Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.
JW 91. Mittwoch, den 15. November 1899. 50. Jahrgang.
Nt>n^!ltn«11>n°^ ^e „Schlüchterner Zeitung" 5PlH|.llUliy£lllvetben nod) fortwährend von allen
-' - - -Postanstalten und Landbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.
Amtliches.
J.-Nr. 3003 K. A. Bei der Krcis-Viehvcrsichcrungs- Anstalt ist die seither bestehende Schweineversichcrung gegen Trichinen und Finnen auch auf Tuberkulose ausgedehnt worden.
Schlüchtern, den 6. November 1899.
Der Vorsitzende des Kreisansschusses: Roth.
Werthe Mitbürger in Stadt und Land!
I -Nr. 2960. K. A. Vor nunmehr 11 Jahren traten cn. 300 Männer unseres Kreises zusammen, um einen Verein „Zur Pflege im Felde verwundeter und ertränkter Krieger" zu bilden.
Sie verpflichteten sich, jährlich 1 Mark zu zahlen, um so in den Zeiten des Friedens ein Kapital für die Pflege der Verwundeten und Kranken im Kriege zn sammeln. Obschon während dieser langen Zeit sehr oft Anregung gegeben ist, dem Verein beizutreten, ist die Mitgliederzahl nicht nur nicht gestiegen, sondern von Jahr zu Jahr zurückgegangen, sodaß dieselbe heute nur noch 180 beträgt. — Gewiß kein glänzendes Ergebniß. — Wenn wir Deutschen auch durch Gottes Gnade vor Krieg bewahrt blieben sind, so haben wir doch gerade jetzt, wo so viele tausend brave Männer auf den Schlacht selbem in Südafrika im sog. Boerenkricge ihr Blut zur Vertheidigung ihres Vaterlandes vergießen, Gelegenheit den Werth unserer Vercinsthäligkeit zu erkennen. Pauk unserer Organisation und der Bereitwilligkeit einer Anzahl opferfreudiger Herren und Damen aus Berlin, war es dem Central-Comitee des Rothen Kreuz-Vereins in Berlin möglich, bereits am 8. d. Mts. eine größere Sanitätsabordnung zur Hülfeleistung nach dem südafrikanischen Kriegsschauplätze abzusenden Gewiß berührt diese Nachricht einen jeden Deutschen mit besonderer Befriedigung. Noch mehr wird sich aber derjenige freuen, welcher zur Ausführung dieses Licbcswcikes durch seine Mitgliel schaft des Rothen Kreuz-Vereins selbst beige- tragen hat.
Ich richte daher wiederholt an alle patriotischen Männer des Kreises Schlüchtern, namentlich an alle Angestellte und Beamten die dringende Bitte, unserem Zweigverein zum Rothen Kreuz so bald als möglich beizutreren und dadurch die wohlthätigen Bestrebungen des Vereins unterstützen zu helfen.
Indem ich die neuen Satzungen unseres Zweigvcr- eins nachstehend bekannt gebe, bemerke ich, daß Anmeldungen zu jeder Zeit mündlich über schriftlich bei mir oder in dem Kreis-Ausschuß-Bureau gemacht werden können.
Schlüchtern, den 10. November 1899.
Der Königliche Landrach: Roth.
Satzung des Kreis-Verein vom Rothen Kreuz in Schlucht,m,
Reg.-Bez. Cassel, Provinz Hessen-Nassau.
Im Anschluß an den Preußischen Landcs-Vcreiu vom Rothen-Kreuz und an dessen Provinzial-Verein ür Cassel hat sich ein Kreis-Verein vom Rothen Kreuz zu Schlüchtern als Zweigverein gebildet. Derselbe ist eine Abtheilung des zuerst gedachten Preußischen Vereins nach Maßgabe der Satzung des letzteren vom 1. Januar 1898 und etwaiger späterer Aenderungen und beginnt seine Thätigkeit als solcher, sobald die gegenwärtige Satzung die Bestätigung des Central-Comitees des Preußischeu Landes-Vereins haben wird.
Für den Verein gilt die nachfolgende Satzung. . Zweck des Vereins.
§ 1, Der Verein verfolgt den Zweck, zu Kriegszeiten den Sanitätsdienst nach Maßgabe des Allerhöchst bestätigten Organisations-Plans der freiwilligen Krankenpflege zu unterstützen und in Friedenszeiten die zweckmäßige Er üünng dieser Aufgabe, soweit thunlich. vorzn- bereiten. Insbesondere wird in Aussicht genommen, im Kriegsfall in folgenden Zweigen der Sanitätspflege thätig zu sein:
1. in der Gestellung von geschultem Krankenpflege- personal für Etappen-Lazarethe, stehende Kriegs-, ^eservx- und ßeflungs Lazareihe; i
2. in der Gestellung vom Begleitpersonal für Hül-s- lazareth- und Krankenzüge, für Leichtkranken- Sammelstellen und Erfrischungs- resp. Verband- Stationen ;
3. in der Gestellung von Delcgirten zur Leitung der, der freiwilligen Krankenpflege übertragenen Geschäftszweige im Namen und Auftroge des Kaiserlichen Commissars;
4. in der Selbstübernahme einzelner Zweige der Sanitätspflege, also namentlich in der Errichtung:
a) von Erfrischungs- und Verband-Stationen,
b) von Lazarethzügen einschließlich der Gestellung des erforderlichen Personals,
c) in der Uebernahme einzelner Zweige der Wirth- schaft-Verwaltung in den Reserve- resp. Festungs« Lazarethen,
d) in der Errichtung bezw. Bereitstellung von Vereins - Lazarethen und Reconvaleseenten- Stationen;
5. in der Sammlung und Nutzbarmachung der von der Nation gespendeten Gaben, Geld und Gegenstände, und zwar:
a) entweder durch deren Zuführung an die staatlichen Sammelstellen resp. Güterdepots nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, oder
b) durch Verwendung für die unter 4a bis d aufgeführten Vereinszwecke und demgemäße Sammlung in die dazu erforderlichen Vereins- depots.
In Friedenszeiten kann der Verein auch die Fürsorge für die Invaliden aus den Feldzügen früherer Jahre und deren Angehörige, sowie für die Hinterbliebenen der vor dem Feinde Gefallenen, oder in Folge Verwundung bezw. Theilnahme an jenen Kriegen Verstorbenen übernehmen. Auch kann er seine Mitwirkung zur Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und zur Abhülse außerordentlicher Nothstände eintreten lassen.
Vereinsgebiet. Sitz.
§ 2. Die Thätigkeit des Vereins erstreckt sich auf den Landkreis Schlüchtern und hat seinen Sitz in Schlüchtern. •
Vereinsmittel.
§ 3. Der Verein beschafft die zur Erreichung seiner Zwecke erforderlichen Geldmittel durch Erhebung eines laufenden Beitrages seiner Mitglieder (vergl. §§ 4 und 10), durch Veranstaltung von Sammlungen und Kollekten und in sonst geeigneter Weise. Zur Vornahme der Sammlungen und Kollekten ist erforderlichen Falles die vorge'chriebcne Genehmigung der zuständigen Behörden einzuholen. Der Verein nimmt Geld und andere Geschenke zur Erfüllung seiner Aufgaben an.
Für die zinsbare Belegung der Kapitalien des Vereins sind die Vorschriften über Anlegung von Mündel gelb maßgebend.
Mitgl edscha'tschaft. Vereinsjahr.
§ 4. Mitglied des Vereins wird jeder, welcher entweder einen einmaligen Beitrag von mindestens 25 M. leistet, oder einen fortlaufenden Beitrag von jährlich mindestens 1 Mk. entrichtet. Die Erhöhung oder Ermäßigung des Beitrages unterliegt der Beschlußfassung der Generalversammlung (§ 9). Das Recht der Mitgliedschaft geht verloren, wenn jemand den Austritt aus dem Verein ausdrücklich erklärt, oder wenn er der Anforderung zur Zahlung des fälligen Jahresbeitrages nicht nachkommt. — Das Geschäftsjahr des Vereins beginnt und schließt mit dem Kalenderjahr.
Rechte und Pflichten der Mitglieder.
§ 5. Die Mitgliedschaft berechtigt an den General- Versammlungen des Vereins mit Stimmrecht theilzn- nehmen, in den Vorstand des Vereins gewählt zn werden, bet Ausübung der freiwilligen Krankenpflege im Kriege nach Maßgabe der Vorschriften der Kriegs-Sanitäts- Ordnung persönlich mitzuwirken und insbesondere auf Vorschlag des Vereins-Vorstandes und im Austrage des Kai erlichen Kommissais als Delcgirter zur Leitung der, der freiwilligen Krankenvflegc übertragenen Ge chäfts- zweige thätig zu sein. Während der Minderjährigkeit eines Mitgliedes ruht das Stimmr.cht und das passive Wahlrecht desselben. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den satznngsmäßigen Jahresbeitrag (§ 4) zu leisten, die Interessen des Vereins übberall wahrzunehmen und für die Ausbreitung desselben nach Kräften zu sorgen.
(Schluß folgt)
Teutsches Reich.
Berlin. Der Kaiser ist von Letztingen, die Kaiserin von Plön nach Potsdam zurückgekehrt.
— Der jüngste Sohn des Grasregenten von Lippe ist am 9. b. M. als Leutnant bei dem in Paderborn stehenden 8. Husaren-Regt. eingestellt worden. Die An- näherung des Regenten von Lippe an den Kaiser scheint danach thatsächlich erfolgt zu sein.
— Das Postgebiet erhält neue Briefmarken — Postwerthzeichen ist bekanntlich der amtliche Ausdruck. Der 1. Januar ist als Einführungstermin für dieselben in Aussicht genommen. Als neues Markenbild ist das Brustbild einer Germania gewählt worden. Das Haupt des idealen Frauenbildnisses trägt die Kaiserkrone, unter der das Haar bis auf die Schultern herabwallt. Die Brust ist gepanzert, die rechte Hand hält Schwertknauf und Oelzweig. Der Kaiser, dem Probeabdrücke vorgelegt worden waren, hat seine Freude über die treffliche Ausführung zu erkennen gegeben. Die Werthe bis einschließlich 20 P'g. werden in einfarbigem Buchdruck, die von 25 bis 80 Psg. in zweifarbigem Buchdruck hergestellt. An höheren Werthen sind Marken zu 1, 2, 3 und 5 Mark in Aussicht genommen. Die Anfertigung ist im Gange, wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da die Marken in Kupferstich-Manier hergcstcllt werden müssen. Für die höheren Werthe sind Darstellungen aus der neueren Geschichte rll-Deutschlands vorgesehen. Es liegt ferner in der Absicht, für die deutschen Postanstalten im Auslande und in den Kolonien eine besondere Freimarke herzustellen, durch deren Bild „Deutschland zur See" versinnbildlicht werden wird. Sämmtliche neuen Marken werden in der Reichs- dlUckerei ausgeführt und nicht in England, wie kürzlich eine Berliner Korrespondenz meldete und es von verschiedenen Zeitungen kritiklos verbreitet wurde.
Dortmund Die Schäden der Bergbaues zeigen sich, wie man aus Dorstfeld bei Dortmund berichtet, dort in besonders großem Umfange. Ganze Länderstriche sind innerhalb der letzten zehn Jahre erheblich gesunken und bilden große Mulden, das Bahnhofsgebäude ist innerhalb zweier Jahre fast um einen ganzen Meter gesunken. Es sind erhebliche Anschüttungen des ganzen Bahnplanums nothwendig, die zu Lasten der Zeche Dorstfeld ausgeführt werden, welche unter dem Gelände Bergbau treibt. An anderen Stellen, so z. B. auf Bahnhof Marten, Mcrklinde, ist man fortgesetzt mit der Anschüttung des Bahngeländes beschäftigt.
Der Neubau des Bahnhofs in Dortmund macht auch die Beseitigung der alten Vchmlinde nothwendig. Man beabsichtigte zuerst, den alten kranken Baum. der sich mitten in den Geleisen des bergisch märkischen Bahn- baues befindet, zu fällen, indessest ist höheren Orts angeordnet worden, daß das alte Wahrzeichen der heiligen Vehme erhalten bleibt. Man will nunmehr versuchen, die Vehmlinde an anderer Stelle einzupflanzen.
Ausland.
In Oesterreich macht sich der Völkerstreit gegenwärtig sehr unliebsam im Heere geltend. Die unaufhörlichen nationalen Hetzereien haben es soweit gebracht, daß es im österreichischen Heere zu offener Auflehnung gegen die Manneszucht kommt. Die Disziplin wird ausgefressen von dem Hasse der Nationalitäten, und einzelne Soldaten erlauben sich, unmittelbar gegen die deutsche Sprache als einheitliche Heeressprache sich auf- zulehnen. Was aber sollte aus dem Heere Oesterreich- Ungarns werden, wenn die Tschechen darin tschechisch, die Polen polnisch, die Ruthenen ruthenisch, die Ungarn ungarisch, die Bosniaken bosnisch, die Italiener italienisch und nur die Deutschen die Befehle deutsch austheilen und annehmen wollten? Wenn die Regierungen in Wien und in Budapest hier nicht sofort und mit aller nur möglichen Strenge Vorgehen wüiden, könnte eine solche Sprachenverwirrung im Heere geradezu vel'häng- mßvoll wirken, und man begreift vollkommen die Entrüstung, mit der sich Kaiser Franz Jmeph in diesen Tagen einem ungarischen Abgeordneten gegenüber darüber ausgesprochen hat.
Paris, 11. Nov. „Martin" und „Eclair" melden, daß in der Provinz Connantine in Algier vor kurzem die Pest ausgebrochen sei. Zuerst seien in Philippeville und dann in Bougie sowohl unter der Civilbevölkerung, wie unter den Truppen mehrere Todesfälle infolge der ]$eft vorgekommen, Dr. Calmette sei vor einigen Tagen