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Erscheint Mittwoch und Samstag — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen soweit die kleine Zeile oder deren Raum 10 Psg.
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,M 19. Mittwoch, den 7. März 1900. 51. Jshrgang.
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Die Vererbung des ländlichen Grundbesitzes im Oberlandesgerichtsbez rk Gassel.
(Schluß.)
Holzapfel meint aber, es wäre doch nicht richtig, die Einwirkung des gesetzlichen Erbrechts auf die Erbgewohn Heilen zu unterschätzen. Es ließe sich nicht verkennen daß das gemeine Erb- und Pflichttheilsrecht ohne Zweifel die Realtheilung begünstige, einige Amtsgerichte knüpfen daran sogar Befürchtungen für den Stand des Anerben systems. Dasselbe gilt natürlich auch von dem nunmehr in Krack tretenden Bürgerlichen Gesetzbuch noch in höherem Maße. Am stärksten wird sich dieser Einfluß des geltenden Rechts in Gegenden mit gemischten Erbgewohn- heilen geltend machen, d. i. in den Kreisen Horgeismar, Wolshagen und in den Amtsgerichtsbezirken Netra und Wanfried des Kreises Eschwege.
Es sind nun ber??^'ebenso wie in anderen Provinzen so auch in Hessen Nastu.. - genauer im Reg.-Bezirk Gaffel Versuche unternommen worden, „die Anerbensilte i n Rechte umzugießen". Der Kommunallandtag gab im Jahre 1881 ein Gutachten ab, daß für Althessen mit Hersfeld und Schmalkalden eine Abänderung der Erb- theilung bei der Jutestat-Erbfolge bei Bauerngütern wünschenswerth sei. Die Staatsregierung war damals nicht geneigt, diese Forderung zu bewilligen, sie war gegen jede direkte Aenderung des Jntestat-Erbrechts und willigte mir in das System der Höferollen nachHanno- verschen Ginster, welcher auch 1887 durch die Landgüter ordnung für den Reg -Bez. Cassel Gesetz wurde. Dem Anerbenrecht wird bekanntlich hierdurch nur eine sekundäre Geltung gesichert. Danach gilt für die Bauerngüter nach wie vor das gemeine Recht. Aber jeder Bauer ist befugt, seine Güter in die Höferolle eintragen zu lassen, mit der Wirkung, daß das eingetragene Gut mangels anderweiter Verfügungen des Eigenthümers ungeteilt auf den ältesten Sohn vererbt. Man versprach sich in den Kreisen der Kenner kurhesstscher bäuerlicher Verhältnisse gleich von Anfang an keine großen Erfolge, und in der That haben bis zum Jahre 1894 im ganzen Bezirk nur 161 Besitzer von der Eintragung Gebrauch gemacht. Am Ende des Jahres 1897 waren 165 Höfe eingetragen, eine verschwindend geringe Zahl, wenn man bedenkt, daß über 16,600 spannfähige bäneiliche An Wesen hn Bezirke vorhanden sind. In mehreren Amts gerichtSbezirken ist überhaupt keine Eintragung erfolgt.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (Art. 64 des Eimührnngs Gesetzes) erlaubt nun das Bestehen von landesgesetzlichen Vorschriften über das Anerbenrecht bei Landgütern. Es fragt sich daher, ob nicht jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, eine direkte Aenderung des Rechtes der Erbfolge in Bauerngütern herbeizuführen durch eine Einführung des Anerbenrechts. Von einem obligatorischen oder sogen Zwaugs-Ancrbeurcchts kann nicht die Rede sein, weil das Bürgerliche Gesetzbuch dieses direkt verbietet, obgleich es von einzelnen der befragten Berichterstatter in Verbindung mit einem Verbot der Naturaltheilung direkt verlangt wird, da man sich vom fakultativen Anerbenrecht keine Wirkung verspricht. Einzelne Berichterstatter (Meerholz, Hanau, Geluhauscn, Eschwege, also im Realtheiluuas gebiete) sind gegen die Einführung des Anerbenrechtes auch in der fakultativen Form. Einzelne Berichte verlangen nur eine zeitgemäße Aenderung einzelner der jetzt geltenden gesetzlichen Bestimmungen, welche sich als nach- theilig für das Anerbensystem e: wiesen haben, z. Beisp. ausgedehnte Befugnisse des Vormundschaftsrichters bei Bescheinigung von Uebergabe- oder Erbthcilungsocrtrügen Minderjähriger, damit der Richter nicht in Versuchung komme, den „geschwisterlichen Werth" bei der Abfindung zu beanstanden. Andere empfehlen Festlegung einer oberen Grenze für die Leistungen des Gntsnachfolgers, Fest legung einer Altersgrenze für die Gutsabgabe, Wiedereinführung der in Kurhessen sei 1873 aufgehobenen gerichtlichen Bestätigung bei Ansatzvertrügen, Verbot der Subhastation theilungshalber unter Miterben eines Bauerngnis. Andere Berichterstatter halten die Einführung des Anerbenrechts an Stelle der Höfcrollen, welche eine Halbheit seien, für unbedingt nothwendig. Andere wünschen ein stufenweises Einsühren des An erbenrechts.
Der Verfasser vorliegender Bearbeitung kommt zu dem Schluß, daß für das Gebiet, in welchem die An erbesitte herrscht und welcher sich genau festlegen lasse, kin fakultatives Jutestat Erbrecht ohne Zweifel den
trug 411 177 Köpfe, während der Durchschnitt der fünf vorhergehenden Jahre sich nur auf 314 120 belief. — Sowohl in der Beförderung von Kajütspassagieren, wie in der Beförderung von Zwischendeckspassagieren nimmt auch im abgelaufenen Jahre der Norddeutsche Lloyd in Bremen die erste Stelle ein. Er beförderte 19 994 Kajütspassagiere. Ihm zunächst kommt die englische Ennard-Linie mit 19.015 Passagieren. Der englische Bericht hält die enorme Steigerung gerade der Bremer- deutschen Linie für so bemerkenswerth, daß er ihr eine besondere Betrachtung widmet. Von einem weiteren hervorragenden Interesse ist der Umstand, daß im Zwischendecksverkehr die beiden deutschen Rhedereien obenan stehen, nämlich der Norddeutsche Lloyd mit 75 291 Passagieren von Bremen aus und die Hamburg-Amerika Linie mit 40 486 von Hamburg. Trotz dieser enormen Menschen- zahl, welche von deutschen Häfen ans bejörbert wurde, sind unter den Zwischendeckspassagieren nur sehr wenig deutsche Auswanderer, wie ja bekanntlich die eigentliche deutsche Auswanderung in den letzten Jahren ungemein zurückgegangen ist. — Als ausschlaggebend für das Ueberwiegen des deutschen Passagierverkehrs von Deutschland bczw. mit deutschen Schiffen wird in dem englischen Bericht ausdrücklich die Güte des Schiffsmaterials und der Umstand angeführt, daß der Norddeutsche Lloyd von Bremen aus überwiegend Schnelldampferverkehr nach New Mark unterhält.
— Von der deutschen Neichsfechtschule, welche bereits vier Rcichswaisenhäuier errichtet hat, ist die Schaffung eines neuen, fünften Waisenhauses geplant. Da nun im Osten des Reiches noch kein Reichswaisenhaus besteht, so soll die neue Anstalt nach Liegnitz kommen, zumal von dort aus schon erhebliche Mittel in die Zentral- kasse geflossen sind.
Barmen, 28. Fcbr. Ein gräßliches Unglück hat sich gestern Abend in der Brauerei von Gebrüder Boß hier- felbft zugetragen. Auf dem Hofe der Brauerei wurde in Gegenwart und unter Aufsicht des Mitinhabers August Boß und des Braumeisters Robert Zeh ein großes, 65 Hektoliter fassendes Gebinde innen ausgepicht. Bei dieser äußerst gefahrvollen Arbeit explodirte das Faß plötzlich, der vordere Boden wurde mit großer Gewalt herausgeschleudert und traf Boß, den Braumeister, einen Braudurschen und zwei Arbeiter. Letztere kamen mit leichten Verletzungen davon, der Braubnrsche, August Breitenbach mit Namen, erlitt eine schwere Verletzung an der Stirn und mußte sofort ins Krankenhaus gebracht werden, Boß und der Braumeister wurden sofort auf der Stelle getöbtet. Boß wurde die obere Hälfte des Kopfes bis zur Oberlippe weggerissen, dem Braumeister wurde der Kopf in der Mitte gespalten. Ihre Körper wurden durch den gewaltigen Luftdruck weit ivrlgeschleudert. _ ' '
Gera. Erfreuliches vom Burcnkrleg/-' Ein Weber aus Gera hatte sich von den Engländern für den Krieg in Transvaal anwerben lassen und von seinem Handgeld zu 2000 Mk. seiner Frau loOO Mk. zurückgelassen. Jetzt besam die Frau aus Pretoria einen Brief von ihrem Manne, der schrieb, daß er wohlbehalten und munter als Gefangener bei den Buren sei.
Weimar, 1. März. Nach dem Berichte des Konkursverwalters hat sich herausgestellt, daß bei dem verkrachten Spar- und Vorschußverem in Kahla ein Fehlbetrag von über 260 OuO Mark besteht; hierzu kommen noch die Konkurskosten. Bis jetzt haben seit September 20 Konkurse in Kahla stattgesunden. Zur Zeit vergeht keine Woche, wo nicht 1 bis 3 Zwangsversteigerungen statt« sinden. In nächster Zeir werben auch noch die^MitgL^^ des bankerotten Vorichußvereins mit ihrer Haftsumme herangezogen. Die Mitglieder, 317 an der Zahl, meiit kleine Handwerker, Geschäftsleute und kleine Landwirthe, sind nicht in der Lage, die Hastsumme aufzuvringeu. — Eine zweckmäßige Einrichtung hat ein Wirth in Hersch- dorf getroffen, indem er folgendes Plakat angeschlagen hat: „Achtung! Die geehrten Gäste werden gebeten, bei vortommenber Schlägerei nicht die Biergläser zu benutzen; hinterm Ofen liegen Knüppel. Der Wirth." (Knüppel liegen thatsächlich hinterm Ofen.) — Glück ;m Unglück hatte der Gutsbesitzer Strovel in Ullersreuth bei Aldorf, welchem im vergangenen Herbst sein Besitz- thum durch Brand zerstört wurde. Als nun dieser Tage die Brandstätte vom Schutt gesäubert wurde und die Arbeiter im Begriff waren, den Rest einer stehen ge-
Rechtsanschaunngen der bäuerlichen Bevölkerung entspreche. Für die Gebiete mit gemischten Erbgewohnheiten, in denen in der Regel die Erbsitte sich nach der Größe des Gebietes richtet, empfiehlt er die Festsetzung einer unteren Grenzen, welchen Umfang oder Reinertrag der Güter er reichen muß, damit letztere unter die Bestimmungen des Gesetzes fallen.
Deutsches Re Ä.
Berlin. Zur gestrigen Frnhstückstafcl bei dem KaUe^paar war Prinz Albrecht geladen Gestern Abend fand im königlichen Schlosse zu Ehren der spanischen Spezialmiision im kleinen Sveisesaal eine Tafel statt.
— Prinz Heinrich von Preußen wird während seines sechsmonatigen Urlaubs zunächst mit seiner Familie Aufenthalt in Bad Kreuzn ach (Rheinland) nehmen, dann nach England reifen und später nach seinem Gute Hem- melmarkt bei Kiel übersiedeln.
— Kein Kaiser-Telegramm nach England. Von gut unterrichteter Seite wird einem Berliner Blatte mitge- theilt, der Kaiser habe weder an die Königin von England, noch an irgend Jemanden anders sonst in England eine Gratulationsdepe che wegen der letzten britischen Waffenerfolge in Südafrika gerichtet. Zu glauben war die bezügliche Meldung englischer Zeitungen auch nicht gut.
— Freitag Abend 7 Uhr fand im Königlichen Schlosse die feierliche Investitur des Kronprinzen mit dem spanischen Orden vom goldenen Vließe statt. Anschließend hieran war beim Kaiser in der Bildergallerie des Schlosses Festtafel, woran theilnahmen die königlichen Prinzen, die Prinzen anderer souveränen Häuser, der Herzog von Veragua die Mitglieder der spanischen Spezialkommission, der spanische Botschafter und die Herren der Barschaft, die obersten Hoschargen, Herren des kaiserlichen Hauptquartiers, die Staatsmänner, die aktiven Generale und Ritter vom Orden des Schwarzen Adlers
— Der frühere Privatdozent Dr. Arons, dem der Ministerrath einstimmig die Eigenschaft als Privatdozent entzogen hat, veröffentlicht die seinen Prozeß betreffenden Aktenstücke. Wie der „Hamb. Kvrr." erfährt, bestand f.ühcr bei einem Theile der Minister Neigung und Absicht, der Amtsentsetzung die Zustimmung nicht zu geben, sondern es, angesichts des Fakultätsgutachtcus, bei einem Verweise bewenden zu lassen. Eim vom Dr. Arons selbst herbeigeführter Zwischenfall hat indessen hier eine Wandlung herbeigeführt. Nach der Verhandlung vor dem Disziplinarhofe hat nämlich Arons in einer Versammlung seine Rede ausdrücklich mit einem Hoch auf die rothe, revolutionäre, internationale Sozialdemokratie geschlossen. Die früher einer milden Auffassung zuneigenden Mitglieder des Staatsministeriums erblicken darin eine Pro vokation, auf die als Antwort nur die Amtsenthebung erfolgen konnte.
— Von der sozialen Lage der Wittwen in Deutsch land entwirft der bekannte Statistiker Prinzing auf Grund reichen Zahlenmaterials in der Zeitschrift für Sozial Wissenschaft ein düsteres Bild. Du'ch den Tod des Mannnes tritt die Frau meist in die Reihe der Er werbsthätigen ein, um theils in selbständiger, theils in abhängiger Stellung ihr tägliches Brod zu verdienen. Der Prozentsatz der von eigenem Vermögen, von Pensionen und Renten lebenden nimmt mit dem höheren Alter der Witwe regelmäßig zu; denn die ältere Wittwe hat eher Vermögen, da bei der längeren Dauer des Ehestandes Geld zurückgelegt werden konnte; außerdem kann sie leichter mit einem kleinen Vermögen anskommen, da ihre Kinder meist herangewachsen sind und sich selber fortbringen. Die deutsche Berufszählung ergiebt, daß der größte Theil der Witwen in recht dürftigen Ver hältnissen lebt. Danach sind in guten Verhältnissen 913 168 Witwen; gerade ihr Auskommen haben 861079; der ärmsten Klasse gehören 399 333 an. Mehr als ein Sechstel aller Witwen in Deutschland ist also entweder auf öffentliche Unterstützung und private Mildthätigkeit angewiesen oder lebt, namentlich in den Städten, wegen des unsicheren und ungenügenden Verdienstes in den ungünstigsten Verhältnissen.
— Der transatlantische Dampferverkehr ist im Jahre 1899 abermals für deutsche Interessen sehr befriedigend gewesen. Zunächst ist bemerkenswerth, daß das abge laufene Jahr einen ungleich stärkeren Verkehr Europas mit den Vereinigten Staaten aufweist, als der Durchschnitt der fünf vorhergehenden Jahre. Die Zahl der in New Kork im Jahre 1899 gelandeten Passagiere be