhepp, G. Freund, L. Lins, Rechtsanwalt Henrichs und Meier Neuhof. Es fehlten (entschuldigt): L. Bolender und 1 Karl Freund.
* — Gerichtsassessor Klemme aus Rotenburg, früher in Schlüchtern und Stcinau und zuletzt in Grebenstein, wurde zum Amtsrichter in Bischhausen bei Eschwege ernannt. — Assistent Knipp in Sannerz wurde als Lehrer an die Lateinschule zu Geisa versetzt.
* — In Zukunft werden die Zeitungsgelder für die durch die Post bezogenen Zeitungen und Zeitschriften von den Beziehern — einschließlich der Abholer — auch durch die Briefträger eingezogen werden. Zu diesem Zweck wird wird vom 15 des dritten MonatS un Vierteljahr ab jedem bisherigen Bezieher ein Bestellzettel, aus welchem die bis dahin gehaltenen Zeitungen nebst den Bezugspreisen angegeben sind, durch den Briefträger zugestellt. Die Briefträger sind berechtigt, über die ihnen übergebenen Zeitungsgelder vollgültige Quittung zu leisten. Zeitungen, welche der Bezieher nicht mehr beziehen will, können von ihm oder dem Briefträger in dem Bestellzettel gestrichen werden. Wünscht ein Bezieher