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M 12.

Samstag, den 10. Februar 1900.

51. Jahrgmg.

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^l»^p!^SNsH^M ^ bic »Schlüchterner Zeitung" werden noch sorwährend von allen

--.................- ~------ Postanstalten utd Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.

Amtliches.

Bekanntmachung betreffend Bestimmungen bei Lieferung landwirthschaft- licher Erzeugnisse an Proviantämter.

1. Garnisonorte mit Proviantämtern.

Im Bereiche des 18. Armeekorps bestehen Proviant­ämter gegenwärtig in: Darmstadt, Frankfurt a. 9)1, Hanau und Mainz.

Außerdem besteht in Mainz eine Armee Konserven­fabrik.

2. Anzukaufende Naturalien.

Von den Proviantämtern werden für gewöhnlich Roggen, Hafer, Heu und Roggenstroh angekauft. Der Ankauf von Weizen, Weizenstroh, Haferstroh und sonstigen Erzeugnissen geschieht nur ausnahmsweise und wird jedesmal besonders bekannt gemacht.

Die Konservenfabrik Mainz kauft Hülsen'rüchte (Erbsen, Bohnen, Linsen) sowie Gemüse- und Blattgc- würze, (Möhren, Zwiebeln, Sellerie, Petersilie, Lauch (Porree).

3. Ankaufszeit.

Der Unfair der vorbezeichneten Naturalien beginnt in der Regel gleich nach der Ernte und zwar:

Heu gegen Miete Juni, Roggen und Noggenstroh zu Anfang August, Hafer gegen Ende August, Hülsenfrüchte Mitte September, Gemüse und Blattgewürze und zwar Zwiebeln Anfang Sep - tember, Möhren, Sellerie, Petersilie und Lauch im November.

Der Ankauf der Proviantämter dauert gewöhnlich bis April nächsten Jahres, bei Stroh auch über diesen Monat hinaus, meist das ganze Jahr hindurch.

Der Beginn des Ankaufs wird Seitens der Proviant­ämter öffentlich (durch Zeitungen und ortsüblichen Be kanntmachungcn) und durch schriftliche Mittheilungen uv die Kreisbehörden. Ortsvorstände und landwirthschaft- lichen Verbände bekannt gegeben.

Gleiches geschieht, wenn der Ankauf beendet oder wegen Mangel an Lagerraum eingestellt werden muß.

5. Einlieferung.

Einlieferungen können an jedem Wochentage ge- schehen.

Sollen größere Mengen von Getreide oder Hülsen- früchten zur Lieferung kommen, so ist es zweckmäßig daß dem Proviantamt (der Konservenfabrik) vorher mündlich oder schriftlich Mittheilung über Menge und Lieferungszeit gemacht und demselben eine Durchschnitts probe (vom Haufen weg) von etwa/a Liter (Lchoppen- glas) ausgehändigt oder übersandt wird.

Das Proviantamt (die Konservenfabrik) giebt dann mündlich oder schriftlich Auskunft über den Preis und ertheilt sonstige g wünschte Aufklärungen kostenlos

Eine vorherige Mittheilung ist auch erwünscht, wenn die Lie erung größerer Heu- oder Strohmengen beab sichtigt wird.

Solche, vorher mündlich oder schriftlich nach Probe oder Muster oder nach Beschaffenheit vereinbarte Liefer­ungen sind bis längstens einen Monat nach dem Tage des Abschlusses auszuführen.

Die Naturalien haben die Verkäustr frei bis au das Magazin zu liefern; das Abbringen, (Abladen, Ab- gabeln) in den Lagerraum besorgen Arbeiter des Pro viantamts (der Konservenfabrik.) Zur schnellen Abfer­tigung wird es wesentlich beitragen, wenn Getreide (und Hülsen rüchte) zu einem gleichmäßigen Gewicht an ge­sackt sind.

5. Erleichterungen, welche die Proviantämter den Verkäufern gewähren.

a. Wenn bei größeren Entfernungen die Zu'endung des Naturals mit der Eisenbahn erfolgen muß, kann das Proviantamt auf Wunsch der Verkäufer die Ab'uhr des Naturals vermitteln, sowie die Eisenbahnsrachtkosten und die Kosten der Abfuhr vom Bahnhof zum Magazin verauslagen.

b. Landwirthen können Säcke leihweise überlassen werden, wenn sie bereit und in der Lage sind, für etwaige Beschädigungen und Verluste aufzukommen.

Die geliehenen Säcke dürfen jedoch nur für die Lieferung an das Proviantamt verwendet werden, c. Wenn in Ausnahmefällen, namentlich infolge von Mißernten, das Getreide das vorgeschriebene Min­destgewicht nicht völlig besitzt, sonst aber preis- werth ist, kann auch solches Getreide angenommen werden.

(1. Hülsenfrüchte können durch Magazinarbeitermnen verlesen werden, wenn die Lieferer die dadurch entstehenden Tagelohnskosten tragen, und das Aus- gelcstne zurücknehmen wollen.

Gleichzeitig wird bemerkt, daß Landwirthe, welche an das Proviantamt Mainz Naturalien liefern, Gelegenheit haben, von demselben ihren Bedarf an Roggenkleie aus freier Hand zu kaufen. Ueber die Höhe des Preises giebt das genannte Amt Auskunst.

6. Gewichtsfeststellung und Abnahme.

Das Gewicht von Getreide und Hülsenfrüchten, so­wie von Heu und Stroh wird auf Dezimal- oder Cente- simalwaagen stets in Gegenwart eines oberen Proviant- amts-Beamten kostenlos festgestcllt. Gewichtsabzüge vom Natural (Ausschlag) werden nicht gemacht.

Der Verkäufer soll bei der Gemichtscrmittclnng mög­lichst zugegen sein oder sich vertreten lassen. Bezweifelt Verkäufer die Richtigkeit der Waage, so muß eine ver­gleichende Verwiegung auf einer anderen Waage statt- finden. Ein nachträglicher Einspruch gegen die Richtigkeit des festgestellten Gewicht ist ausgeschlossen.

7. Bezahlung.

Als Preise dienen die laufenden örtlichen Marktpreise und zwar erfolgt die Bezahlung an den einzelnen An- kaufstagen bis zu den zur Zeit des Abschlusses amtlich bekannten letzten höchsten Marktpreisen je nach der Güte des Naturals und sofort nach erfolgter Abnahme.

Ist bei größeren Lieferungen der Preis vorher be­sonders vereinbart, dann findet Bezahlung erst nach Einlieferung der Gesammtmenge statt.

Auf Wunsch erhält der Verkäufer aber auf Theil- lieKrungen Abschlagszahlungen bis zu *M ihres An kaufswerthes.

Zahlungen können auf Wunsch auch mittels Postan- weimng geleistet werden.

Ueber die erhaltenen Zahlungen stellen die Verkäufer Quittungen aus, zu welchen Formulare ausgehändigt werden, während ihnen von dem Proviantamt Beschei­nigungen über die Menge des gelieferten Naturals und Höhe des erhaltenen Geldbetrages ertheilt werden.

(Schluß folgt)

Deutsches Reich.

Berlin. Am Donnerstag gegen Mittag empfing der Kaiser den Besuch des Königs von Sachsen und nahm sodann die Eidesleistung des Erzbischofs Simar von Köln entgegen. Zur Frühstückstafel bei dem Kaiser waren geladen Erzbischof Dr. Simar, Domprobst Verlage und Kaplan Schmidt, der Reichskanzler Fürst zu Hohen- lohe-Schillingsfürst, Oberstkämmerer Graf zu Solms- Barnth, Hausminister von Wedel, die Staatsminister Schönstedt, Studt und Frhr. v. Rheinbaben n. a. m.

Die Kaiserin wird ihre Schwägerin, die Prin­zessin Heinrich, nunmehr am Donnerstag in Kiel be­suchen. Die Prinzessin befindet sich ebenso wie ihr jüngster Sohn vollkommen wohl. Prinz Heinrich landete am Montag in Neapel und setzte Nachts die Reise nach Genua fort. Ende der Woche macht er seinen Besuch am Wiener Kaiserhofe, wo seiner ein ebenso glänzender wie herzlicher Empfang harrt.

Der gesammte Kolonialbesitz Deutschlands um­faßt gegenwärtig 2,665,30 Quadratkilometer (47,000 n Meilen) mit 13 Millionen Bewohnern. Er ist also fünfmal so groß als das Deutsche Reich und zählt so viele Bewohner als die Königreiche Bayern, Sachsen, Württemberg und das Großherzoglhuin Baden zusammen.

Der Neun-Uhr-Ladenschluß soll bekanntlich am

1. Oktober im ganzen Deutschen Reiche in Krast treten. Besonders dagegen sind die Cigarrenhändler und sie agitiren noch immer mit großem Eifer dafür, daß auch den Gastwirthen der Verkauf von Cigarrren nach neun Uhr Abends verboten werde. Obgleich zu erkennen ist, daß der Einnahmeausfall für die Cigarrenhändler ein sehr betrübender werden wird, dürfte doch kaum ihren Wünschen entsprochen werden. Namentlich soll es die Schwierigkeit der Kontrolle sein, welche das Verbot

des Cigarrenverkaufes auch für Wirthe verhindert. Allerdings wäre es nicht schön, wenn in dieser Sache eine Spionirerci und ein Denunziantenthum großgezogen würde. Jedenfalls wird dieser Ladenschluß dem offenen Handel mehr schaden, als es eine Tabaksteuer s. Z. gethan hätte.

Wo die deutschen Jahrhundert-Postkarten geblieben sind, darüber kann man sich am besten klar werden, wenn man jetzt von irgend einer Nummer der zahl­reichen, meist gratis versandten Briesmarken-Offerten- blätter nähere Kenntniß nimmt. Gerazu Staunen er­regen da die vielen Angebote jener Karten, von denen in bescheidener Weife, allerdings auch im verpaßten Augenblick, kaum eine einzige am Neujahrstage oder zu­vor bei den Postämtern zu erlangen war. Da liest man Angebote der Säkularkarten mit Stempel 1. 1. 00. 12 1 V., Stück 1,50 Mark; solche mit Stempel 1.1. 00, aber späterer Stundenangabe, Stück 75 Pfg., mit Stempel vom Jahre 1899, Stück 65 Pfg., und dergleichen mehr zu annähernd gleichen Preisen. Andere Händler und Geschäftemacher geben die neue Postkarte ungebraucht zu 50 oder 20 Pfg. ja sogarin Massen" von 60 Stück und mehr gegenMeistgebot" ab.

10 000 Prozent Dividende vertheilt die sozial­demokratischeBerliner Genosscnschafts-Bäckerei," worauf die Krzztg. hinweist. Das eingezahlte Kapital beträgt 95 Mk. (19 Antheile zu 5 Mk); darauf werden für 1899/1900 9500 Mk. Dividende vertheilt. Vermuthlich sind die Antheilseigner nicht selbst in dem Betriebe beschäftigt. Das ändert aber nichts ander Thatsache, daß sie einen Unternehmergewinn von 10 000 Proz. beziehen auf Kosten ihrer Abnehmer, die doch wohl auch fast aus­nahmslos der sozialdcmokrati'chen Partei angehören. Man sieht also wieder einmal, wie sich die sozialdemo­kratische Theorie in der Praxis ausnimmt.

Zwickau, 7. Februar. An sämmtlichen Schächten sind heute Nachmittag von den Arbeitern Plakate ange­schlagen worden, nach welchen von Montag, 12. d. M., ab kein Bergmann mehr unfairen soll. Der Streik ist damit proklamirt.

Köln. Von einem Erlebniß dreier Kölner Damen an der holländischen Grenze berichtet dieKöln. Volkszlg.": Drei Kölner Damen wollten ihre Kinder in einem Holländischen Pensionat besuchen und nahmen für die Reise, welche recht beschwerlich ist, je eine Flasche Wein, sowie mehrere belegte Brutterbrode mit. -Da sie nur bis Geilenkirchen die Bahn benutzen konnten, mußten sie noch ungefähr vier Stunden mit einem Wagen fahren, ehe sie das Pensionat erreichten. Während dieser Zeit wollten sie gemüthlich ihr Frühstück verzehren. Aber da hatten sie die Rechnung ohne den Steuerbeamten macht, welcher in den Wagen drang und, da gerade die Eine eine Flasche öffnen wollte, rief:Verzollen ! Gleich­zeitig tauchten in der Umgebung zwei weitere und später noch zwei Beamte auf, so daß deren nun fünf waren. Die Damen erklärten, nichts Zollpflichtiges, so weit sie sich bewußt seien, bei sich zu haben; sollte gleichwohl etwas derartiges vorhanden sein, so wären sie erbötig den Zoll zu bezahlen. Man nahm ihnen indeß die Taschen ab, durchsuchte die Butterbrode und erklärte schließlich eine Dame für verhaftet. Inzwischen hatte man sich dem Pensionat genähert, wo die Damen sich durch die Oberin legitimiren wollten. Doch alles half nichts; kaum daß sie ihre Kinder begrüßen konnten, während dessen die Beamten draußen Wache standen. Zwei Damen wurden trotz alles Sträubens nach Echt befördert, unter Eskorte von fünf Beamten, einer hatte sich sogar in den Wagen gesetzt, damit dieselben nicht entfliehen sollten In Echt müde und hungrig ange- kommen denn man hatte den Damen nicht einmal er­laubt, von den mitgebrachten Butterbroden etwas zu nehmen, mußten dieselben ein längeres Verhör be« stehen, worin sie nochmals erklärten, daß Jede von ihnen sich eine Flasche Wein zum eigenen Bedarf mitgenommen und keine Ahnung davon gehabt habe, daß diese verzollt werden müßte. Um dem Ganzen noch die Krone auf» zusetzen, wurden dem Besitzer des Wagens seine beiden Pferde, sowie der Wagen beschlagnahmt mit dem Be­merken, wenn er am anderen Tage keine 1000 Mark Kaution stellte, würden die Sachen verkauft. Schließ­lich wurden die Damen entlassen und standen nun im Dunkelen in einer vollständig fremden Gegend, bis man sie schließlich zur Bahn brächte, Von dort fuhren sie über Sittard, Herzogenrath, Aachen nach Hause, wo sie