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Samstag, fern 17. März 1900.
51. Jahrgang.
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Wer eine Muni
in der Zustellung unserer Zeitung durch die Post beim bevorstehenden Quartalswechsel vermeiden will, der wolle dieselbe so bald wie möglich bei dem betreffenden Postamte bestellen. Nur diejenigen auswärtigen Post- abonnenten, welche bis spätestens 26. März unsere Zeitung wieder bestellt haben, können verlangen, daß ihnen unsere Zeitung vom 1. April ab pünktlich von der Post geliefert wird. Wer später bestellt, muß nach den amtlichen Bestimmungen für Nachlieferung der ersten Nummern des neuen Quartals eine besondere Gebühr von 10 Pfg. bezahlen. — Jede Postanstalt und jeder Landbriefträger ist verpflichtet, Abonnements-Bestellungen anzunehmen.
Zu recht zahlreichen Bestellungen aus das mit 1. April 1900 beginnende neue Vierteljahr ladet freundlichst ein
Die Expedition der „Schlüchterner Zeitung."
Das „unverrückbare" Ziel der Franzosen.
Dem oberflächlichen Beobachter fallen augenblicklich zwei Strömungen in der französischen Presse auf. Während auf der einen Seite Blätter wie der „Temps" immer wieder dazu rathen, die auch in Frankreich herrschenden Sympathien für die Buren nicht in eine gefährliche Feindschaft gegen England ausarten zu lassen, treten andere Zeitungen, namentlich konservative und nationalistische, lebhaft dafür ein, daß der Zeitpunkt grkommen fei, den Buren mit einer diplomatischen Aktion Europas zu Hülfe zu kommen und der englischen Uebermacht in Südafrika Halt zu gebieten. Dabei liest man in den Blättern der zweiten Art viel freundliche Worte über den deutschen Kaiser, der schon um seines in der ganzen Welt verbreiteten Rufes der Ritterlichkeit Willen berufen sei, die Führung gegen England zu übernehmen und ihm die Beobachtung der Pflichten der Großmuth beizn- bringen.
Wer aber noch nicht bemerkt haben sollte, daß beide Richtungen auf ein und dasselbe Ziel hinauslaufen, daß nämlick': Deutschland die Kastanien aus dem Feuer holen zu sehen, ohne sich selber die Finger zu verbrennen, dem wird eine zweite Rede, die der Kammerpräsident Deschanel jüngst gehalten hat, die Augen vollends öffnen. Dieser Mann hat die Verbindung der beiden scheinbar auseinander laufenden Richtungen deutlich hergestellt. Er sagt auf der einen Seite: „Wenn man dem Schwachen, wie bewunderungswürdig und heldenmüthig er auch sein mag, nicht zur Hülfe kommt, so ist es kindisch und unvorsichtig, den Starken gleichzeitig zu reizen und be sonders ihn zu beleidigen." Auf der andern Seite macht er wieder folgende Anspielung auf den Rachekrieg: Lassen wir uns nicht von den großen Pflichten ablenken, welche die festländischen Kriege der zweiten Jahrhunderthälfte uns auserlegt haben, und fahren wir fort, geradewegs unserem unverrückbaren Ziele zuzuschreiten." Also: keine Verwicklung mit England, wohl aber stete Bereitschaft, mit Deutschland anzubinden, zumal wenn dieses mit dritten in Streit gerathen sollte.
Für uns folgt daraus die einfache Lehre: die deutsche Politik hat noch immer wie zu Bismarcks Zeiten in erster Linie mit der Gefahr eines französischen Rachekriegs zu rechnen, da noch heute in Frankreich der Frankfurter Friede als eine Machtfrage und nicht als eine Rechts Ordnung betrachtet wird. Von einem Erdbeben an der westlichen Grenze bedroht, kann sich das deutsche Reich nicht der Gefahr eines Seesturmes aussetzen da es nicht nur eine sichere Bürgschaft für seinen territorialen Besitzstand hat, sondern sich dann erst recht, wie die Deschanelsche Rede von Neuem zeigt, einen Ueberfall zu Lande aussetzen würde.
Das neue JnvalideN'Verstcherungs'Gesetz.
(Fortsetzung.)
2. Ausschließung von der VersicheruugS- pflicht nach dem neuen Jnvaliden-Versicherungsgesetz.
Der Versicherungspflicht unterliegen nicht:
1. Beamte des Reichs, der Bundesstaaten und der Communalverbände, sowie Lehrer und Erzieher an öffentlichen Schulen oder Anstalten, so lange sie lediglich zur Ausbildung für ihren zukünftigen Beruf beschäftigt werden, oder sofern ihnen eine Anwartschaft auf Pension im Mindestbetrag der Invalidenrente nach den Sätzen der ersten Lohnclasse gewährleistet ist;
2. Beamte der Versicherungsanstalten und zugelassenen Kasseneinrichtungen, wenn ihnen der gleiche Anspruch gewährleistet ist;
3. Personen des Soldatenstandes, die dienstlich als Arbeiter beschäftigt werden;
4. Personen, denen auf Grund der reichsgesetzlichen Bestimmungen eine Invalidenrente bewilligt ist;
5. Personen, deren Erwerbsfähigkeit in Folge von Alter, Krankheit oder anderen Gebrechen dauernd auf weniger als ein Drittel herabgesetzt ist;
Deutsches Reich.
Berlin, 14. März. Der Kaiser hörte auf der Fahrt von Bremerhastn nach Bremen den Vortrag des Staatssekretärs von Podbielsky und in Kiel die Verträge des Chefs des Ziviikabinets.
— Nordamerika würde, nach Zcitungsmeldnngen aus Washington, falls die deutsche Reichsregierung die Reichstagsbeschlüsse zur Fleischbeschauvorlage annähme, sofort die deutschen Weine, das Bier und alle gefärbten Baumwoll- und Wollartikcl von der Einfuhr ausschließen.
Detmold. Ueber den Zustand des 69jährigen Fürsten Alexander zur Lippe, für welchen Graf Ernst zur Lippe- Biesterfeld die Regentschaft führt, berichtete der Staatsminister in der Sitzung des lippeschen Landtages am Sonnabend, der Fürst unternehme in der Heilanstalt St. Gilgenberg bei Bayreuth, in der er seit 30 Jahren lebt, täglich Spaziergänge, besuche die abendlichen Unterhaltungen im Salon und auch Concerte in Bayreuth.
6. Personen, die das Entgelt für ihre Beschäftigung nur freien^Interhalt erhalten.
Unter den Begriff des freien Unterhaltes fällt auch ein geringfügiges Taschengeld oder kleine Baarbeträgc, die zur Befriedigung geringfügiger Lebensbedürfnisse gewährt werden. Baarbeträge, welche Lehrlingen an Stelle freien Unterhaltes gezahlt werden (Kostgeld), können unter Umständen die Versicherungspflicht begründen.
Als Lohn oder Gehalt gelten auch Tantiemen und Naturalbezüge.
Auf ihren Antrag müssen von der Versichcruugs- pflicht befreit werden:
a. Personen, welchen vom Reich, von einem Bundesstaat, einem Communalverband, einer Versicherungsanstalt oder zugelassenen Kassencinrichtung, oder welchen auf Grund früherer Beschäftigung als Lehrer oder Erzieher an öffentlichen Schulen oder Anstalten Pensionen, Wartegelder oder ähnliche Bezüge im Mindestbetrage der Invalidenrente nach den Sätzen der ersten Lohnclasse bewilligt sind;
b. Personen, welchen auf Grund der reichsgesetzlichen Bestimmungen über Unfallversicherung der Bezug einer jährlichen Rente von mindestens demselben Betrage zusteht;
c. Personen, welche das 70. Lebensjahr vollendet haben;
d. welche Lohnarbeiten nur zu bestimmten Jahreszeiten und im Laufe eines Jahres in nicht mehr als 12 Wochen oder an nicht mehr als 50 Tagen übernehmen, im Uebrigen aber ihren Lebensunterhalt als Betriebsunternehmer oder anderweit selbst- ständig erwerben, oder ohne Lohn oder Gehalt thätig sind. Zu Ziffer d sind besonders diejenigen Leute gemeint, welche nur bei Ausstellung der Felder und bei den Erntearbeiten, sowie während des Winters im Walde kurze Zeit arbeiten. Für diese Personen dürfen jedoch nicht bereits 100 Wochen lang Beiträge entrichtet worden sein, sonst kann ihre Befreiung von der Versicherungspflicht nicht erfolgen.
Wenn diese Personen zu d von der Versicherungspflicht befreit werden, so erhalten sie eine neue Versicherungsfreikarte, welche dem Arbeitgeber bei jeder Lohnzahlung vorzuzeigen ist. Geschieht das Letztere nicht, so muß der Arbeitgeber die fälligen Beiträge entrichten, und der Arbeiter hat sich den entsprechenden Lohnabzug gefallen zu lassen.
Die Befreiung gilt jedesmal nur für ein Kalenderjahr.
Der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht ist bei der unteren Verwaltungsbehörde (Land rathsamt, Magistrat) zu stellen, welche darüber zu entscheiden hat. Bei Zurücknahme des Antrags tritt die Versicherungspflicht wieder ein. (Fortsetzung folgt.)
So habe er kürzlich der Aufführung des Oratoriums samson beigewohnt. Nach sicherer Privatmeldung hat der Fürst fast nie mehr klare Momente. Musik ist das einzige, für das er Interesse empfindet. In früheren Jahren sang der hohe Herr selbst und besaß ein sehr klangvolles Organ; für die Thatsache, daß er jetzt Fürst zur Lippe ist, fehlt ihm jedes Verständniß.
Elbersrld. Der große Militärbefreiungsprozeß in Elberfeld wird am Donnerstag den 15. März vor der ersten Strafkammer des dortigen königlichen Landgerichts beginnen. Die Verhandlung, die bekanntlich schon am 15. Februar stattfinden sollte, wurde damals in letzter Stunde vertagt, da der Hauptangeklagte, Cigarren- und Weinagent Otto Strucksberg aus Köln, ein Mann von 61 Jahren, der sich seit Dezember 1898 in Untersuchungshaft befand, schwer erkrankt war. Strucksberg ist nun vor einigen Wochen gestorben. Inzwischen ist der Mitangeklagte Dr. Clemens August Ziel, praktischer Arzt in Köln, in Untersuchungshaft genommen worden. Dr. Ziel scheint sehr wenig Praxis gehabt zu haben. Er soll dem Strucksberg, der die „Freimacherei" seit einer langen Reihe von Jahren in großem Maßstabe betrieben haben soll, behilflich gewesen sein. Dr. Ziel soll vielfach die Medikamente, die die Militäruntauglich- keit der jungen Leute bewirken sollten, verschrieben und darauf geachtet haben, daß die Medikamente nicht etwa dauernden Schaden anrichten oder gar tödtlich wirkten. Zu den Helfershelfern des Strucksberg soll auch noch der Droguist Heinrich Encs in Köln gehört haben. Dieser befindet sich auch unter den Angeklagten. Unter den 31 Angeklagten befinden sich drei, die dem verstorbenen Strucksberg Schlepperdienste geleistet haben sollen. Die anderen Angeklagten sind zumeist junge Leute, sämmtlich den wohlhabenden Ständen ungehörig, die durch Einnehmen von den ihnen von Strucksberg gegebenen Pillen u. s. w. den Versuch gemacht haben sollen, sich dem Militärdienst zu entziehen. In einer Anzahl von Fällen soll dies auch gelungen sein. Neben diesen jungen Leuten sind auch mehrfach deren Väter angeklagt, die durch schweres Geld den Strucksberg bestimmt haben sollen, an ihren Söhnen das Militärbefreiungsexperiment vorzunehmen. Strucksberg soll sich nämlich für jedes derartige Experiment 2500—3000 Mk. im Voraus haben zahlen lassen. Je kräftiger und größer die Gestellungspflichtigen, desto höher war der Preis, den Strucksberg für das Freimachen forderte. Da der Hauptangeklagte Strucksberg sich dem irdischen Richter entzogen hat, so dürfte sich die Verhandlung, die ursprünglich auf 14 Tage anberaumt war, wesentlich kürzer gestalten.
In Mühlhansen i. Th. wird demnächst ein ganzes Kaffeekränzchen vor Gericht erscheinen müssen, weil eine )er Theilnehmerinnen das Renommee eines dortigen Geschäftsmannes ganz ohne Grund in empfindlichster Weise angegriffen hatte. Die anderen Kaffeedamen hatten natürlich nichts eiligeres zu thun als die „Neuigkeit" weiter zu verbreiten. Die Rederei wird ihnen theuer zu stehen kommen.
Ausland
Capstadt, 14. März. General French ist in Bloem- ontein eingetroffen. — Aus Capstadt gehen große Truppentransporte in größter Beschleunigung nach dem Nordwesten der Capkolonie ab, um den Aufstand nieder« zuschlagen, der dort immer größere Dimensionen annimmt. Der Umstand, daß Lord Kitchener dort persönlich kom- mandirt, läßt die Gefahr der Situation erkennen.
In Johannesburg ist man zwar zum äußersten entschlossen, falls ein Vernichtungskrieg seitens Englands beabsichtigt sein sollte. Die JohanneSburger wollen lieber ihre Stadt freiwillig in die Luft sprengen, als sie in die Hände der Briten übergehen lassen. Für alle Fälle werden bereits Minen angelegt, deren Zünder mit dem Fort in elektrischer Verbindung stehen, sodaß die Mehr-