WWernerMung
Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt- vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.
M 13.
Mittwoch, den 14. Februar 1900.
51. Jahrgang.
Ü^ftdhtttAim "Uk die .Schlüchterner Zcitung" toerben nod) forwährend von allen
- — ' Postanstalten utd Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.
Amtliches.
Bekanntmachung
betreffend Bestimmungen bei Lieferung landwirthschaft- licher Erzeugnisse an Proviantämter.
(Schluß.)
8. Beschaffenheit der Naturalien.
Für die Beschaffenheit der Naturalien dient Folgendes zum Anhalt:
a. Getreidefrüchte. (Weizen, Roggen, Hafer) müssen aus reifen, trockenen, gesund riechenden Körnern bestehen, frei von Mutterkorn, Brand, Sand und ausgewachsenen Körnern sein. Sie dürfen Unkrautsamen (Rade, Wicke, Lolch, Trespe, wilder Knoblauch u. s. w.) nicht in auffälliger Weise enthalten; zweckmäßig ist deshalb nach dem Dreschen auf den ortsüblichen Putzmühlen eine gehörige Reinigung. Schädliche Insekten und deren Spuren (Wurmgespinnst) dürfen die Körnerfrüchte nicht enthalten.
Es muß ein Mindestgewicht haben: ’|* Liter Weizen = 189 Gramm, '(t Liter Roggen — 179 Gramm, 'st Liter Hafer — 112 Gramm. Das Viertellitcrgewicht wird vom Proviantamt auf gestielten Qualitätswaagen ermittelt.
b. Hülsenfrüchte. Dieselben müssen aus der letzten Ernte stammen, völlig reif und trocken sein, einen gesunden Geruch und eine wenig gerunzelte Oberfläche haben und dürfen nicht mehr als 8°|0 wurmstichige Körner aufweisen. Mit lebenden Erbsen- und Linsenkäfern oder deren Larven darf die Waare nur in ganz geringem Umfange behaftet sein.
Bevorzugt werden:
von Erbsen: Die großen Arten der gemeinen Saaterbse mit weißlichen, gelblichen und gelben Säumen (im Handel Victoria- oder Riesenerbse genannt,) doch werden auch die besseren Sorten der mittelgroßen Spielarten gekauft;
von Bohnen: die weißen Sorten der Schmink oder Veitsbohne, (Vitsbohne), Schwertbohve, Dattelbohne und Eierbohne;
von Linsen: die großen und mittelgroßen flachen Samen der eßbaren Linse von gelblicher oder grün licher Farbe, aber auch die kleinen hoch gewölbten Samen von rothbrauner, grünlicher, weißlicher oder grauer Färbung.
Die Güte der Hülsenfrüchte wird außerdem durch ein Probekochen geprüft. Erbsen und Bohnen sollen in längstens 2 */2 Stunden, Linsen in längstens 2 Stunden völlig und gleichmäßig weich kochen, c. Heu muß gut gewonnenes, vollkommen trockenes Wiesenheu vom- ersten Schnitt sein, eine frische Farbe, kräftigen Pflanzengeruch haben und darf keinen Schlamm, dumpfigen Geruch, Staub oder Schimmel zeigen. Nahrungslose oder schädliche Gräser und Kräuter dürfen nur in geringer Menge vorhanden sein. Gut getrocknetes Heu von vor- bezerchneten Eigenschaften kann direkt von der Wiese zur Einlieferung kommen.
Das Heu darf gebunden oder ungebunden zur Lieferung gelangen. Bindematerial wird nur bezahlt, wenn es in Heuseilen besteht.
Auch der 2. Schnitt (Grummet) kann unter Umständen gekauft werden, wenn er kräftig nnd tadellos ist.
d. Stroh muß trockenes, gesundes Roggen-Langstroh sein, darf nicht dumpfig riechen oder mit Rost, Brand- oder Schimmelpilzen besetzt, auch nicht mit Disteln vermengt oder durch Mäusefraß beschädigt sein.
Die Einlieferung erfolgt in Bunden. Das Gewicht der Strohseile wird mit vergütet.
6. Gemüse und Blattgewürze. Möhren,Zwiebeln, Sellerie, Petersilie, Lauch (Porree) sollen von bester Beschaffenheit sein und eine nicht zu hohe Reife besitzen.
Es liegt im Interesse der Verkäufer, daß vor- slehende Bestimmungen über die Beschaffenheit der
Materialien genau beachtet werden, damit Zurückweisungen vermieden werden.
9. Entscheidung über die Magazinmäßigkeit der Naturalien.
Meinungsverschiedenheiten über die Magazinmäßigkeit des Naturals entscheidet der mit der Abnahme betraute obere Proviantamts-Beamte, erforderlichen Falles der Vorstand des Proviantamtes.
10. Allgemeines.
Die Proviantämter werden jederzeit bemüht sein, durch Entgegenkommen, schnelle und gewissenhafte Abfertigung der Verkäufer diesen den Absatz ihrer Erzeugnisse zu erleichtern und den unmittelbaren Verkehr zwischen Landwirthen und Militärverwaltung immer mehr zu beleben. Hierzu bedarf es aber ebenso der Bereitwilligkeit und des Interesses der Produzenten.
Selbstverständlich dürfen Arbeiter des Proviantamtes Geschenke, Trinkgelder oder sonstige Zuwendungen von den Verkäufern weder fordern noch annehmen.
Deutsches Reich
Berlin. Der Kaiser hat in vergangener Woche dem englischen Botschafter, Sir Edward Lascelles, zwei Besuche an einem Tage abgestattet, von denen der zweite Besuch eine volle Stunde gewährt haben soll. Zweifellos hat dies wiederholte Erscheinen des Monarchen bei dem Botschafter Englands am Berliner Hofe eine besondere politische Bedeutung gehabt.
— Die Ankunft des Prinzen Heinrich erfolgt am Dienstag auf dem Anhalter Bahnhof. Es wird bei dieser Gelegenheit ein besonders feierlicher Empfang stattfinden. Reichskanzler Fürst Hohenlohe, die Staats- minister in großer Uniform, die Präsidenten des Reichstages und des Bundesrathes werden zum Empfang erscheinen. Die öffentlichen Gebäude flaggen.
— Die Kohlennoth ist auch in Deutschland bereits so groß, daß die preußische Eisenbahn-Verwaltung beabsichtigt, in allernächster Zeit die besonderen Kohlenaus- fuhr-Tarife aufzuheben. Mehrere Fabriken im Königreich Sachsen haben den Betrieb wegen Kohlenmangels ganz oder theilweise einstellen müssen.
— Die im Oktober v. Js. erlassene Verfügung wegen Verbots der Ausübung der Jagd durch die Lehrer ist wieder aufgehoben worden. Die Ausübung der Jagd sei nur im dienstlichen Interesse zu untersagen, wenn in der Persönlichkeit oder in der Amtsführung eines Lehrers Gründe dazu vorliegen.
Leipzig, 10. Febr. In Pirna haben gestern die großen Glas abriken wegen Kohlenmangel den Betrieb vollständig eingestellt. Die übrigen Pirnaer Fabriken haben nur noch für einige Tage Kohlen. Die Königliche Gußstahlfabrik in Doehlen hat den Betrieb eingeschränkt und 300 Arbeiter entlassen.
Lüneburg, 6. Februar. In seinem Bette entseelt aufgefunden wurde heute Vormittag der Schlachthofiu- spcktor Franz Rumbaur. Der Unglückliche ist freiwillig aus dem Leben geschieden und zwar, wie angenommen wird, durch Gift. Die Ursache ist eine überaus traurige und wirkt ein trübes Licht aus unsere sozialen Zustände. Herrn Rumbaur, der nicht mehr jung und dazu kränklich war, war nach siebenjähriger Thätigkeit seine Stellung von der Stadt gekündigt worden. Da seine Dienstführung nicht den geringsten Tadel zuließ, so vermuthet man, daß die Kündigung in Rücksicht auf das jetzt zur Durchführung gelangende Kommunalbeamtengesetz erfolgte, wonach auch der Schlachthofinspcktor auf Lebenszeit an- zustellen ist. Man befürchtete wohl eine baldige Invalidität Rumbaurs. Dieser aber war, wie die „Lüneb. Anz." miltheilen, auf sein Schicksal nicht gefaßt, und die Mittheilung, daß die Stadt auf seine weiteren Dienste verzichte, raubte dem Acrmstcn die Besinnung. Sich außer Stande fühlend, sich noch eine neue Existenz zu gründen, ohne Altersversorgung, alleinstehend, sah er das Elend vor sich und machte seinem Leben ein Ende.
Düsseldorf, 8. Februar. Ein Gesetz aus dem Jahre 1897 verbietet den Import unreiner (vermischter) Butter seitens des Auslandes nach Deutschland. Aus Grund dieser Bestimmung waren kürzlich hierselbst 12 Kübel angeblich reiner holländischer Butter beschlagnahmt worden, deren chemische Untersuchung indeß einen Zusatz von 30 bis 35 Prozent Margarine feftstellte. Da nach Lage der Sache die strafrechtliche Verfolgung einer bestimmten Person nicht in Frage kommen konnte, so hatte sich heute die hiesige Strafkammer mit der Einziehung der beschlag
nahmten Waare zu befassen. Der als Sachverständiger geladene Stadtchemiker Dr. Loock bekundete, daß in Holland die Fälschung von Naturbutter mit Margarine und der Export dieses gemischten Produktes nach Deutschland mit der Zeit einen geradezu enormen Umfang angenommen habe, und daß die einzige Beschäftigung einer Reihe holländischer Fabriken darin bestehe, diese Mischungen in der raffinirtesten und für den Chemiker kaum erkennbaren Weise vorzunehmen. Nach weiteren Andeutungen dieses Gutachtens schweben augenblicklich wegen dieser Materie diplomatische Verhandlungen zwischen den beiderseitigen Staaten; auch werden ehestens Prozesse gleich dem vorliegenden in weiteren westdeutschen Städten (Essen, Bochum, Elberfeld) stattfinden. Erst in neuerer Zeit scheint man dem Schwindel iu seiner ganzen Größe auf die Spur gekommen zu sein. Die Strafkammer beschloß, dem staatsanwaltlichen Anträge entsprechend, die Einziehung der 12 Kübel Butter.
München. Ein realistisches Maskenfest. Ein Schützen- klub in München veranstaltete in einem Restaurant an der Krielmayerstraße ein Maskenfest, welchem als Idee der gegenwärtig in Südafrika zwischen Engländern und Bnren herrschende Krieg zu Grunde lag. Die Mitglieder des Klubs hatten verabredet, daß ein Theil von ihnen als englische Soldaten, ein anderer Theil in dem Kostüm der Buren erscheinen sollte. An den Eingängen zum Saale waren Vorposten der Buren aufgestellt, welche beim Eintritt der Engländer aus ihren blinbge« ladenen Gewehren Schüsse auf die Eindringlinge ab- feuerten. Unmittelbar nach der letzten Salve fühlten sich zwei der Engländer von Schüssen getroffen. Während jedoch der eine nur eine leichte Verletzung am Knie durch einen Streifschuß erhalten hatte, war dem zweiten das Geschoß, eine Kugel, in das Bein eingedrungen, hatte den Unterschenkel durchbohrt und war an der anderen Seite wieder zum Vorschein gekommen. Es mußte ein Arzt herbeigerufen werden, welcher dem erheblich Verletzten einen Nothverband anlegte und ihn mittels Droschke nach Hause schaffen ließ. Auch der leichter Verletzte mußte sich in ärztliche Behandlung begeben. Und daS Alles auf einem „Maskenfeste!"
Ausland.
Wien, 12. Februar. Prinz Heinrich von Preußen ist gestern Nachmittag 6 Uhr hier eingetroffen. Zum Empfange waren am Bahnhof der Kaiser mit großem Gefolge und die Erzherzöge zugegen. Prinz Heinrich trug die Galauniform eines österreichischen Admirals. Die Begrüßung zwischen Kaiser und Prinz war sehr herzlich und freundschaftlich.
Amsterdam, 7. Febr. Zu dem Mord in Appelteru wird dem „Arnh. Cour." des Weiteren geschrieben: Die Bevölkerung befindet sich in einem wahren Aufruhr und wüthet gegen alle Protestanten. Die Wohnungen der Pfarrer von Altforst und von Maasbommel wurden be- bebrobt. Letzterer Pfarrer hat die Flucht ergriffen. Die Behörde verhastete auch einen Mann aus Maasbommel, der ebenfalls ein Opfer barbringen wollte und den Kindern im Dorfe nach dem Leben trachtete. Die Frau des Mörders Scherf erklärte, auch ihr ältestes Töchterchen hätte geopfert werden sollen, deshalb nahm man ihr ihre 5 Kinder weg und brächte sie bei einer Familie in Sicherheit. Dasselbe geschah mit den 3 Kindern einer Wittwe, die ebenfalls der Sekte angehört. Die Bevölkerung ist dermaßen erbittert, daß der Bürgermeister gestern Abend die Hilfe des Militärs anrufen mußte. Die Mitglie- derder Sekte gehören alle zu dem eingesessenen Bauernstand. Scherf behauptet, Jesus zu sein, und einer seiner Anhänger erklärte laut, daß eine Million Engel ihn be« schirmen würde. Scherf wurde durch das Volk mißhandelt; ein Bruder von ihm wurde in die Maas geworfen. Es handelt sich also thatsächlich um religiösen Wahnsinn, der eine ganze Anzahl von Personen zugleich ergriffen hat. Am Montag hat die Polizei mit dem blanken Säbel das Grundstück eines der Sektirer gegen die Menge vertheidigen müssen. Ansammlungen von mehr als 3 Personen sind durch den Bürgermeister verboten.
London, 9. Februar. Es verlautet, die Regierung beabsichtige. 37 neue Batterien zu schaffen und für zahlreiche Regimenter dritte Bataillone zn bilden. — Die Insubordination schwarzer Truppen im Sudan ist noch immer nicht beseitigt. Das vierzehnte, aus Schwarzen bestehende Regiment weigert sich, die Munition abzu«