Erscheint Mittwoch und.Samstag. — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.
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M 94. Samstag, den 24. November 1900. 51. Jahrgang.
Amtliches
Die Abhaltung des Vichmarktes in der Stadt Fulda am 29. l. MtS. erfolgt unter den in der Bekannt- 1 t mnchnng von 16. v. Mts. — Fuldaer Kreisblatt Nr. r I 123 — getroffenen Bestimmungen.
Fulda, den 14. November 1900.
Der Königliche Landralh: Steffens.
Deutsches Reich.
Berlin. Der Kaiser, welcher zum Geburtstag der [ Kaiserin Friedrich mit der Kaiserin Auguste Viktoria i nach Homburg gefahren war, fuhr am Donnerstag um 11|8, Uhr nach der Ober Urseler Motorfabrik, um sich ; ein Modell für einen Spiritusmotor vorführen zu lassen Von dort fuhr der Kaiser direkt nach Schloss Friedrichs | Hof. Freitag trifft der Kaiser in Kiel ein, um der Ver eidigung der Marinerekruten beizuwohnen.
— Der Dampfer „Prinzessin Irene" des Nord [ deutschen Llopd nahm, der „Köln. Volksztg." zufolge am Mittwoch im Hafen zu Neapel eine Kompagnie deutscher ' Pioniere — 160 Mann und sieben Offiziere unter dem Befehle des Hauptmann Hartmann — an Bord. Außerdem reiften mit dem gleichen Dampfer nach Ostasien drei Militärbeamte und weitere civile Angenellte. Auch befindet sich reichhaltiges Kriegsmaterial für Artillerie, Brücken- und Eisenbahnbau an Bord.
— Der englische Kolonialminister Chamberlain, der sich durch seinen Straferlaß für Malta in Italien dermaßen unbeliebt gemacht hat. daß der italienische Minister des Inneren es für geboten hielt, den als Gast in Rom weilenden Herrn durch umfassende Maßnahmen vor feindlichen Knudgebungen zu stützen, trifft Ende dieser Woche in Berlin ein. Chamberlain beabsichtigt während des Aufenthaltes des Präsidenten Krüger in Frankreich in Deutschland zu bleiben. Vielleicht wird er auch hier durch besondere Maßnahmen vor Kundgebungen des Volksunwillens geschützt werden müssen.
— Waarenhäuser über Waarenhäuser baut man jetzt in Berlin. Kaum ist eins fertig, so beginnt man schon mit dem Bau eines neuen großen Waarenhauses. In der Leipziger Straße ist erst kürzlich das Waaren- Haus von Tietz in Betrieb genommen woidcn, das Millionen gekostet hat, und das täglich verschiedene Tausende einnehmen muß, um die Unkosten zu decken. Die Rentabilität steht hier gar nicht fest, und schon heißt es, daß ganz in der Nähe, am Spittelmarkt, ein neues Riesenkaufhaus errichtet werden soll. Die Gründung soll mit Unterstützung von drei großen süddeutschen Firmen geschehen. Und das trotz der Waarenhaussteuer, gegen die man in Interessentenkreisen so viel gewettert hat, »nd von der behauptet ist, sie werde den Ruin der Waarenhäuser bilden. In Berlin bemerkt man jedenfalls nichts davon, im Gegentheil!
Zu der schweren Eisenbahnkatastrophe bei Offenbach wird witgetheilt, daß den Angehörigen der Verunglückten jetzt seitens der Eisenbahndirektion in Frankfurt a. M. die Aufforderung zugegangen ist, anzugeben, welche Schäden das bei dem Unglück bethciligte Familienmitglied an Effekten. Kleider, Geld rc. erlitten haben kaun. Bei der Mehrzahl der Verunglückten wird dies kaum annähernd möglich sein, zumal auch mehrere der Reisenden beträchtliche Baarmittel bei sich geführt haben.
Ausland
Rußland. Das Befinden des Zaren ist andauernd befriedigend. — Auf der südlichen Strecke der Mand- jhurischen Bahn haben die Chinesen die Bahn und die Telegraphenlinie in einer Ausdehnung von 300 Werst Zerstört alle Stationsgebäude verbrannt, eine große Anzahl Lokomotiven und Wagen wurden beschädigt. Der ^esnunntverlust beträgt gegen 10 Millionen, die Ausbesserung der Bahnlinie durfte 55000 Rubel pro Werst kosten.
- Der „Times" wird aus Peking vom 17. Nov. gemeldet: Li Hung-Tschang hat den fremden Gesandten ein aus Singanfu vom 13. Novbr. datirtes kaiserliches ^dikt mitgetheilt, in welchem die Strafen derjenigen Vnvzcii und Beamten, die bei den letzten Unruhen als Rädelsführer betheilgt waren, und deren Verurtheilung R-M Tode die Mächte verlangen, feägesetzt sind. Bei Ucbermittelung des Edikts erklärte Li Hung Tschang. die 111 demselben festgesetzten Strafen seien die äußersten, welche der Hof zu verfügen in der Lage sei. Li Hung- ^jchang wiederholt dabei die stereotype Ausflucht aller
chinesischen Unterhändler, ihm und dem Prinzen Tsching sei vom Kaiser strenge Bestrafung angedroht, wenn es ihnen nicht gelinge, die Gesandten zur Annahme dieses Kompromisses zu bewegen. Die verfügten Strafen grenzen ans Lächerliche: Herzog Lan wird unter Entziehung seines Gehaltes in seinem RaNge um eine Stufe niederigcr gestellt; ein Anderer wird dazu verurtheilt, in der Zurückgezogenheit über seine Sünden nachzudenken; Tschaoschntschiao wird seines Ranges verlustig erklärt, behält aber sein Amt. — Dieses Edikt wird eine ganz andere Wirkung haben, als China gehofft hat. Es wird die Gesandten in ihrem Beschlusse, für die Rädelsführer die Todesstrafe zu verlangen, nur bestärken. — Besonders gute Beute haben die Japaner gemacht, denen es nach einer Meldung der „Nowoje Wrcmja" gelungen war, die Staatsichätze des Kaisers von China ausfindig zu machen. „Das von den japanischen Truppen in Tientsin, Tunschau und Peking genommene und weggeführte Silber belauft sich auf nicht weniger als 33 Millionen Den, gegen 95 Millionen Mark. Diesem greifbaren Erfolge der Japaner sind noch 185 Geschütze, 100 chinesische Dschunken und ein Dampfkutter hinzuzufügen. Es ist estgestellt, daß die Japaner zuerst die chinesischen Schatzräume besetzten; erst nachdem sie das Silber herausgeholt hatten, überließen sie die Gebäude den Russen."
Vergehen gegen § 328 St.-G.-B. angesehen, der nur GefängnißstraK zuläßt. Die Handelsleute waren deshalb des Vergehens gegen § 318 St-G.-B. angeklagt, (sie hatten die ungeordneten Listen nicht richtig und vollständig geführt). Das Scköffengericht erkannte auf Freisprechung, weil es die gedachten Forderungen des Herrn Regierungspräsidenten nicht als rechtsgültig erlassen anerkennen konnte. — Zu gleichem Sinne hatte sich auch bereits das Oberlandesgel ficht in einem Urtheil ausgesprochen, und auch das Fuldaer Schöffengericht hat sich dem angeschlossen. Die Gerichte nehmen an, daß die Polizei Verordnungen nur dann Gültigkeit haben, wenn sie aus Anlaß des Ausbruchs einer Seuche erlassen sind; dagegen hält es nicht für zugclasscn, Verordnungen, wie die vorliegenden auf ganz unbestimmte Dauer und über den ganzen Regierungsbezirk zu erlassen. — Ohne Zwei el werden sich die höheren Gerichte noch mit den Sachen zu befassen haben, und so lange, als die schöffen- gerichtlichen Urtheile nicht ihre Bestätigung durch die Jn- standsgcrichte erfahren, dürfte es für die Viehhändler doch rathsam fein, die Polizeiverordnungen noch zu respektiren. Die Gendarmen und sonstigen Polizeibeamten werden natürlich zunächst nach wie vor die Beachtung der Verordnung überwache» und Uebertretungen zur Anzeige bringen. Wenn dann die Ansicht der unteren Gerichte umgestoßen wird, fallen die Händler in strenge Strafen. — Im Interesse aller läge es, wenn die streitige Frage recht bald definitiv entschieden würde.
* — Polizei und Hausverputz. Kann die Polizei die Hausbesitzer zwingen, die Häuser verputzen zu lassen? Diese für die Hausbesitzer wichtige Frage ist durch das Oberveiwaltungsiencht als höchste Instanz entschieden worden. Die Polizeibehörden sind danach gesetzlich berechtigt, zu bestimmen, daß Hausbesitzer innerhalb einer gewissen Frist die Straßenfronten ihrer Häuser verputzen oder ausfugen lassen sollen, und sie können Zuwiderhandlungen gegen solche Vorschriften ahnden. Im Unterlassungsfälle können sie die Arbeiten zwangsweise auf Rechnung der Säumigen ausführen lassen und die Kosten im Wege des Zwangsverfahrens einziehen.
Gcinhausen, 18. Nov. Seit einigen Tagen werden im Auftrage einiger einheimischer Kapitalisten Bohrungen auf salziges Gestein versucht. Man hofft nämlich, jene salzhaltige Schicht in genügender Mächtigkeit zu finden, die in Orb, Salzschlirf und Bad Nauheim so Heilspendend wie nutzbringend, zu Tage gefördert worden ist.
Aus der Rhön, 16. Nov. In diesen Wochen find es 30 Jahre, seit der Meininger Landtag sich mit dem
Lokales und Provinzielles
* Schlichtern, 23 November.
* — (Unternehmer Risiko bei Gefälligkeitsarbeiten.) Auf eine noch reckt wenig bekannte Bestimmung des Reichsunfallversichcrnngsgcsetzes ist durch einen Mün ebener einschlägigen Vorfall das Augenmerk gelenkt worden. Die in Frage kommende Bestimmung des Reichsunfall- versicherungsgesetzes lautet dahin, daß, wenn in einem unfallversicherungspflichtigen Betriebe ein Arbeiter verunglückt, der keiner Krankenkasse augehört (z. B. weil er nur für kurze Zeit, ja sogar nur auf einige Augenblicke, zur Beihülfe herangezogen wurde) der Vetriebsunter- nehmer die Krankenunters! ützung für die ersten dreizehn Wochen nach dem Unfälle aus eigenen Mitteln zu leisten hat. Diese Bestimmung hatte am 7. November der Münchener Verwaltungssenat praktisch anzuwenden, wobei Rechtsrath Heindl bemerkte, es sei im hohen Grade erwünscht, daß sich die Unternehmer diese Bestimmungen stets vor Augen halten. Für einen Unternehmer, der seine Unfallvcrsicherungsbeitrüge zahlt, sei diese Extraleistung sehr drückend. Sie läßt sich nur dadurch vermeiden, daß der Unternehmer streng darüber wacht, daß zur Arbeit keine fremden Personen, auch nicht zu sogenannten Gefälligkeitsdiensten, beigezogen werden Denn nach einer Entscheidung des Reichsversicherungs- amtes tritt Die fragliche Bestimmung auch schon dann ein, wenn die fremde Person von einem Arbeiter des Unternehmers ohne dessen Wissen zu einer momentanen Hilfeleistung herbeigerufen wird und dabei verunglückt. Referent Heindl bemerkte, solch ein Rath sei freilich leichter gegeben als befolgt, da solche Gefülligkeitsarbeiteu, die auch dem praktischen Leben entsprechen, unter den Arbeitern sehr gebräuchlich sind. Allein es bleibe dennoch nichts anderes übrig, als sich den gesetzlichen Bestimmungen anzupassen, so lange sie bestehen, wenn man sich vor Schaden bewahren will. Diese Bestimmung ist zwar hart, aber da sie einmal besteht, muß sie auch befolgt werden.
* — Eine in ihren Konsequenzen bedeutsame Entscheidung füllte dieser Tage das Schöffengericht in Burg - haun. Eine Anzahl Handelsleute waren beschuldigt, diejenigen Polizei-Verordnungen übertreten zu haben, die der Herr Regierungspräsident in Gaffet auf Grund des Gesetzes über die allgemeine Landes Verwaltung Dom 30. Juli 1883 rc. behuis Abwendung der Seuchengefahr erlassen hat Diese Polizeiverordnungen ordnen bekannt lid) an, daß die Händler über ihr Vieh bestimmt vor- geschriebene Listen führen müssen daß Schweine und Kälber nicht getrieben, sondern gefahren werden müssen und dergl. mehr. Die Bestimmungen sind erlassen auf Grund des § 18 des Gesetzes betr. Abänderung des Ge sctzes über Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 1. Mai 1894, der zuläßt, daß die Polizeibehörden im Fall der Seuchengefahr und für die Dauer derselben gewisse, in den folgenden Paragraphen jenes Gesetzes bezeichnete Schutzmaßregeln treffen dürfen. Der Verstoß gegen die von dem Herrn Regierungspräsidenten erlassenen Anordnungen wurde von der Staatsanwaltschaft als ein
Plane einer Verbindung der Werrabahn mit dem Rhön- gebiet beschäftigt hat. Schon in den 60er Jahren hatte sich ein Baukonsortium für den Bau einer Eisenbahn von Meinungen nach Fulda gebildet, das sich aus Berliner und Breslauer Finanzkräften zusammensetzte. Durch diesen Schienenweg würde im Verkehr zwischen Thüringen und Frankfurt eine Abkürzung von 85 Kilometern erzielt werden. Im Dezember 1870 sagte der Meininger Landtag den Beschluß, entweder einen einmaligen, nicht zurück- zahlbaren Betrag von 25000 Thalern auf die Meile der auf meiningisches Staatsgebiet entfallenden Strecke dem Baukomitee zu gewähren oder 100000 Thaler in Stammaktien der geplanten Bahn zu übernehmen. Diese damals bewilligten Gelder haben nie ausgezahlt zu werden brauchen. Obwohl durch den Bau der Strecke Fulda-Tann fast um die Hälfte vermindert worden ist, sind die Aussichten auf die endliche Ausführung der so lange geplanten Strecke heute geringer als vor 30 Jahren, was hauptsächlich an der preußischen Regierung liegt, welche wenig Neigung zum Bau der Strecke Hilders-Meiningen hat.
Schmalkalden, 19. Nov 8609 Einwohner hat die Stadt Schmalkaldeu nach der am 29. Oktober stattge- funbeuen Personenstandsaufnahme. — Als Schwindler entpuppte sich ein angeblicher Missionar, der sich hier bei einer Witwe einlogierte, ihr vorspiegelte, er sei ein steinreicher Mann und sich schließlich mit ihr verlobte. Er lebte bet der Anverwandten der Wittib, die sich über das Glück derselben sehr freuten, einige Tage herrlich und in Freuden. Nachdem bereits die Verlobungskarten verschickt waren, verduftete plötzlich der Herr Bräutigam auf Nimmerwiedersehen. Als Erinnerungszeichen ließ er eine kleine Schnappspulle in seinem Zimmer zurück. Der Gauner spricht sächsischen Dialekt, ist mittelgroß, hat eine Glatze und trägt eine Brille Unter der Hand giebt er sich auch als Dichter und Schriftsteller aus Er scheint identisch zu sein mit einem Schwindler, der vor ungefähr