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Vormittags von 8 bis 9/a Uhr und Sonnabends I Vormittags von 9 bis 12 Uhr,

der Gewerbe-Inspektor zu Fulda (Bureau im Schloß): an jedem 1. und 3. Sonntag im Monat von 8 bis^ 9/2 Uhr Vormittags und an jedem 2. und 4. Montag, im Monat, Nachmittags von 4 bis 8 Uhr, der Gewerbe-Inspektor zu Eschwege (Büreau Bahnhof­straße 24) an jedem 1. und 3. Sonntag im Monat, von 8 bis 9/a Uhr Vormittags und an jedem 2. und 4. Montag im Monat von 8 bis 11 Uhr Vor­mittags,

bei vorheriger Vereinbarung auch an anderen Tagen und anderen Stunden.

Soweit die Königlichen Gewerbe-Inspektoren mit Bestimmtheit ihre Anwesenheit in anderen industriereichen Kreisstädten ihres Bezirkes zeitig genug voraus bestimmen können, werden sie auch bei ihren Dienstreisen den Arbeitgebern und Arbeitern an diesen Orten Gelegenheit zu Besprechungen geben.

Zu dem Zwecke werden die Königlichen Landräthe rechtzeitig in dem betreffenden Krcisblatte Tag, Stunde und Ort, wo diese Sprechstunden stattfinden können, be­kannt geben.

Cassel, den 14. Januar 1900.

Der Regierungspräsident: I. V.: v. Bremer.

J. Nr. 457 K. A. Der bei dem Förster Strott in Dienst stehenden Dienstmagd Catherina Blum zu Wei- chersbach ist für langjährige treue Dienstzeit eine Prämie von 10 Mk. aus Kreismitteln bewilligt worden.

Schlüchtern, den 5. Februar 1900.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Roth.

J.-Nr. 699. Mittwoch, den 14. d. Mts. Vor­mittags 11 Uhr findet aus dem Hofe des Metzgers Jean Leipold Hierselbst eine außerordentliche Bullenkörung statt, wobei alle Besitzer von ungekörten Bullen solche zur Vorführung bringen wollen.

Schlüchtern, den 3. Februar 1900.

Der Königliche Landrath: Roth.

J.-Nr. 578. In Schlüchtern ist unter den Pferden die Influenza ausgebrochen.

Schlüchtern, den 3. Februar 1900.

Der Königliche Landrath: Roth.

J.-Nr. 32 A. V. Im Bezirke einer benachbarten auf Grund des Jnvalidenversicherungsgesetzes errichteten Versicherungsanstalt ist die Einrichtung getroffen, daß beim Ableben von Rentenempfängern (Alters-, Jnvaliden- und Krankenrente) die Bürgermeister die Todesanzeige unter Benutzung eines Formulars, das die Versicherungs­anstalt frei liefert, erstatten und daß

a. in denjenigen Fällen, in denen die zahlende Post­anstalt bekannt ist, diese Anzeige unmittelbar an das zahlende Kaiserliche Postamt, und

b. nur im klebrigen die Anzeigen an die Versicherungs­anstalt abgesandt werden.

Diese Anzeigen dürfen sich nur auf die Todesanzeige in ihrer vorgedruckten Form beschränken und weitere Zusätze und Mittheilungen nicht enthalten.

Da dieses Verfahren zweifellos eine nicht unerhebliche Verminderung und Vereinfachung des Schreibwerks er­möglicht, so werden die Herrn Bürgermeister und Guts­vorsteher des Kreises hiermit veranlaßt, bei dem Ableben der in ihren Gemeinden re. wohnenden Rentenempfänger in gleicher Weise zu verfahren.

Die Formulare zu diesen Anzeigen werden in Kürze unter Kouvert mitgetheilt werden. Ein weiterer Bedarf derselben kann jeder Zeit bei der Landesversicherungs- anstalt zu Cassel nachbestellt werden (unter Angabe des Formularzeichens D. 11.)

Schlüchtern, den 5. Februar 1900.

Der Königliche Landrath:

J. V.: Goerz.

J.-Nr. 790. Für den am 1. März 1883 zu Steinau geborenen Bernhard Hufnagel, Sohn des Sattlers Wilhelm Hufnagel ist um Entlassung aus dem kinterthaneuverbande zweck Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.

Schlüchtern, den 8. Februar 1900.

Der Königliche Landrath:

i. V.: Goerz.

Die Abhaltung des Viehmarktes in der Stadt Fulda am 15. d. Mts. erfolgt unter den am 5. v. Mts. mit­getheilten Bedingungen siehe Kreisblatt Nr. 3

Schlüchtern, den 2. Februar 1900.

Der Königliche Landrath: i, V.: Goerz.

Druck und Verlag von C. Hohmeister in Schlüchtern.