M 1
Samstag den 6. Januar
1900
Verzeichnis der Preise und des Gewichts der Backwaaren für den Monat Januar 1900.
Namen der Bäcker
Milch- Backwaarc
Waffer- weck.
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bezw.
Backrraarenhändler.
§
22
5 £
s
£>
1. Stadt Schlüchtern
gr
Pf.
8r
Pfg.
Pfg.
Pfg.
1.
Adam Freund, Bäcker
40
3
25
2.
Ferdinand Rüffer, Bäcker
40
3
26
—
3.
Friedrich Weitzel, sen.
40
3
—
—
4.
H. Bolcnder, Bäcker
5)
3
25
_
5.
Georg Weitzel, Bäcker
50
3
25
24
6.
tzeonhard Baist, Bäcker
50
3
-
21
7.
Wilhelm Weitzel, jun.
40
3
50
3
25
8.
Jean Denbard
40
3
—
25
9.
W. Urbach
50
3
26
__
10.
Benedikt Strauß
50
3
70
3
30
26
11.
Ferdinand Eckhardt
50
3
26
25
12.
Hermann Grünebaum
50
3
30
28
2.
Stadt Steinau.
1.
W.Euler, am Bellingerth.
Ho-
3
45
3
22
2.
W. Euler, Georgs Sohn
ho
3
25
3.
Friedr. Euler
140
3
25
4.
Johs.Weitzel, Johs.Sohn
45
3
22^2
5.
Friedrich Buß
45
3
22
L.
Konrad Euler
26
7.
Konrad Buß
40
3
45
3
24
8 I
Peter Fink
4”
3
22
9.
Friedrich Herchenröder
45
3
50
3
25
3.
Stadt SattttünÄer.
1.
Simon Wolf
40
3
45
3
25
25
2.
Jgnaz Wolf
40
3
45
3
25
25
X
Anton Weisbecker
40
3
45
3
24
4.
Adam Roll
40
3
45
3
24
5.
H. Harnischfeger
25
6.
Z°h. Jffert
24
4. Stadt Soden«
i.
Eduard Betz, Bäcker
35
3
45
3
30
2.
Urban Betz Bäcker
30
3
40
3
30
3.
Johannes Hild, Bäcker
30
3
40
3
30
4.
M.KirchnerWw.1 ,
30
5.
Pauline Henrich/^""^"
30
3
40
3
28
5.
Romsthal.
1.
Karl Fink Wtw.
40
3
00 |
6
26
2.
Joseph Roll
40
3
iOO I
6
28
3.
Karl Seb. Roll,
40
3
100 1
6
26
4.
Leonard Bös
40
3
LOO |
6
6
Eckardroth.
|100 I
3
6
25
. Rothschild, Händler., 40
Schlüchtern, den 1. Januar 1900.
Der Königliche Landrath: Roth.
Aus Anlaß eines Einzelfalles ist zu unserer Kenntniß gelangt, daß die Ortspolizeibehörde das Auftreten von Typhusfällen nicht, wie es der § 10. Absatz 1 des Regulativs vom 8. August 1835, betreffend die sani- tätspolizeilichen Vorschriften bei ansteckenden Krankheiten (Gesetz-Sammlung S. 240 fg.) vorschreibt, unverzüglich der obersten Militärbehörde des Ortes mitge- theilt hat.
Die Militärverwaltung legt jedoch der thunlichst frühzeitigen Anmeldung der als ansteckend festgestellten oder verdächtigen Erkrankungen mit Recht ein besonderes Gewicht bei. da erfahrungsgemäß nur bei frühzeitiger Kenntniß der ersten Ansteckungsquellen eine wirksame Bekämpfung der Ausbreitung ansteckender Krankheiten Aussicht auf Erfolg bietet und in vielen Fällen der Zweck der Seuchen-Borbeugung geradezu verfehlt ist, wenn zu den Meldungen erst nach Feststellung der epidemischen Ausbreitung solcher Krankheiten geschritten wird.
Wir bringen daher die Bestimmungen der §§ 9. und 10. Absatz 1 des erwähnten Regulativs in Erinnerung und ersuchen Euer Hochgeboren ergebenst, gefälligst in geeigneter Weise auf die strenge Befolgung derselben beim Vorkommen der im Regulativ näher angegebenen Krankheiten, denen insbesondere auch Erkrankungen an Unterleibstyphus und dessen verdächtige Krankheitsfälle (von typhösen,- nervösen-, Nerven-, gastrischen, Schleim- Fieber und ähnl.) zuzurechnen sind, zu halten und dabei den Ortspolizeibehörden bei Erstattung der Mittheilung an die Militärbehörden zur Pflicht zu machen, den schriftlichen Weg zu benutzen.
Ferner ist es von Wichtigkeit, daß nicht nur die ersten, sondern auch alle weiteren Fälle der Seuche zur Kenntniß der Militärbehörden und zwar unter Angabe der Wohnungen, in denen die Krankheit ausgetreten ist, und der Zeit ihres Beginns gebracht werden.
Berlin, am 20. April 1895.
Der Minister der geistlichen, Der Minister des Innern. Unterrichts-und Medizinal- I. A.: H aase.
Angelegenheiten.
I. A.: Bartsch.
Nr. 7066. Bei dem Mangel einer stehenden Garnison im Kreise Schlüchtern hat die Anzeigepflicht nur für den Fall von Durchmärschen und Manövereinquar- ticrung Gültigkeit.
Schlüchtern, den 16. Dezember 1899.
Der Königliche Landrath: Roth.