Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.
M 89.
Mittwoch, den 8. November 1899.
50. Jahrgang.
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Das Heu darf gebunden oder ungebunden zur Lieferung gelangen. Bindematerial wird nur be- zahlt, wenn es in Heuseilen besteht.
Auch der zweite Schnitt (Grummet) kann unter Umständen gekauft werden, wenn er kräftig und tadellos ist.
ä. Stroh muß trockenes, gesundes Roggen.Langstroh sein, darf nicht dumpfig riechen oder mit Rost, Brand- oder Schimmelpilzen besetzt, auch nicht mit Disteln vermengt oder durch Mäusefraß beschädigt sein.
Die Einlieferung erfolgt in Bunden. Das Gewicht der Strohseile wird mit vergütet.
6. Gemüse und Blattgewürze. Möhren, Zwiebeln, Sellerie, Petersilie, Lauch (Porree) sollen von bester Beschaffenheit sein nnd eine nicht zu hohe Reife besitzen.
Es liegt im Interesse der Verkäufer, daß vorstehende Bestimmungen über die Beschaffenheit der Materialien genau beachtet werden, damit Zurückweisungen vermieden werden.
9. Entscheidung über die Magazinmäßigkeit der Naturalien.
Meinungsverschiedenheiten über die Magazinmäßigkeit des Naturals entscheidet der mit der Abnahme betraute obere Proviantamts-Beamte, erforderlichen Falles der Vorstand des Proviantamtes.
10. Allgemeines.
Die Proviantämter werden jederzeit bemüht sein, durch Entgegenkommen, schnelle und gewissenhafte Abfertigung der Verkäufer diesen den Absatz ihrer Erzeugnisse zu erleichtern und den unmittelbaren Verkehr zwischen Landwirthen und Militärverwaltung immer mehr zu beleben. Hierzu bedarf es aber ebenso der Bereitwilligkeit und des Interesses der Produzenten.
Selbstverständlich dürfen Arbeiter des Proviantamtes Geschenke. Trinkgelder oder sonstige Zuwendungen von den Verkämen: weder fordern noch annehmen.
J. Nr. 2963. K. A. Der Heinrich Luis zu Oberzell beabsichtigt, auf dem Grundstück, Kartenblatt J. II Parzelle 203 der Gemarkung Oberzell einen Dampfkessel au'zustcllcn.
Ich bringe dieses Vorhaben zur öffentlichen Kenntniß mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen gegen dasselbe binnen 14 Tagen nach Ausgabe dieses Blattes bei mir schriftlich in zwei Exemplaren anzubringen. Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen gegen dieses Verfahren nicht mehr angebracht werden. Zeichnung und Beschreibungen können während der Dienststunden im Kreis-Ausschußbureau eingesehen werden.
Termin zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen steht auf Freitag den 24. November Vormittags 11 Uhr vor dem Unterzeichneten an und wird hierbei bemerkt, daß im Falle des Ausbleibens des Unternehmers ober Widersprechenden gleichwohl mit Erörterung der Einwendungen oorgegangen werden wird.
Schlüchtern, den 3. November 1899.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses: Roth.
Bekanntmachung.
Mit Rücksicht auf die in der Umgegend herrschende Maul- und Klauenseuche wird die Abhaltung des auf den 9. November in Lauterbach angcjetzlcn Viehmarkles verboten.
Lauterbach, den 6. November 1899.
Großhl. Kreisamt Lauterbach: Dr. Wallau.
Deutsches Reich
Berlin. Der Kaiser empfing eine Abordnung der Schwestern, Aerzte und freiwilligen Krankenpfleger, die nach Transvaal entsendet werden. Dienstag wird ber Kaiser der in Berlin, Mittwoch der in Potsdam statt« findenden Nekrutenvereidigung beiwohnen. Wie neuerdings verlautet, wird der Kaiser am 17. November nach der Vereidigung der Marinerekruten in Kiel von dort aus die Reise nach England antreten. Eine bisher unbestätigte Meldung besagt, die Kaiserin werde mit den beiden jüngsten Kindern den Kaiser dorthin begleiten. — Der Zar trifft mit seiner Gemahlin am 'Mittwoch den 8. November, früh 9 Uhr, in Potsdam ein, wo auf dem Bahnhof großer Empfang stattfindet. Der Aufenthalt dauert den ganzen Tag, erst um 10 Uhr Abends setzt das russische Kaiserpaar die Heimreife fort. Der
l-UlWhWuWtt1^ dw »Schlüchterner Zeitung« ML SLLtHL4LLUL-»Lwerden noch fortwährend von allen " 1 .. ■-■----- -Postanstalten und Landbriesträgern
sowie von der Expedition entgegen genommen.
Amtliches.
Bekanntmachung
betreffend Bestimmungen bei Lie erung landwirthschaftlicher Erzeugnisse an Proviantämter.
(Schluß aus Nr. 86.)
7. Bezahlung.
Als Preise dienen die laufenden örtlichen Marktpreise und zwar erfolgt die Bezahlung an den einzelnen An- kauistagen bis zu den zur Zeit des Abschlusses amtlich bekannten letzten höchsten Marktpreisen je nach der Güte des Naturals und sofort nach er-vlgtcr Abnahme.
Ist bei größeren Lieferungen der Preis vorher besonders vereinbart, dann findet Bezahlung erst nach Ein- lieferung der Gesammtmengc statt
Auf Wunsch erhält der Verkäufer aber auf Theil- lieferungen Abschlagszahlungen bis zu 4/s ihres Ankaufswerthes.
Zahlungen können auf Wunsch auch mittels Postanweisung geleistet werden.
Ueber die erhaltenen Zahlungen stellen die Verkäufer Quittungen aus, zu welchen Formulare ausgehändigt werden, während ihnen von dem Proviantamt Beschei nigungen über Menge des gelieferten Naturals und Höhe des erhaltenen Geldbetrages ertheilt werden.
8. Beschaffenheit der Naturalien.
a. Getreidefrüchte (WeiW, Roggen,Hafer) müssen aus reifen, trockenen gesund riechenden Körnern bestehen, frei von Mutterkorn, Brand. Sand und ausgewachsenen Körnern sein. Sie dürfen Unkrautsamen (Rade, Wicke, Lolch. Trespe, wilder Knoblauch u. f. w.) nicht in auffälliger Menge enthüllen; zweckmäßig ist deshalb nach dem Dreschen auf den ortsüblichen Putzmühlen eine gehörige Reinigung. Schädliche Insekten und deren Spuren (Wurm- gespinnst) dürfen die Körnerfrüchte nicht enthalten.
Es muß ein Mindestgewicht haben: Liter Weizen — 189 g,
<4 „ Roggen = 179 g, 'u - Hafer = 112 g.
Das Biertellitergewicht wird vom Proviantamt auf geaichten Qualitätswaagen ermittelt.
b. Hülsenfrüchtc. Dieselben müssen aus der letzten Ernte stammen, völlig reif und trocken sein, einen gesunden Geruch und eine wenig gerunzelte Oberfläche haben und dürfen nicht mehr als 8% wurmstichige Körner aufweisen. Mit lebenden Erbsen- und Linseukäfern oder deren Larven darf die Waare nur in ganz geringem Umfange behaftet fein.
Bevorzugt werden:
von Erbsen: Die großen Arten der gemeinen Saaterbse mit weißlichen. gelblichen und gelben Samen (im Handel Victoria- oder Riesenerbse genannt), doch werden auch die besseren Sorten der mittelgroßen Spielarten gesamt;
von Bohnen: Die weißen Sorten der Schmink oder Veitsbohne (Vitsbohne), Schwertbohne, Dattelbohne und Eierbohne;
von Linsen: die großen und mittelgroßen flachen Samen der eßbaren Linse von gelblicher oder grünlicher Farbe, aber auch die kleinen hoch gewölbten Samen von rothbrauner, grünlicher, weißlicher oder grauer Färbung.
Die Güte der Hülsenfrüchtc wird außerdem durch ein Probekochen geprüft. Erbsen und Bohnen sollen in längstens 2% Stunden, Linsen in längstens 2 Stunden völlig und gleichmäßig weich kochen.
c. Heu muß gut gewonnenes, vollkommen trockenes Wiesenheu vom ersten Schnitt sein, eine 'rische Farbe, kräftigen Pflanzengeruch haben und darf keinen Schlamm, dumpfigen Geruch, Staub oder Schimmel zeigen. „
Nahrungslose ober schädliche Gräser und Krauter dürfen nur in geringer Menge vorhanden sein. Gut getrocknetes Heu von vorbezeichneten Eigenschaften kann direkt von der Wiese zur Einlieferung kommen,
Zar steigt im Potsdamer Stadtschlosse ab und beabsichtigt im Lau e des Tages auch nach Berlin zu kommen und in seiner Botichaft vorzusprechen.
— Der Kaiser wird am 20 November nach England reisen und vermuthlich 14 Tage dort bleiben. Die Einladungen der Königin datiren, wie die „National- zcitung« hört, aus dem Frühjahr. Sie hatte den Oktober für die Anwesenheit des Kaisers gewünscht. Auf seine Entschuldigung, daß er um diese Zeit nicht kommen könnte, hat sie wider Erwarten den November vorgeschlagen. Ein Minister wird den Kaiser nicht begleiten.
Ausland.
London, 3. November. Vier englische Offiziere haben, wie aus Neworleans gemeldet wird, 7000 Maulesel aufgekauft, die in fünf Dampfern nach dem Kap geschafft werden. Eine große Anzahl von Begleitungsmannschaften ist diesen Transporten zugetheilt. Tausend Amerikaner sollen die Thiere begleiten. Es ist ein offenes Geheimniß, daß diese Leute sich alle am Kap anwerben lassen werden. Sie rekrutiren sich aus Cowboys, alten Soldaten und tollkühnen Männern der Prärie. Fünfzig Offiziere sollen sogar auf den Schiffen »ertheilt sein, die, sobald die Schiffe den Hafen verlassen haben, Uni orm anlegen und das Kommando über diese sogenannten Maulthiertreiber übernehmen. (Sind diese Fakta nachweislich, so liegt ein flagranter Neutralitätsbruch der Vereinigten Staaten vor.)
Transvaal. In den Kämpfen vorLadyshmidt verlor General White etwa 3500 Mann an Todten,Verwundeten und Gefangenen. Ein zweiter Sieg wurde durch die Freistaat- Buren errungen unter dem Befehl des Generals Lucas Meyer, welcher sich Colonsos bemächtigte und so dem General White den Rückzug abschnitt. White soll verwundet sein. Die Einschließung von Ladpsmith ist eine vollständige. Die Buren sind Herren der Eisenbahn nach Pietermaritzburg und Durban. — General Joubert hat nach der Schlacht bei Ladysmith gegen die Unmensch lichkeit der Verwundungen durch die von den Engländern benutzten Lydditgranaten protestirt. Lyddit ist ein in Lydd fabrizirter Sprengstoff, der 150 bis 200 Aards vom Centrum entfernt noch durch den Luftdruck zu tödten im Stande ist.
Lokales und Provinzielles.
* Schlüchtern, 7. November.
* — (Jnvaliditäts- und Altersversicherung.) Während der Zeit vom 1. Januar 1891 bis Ende^September 1899 sind von versicherten Personen des Kreises Schlüchtern durch Vermittelung des Königlichen Landrathamtes in Schlüchtern im Ganzen 183 Anträge auf Bewilligung von Altersrenten gestellt worden. Davon kamen bis Ende September 1899 zur Erledigung: 111 durch Festsetzung des Rentenanspruchs, 69 durch Ablehnung, 1 durch den wahrend des Verfahrens eingetretenen Tod des Antragstellers. Die bewilligten Altersrenten betrugen für 83 männliche und 28 weibliche Personen zusammen jährlich 13447,80 SDZt. Von den 111 Rentenempfängern sind bezw. waren beschäftigt: 65 in der Land- und Forst- wirthschaft, 9 in der Industrie, 14 durch Lohnarbeit wechselnder Art, 14 im Staats rc. Dienste, 9 im Ge- finbebienfte. Ende September 1899 blieben, nach Abgang durch Tod rc., noch 61 Altersrenten mit zusammen 7557 Mk. zu bezahlen. Die Zahl der in der Zeit vom 23. November 1891, von welchem Tage ab gesetzlich zuerst Anspruch auf Invalidenrente erhoben werden konnte, bis Ende September 1899 durch Vermittelung des Königlichen Landrathsamtes in Schlüchtern gestellten Anträge auf Bewilligung von Invalidenrenten beträgt 203. Davon kamen bis Ende September 1899 zur Erledigung : 125 durch Festsetzung des Rentenanspruchs, 48 durch Ablehnung, 30 aus sonstige Weise. Die festgesetzten Invalidenrenten betrugen für 96 männliche und 29 weibliche Personen im Ganzen jährlich 15 700,20 Mk. Von diesen Personen waren beschäftigt: 57 in der Land- und Forstwirthschaft, 27 in der Industrie, 3 im Handel und Verkehr, 12 durch Lohnarbeit wechselnder Art. 8 im Staats- k. . Dienste, 18 im Gesindedienste. Nachdem 43 Invalidenrenten durch Tod der Empfänger und 2 durch Wiedergewinnung der Erwerbssähigkeit der Empfänger rc. in Abzug gekommen waren, blieben Ende September 1899 noch 80 Invalidenrenten im Gesammt- betrage von jährlich 10141,80 Mk. zu zahlen.