SchWerner Zeitung
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Samstag, den 3. März 1900
51. Jahrgang
Die Vererbung des ländlichen Grundbesitzes im Oberlandesgerichtsbezirk Casiel.
(Fortsetzung.)
Die Erbgewohnheiten, welche man als das System der Naturaltheilung bezeichnet, herrschen in dem übrigen Gebieten des Oberlandesgerichtsbezirks.
Es sind dies im Landkreis Cassel die Ortschaften Simmershausen, Heckershausen, Ober- und Niedervellmar, Herleshauseu, Heiligenrode, Sandershansen) Ihrings- Haufen, Wolfsanger, Wahnhausen, Ober- und Nieder- kaufungen, Nieste, Eschenstruth und Helsa, die Kreise Hofgeismar und Wolfshagen mit Ausnahme der vorher benannten Ortschaften, wo Anerbenrecht herrscht, im Kreise Witzenhausen nur in den auf dem linken Werraufer liegenden Ortschaften Ahremberg, Dudenrode, Hilgers- Hausen, Kammerbach, Orpherode und Sooden, im Kreise Eschwege in den Amtsgerichtsbezirken Abterode, Wanfried und etwa zur Hälfte in den AmtSgerichtSbezirken Eschwege und Netra; im Kreise Hersfeld nur in Meckbach; im Kreise Frankenberg nur in den Ortschaften Bringhausen, Ernsthausen, Frankenberg, Frankenau, Haina, Rengershausen, Röddenau, Somplar, Sangershausen, im Kreise Kirchhain nur in Neustadt, Allendorf, Emsdorf, Mom- berg und Niederklein, in einem Theile des Kreises Bie-1 beukopf, im Kreise Gelnhausen mit Ausnahme etwa der Hälfte des Amtsgerichtsbezirks Birstein, im Landkreis Hanau und im Landkreis Schmalkalden.
Zu diesen Gebietstheilen kommt die Naturaltheilung ausschließlich oder vorwiegend in Anwendung und zwar in drei verschiedenen Arten. Entweder wurde der bisher geltenden gesetzlichen Erbfolge hinsichtlich des ganzen Grundvermögens freier Lauf gelassen. Oder dex Besitzer läßt nur bezüglich der Aecker die gesetzlichen Erbfolgen mit Naturaltheilung eintreten, während er über das Haus mit Wirthschaftsgebäuden, Gärten zu Gunsten eines der Erben verfügt. Oder endlich er trifft über alle Grundstücke Anordnungen. Die Form des Rechtsgeschäfts, in der die Naturaltheilung geschieht, ist neben dem weniger häufigen Verzicht auf jegliche Verfügung ebenso wie bei dem Anerbensystem der Uebergabevertrag, die letzwellige Verfügung und der Erbtheilungsvertrag.
Während der kleine, ständig wechselnde, sich aber immer mehr ausdehnende Besitz sich fast durchweg der gesetzlichen Erbfolge ausliefert, finden wir in diesen Gebieten beim mittleren Besitz noch den Uebergabevertrag. aber doch wenigstens den Hausübergabevertrag. In den Städten kommen Testamente häufiger vor als in den Landgemeinden; auch kommt es in den ersteren häufiger zur Subhastation erbtheilungshalber, während in den Landgemeinden die vertragsmäßige Erbtheilung vorwiegt.
Die Naturaltheilung wird nun sehr verschieden ge- handhabt. DaS Haus erhält in der Regel nur einer, und mit ihm auch das todte und lebende Inventar (Vieh). Selten entscheidet das Loos, häufig das Meist- gebot. Die Grundstücke werden dagegen in so viele Gruppen getheilt, als Erben da sind, und um diese
Gruppen wird gelooft.
„Ueberall ist das Streben darauf gerichtet, die einzelnen Portionen möglichst gleich zu machen, nicht nur im Werth, sondern auch in der Fläche. Zu diesem Zweck wird es oft für nöthig gehalten, einzelne Parzellen, selbst solche von mäßiger Größe, in mehrere Theile zu zerlegen, damit womöglich jedes Kind seinen Theil davon erhält. Mancher VerkoppelungSplan wird auf diese Weise wieder auseinandergerissen. Es wird ferner berichtet, daß nicht nur die am Orte oder in der Nähe wohnenden Erben, sondern auch die in die Ferne verzogenen, ja selbst die ausge- wanderten ihre Theilzettel erhalten und daß die reelle " Theilung nicht nur unter die Kinder, sondern bei Kinderlosigkeit des Besitzers auch unter die Seiten- verwandten erfolgt.
Dies sind also leichte Skizzen der beiden Formen der bisher im Oberlandesgerichtsbezirk Cassel herrschenden Erbgewohnheiten. Die Frage, wie diese Erbgewohnheiten in unserem Gebiete entstanden sind, kann uns hier nicht beschäftigen, wir wollen nur bemerken, daß sie von Holzapfel in sehr gründlicher und ungemein interessanter Weise behandelt sind. Für die Frage, ob etwa die Einführung des Anerbenrechts in unserem Bezirk sich als wünschenswerth oder nothwendig erweisen sollte, sind die neueren Entwicklungstendenzen der Erbsitte und des Erbrechtes von viel größerer Wichtigkeit.
Die eingegangenen Berichte zeigen, daß die Erbge^ wohnheiten von der Bevölkerung mit großer Zähigkeit festgehalten werden, besonders stark ist bie Anhängigkeil an die Naturaltheilungssitte. Alle Versuche der Amtsrichter, ihren Gerichtseingesessenen das Anerbenrecht zur Anwendung zu empfehlen, schlugen fehl. „Gleiche Brüder, gleiche Kappen" war die Antwort. Selbst wo die Zweckmäßigkeit des Anerbenrechts anerkannt wurde, wagten es die größeren Besitzer nicht, von der in ihrem Dorf herrschenden Sitte abzuweichen, keiner zeigte den Muth, gegen den Strom zu schwimmen. Ein Landrath äußerte die Ansicht, das ein gesetzgeberisches Vorgehen, das sich im Widerspruch mit der dort herrschenden Theil- lungssitte setzt, in der Bevölkerung auf Widerstreben stoßen würde. Andererseits hält das Amtsgericht Sontra die Anerbensitte in seinem Bezirk für so gefestigt, daß es zu ihrer Erhaltung keiner Stütze bedürfe.
Man könnte hiernach wohl annehmen, daß die beiden Systeme der Erbgewohnheiten keinem Wandel unterworfen seien. Wie aus einigen Berichten hervorgeht, trifft dies jedoch nicht so allgemein zu, es vollzieht sich in der That, wenn auch langsam und kaum bemerkbar, ein Wandel in den Erbgewohnheiten. Doch sind die Fälle, daß Ortschaften, welche früher das System der Naturalvertheilung hatten, zum Anerbensystem übergingen, bei Weitem zahlreicher als die umgekehrten Fälle ; dieser Vorgang ist besonders in Althessen zu beobachten. (Schluß folgt.)
Deutsches Re ch.
Berlin. Die politische Situation im Reiche hat sich, wie dem „Berliner Tageblatt" mitgetheilt wird, in den letzten Tagen zweifellos nicht unbedenklich zugespitzt. In parlamentarischen Kreisen sprach man schon am Samstag Abend von der Auflösung des Reichstages als von einer zieMch sicheren Thatsache. Wenn nicht auch diese Auf- fassung vielleicht etwas pessimistisch gefärbt ist, so ist es
doch Thatsache, daß das Zentrum über die Gemeinde- Wahlrechts-Vorlage in hohem Grade verschnupft ist und
daß diese Stimmung sich auch aus die Beurtheilung der Kampfe mit dem Attentäter wurde dieser von den Flotten-Vorlage überträgt. I Wärtern üderwäitigt und wiederum in eine unten dische
— Der Ausstand der Berliner Möbeltischler dehnt: Einzelzelle abgeführt. Bis auf Weiteres wird er in Einzelhaft gehalten und bekommt als Nahrung täglich einmal etwas Brot und Wasser.
London, 27. Febr- Lord Roberts meldet amtlich
' aus Pardeberg Dom 27. Febr.: Cronje kapitulirte heute Morgen bei Tagesanbruch mit allen seinen Truppen be-
sich weiter aus. Es wird schon mit einem allgemeinen Ausstand der Tischler Berlins und seiner Vororte gerechnet, wobei über 30,000 Arbeiter in mehr als 2400 Betrieben der Holzindustrie in Betracht kommen.
— Der Ausstand der Kohlenarbeiter im Königreich Sachsen wird als beendigt angesehen. Dasselbe gilt dagegen nicht von dem Streik in der Provinz Sachsen; hier ist eher eine Zunahme als eine Abnahme zu verzeichnen. Auch im mährisch-ostrauer Kohlenrevier ist noch immer keine Besserung im Ausstand bemerkbar.
— Was Stumm und Krupp an dem neuen Flottengesetze verdienen, ist in der Budgetkommission des Reichstages am Freitag zur Erörterung gekommen. Es wurde festgestellr, daß Stumm (Dillinger Werk) und Krupp die einzigen Lieferanten sind, auf welche für Panzerplatten und die Geschosse die Regierung angewiesen ist. Beide haben sich koalirt, sodaß das Reichsmarineamt thatsächlich einem einzigen monopolisirten Geschäft als Lieferanten gegenübersteht. Die Ausführungen des neuen FlottenplaneS bedingen Lieferungen von Panzerplatten zum Preise von nicht weniger als 279 Millionen Mark. Es wurde in der Kommission behauptet, daß von diesen 279 Millionen Mark 176 Millionen Mark reiner Unternehmergewinn seien in Folge der Monopoli- sirung der Lieferungen. Staatssekretär Tirpitz erklärt, über diesen Unternehmergewinn keine Auskunft geben zu können, er bemerkte nur, daß sich die Lieferung ja auf
eine Rei
279 Mil
che von Jahren vertheile. In deut Betrage von llionen sind die Geschoßlieferungen noch nicht
einbegriffen, und ebensowenig ist in dem Betrage die Verdingung von Schiffsbauten für die von Herrn Krupp erworbene Germaniawerft in Kiel einbegriffen.
— Hundertdreizehn Personen verurtheilt. AnsElbing wird geschrieben: Wegen Diebstahl und Hehlerei hatten sich vor dem Schöffengericht nicht weniger alch 120 Personen zu verantworten. Die Angeklagten waren fast durchweg Arbeiterfrauen. Der Anklage lag der folgende Sachverhalt zu Grunde. Unter den Kohlenasche- ablagerungen auf dem hiesigen Bahnhöfe finden sich noch "vielfach brennbare Kohlenstücke vor. Diese Schlacke wurde sonst nur zu Wegeverbesserungen verwendet. Seit längerer Zeit haben nun arme Arbeiterfrauen und auch Kinder die Kohlentheilchen aus der Schlacke gesammelt'
and zum Brennen benutzt. Wegen bieder Vergehen wurden bereits im Januar dieses Jahres einige Personen mit einem Tage Gefängniß bestraft. Auf Grund einer anonymen Eingabe wurden dann noch 120 weitere Per« fönen in den Aukiagezustand versetzt, welche sich zu ver- mtworten hatten. Die Angeklagten räumten fast durchweg ihre Schuld ein. Der Vorsitzende des Gerichtshofes, Amlsgerichtsrath Dr. Oswald, gab im Lau't Der Verhandlung seinem Bedauern darüber Ausdruck, das wegen solcher Lappalie Verurteilungen erfolgen müssen. Einige der Angeklagten stellten ihre Schuld in Abrede und konnten dieselben auch nicht überführt werden. Die übrigen Angeklagten, 113 an der Zahl, wurden mit der niedrigsten zulässigen Strafe, nämlich einen Tag Gefängniß beziehungsweise — soweit es sich um noch nicht strafmündige Personen handelte — mit einem Verweise bestraft. Der Vorsitzende empfahl jedoch, auf dem Gnadenwege die Umwandlung der Strafe in eine Geldstrafe zu erbitten.
Osnabrück. Als ein Landmann mit dem Zerschlagen eines alten wurmstichigen Koffers, der schon )eit Jahren als nutzloses Möbel in einem Winkel des Hauses stand, fand er im Doppelboden 200 Thaler Papiergeld vor. Der glückliche Finder war in die größte Freude versetzt, die sich aber in die größte Wuth verwandelte, als er erfuhr, daß das Geld längst außer Kurs gesetzt und gänzlich werihlos sei.
Ausland.
Gens, 24 Febr. Lucchcni, der Mörder der Kaiserin Elisabeth, machte heute in seiner Zelle einen Aitcntats- versuch gegen den Gcfängnißüircktor Perrin mittelst eines scharren Instruments, welches er aus einem Konserven« büchsenschiüssel verfertigt hatte. Luccheni brächte Klagen vor wegen verschärfter Maßnahmen, welche infolge der Einweichung von zwei Sträflingen verfügt worden waren. Als Perrin mit ihm im Gespräch den Kopf wendete, versuchte Lucchcni ihn nicdcrzustoßcn. Nach kurzem
Bis auf Weiteres wird er in
dingungslos. Cronje ist jetzt als Gefangener in meinem Lager. Der Effectivbe stand ferner Trpupen wird später noch mitgetheilr. Ich hoffe, daß die Regierung Ihrer Majestät das Ereigniß, welches sich am Jahrestage der Schlacht am Majuba ereignete, als ein befriebigenbeS ansehen werde" Die gefangenen Buren zählen etwa 4000, hiervon sind 1150 Freistaatburen, der Rest Trans- vaalburen. Von den Offizieren sind 29 Transvaler und 18 Freistaatler. An Geschützen wurden erbeutet: Drei 15 am-Krupp Geschütze, ein Einpfünder, ein Maximgeschütz aus Transvaal und ein Krupp- und ein Maximgeschütz aus dem Oranje-Freistaat. Unter den gefangenen Burenoffizieren befindet sich auch der Commandeur der Artillerie, Major Albrecht, sowie anscheinend zwei ehemalige deutsche Offiziere, von Heister und von Dewitz. Man glaubt aus der Zahl der übergebenen Mannschaft schließen zu dürfen, daß es einem starken Theil der mit Cronje eingeschlossenen Friistaatburen doch noch geglückt ist zu entkommen und daß Cronje erst kapi ulirt habe, nachdem dieser Theil sich in Sicherheit gebracht hatte. — Man nimmt an, daß während der zehntägigen Kämpie um Paardeberg 2OoO Buren den Heldentod fanden. Einer Privatnachricht zu olge erbeuteten die Engländer nicht 15, sondern blos 6 Kanonen, da Cronje die übrigen theils vergraben, theils im Modderfluß versenken ließ. — Obwohl dieser Ausgang der Dinge schon seit Tagen zu erwarten war, so hatte doch immer noch die Hoffnung bei den Freunden des tapferen BurenvolkeS bestanden, General Cronje würde entsetzt werden. Wenn auch nur ein Fünkchen von Hoffnung vorhanden gewesen wä e, hätte Cronje die Kapitulation natürlich unterlassen, aber er mußte sich lagen, daß der englischen Uebermacht gegenüber jeder weitere Widerstand nutzlos war und seine Heldenschar umsonst den Tod erlitte. Immerhin hat Cronje seinem Bäte:lande damit, daß er den Feind acht volle Tage bei Koodors Rand au'hielt, einen wesentlichen Dienst geleistet, und es kann wohl erwartet werden. daß die Buren, falls sie den Krieg fortzusetzen entschlossen