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reisklatt

für die Sladt und den Kreis Schlüchtern.

Samstag den 20. Januar

^ 3.

Im Jahre 1897 ist im der Stadt Posen eine Mädchengewerbeschule unter dem NamenKönigliche Gewerbe- und Haushaltungsschule für Mädchen, ver­bunden mit Pensionat ' errichtet worden, die in erster Linie dazu bestimmt ist, junge Mädchen in gewerblicher Beziehung fortzubilden, daneben aber auch, soweit dies mit dem Hauptzweck vereinbar, sie mit den im Haushalte verkommenden Arbeiten vertraut zu machen. Auch werden daselbst technische Lehrerinnen (Handarbcits-,Ge- werbeschul- (Industrie-), Koch- nnd hanswirthschackliche Lehrerinnen ausgebildet. die bei Besetzung solcher Stellen, bei denen mir ein Ernennungs- oder Bestätigungsrecht zustcht, vorzugsweise berücksichtigt werden sollen. Der Lehrplan umfaßt folgende Fächer: einsame Handarbeiten, Maschincnähcn, Wäschcanfertigung. Schneidern, Kunst­handarbeiten, Putzmachen, Waschen und Plätten, Kochen, Haushaltungskunde, Zeichnen, Malen und Handels- fächer (kaufmännisches Rechnen, Buchführung, Korres­pondenz, Handels- und Wechselrecht, Stenographie und Schreibmaschine.) Da die Schule als einzige Staats- anstalt dieser Art in Preußen für die weibliche Jugend auch des dortigen Bezirks eine besonders gceigneteBildungs- stätte sein dürfte, so ersuche ich Sie, die Kommunal- behörden auf die Anstalt mit dem Bemerken aufmerksam zu machen, daß die Anstaltsleiterin, Fräulein Hermine Ridder, auf Wunsch nähere Auskunft geben, auch kosten­los ein Anstaltsprogramm übcrsendeu wird.

Berlin, am 7. Dezember 1899.

Der Minister für Handel und Gewerbe. Im Auftrage: gez.: Hoeter.

J.-Nr. 322. Die durch die Vermehrung des.Be­standes an Kühen und Rindern für mehrere Gemeinden des Kreises geschaffene Nothwendigkeit zur Vermehrung ihrer Zuchtbullen sowie der Wunsch, ihnen den Ankauf möglichst zu erleichtern, veranlassen mich, auf Mittwoch den31. Januar, Vormittags 11 UhrinSchlüchtern auf dem Hole des Metzgers Jean Leipold eine Bullen­körung anzusetzen, wobei alle Besitzer von ungekörten Bullen solche zur Vorführung bringen wollen.

Schlüchtern, den 16. Januar 1900.

Der Königliche Landrath: Roth.

J.-Nr. 3313. K. A. Der Bürgermeister Wilhelm Müller zu Kressenbach ist als Bürgermeister der Gemeinde Kressenbach auf eine weitere 8jährige Amtsdauer bestätigt und verpflichtet worden.

Schlüchtern, den 4. Januar 1900.

Der Königliche Landrath: Roth.

1900.

I -Nr. 27. K. A. Die Gemeinden werden an die vollständige Ablieferung der Kreissteuer pro 1899 bis spätestens 10. Februar d. I. erinnert

Etwaige Abgangslisten sind jetzt schon bchnss Prüfung und Feststellung hierher einzusenden.

Schlüchtern, den 10 Januar 1900.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Roth.

Im Anschlüsse an meine Bekanntmachung vom 9. September 1899 Kreisblatt Nr 37 betreffend die Behandlung und Verpflegung der von tollwuthkranken Thieren gebissenen Personen int Institut für Infektions­krankheiten zu Berlin theile ich den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern mit, daß bei der Aufnahme der Kranken in die Krankenabtheilung des Instituts an Stelle der bisherigen Sätze von 45 Mk. rcp. 60 Mk. vom I. Januar d. I. ab solche von 60 Mk. resp. 75 Mk. im Voraus einzuzahlen sind.

Schlüchtern, den 16. Januar 1900,

Der Königliche Landrath i. V.: Goerz.

Der Schuhmacher Johannes Simon von Hinter- steinau ist als Sachverständiger zur Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen und Finnen für die Gemeinde Hintersteinau bestellt und als solcher heute vereidigt worden.

Schlüchtern, den 10. Januar 1900.

Der Königliche Landrath: i. V.: Goerz

In Steinau und Gelnhausen ist unter dem Rind­vieh die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die erforderlichen Schutzmaßregeln sind angeordnet.

Dagegen ist in Zeitlofs die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die Schutzmaßregeln sind ausgehoben.

Schlüchtern, den 15. Januar 1900.

Der Königliche Landrath: i. V.: Goerz.

In Wernarz, Bezirksamt Brückenau ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die Schutzmaßregeln sind angeordnet.

Schlüchtern, den 15. Januar 1900.

Der Königliche Landrath: i. V.: Goerz.

Die Abhaltung des Viehmarktes in der Stadt Fulda am 25. d. M. ist unter nachstehenden Be­dingungen genehmigt worden:

1. Am Tage vor dem Markte werden alle Gast­ställe und Einstellungen in der Stadt Fulda thierärztlich beaufsichtigt werden.