SchlWerner Munß
Erscheint Mittwoch und Samstag — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.
21. Mittwoch, den 14. März 1900. 51. Jahrgang.
in der Zustellung unserer Zeitung durch die Post beim bevorstehenden Quartalswechsel vermeiden will, der wolle dieselbe so bald wie möglich bei dem betreffenden Postamte bestellen. Nur diejenigen auswärtigen Post- abonnenten, welche bis spätestens 26. März unsere Zeitung wieder bestellt haben, können verlangen, daß
Wer eine UifcrMii
_ ihnen unsere Zeitung vom 1. April ab pünktlich von der Post geliefert wird. Wer später bestellt, muß nach den amtlichen Bestimmungen für Nachlieferung der ersten Nummern des neuen Quartals eine besondere Gebühr von 10 Pfg. bezahlen. — Jede Postanstalt und jeder Land- briefträger ist verpflichtet, Abonnements-Bestellungen anzunehmen.
Zu recht zahlreichen Gestellungen auf das mit 1. April 1900 beginnende neue Vierteljahr ladet freundlichst ein
Die Expedition der „Schlüchterner Zeitung."
Amtliches.
Bekanntmachung.
Die diesjährigen Frühjahrs Control-Versammlungen finden wie folgt statt:
1. in Oberkalbach: Montag, den 2 April 1900, Vormittags 11 Uhr für die Ortschaften: Oberkalbach. Uttrichshausen, Heubach, Gundhelm und Hütten des Kreises Schlüchtern, und Büchenberg, Döllbach, Eichenried, Veitsteinbach und Zillbach des Kreises Fulda.
2. in Hauswurz Dienstag, den 3 April 1900, Vormittags 11 Uhr für die Ortschaften: Hintersteinau und Reinhards des Kreises Schlüchtern, Brandlos, Buchenrod, Giesel, Hauswurz, Hof und Heid, Hosenfeld, Joffa, Kauppen, Magdlos, Pfaffenrod, Poppenrod, Schletzenhausen, Stork, Gersrod, Weidenau des Kreises Fulda.
Zum Erscheinen bei den Kontrol-Versammlungen find verpflichtet:
1. sämmtliche Wehrleute I. Angebots mit Ausnahme derjenigen Mannschaften, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1888 in den aktiven Militärdienst eingetreten sind;
2. sämmtliche Reservisten;
3. die zur Disposition der Truppentheile Beurlaubten;
4. die vor beendeter Dienstzeit wegen Dienstuntaug- lichkeit oder auf Reklamation und aus anderen Gründen zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften;
5. die Halbinvaliden;
6. sämmtliche Ersatz-Reservisten.
Die Militärpapicre sind mitzubringen.
Wer durch Krankheit oder dringende Geschäfte an dem Erscheinen bei der Kontrolversammlung verhindert ist, muß rechtzeitig bis spätestens 22. März d I ein ärztliches Attest bezw. eine Bescheinigung der Ortsbehörde bei dem Hauptmelde-Amt Fulda einreichen, so daß die Entscheidung des Bezirkskommandos noch eingeholt und mitgetheilt werden kann.
Nur wer durch plötzliche Erkrankung oder ganz unvorhergesehene dringende Fälle abgehalten ist, der Kontrol- versammlnng beizuwohnen, kann an dem betreffenden Kontrolplatz mit Ueberreichung eines ärztlichen bezw. amtlichen Zeugnisses entschuldigt werden.
Unentschuldigtes Ausbleiben, oder nicht pünktliches Erscheinen, sowie Erscheinen auf einem nicht zuständigen Controlplatz wird mit Arrest bestraft.
Die Herren Orts- und Gutsvorsteher werden ersucht, dies in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.
Fulda, den 9. März 1900.
Königliches Hauptmelde-Amt: Cang er.
Hauptmannn z. D. und Bezirksoffizier.
Der Termin zur Einreichung der Rückstandsverzeichnisse — Kreisblatts Verfügung vom 23. Februar 1900 J.-Nr 608 — wird auf den 10. April er. verlegt. Schlüchtern. den 12. März 1900.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Noth.
Das nette Jnvaliden-BersicherungsGesetz
1. VersicherungSpflicht nach dem neuen Jnva- liden-Verflcherungs-Gesetz.
Am 1. Januar 1900 ist daS Jnvaliden-Versicherungs- Gesetz vom 13. Juli 1899 in Kraft getreten, welches sich an daS bisher gültige Gesetz, betr. die Jnvaliditäts. und AlterS-Versicherung, eng anlehnt, jedoch Aenderungen von großer Bedeutung mit sich bringt.
Nach dem letztgenannten Gesetze unterlagen der Versicherungspflicht :
a) Arbeiter, Gehülfen, Gesellen, Lehrlinge oder Dienstboten über 16 Jahre, die gegen Lohn oder Gehalt beschäftigt werden,
b) Betriebsbeamte, Handlungsgehülfen, deren Jahrcs- arbeitsverdienst 2000 Mark nicht übersteigt,
v) die gegen Lohn oder Gehalt beschäftigten Personen
der Schiffsbesatzung deutscher Seefahrzenge und von Fahrzeugen der Binnenschifffahrt.
Durch das neue Gesetz ist die Versicherungspflicht aus- gedehnt auf Werkmeister, Techniker, Lehrer und Erzieher, sonstige Angestellte, deren dienstliche Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet, sowie Schiffsführer, und zwar, wenn sie gegen Lohn oder Gehalt beschäftigt werden, und ihr regelmäßiger Jahresarbeilsverdienst 2000 Mark nicht übersteigt.
Die Versicherungspflicht der Techniker wird künftig nur noch von der Höhe ihres Jahresarbeitsverdienstes, nicht aber von der Unterscheidung abhängen, ob die Art ihrer Thätigkeit und ihre sociale Stellung eine geringere oder höhere ist. Insbesondere wird nicht mehr ein Unterschied zu machen sein zwischen Technikern mit und ohne Hochschulbildung oder zwischen solchen, die eine bestimmte Prüfung abgelegt haben, und den übrigen. Hiernach gehören zu den Technikern z. B. Zeichner, namentlich Bauzeichner, Architecten in Baubetrieben. Ingenieure, Constructeure, Electriker, Chemiker. Selbstredend trifft das Gesetz nur die in abhängiger Stellung gegen Lohn- oder Gehalt beschäftigten Techniker, nicht aber solche, die als selbstständige Gewerbetreibende für beliebige Auftraggeber je nach Angebot und freiem Ermessen thätig sind
Zu den „sonstigen Angestellten" sind zu rechnen solche HüOspersonen eines Arbeitgebers im Haushalt rc oder bet sonstigen Verrichtungen und solche im Dienste von Communaloerbänden stehende Beamte ohne Pensionsan- wartschaft, deren Thätigkeit in wirthschaftlicher und socialer Beziehung diejenige des Arbeiters und Gehülfen überragt und derjenigen bet Betriebsbeamten gleich oder nahe steht, z. B. Hausdamen, Gesellschafterinnen, Secretäre von Berufsgenossenschaften. Krankenkassen und Rechts anwälten, Stadtschreiber, Gemeindeschreiber, Stadt- und Gemeinderechner, Landrathsgehülfen ohne Beamteneigen- schaft. Die Bestimmung, daß diese Angestellten nur dann der VersicherungSpflicht unterliegen, wenn ihre dienstliche Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet, bezieht sich hauptsächlich auf die in privaten oder öffentlichen Stellungen beschäftigten Personen, welche die Grundlage ihrer Wirth schaftlichen Existenz in irgend einer anderen gewinnbringenden Thätigkeit finden. Hierbei treten vor allen Anderen in den Vordergrund: die Gemeinde- und Kirchenrechner, Kassenbeamten, Erheber, Lagerhalter von Consumvereinen u. a. m., welche seither allgemein für versicherungspflichtig erklärt wurden. Abweichend hiervon wird die Versicherungs- Pflicht dieser Personen in Zukunft nur dann zu bejahen sein, wenn ihre dienstliche Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet, wenn sie also ihr Amt nicht etwa als Nebenbeschäftigung versehen und wenn sie nicht ihren hauptsächlichsten Lebensunterhalt aus einem selbstständigen Gewerbebetrieb oder Betriebsunternehmen (Handwerk oder Landwirthschaft) gewinnen.
Die Versicherung'spflicht tritt für Lehrer und Erzieher ein, ohne Unterschied hinsichtlich des Umfanges ihrer wissenschaftlichen oder sonstigen Vorbildung und Befähigung. Der Versicherungszwang ergreift nicht nur Lehrer an öffentlichen oder privaten Schulen u. s- w. oder Hauslehrer, sondern auch alle Personen, welche aus Stnnden- geben bei wechselnden Auftraggebern ein Gewerbe machen (selbstständige Musiklehrer, Sprachlehrer u. s. w.), und zwar auch dann, wenn sie den Unterricht in der eigenen Wohnung ertheilen. Ausgenommen von der Versicherungs- pflicht sind Personen, die während der wissenschaftlichen Ausbildung für ihren künftigen Lebensberuf Unterricht ertheilen (z. B. Studenten). (Fortsetzung folgt)
Deutsches Reich.
Berlin. Der Kaiser besichtigte Sonntag Nachmittag auf dem Torpedoexerzierplatz in Wilhelmshafen die in ihren neuen Tropenuniformen angetretene Kiautschau Truppen nnd das Matroseuartillericdetachement von Kiautschau. Der Kaiser hielt darauf eine Ansprache an die Mannschaften und ermähnte sie zu treuer Pflichterfüllung, f renger Disziplin und zu tadellosem Verhalten, Die
! „Dresden", auf welcher der Truppentransport nach Kiautschau erfolgt, ging dann unter dem Hurrah der auf Deck angetretenen Besatzungen der Linienschiffe „Kaiser Wilhelm II." und der „Kurfürst Friedrich Wilhelm" nach Kiautschau in See. Tausende von Zuschauern umstanden die Hafeneinfahrt und wohnten der Abfahrt des Schiffes bei. — Für das Frühjahr ist nach der „Post" eine Reise des Kaiserpaares nach Homburg vor der Höhe beabsichtigt, wo die Kaiserin mit ihren Kindern längeren Aufenthalt zu nehmen gedenkt. — Die kaiserliche Familie wird auch in diesem Frühjahr einige Wochen auf SchloßAcville bei Metz zubringen. Das Himmelfahrtsfest wird die kaiserliche Familie auf Schloß Urville feiern.
Ausland
Brüssel, 12. März. Dr. Leyds erklärte einem Redakteur des „Etoile Belge", die Buren würden den Krieg bis ins Unendliche fortsetzen, solange ihnen nicht ihre Unabhängigkeit gesichert sei. Die Gerüchte, Präsident Krüger habe in der letzten Zeit Anstalten getroffen, sich in Sicherheit zu bringen, bezeichnet er als erfunden. Er sprach ferner seine Ueberzeuchung aus, daß sich vorläufig keine Großmacht cinmischen würde und der Krieg noch von längerer Dauer sein werde.
— Die neuesten Nachrichten lassen die Lage der Buren in einem überaus trüben Licht erscheinen. Die Burghern des Oranjesreistaats sollen kriegsmüde sein, wenn man den englischen Berichten glauben kann, und die gesammte Buren-Armee auf dem westlichen Kriegsschauplätze, welche Lord Roberts entgegentreten sollte, gar in vollständiger Auflösung begriffen. Finster und mit entschlossenem Todesmuthe bereiten sich die bei weitem tapferern Transvaaler zum letzten Vernichtungskampfe vor.
— Präsident Krüger bittet um Intervention. Die Konsuln in Pretoria sollen vom Präsidenten Krüger benachrichtigt worden sein, daß die Republiken bei Lord Salisbury den Frieden nachgesucht haben. Präsident Krüger forderte sie au', ihre Regierungen davon zu verständigen und eine Intervention nachzusuchen. Die Republiken verlangen die Unabhängigkeit und eine Amnestie für die politisch in Natal und der Kapkolonie kompromittirten Holländer englischer Staatsangehörigkeit. Bis jetzt liegen noch keine Anzeichen dafür vor, daß irgend eine Großmacht geneigt sein könnte, den Wunsch der Präsidenten um Vermittelung zu erfüllen. Immerhin ist die nunmehr nahezu außer Zweifel stehende Friedensbitte der beiden Republiken ein Beweis dafür, daß diese den Krieg so gut wie verloren geben. Unter diesen Umständen dürfte auch eine Fortsetzung des Kampfes bis aufs Messer, trotz der Androhung der beiden Präsidenten, berechtigten Zweifeln begegnen. Die Kriegs- Müdigkeit der Buren wird mit jedem neuen Siege der Engländer neue Nahrung gewinnen, und so wird schließ- lich der Druck der öffentlichen Meinung die Präsidenten zwingen, die bedingungslose Unterwerfung zu erklären.
— Die Erhebung der Holländer im nordwestlichen Kaplaude gegen die englische Herrschaft nimmt ra^ö zu und dehnt sich schon weit nach Süden in der Richtung auf Kapstadt aus. Dadurch ist der englischen Kneg- führung ein neues außerordentlich gefährliches Hinderniß erstanden. Ein Telegramm des englisch-offiziösen Reu- terschen Bureaus aus Kapstadt vom gestrigen Tage besagt, daß sich fast die ganze Afrikauderbevölkerung der Distrikte Pricska und Kenhardt im Aufstande befindet. Diese Bezirke sollen bereits als Gebiete des Oranje- Freistaats erklärt worden sein. Die Bewegung breitet sich nach Victoria West, Fraserburg und anderen Be- zirken der Kapkolonie aus. Die Zahl der Rebellen wird auf 3000 geschätzt. Wie gemeldet wird, soll eine Streitmacht der Aufständischen auf Carnarvon marschieren.
London. 9lad) amtlichen Angaben hat der Kampf um Ladysmith vom 21. Oktober bis 28. Februar den Engländern im Ganzen 7714 Mann an Todten, Verwundeten und Gefangenen gekostet. — Dem Reuterschen Bureau ist eine Depesche aus Maseling vom 19. p. MiS