Pflicht auszuüben haben. Davon verschont blieb auch j Werth der eingepackten Waare übersteige. Die gleichen nicht ein blinder Mann mit zahlreicher Familie, der in U" ---------- * ~ "
einem der Gemeinde gehörigen Hause wohnt. Der be- dauernswerthe Mann, der den Feldzug 1870/71 mit- gemacht hat, ist nicht im stände, ohne Führer auch nur einige Schritte zu thun, viel weniger Nachts etwaige Diebe oder eine Feuersgefahr zu bemerken, — das schadet aber nichts, seiner Pflicht als Nachtwächter muß er trotzdem nachkommen. Das sind doch gewiß Zustände, die eigentlich in unserer Zeit nicht mehr vorkommen sollten, am allerwenigsten in einer Gemeinde, die sehr wohl in der Lage wäre, einen besoldeten Nachtwächter halten zu können.
Heiligenstadt, 12. Juli. Mit dem Schiebkarren nach China fahren will ein hiesiger Handwerksmeister zwei seiner Freunde. Er verlangt nur freien Unterhalt auf der ganzen Reise. Das Wollen ist ja da, aber das Vollbringen? Wird dem muthigen „Schiebkarren- distanzfahrer" nicht schon bei dem Gedanken an Sibirien frostig?
Ausland.
Antwerpen, 12. Jnli. Die Firma Krupp hat, wie hiesige Blätter melden, bei Merxem in Belgien eine große Landstrecke angekauft in der Absicht, dort eine Geschützgießerei zu errichten. Die Arbeiten sollen sofort begonnen werden.
London, 13. Juli. „Central-News" erfahren, daß ein offizielles Telegramm heute aus Peking in London eingetroffen sei, daß alle Fremden in Peking am 6. Juli ermordet worden seien. (Anderweite Bestätigung dieser furchtbaren Nachricht s. u.)
London, 13. Juli. Wie zuverlässig verlautet, ist hier aus Schanghai eine Meldung eingegangen, wonach
der Gouverneur nachrichtigt hat, meldet, daß am Gesandtschaften obert seien.
Shanghai.
von Schantung den dortigen Taotai be- ein Kurier aus Peking habe ihm ge- 7. d. Mts. die noch stehen gebliebenen von General Tüng bombardirt und er-
„Daily Mail" meldet aus Shanghai Die Vertheidiger der britischen Gesandt-
vom 15. Juli:
schaff machten während der Belagerung Tag und Nacht
häufige Ausfälle. Der erste Versuch, die Gesandtschaften, nachdem Bresche gelegt war, zu stürmen, wurde unter schweren Verlusten zurückgeschlagen. Ehe der zweite Versuch gemacht wurde, erschienen Prinz Tsching und General Wangwengtschou auf dem Kampfplätze und griffen Tuans Truppen an. Schließlich wurden sie aber auseinandergesprengt; General Wangwengtschou wurde getödtet, während Prinz Tsching vermißt wird. Während der Nacht wurden mehrere Angriffe abgewiesen. Die Angreifer zogen sich zurück, als gegen 5 Uhr morgens General Tung mit einer starken Abtheilung Kangsutruppen von Tientsin eintraf. Bei Sonnenaufgang war die Munition der Vertheidiger erschöpft. Die Ueberlebenden erwarteten dicht aneinandergedrängt den Ansturm der überwältigenden Massen und starben so den Heldentod.
Lokale- und Provinzielles.
* Schlüchtern, 17. Juli.
* — Der „Praktische Rathgeber in Obst- und Gartenbau" veröffentlicht die Obsternte-Aussichten für 1900, welche günstig lauten. Mit Ausnahme der Erdbeeren, Brombeeren, Wallnüsse und Haselnüsse stehen sämmtliche Obstarten im diesjährigen Durchschnitt besser als im vorigen Jahre. Wir haben seit 1894 keine so gute Apfel- und Zwetschenernte in Aussicht gehabt. Speziell für die Provinz Hessen-Nassau lauten die Obsternte- Aussichten folgendermaßen: Aep^el, Hauszwetschen, Pflaumen, Pfirsiche und Aprikosen gut bis Mittel; Birnen, Süß- und Sauerkirschen, Johannisbeeren, Himbeeren, Erdbeeren, Brombeeren und Heidelbeeren gut; Stachelbeeren sehr gut bis gut, Wall- und Haselnüsse mittet bis gering. Von den dem obengenannten Blatte zugegangenen 511 Berichten kamen 28 aus der Provinz Hessen-Nassau.
* — Das Proviantamt Hanau kauft gut gewonnenes Pferdeheu sowie Roggen-Langstroh und zahlt heute und in den nächsten Tagen bis 5 Mark für den Zentner Heu und 1 Mark 70 Pfennig für den Zentner Stroh frei Scheune Abladestelle hier. — Bei Bahnsendungen ist die Adresse für den Frachtbrief: Hanau, Bahnhof Nord. Die Abfuhr kostet 15 Pfennig pro Zentner. Bei gutem Wetter kann jeden Tag geliefert werden.
* — Die Reichsbank ermäßigte ihren Diskont auf5°,o, den Lombardzinsfuß auf 6%.
* — In einem heutigen Inserate fordert die Handelskammer zu Hanau die Interessenten ihres Amtsbezirkes auf, sich über den in dem Ncichsamte des Innern au'gestellten vorläufigen Entwurf einer auf Grund des 8 5 des Gesetzes zur Betämpfung des unlauteren Wettbewerbs Dom 27. Mai 1896 zu erlassenden Verordnung
über den Kleinhandel mit Kerzen zu äußern. Die Vll. ,.»., »..v z.^ v»
Handelskammer hatte im vorigen Jahre auf Grund her 44. Brigade bei Bebra Vacha-Hünfeld. Hierbei werden aus bethelligten Kreisen des Bezirkes eingeholten Gut- das 2. Hess. Husaren-Regt. Nr 14 (mit Ausnahme der
achten lediglich eine Vorschrift beiürwortet, durch welche die Angabe des Bruttogewichtes der tn den Verkehr gebrachten Stearinkerzen Packete zur Verpflichtung der Verkäufer gemacht werde, und darauf hingewiesen, daß die Verpackung, ohne welche die Waare hinauszugeben unmöglich sei, sehr umständlich sei und manchmal den
Umstände lägen in der Wachswaaren-, Stärke-, Fett
Waaren- und in anderen Branchen vor; der Verkehr in allen diesen Artikeln vollziehe sich, dem Bedürfnisse sowohl der Käufer als auch der Verkäufer angepaßt, brutto für netto. Der Entwurf unterscheidet sich von diesem abgegebenen Gutachten dadurch, daß einerseits Einheiten für das Bruttogewicht der Packungen vorgeschrieben werden und andererseits das erforderliche Nettogewicht der in den Packungen enthaltenen Kerzen bestimmt wird; ferner soll ein Deklarationszwang für das Brutto- und das Nettogewicht eingeführt werden. Aeußerungen darüber sind der Handelskammer thunlichst bald einzureichen.
* — Die diesjährige Entlassungsprüfung in dem Kgl. Sckullehrer-Seminar zu Schlüchtern ist auf den 1. September, an welchem Tage die schriftliche Prüfung beginnt, und die folgenden Tage angesetzt. Die mündliche Prüfung nimmt am 6. September ihren Anfang. — Die diesjährige Aufnahme Prüfung in dem König lichen Schullehrer-Scminar zu Schlüchtern findet am 11. September (schriftliche Prüfung) und 12. September (mündliche Prüfung) statt.
* — Die Oberwachtmeister der Landgendarmerie sind nach einem im „Reichs-Anz." veröffentlichten Königlichen Erlaß hinsichtlich ihres Dienstranges zwischen die Subalternbeamten zweiter Klasse der Lokalbehörden und die Unterbeamten eingestellt worden.
* — Vorsicht beim Kirschenessen! Jetzt in der Kirschenzeit, seien die Mütter darauf aufmerksam gemacht, ihre Kinder anzuhalten, daß dieselben die saftigen Früchte ohne Kern verzehren. So manches junge Leben ist durch das Mitschlucken der Kirschkerne in großer Gefahr gewesen. Es kann vorkommen, daß sich solch ein Kern festsetzt und das Kind erstickt. Häufiger aber noch ist eine Entzündung des Darmes durch die Kerne. Bei kleinen Kindern empfiehlt es sich, die Kerne vorher zu entfernen, damit eine derartige Gefahr auf jeden Fall abgewendet ist.
* — Aus der Sitznng der Stra'kammer vom 12. Juli. In einer Wirthschaft in Kerbersdorf waren eines Abends eine Anzahl junger Leute in Streit gerathen und dann thätlich geworden. Der Theodor Hagenbach, Bernhard Hagenbach, Schultheiß, Krach und Hergen- röder bildeten die eine streitende Parthei und gingen auch aggressiv gegen ihre Widersacher vor. Theodor Hagenbach hatte das Messer gezogen und drang auf einen Gegner ein, dem er nach der Brust und nach dem Halse streß; glücklicherweise kam es zu keiner ernsteren Verletzung, weil er noch rechtzeitig von einem Dritten zurückgerissen wurde. Als es dann gelungen war, die fünf Streithähne hinauszudrängen, wurde ihnen sofort die Thüre verschloffen, was nun ihren Groll noch bedeutend steigerte. Die Hinausbeförderten ergriffen nun Knüppel, Mistgabeln und ähnliche Instrumente und schlugen damit gegen Thüren und Fenster, zertrümmerten eine Scheibe und eine Laterne und zogen nach befriedigtem Rachedurst ab. Heute findet das unausbleibliche gerichtliche Nachspiel statt. Theodor Hagenbach, der Messerheld, erhält wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung 10 Monate und 2 Wochen Gefängnis und wird zur Sicherheit des Strafvollzuges sofort verhaftet. Das Gericht war dabei der Ansicht, der Gebrauch eines Messers bedeute immer eine Heimtücke und berge eine große Gefahr in sich, und es hänge auch in diesem Falle nicht von dem Angreifer ab, daß der Angegriffene nur eine leichte Verletzung davon getragen habe, verdiene also stets eine harte Strafe. Die übrigen Angeklagten erhalten wegen Sachbeschädigung je 1 Monat Gefängniß
—8. Steinau. Am 11. Juli wurde bei dem Metzger Herrn Heinrich Doll ein Schwein geschlachtet, welches von dem Trichiuenbeschauer Herrn Schultheis als trichinös befunden wurde. Das Schwein wog 220 Pfund und war nicht versichert. Da die gewerbliche Ausnutzung nicht stattfinden konnte, wurde dasselbe verbrannt.
Vom Lande. Seither lag der Preis der fetten Schweine sehr darnieder, nun scheint er sich doch allmählich wieder zu heben und sind nach den Berichten aus den größeren Plätzen Schweine bedeutendin die Höhe gegangen, welches man auch in der hiesigen Gegend merkt, da schon Verkäufe mit 50 bis 52 Pfg. pro Pfund abgeschlossen worden sind.
Fulda. Unter den Fohlen der Biebersteiner Fohlenweide ist die Druse ausgebrochen, wodurch schon 6 Fohlen eingegangen sind.
Hersfeld. Die Herbstübungen der 22. Division finden wie folgt statt: Nachdem die Regiments Exerzieren der Infanterie-Regimenter Nr. 82 und 83 (43. Infanterie-Brigade), 32 und 167 (44. Infanterie Brigade) in der Zeit vom 23. bis 28. August bei Hessisch Lichtenau bezw. bei Oberufhausen und die Brigade-Exerzieren vom 29. August bis 4. September in derselben Gegend abgehalten werden, finden in der Zeit vom 5. bis 10. Sep
tember die Brigade-Manöver statt, und zwar die der
4. Eskadron), das Hess. Feldart-Regt. Nr. 11, die 3. Kompanie des Heff. Pionier-Bataillons Nr. 11 aus Mainz und eine Abtheilung des Hess. Train-Bataillons Nr. 11 der 43. Brigade, das Rheinische Dragoner-Regt: Nr. b (Ho geismar) (mit Ausnahme der 5. Eskadron), da- Feld Artillerie-Neg. Nr, 47, das Jäger-Bataillon
Nr. 11 (Marburg) und ebenfalls eine Abtheilung des Hess. Train-Bataillons der 44. Brigade zugetheilt. Die Kavallerie-Regimenter haben vorher im Regiment und in der Brigade bei Oberufhausen, die Artillerieregimenter in gleicher Weise bei Eschwege exerziert. Für das Divi- sions-Manöver, das in der Zeit vom 11. bis 15. September stattfindet, ist das Gelände zwischen Hünfeld und Gerstungen vorgesehen, während die Manöver des ganzen 11. Armeekorps, wozu auch noch die 38. Division in Erfurt gehört, am 17. und 18. September zwischen Eisenach—Bebra und Hünfeld abgehalten werden.
Kirchhai», 10. Juli. Ungeheures Aufsehen erregte ein Vorfall, der sich in dem nahen Langenstein zutrug. Ein gewisser Karl Schneider, ein vielbestrafter, nicht gerade im besten Rufe stehenden Mann, bedrohte schon seit längerer Zeit den Feldhüter Klingelhöfer mit dem Tode. Letzterer versah sich deshalb mit einer Waffe und machte davon dem Bürgermeister Mittheilung. Neulich Abends 11 Uhr versuchte nun Schneider in das Haus Klingelhösers einzudringen und unter dem Rufe: „Dich und Deine Frau ersteche ich", schlug er eine Fensterscheibe ein. Der Feldhüter Klingelhöfer schoß auf Schneider. Er traf ihn in die Kehle. Schneider war sofort todt. Klingelhö er, ein etwa 62 Jahre alter Mann, stellte sich sofort dem Bürgermeister und wurde im Amtsgericht Kirchhain in Untersuchungshaft genommen, anderen Tags jedoch wieder entlassen.
Marburg, 10. Juli. Eine interessante Angelegenheit, die vielleicht noch weitere Folgen haben dürfte, beschäftigte heute in umfangreicher Verhandlung die Strafkammer. In dem Dorfe Rodenbach bei Frankenberg ließ sich vor 3 Jahren ein Gutsbesitzer nieder, der sich alsbald als Fremdling den Haß vieler Dorfbewohner zuzog. Sogar der Bürgermeister brächte ihn in Strafe, die dann vom Landrathe wieder aufgehoben wurde. In der Zeit vom 15. März bis Mitte April kam es nun zu Thätlichkeiten. Junge Burschen warfen dem Gutsherrn Nachts die Fensterscheiben ein, rissen ihm die Geländer um und verübten sonstigen ihn schädigenden Unfug. Ein Bursche, der sich besonders hervorthat und dem Manne sogar mit der Axt zu Leibe rückte, hatte sich nun heute wegen verschiedener Anklagen zu verantworten. Er bestritt entschieden jede Schuld und wurde auch von seinen Genossen, die den Zeugencid geleistet hatten, gehörig unterstützt. Schließlich stimmten die Aussagen doch nicht zusammen, und so geriethen drei Zeugen in den Verdacht, die Unwahrheit beschworen zu haben. Gegen einen Zeugen beantragte der Staatsanwalt sogar sofortige Verhaftung. Der Betreffende wurde jedoch vorläufig auf freien Fuß gelassen und der Angeklagte zu acht Wochen Gefängniß verurtheilt.
Aus dem unteren Mainthal, 13. Juli. Der gebräuchliche Landwirthsspruch „Margarethe bringt die Schnitterinnen" kann Heuer mit vollem Rechte Anwendung finden; denn schon heute sinken hin und wieder in einzelnen Gemarkungen des unteren Maingebietes und des Rodgaues die bleichen Halme unter den Sicheln der freudig bewegten Schnitter. Die wogenden Kornfelder gewähren in der That einen herzerquickenden Anblick. Die ausgezeichnet verlaufene Blüthezeit des Kornes sichert ein vortreffliches Ernteergebniß. Volle Riesenähren beugen die kräftigen Halme und eilen unter der Juli- Sonnengluth unvermuthet rasch zur Reife. In wenigen Tagen beginnt die allgemeine Roggenernte. Körnerreichthum und Strohresultat müssen allenthalben im hohen Grade befriedigen. Lieferungsabschlüsse werden vielfach schon zu 15 Mk. pro 100 Kilo Korn vollzogen. Altes Korn wird noch zu 16 Mark per Doppelzentner abgesetzt und vorjähriges Kornstroh mit Mk. 1,80 per 100 Pfd. bezahlt. — Das noch vor einigen Tagen auf Mk. 3,50 gestandene neue Wiesenheu ist in Anbetracht der glänzenden Kartoffel- und Futteraussichten des Herbstes auf 3 Mark per Zentner gesunken. Die Kartoffeln und sonstige Hackfrüchte zeigen eine noch nie wahrgenommene Ueppigkeit und die unmittelbar nach der Heuernte heftig beregneten Wiesengründe versprechen eine reiche Grrmmet- ernte. Die Landwirthe scheinen denn auch, was immerhin wohl registrirt zu werden verdient, bis jetzt mit den Segnungen des laufenden Jahres vollauf zufrieden zu sein. — Die Kirschen aus dem Spessart, welche anfänglich mit 30 Pfg. per Pfd. bezahlt werden mußten, find bereits auf 8 Pfg. gesunken.
ste
Die Irre von Sankt Rochus.
Kriminalroman von Gustav Höcker.
(Nachdruck verboten.)
(Fortsetzung.)
Die Ohnmacht, in welcher die Angeklagte, nachdem den Hammer vom Blnte gereinigt und unter ihre
Sachen verborgen hatte, aufgefunden worden war, erschien als die Nachwirkung eines epileptischen Anfalls, vor dessen Ausbruch sie in jener geistig gestörten Stimmung den Mord begangen hatte. Den Hammer hatte sie vielleicht gar nicht zu diesem Zwecke gekauft. Ob ihr Ableugneu nachgewiesener Thatsachen dem natürlichen Triebe entsprang, die Schuld von sich abzuwälzen, oder ob dies auch noch auf Rechnung der Geistesstörung zu setzen war, mußte dahin gestellt bleiben. Eher war das letztere anzunehmen, da sie sogar ihr epileptisches Leiden in Abrede stellte und sich dadurch ihres einzigen Rettungsmittels, der Unzurechnungsfähigkeit, selbst begab. ,