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Erscheint Mittwoch und^Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.

M 95.

Mittwoch, den 28. November 1900.

51. Jahrgang.

Amtliches.

Auf Grund des § 56b, Abs. 4 der Neichsgewerde- Ordnung in der Fassung des Gesetzes vom 6. August 1896 (R-.G -Bl. Nr. 685) untersage ich den Handel mit Rindvteh, Schweinen, Schafen und Ziegen im Um­herziehen fürden Kreis Schlüchtern bis zuml. April 1901.

Zuwiderhandlungen werden nach § 148 Ziffer 7 a der Reichsgewerbeordnung mit Geldstrafen bis zu 150 M. im Unvermögensfalle mit Haft bis zu 4 Wochen be­straft, sofern nicht gemäß § 328 des Strafgesetzbuches eine härtere Strafe verwirkt ist.

Gaffel, den 19. November 1900.

Der Regierungs-Präsident: Trott zu Solz.

J.-Nr. 3414 K.*A Wird hierdurch veröffentlicht.

Schlüchtern, den 27. November 1900.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses: i. V.: Berta.

Deutsches Reich.

Berlin. Unser Kaiser, der am Freitag der Rekruten­vereidigung in Kiel beiwohnte, hörte dort am Sonnabend Marinevorträge und besichtigte mehrere im Bau befind­liche Kriegsschiffe. Das Befinden des Zaren wird heute als zufriedenstellend bezeichnet, dagegen ist das Be­finden der Kaiserin Friedrich nicht so günstig, wie in den vorhergehenden Tagen. König Oskar von Schweden soll einen Anfall von Gehirnschlag gehabt haben. Er sei sehr schwach. Zur Krankheit des Zaren geht der Frkf. Ztg." aus der allernächsten Umgebung dcs Herr­schers ein Bericht zu, dem wir folgendes entnehmen: »Die Krankheit nimmt augenblicklich einen normalen Ver­lauf. Bei sehr vielen Fällen von Unterleibstyphus pflegt jedoch ein Rückfall einzutreten, der zumeist schlimmer als die erste Erkrankung ist. Dieses Rückfalles wegen ist die Umgebung in Kummer und Sorge, doch glauben die Aerzte, soweit es in menschlichem Ermessen liegt, daß bei der Folgsamkeit, mit welcher der Zar sich allen An­ordnungen der Aerzte fügt, kein Rückfall eintreten wird "

An den telegraphischen Berichten über unsere Verluste in China hatte der Abg. Singer im Reichstage den Umstand bemängelt, daß zwar die Namen der ver­wundeten oder gefallenenOffiziere, nicht aber die derMann- schaften angegeben wurden. Darauf erwidert dieNordd. Sittg. Ztg.« auf Grund amtlicher Weisung, daß die Marineordnung in Bezug auf Sterbefälle vorschreibt, daß im Auslande das Schiffskommando den Marinetheil am Lande telegraphisch zu benachrichtigen habe und dieser, ebenfalls auf telegraphischem Wege, die Angehörigen. Grundsätzlich sind die Telegrammgebühren auf Reichs- kosten zu übernehmen, bei denen es sich um Verwundungen, Krankheiten u. s. w. handelt. Für die sofortige tele­graphische Benachrichtigung der Anverwandten von Marineangehörigen ohne Unterschied der Charge bei be sonderen Anlässen ist hiernach jede mögliche Fürsorge getroffen.

Geldbriefe nach Ostasien. DerReickisanzeiger" Meldet: Zur Beförderung an die mobilen Landtruppen des Heeres und der Marine in Ostasien sind fortan in Privatangelegenheiten der Empfänger Geldbriefe bis zum Betrage von Mk. 1500 und einem Gewicht von 250 Gramm und Gelobriefe bis zum Betrage von Mk. 150, Gewicht b0 Gramm, portofrei. Für Geldbriefe bei Werthangabc bis Mk. 150 und Gewicht mehr als 50 Gramm sind 20 Pfg, hei höherer Werthangaben ohne Unterschied des Gewichtes über Mk. 150 bis Mk. 300 30 Pfg., Mk. ^00 bis Mk. 1500 40 Pfg. Porto vom Absender zu knirschten. Zur Herstellung des Siegelverschlusses ist seiner Lack zu verwenden. Betreffs der Postsendungen on die Besatzungen der Kriegsschiffe in Ostasien verbleibt M bei den bestehenden Festsetzungen. Vom Feldheere Rad) der Heimat werden nunmehr ebenfalls Geldbriefe bis Mk. 1500, Gewicht 250 Gramm, ferner Postan­weisungen bis zum Betrage von Mk. 800 befördert.

Auf die Beschwerde der Handelskammer zu Duis- burg gegen die Anordnung der Zoll- und Steuerver- Waltung, das in Folge des Curs-Rückganges derdeutschen Reichsanleihen und der preußischen Staatsanleihen, sowie der meisten anderen zur Hinterlegung zugelassenen Papiere bet Abgabenkredit entsprechend heruntergesetzt werde, hat Rr Finanzminister den Bescheid ertheilt, daß das Vor- Kchtn des Hauptsteueramtes, den Kursrückgang der Reichs- und Staatsanleihe zum Anlaß einer Einschrän­kung des gewährten Zoll- und Steuerkredits zu nehmen,

anm^asn^ bürgerlichen Gesetze und auf die menschliche Vernunft. Namentlich der Duellzwang wird darin als verwerflich bezeichnet. Da nun'dieser Zwang einzig und allein im Heer besteht, richtet sich das bischöfliche Schreiben unmittelbar gegen diesen Mißbrauch im Heere, obwohl das letztere nicht ausdrücklich genannt wird. Die Veranlassung zu dieser Kundgebung der Bischöfe liegt in einigen ganz besonders hervorstechenden Fällen von Duellzwang, aus­geführt in der ungerechtesten Weise gegen einige Offiziere und sogar Offizieranwärter, die das Duell verweigerten, weil dieses den Geboten der kathol. Kirche zuwiderläuft.

Holland. Die Trockenlegung des Zuidersees be­schäftigte die Welt schon zu Goethes Zeiten, wie aus der Fanstdichtung ersichtlich ist. Die Frage scheint jetzt end­lich einen Schritt vorwärts thun zu wollen. Der Ar- bcitsminister Lely ist seit langem ein eifriger Anhänger des großen Projekts. Nunmehr hat der Ministerrath, wie dieFankf. Ztg." mittheilt, den Beschluß gefaßt, die Königin um die Erlaubniß zu bitten, die Ansicht des Staatsraths über diese wichtige Frage einzuholen. Wenn auch von dieser Anregung bis zum ersten Spatenstich noch viel Zeit vergehen kann, so ist es doch interessant, daß man diesem gewaltigen Culturwerk jetzt näher ge­treten ist. Der Zuidersee war früher ein Binnengewässer, im dreizehnten Jahrhundert wurde sein nordwestliches Ufer von den Wellen verschlungen. Der See, welcher eine Fläche von einigen neunzig Quadratmeilen umfaßt, hat eine mittlere Tiefe von 3,50 Meter; da er aber voller Untiefen ist, so ist die Schifffahrt auf ihm äußerst be­schwerlich. Da der dem Meere abzuringende Grund und Boden von vorzüglicher Beschaffenheit ist und da sich die Trockenlegung mit der verhältnißmäßig geringen Summe von rund 190 Millionen Gulden erreichen läßt, so hofft man in Holland, daß das große Werk nunmehr bald in Angriff genommen wird. Die Niederlande ge­winnen durch die Trockenlegung einen willkommenen Landzuwachs.

London, 23. Nov.Manchester Guardin" stellt fest, daß die Nachrichten aus Südafrika täglich schlimmer lauten. Der Kriegsschauplatz gewinnt mit jedem Tage an Ausdehnung. Das Ergebniß der früheren Siege ist durch die jüngsten Ereignisse vernichtet. Die Anwerbung von Rekruten bleibt ergebnißlos. Die Kolonialtruppen weigern sich, weitere Dienste in der englischen Armee zu nehmen. Die beabsichtigte Verstärkung des südafrikanischen Heeres um 10000 Mann gilt als unzureichend, um das Ende des Krieges herbeizuführen. Wie von Einge­borenen verlautet, haben Präsident Steijn und der Kom­mandant Dewet die englischen Linien zwischen Abia und Marrians an der Spitze von circa 10 000 Buren durch­brochen. Krügers großartiger Empfang seitens der französischen Bevölkerung steht trotz der angenommenen Gleichgültigkeit im Vordergründe des Interesses. Sämmt­liche Blätter bringen spaltenlange Berichte. Die Er­bitterung ist hier im Wachsen. DerBcrl. Volksztg." wird von ausgezeichnet informirter Seite mitgetheilt, daß nicht blos das gesammte Staatsarchiv der Republiken Oranje und Transvaal, sondern auch der Staatsschatz aus vielen Millionen in Barren und gemünztem Gold, aus Diamanten und Wcrthpapieren bestehend, glücklich vor den Griffen der Engländer gerettet sei, obwohl über 20 Kriegsschiffe Großbritanniens von der Dclagoa-Bucht bis ins Mittelländische Meer dieser kostbaren Beute auf- lauerten. Die Landung ist in demselben italienischen Hafen glücklich erfolgt, in dem auch die Staatsarchive ungehindert an Land gebracht wurden.

Rewyork, 24. Nov. Die Kanalkommission verwirft die Panama-Route und empfiehlt, den Nicaragua-Kanal, 30 Fuß tief, für 120 Millionen Dollar sofort zu bauen. 50 000 Arbeiter sollen für den Bau, der 10 Jahre dauern dürfte, angenommen werden. Der Kanal soll eventuell auf 35 Fuß vertieft werden.

China. Von den deutschen Truppen in China liegen fortgesetzt gute Nachrichten vor. Das dem Befehle des Grafen Aork von Wartensleben unterstellte Norddelache- ment ist weiter vorgedrungen, ohne auf ernstlichen Wider­stand der Chinesen gestoßen zu sein. Schon in aller, nächster Zeit dürfte sein Bestimmungsort Kalgan an dergroßen Mauer« erreicht sein. Das Aorksche Corps hat den weiteren Vormarsch über Hsüanhan hinaus ohne ernstlichen Widerstand fortgesetzt. Die regulären chinesischen Truppen haben sich über Kalgan zurückge­zogen. Die Haltung der eingeborenen Bevölkerung ist gut. Das Detachement Mühlenfels vertrieb am 20. d.

vom Minister nicht gebilligt wird. Er habe Anweisung gegeben, die Maßregel rückgängig zu machen, habe auch für die Folge jede Kreditänderung lediglich aus solcher Veranlassung untersagt. Dies auch für andere Werth- papiere auszusprechen und den Kredit grund'atzlich bis zum Nennwerthe der Sicherheitspapiere (über den Kurs­werth derselben zur Zeit der Kreditbewilligung hinaus) zu erstrecken, liege indes keine Veranlassung vor.

Güstrow i. Mecklb., 23. Nov. Die am 1. Dezember in Verbindung mit der Volkszählung stattfindende Obst- baumzählung hat in einzelnen Gegenden des westlichen Mecklenburg zu dem unsinnigen Gerüchte Veranlassung ge­geben, daß durch die Obstbaumzählung bezweckt werde, von den Oöstbaumbesitzern für jeden Obstbaum eine jähr­liche Steuer von 40 Pfennig zu erheben. Leider hat dieses thörichte Gerede unter der ländlichen Bevölkerung jener Gegenden Glauben gefunden, und diese Leute sind nun einfältig genug, ihre schönen Obstbäume zu fällen, um sie nicht versteuern zu müssen.

Trier Der in verschiedenen Garnisonsorten des 8. Armeekorps unter den Soldaten ausgetretene Typhus legte die Vermuthung nahe, daß die Erkrankungen aus dem Manöver eingeschleppt sind. Deshalb hat, wie aus Trier berichtet wird, in den jüngsten Wochen eine Sanitäts­kommission das diesjährige Manövergelände in der Ei'el bereist und nach eingehender Untersuchung festgestellt, daß eine sehr große Anzahl von Eifelorten typhös ver­seucht ist.

Mainz, 21. Nov. Hier vergeht kein Tag beziehungs­weise keine Nacht ohne Klage über Rohheitcn der Schiffer. Heute Nacht fingen zwei Schiffer auf dem Brand mit einem Metzgergesellen, der mit der Tochter seines Prin­zipals verlobt war, Streit an und brachten ihm einen Messerstich in die Halsschlagader bei. Der Verletzte starb auf dem Transport nach dem Krankenhanse. Die beiden Mörder wurden verhaftet Zwei andere Schiffer überfielen heute Nacht ohne jede Ursache auf dem Damm einen Mann, dem es aber nach langem Ringen glückte, sich den Gesellen durch Flucht zu ent­ziehen. Nach hierher gelangter Nachricht wurde in Ruhrort auf Grund eines Steckbriefes ein Mann fest genommen, der eingestanden hat, im Februar ds. Js. den Schreiner Haspel auf dem Bahnhofsplatz erstochen zu haben. Auf die Festnahme des Mörders, der dieser Tage in das hiesige Untersuchungsgefängnis übcrgeführt werden wird, war eine Belohnung von 500 Mk. aus- gesetzt. In Anwesenheit der beiden Schiffer Schrimpf und Faip fand heute die gerichtliche Obduktion des von ihnen erstochenen Metzgers Fischer auf dem Friedhofe statt. Es hatte sich hierzu eine ungeheure Menschen­menge angesammelt, und nur ein starkes Gendarmerie­aufgebot schützte die beiden schon vorbestraften Mordbuben vor Gewaltthätigkeiten der Menge. Die bisherige Unter­suchung hat festgestellt, daß Schrimpf den tödtlichen Stich geführt hat. Bei ihm wurde auch das Messer noch vorgefunden. Schrimpf war in letzter Zeit be­sonders als Leichenfledderer sehr verdächtig und auch wiederholt deshalb verhaftet. Faix verbrachte seine Jugend in Zwangserziehung. Die Strafkammer verurtheilte den vorbestraften Obsthändler Friedrich Heinemann aus Frankfurt a. M., der Ende Juli Lundleute in Bingen, Hempten, Bingerbrück, Langenlonsheim und Kreuznach durch Vorspiegelung falscher Thatsachen um größere Posten Obst betrogen hatte, zu 1 ^ Jahren Zuchthaus, 300 M. Geldstrafe und drei Jahren Ehrverlust.

Liegnitz. Ein ganz seltener Streik sollte nach dem Lieg. Tagebl." Montag im Dorfe Rosenig im Kreise Liegnitz beginnen. Die Eltern der schulpflichtigen Kinder dort haben mit der Begründung, daß ihre Kinder von dem Kantor H. fortgesetzt gröblich behandelt würden, sich gegenseitig schriftlich verpflichtet, ihre Kinder vom Montag ab nicht mehr in die Dorfschule zu schicken. Der Kreis- schulinspektor ist von diesem Beschluß bereits in Kennt­niß gesetzt und gebeten worden, Anstalten zu treffen, daß die Kinder anderweitigen Schulunterricht erhalten. Einige Einwohner in Rosenig haben ihre Kinder bereits vor längerer Zeit aus demselben Grunde aus der dortigen Schule genommen und schickten sie nach Kunzendorf, dem Nachbarorte, zur Schule.

Ausla nd.

Wien. Eine scharfe Erklärung haben die österreichi­schen Bischöfe gegen das Duell veröffentlicht, unter aus­drücklichem Hinweise der Gebote der Kirche, auf die