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Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt- vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.
<M 7L Mittwoch, den 6. September 1899. 50. Jahrgang.
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Deutsches Reich.
Berlin, 3. Sept. Der Kaiser trat um 6 Uhr 40 Min. Abend mittelst Sonderzuges die Reise nach dem Elsaß an. Die Kaiserin gab mit den Prinzen August Wilhelm und Oskar ihrem hohen Gemahl das Geleit zum Bahnhof. Montag Morgen um 10 Uhr erfolgte die Ankunft in Straßburg, wo S. Maj. unter Glockengeläute und Salutschüssen der Forts seinen Einzug hielt. Die dann stattgefundene Kaiserparade verlief sehr glänzend bei schönstem Wetter. — Der Minister des Innern Frh. v. d. Recke bat seine Demission gegeben. Zu seinem Nachfolger ist der bisherige Regierungspräsident in Düsseldorf, Freiherr v. Rheinbaben, ernannt worden. Auch der Kultusminister Dr. Bosse ist aus seinem Amte geschieden. Einer weiteren Meldung zufolge wird der Minister Dr. Bosse durch den Oberpräsidenten von Westfalen, Studt, ersetzt werden.
— Die „Berliner Korrespondenz" theilt mit, daß die Staatsregierung eine Anzahl politischer VerwaltungsBeamten mit Wartegeld einstweilen in den Ruhestand versetzt hat, weil sie unter den gegenwärtigen Verhältnissen den hohen Anforderungen nicht ausreichend entsprechen, Die im Interesse des Dienstes und in Anbetracht ihrer Verantwortlichkeit zu erheben seien.
Buttstädt i. Th., 30. August. Wie die „Buttstädter Ztg." mittheilt, hat sich in dem Knopf des Kirchthurms in Pfisfelbach eine Zusammenstellung dessen gesunden, was das Herzogthum Weimar durch die Plünderung, die die Franzosen am 14. Oktober 1806 und den folgenden acht Tagen vorgenommen haben, verloren hat. Der Verlust bestand in 476 740 Thlr. 15 Gr. in barem Geld, 848161 Thlr. an Leinwand, Geräthen, Kleidungsstücken, Silberzeug, Möbeln und Waaren, 1125 Pferden, 1043 Ochsen und Kühen, 2991 Schweinen, 4437 Hammeln und Schafen, 400 Ziegen, 35130 Stück Geflügel, 3718 Scheffel Weizen, 4372 Scheffel Gerste, 35 388 Scheffel Hafer, 50 360 Ctr. Heu, 45 254 Ctr. Stroh, 3377 Klafter Holz, 3l 762 Maß Branntwein, 183 820Maß Wein. Diese Zahlen reden eine sehr deutliche und eindringliche Sprache darüber, was man von den Franzosen zu erwarten hat. wenn sie, wie im Amang dieses Jahrhunderts über ein Jahrzehnt lang, in Deutschland die Herren spielen dürfen.
Heiligenstadt, 31. Aug. Daß ein Hausbesitzer in sein eigenes Haus nicht gelangen kann, weil er vom Magistrat durch Anlegung eines Stackets eingesperrt wurde, dieser Fall dürfte kaum schon dagewesen sein. Heiligenstadt hat ihn zu verzeichnen Die Stadt will im Weichbilde eine Verbindungsstraße anlegen und benöthigte dazu einige Quadratmeter Grundfläche, die vor einem an der Straße stehenden Hause liegen und Eigenthum des betreffenden Hausbesitzer find. Nach längeren Unterhandlungen zwischen dem Magistrat und dem Hausbesitzer ließ sich eine Einigung über den Preis nicht erzielen. Es hat nun der Magistrat seine Drohung wahr gemacht und ein hohes aus Latten und Drahtzaun bestehendes Stacket rings um das Besitzthum ziehen lassen und den Hauseigenthümer somit völlig einge,perrt. Diese eigenartige Belagerung lockt nun die ganze Einwohnerschaft herbei. Es gewährt in der That einen köstlichen Anblick, wenn die Hausbewohner nur vermittelst einer hohen Leiter Fühlung mit der Außenwelt halten können. Der Belagerte hat gegen die Stadt Klage eingeleitet. , ,
Mainz, 28. August. Zur Gutenbergfeier in Mam, ist folgender Aufruf erschienen: „Am Johannistag, 24. Juni 1900, b geht die Stadt Mainz die 500jährige Geburtstagsfeier ihres großen Sohnes Johannes Gutenberg. Gutcnbergs Andenken zu ehren, hat die Geburts- stäite der Buchdruckerkunst das erste Anrecht und die besondere Pflicht. Mit Mainz aber fühlt die ganze Welt an diesem Tage sich eins im Preist der edlen Kunst, die den mächtigsten Fortschritt bildet im Kulturleben der Menschheit. Wie Gutenbergs Werk deu Erdkreis umspannt und die Völker verbindet, so muß an einer Gedächtnißfeier für ihn, den Wohlthäter der Gesammtheit, die gesammte Menschheit dankbar Antheil nehmen, Gutenbergs Manen und seiner Kunst zu huldigen fordern deshalb die Unterzeichneten, Angehörige
der verschiedensten Nationen, die ganze gebildete Welt auf und laden zur allgemeinen Theilnahme an dem Feste ein, zu dem die altehrwürdige Rheinstadt sich rüstet. Der Plan der Feier im einzelnen wird noch bekannt gegeben werden. Zur bleibenden Erinnerung ist als Ehrendenkmal für den großen Meister vor Allem die Gründung einesGutenbergmuseums in Aussicht genommen. Es folgen dann ungefähr 162 Unterschriften von Männern aller Kreise und der verschiedensten Nationen. Darunter befinden sich 99 Unterschriften aus Deutschland, 17 aus Frankreich, 13 aus England, 9 aus Italien, 7 aus Nord-Amerika, 4 aus Oesterreich-Ungarn, 4 aus Rußland, 2 aus Belgien, 2 aus der Schweiz und je 1 aus Dänemark, Spanien, Portugal, Schweden und Holland.
Mühlhausen, 30. Aug. Ein Schäfer in Höngeda hatte bei dem gestrigen Gewitter seine Heerde in den Stall getrieben. Am anderen Morgen fund er 95 Schafe verendet vor. Die Thiere waren in dem engen Raume erstickt.
Bei einer Feuersbrunst in Elmstein (Pfalz) ertheilte der Feuerwehrcommandant den Löschmannschaften den Befehl, ein brennendes Häuschen nicht mehr zu betreten, weil es dem Einsturz nahe war. Ein Gendarm befahl jedoch zwei Feuerwehrleuten, in das Häuschen zu gehen. Da sie sich weigerten, dem Befehl zu folgen, brächte er sie zur Anzeige und es wurde Anklage erhoben. Das Schöffengericht sprach sie jedoch frei.
Ausland
Aus Zürich wird berichtet: Wegen Ermordung eines Bratfuhrmanns in einer Thalschlucht bei Zug wurde im Jahre 1882 der Knecht Josef Schicker von Bäckerstorf zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe verurtheilt. 14 Jahre verbrachte Schicker in der Strafanstalt und betheuerte fortwährend seine Unschuld. Nach wiederholter Abweisung des Revisionsbegehrens wurde endlich das Schuldurtheil wegen Mangels genügenden Beweises aufgehoben und Schicker auf freien Fuß gesetzt. Nun hat der wirkliche Mörder vor seinem Tode ein Geständniß abgelegt, und Schickers Unschuld ist also jetzt zweifellos festgestellt.
London, 30. August. General Kitchener meldet, die Mahdisten hätten einen Aufstand versucht, der von dem Khalifa Mahomed Cherif, einem der vier seinerzeit vom Mahdi eingesetzten Khalifas, und von zwei Söhnen des Mahdi angezettelt worden ist, denen gestattet worden war, im Dorfe Shukaba am Weißen Nil ihren Wohnsitz aufzuschlagen. Eine kleine egyptische Truppenab- theilung, die abgejandt war, um sie zu verhaften, wurde von den Derwischen angegriffen. Cherif und die Söhne des Mahdis fielen im Kampfe; das Dorf wurde in Brand gesteckt. Auf egyptischer Seite wurden ein Offizier und zwei Mann verwundet.
London, 4. September. Der „Times" wird aus New Castle (Natal) vom 3. d. Mts. telegraphiert: „Es wird gemeldet, daß die Regierung der Südafrikanischen Republick beschlossen habe, den Vorschlag betreffend Gewährung des Wahlrechts nach 5 Jahren, zurückzu- ziehen. Dies wird als ein klares Anzeichen dafür aufgefaßt, daß man unmittelbar vor dem Ausbruch der Feindseligkeiten und Erklärung des Kriegsrechts stehe.
Japan. Wie japanische Blätter berichten, hat man auf der im Norden von Japan gelegenen Insel Iezo reiche Goldlager entdeckt. Eine fieberhafte Erregung hat sich begreiflicherweise der Bewohner des Mikadolandes bemächtigt. Viele Fischer in den Küstenorten lassen ihr Handwerk im Stich und machen sich in großen Trupps auf den Weg nach dem verlockenden Dorado. Ferner ist man im Nagoaka-Distrikt auf zahlreiche Petroleum- quellen gestoßen. 200 Gesellschaften arbeiten bereits.
Lokales und Provinzielles.
* Schlüchtern, 5. Sept.
* — Se. Majestät der Kaiser passirte Montag früh gegen 4 Uhr mittels Sonderzuges auf der Reise von Berlin nach Straßburg i. E. die hiesige Station.
* — Falsche Einmarkstücke befinden sich zur Zeit wieder im Umlauf. Sie sind an der mangelhaften Prägung erkenntlich und entbehren vor allem des Hellen Klanges, da sie aus einer Zinkkomposition bestehen und nur leichte Versilberung tragen. Auch sind sie 1'/, Gramm leichter, als die echten Geldstücke. Darum Vorsicht und Augen auf.
* — Die Infanterie-Rekruten kommen in diesem Jahre am 13. Oktober zur Einstellung, die Cavallerie-Rekruten dagegen müssen bereits am 3. Oktober einrücken.
* — Fast alljährlich nach eingebrachter Ernte ist die Beobachtung zu machen, daß sich die Meldungen über Brandfälle mehren. Abgesehen von elementaren Ereignissen, vielleicht auch der Brandstiftung, ist jedoch leichtsinnige Hantirung mit dem Feuer die Ursache. So ist in wenigen Stunden vernichtet, was der Segen Gottes und der Fleiß eines Jahres geschaffen haben. Möchten alle Landwirthe Folgendes beachten: l. Belehrt eure Kinder, wie gefährlich es ist, mit Feuer zu spielen;
2. sorgt, daß sie nicht in den Besitz von Zündhölzern gelangen; 3. laßt eure Arbeiten im Stadel zu einer Zeit verrichten, wo Licht nicht nothwendig ist; 4. verbietet euren Dienstboten mit aller Strenge, sich mit offenem Licht in Stallungen oder Kammern zu begeben; scheut daher die geringen Ausgaben für gefahrlose Laternen nicht; 5. seid streng uud duldet von euren Knechten ja nicht, daß sie in den Oekonomiegebäuden mit glimmender Pfeife umhergehen; 6. gebt in allem selbst das beste Beispiel; 7. scheut selbst nie die Kosten für eine ausgiebige Vieh- und Mobilarversicherung, die schon bei niedrigen Prämiensätzen sich ermöglichen läßt.
* — Es dürfte nicht allgemein bekannt sein, daß- alle Gewerbetreibenden, die ihre Dienstmädchen nebenher im Geschäft verwenden, diese bei der betreffenden Krankenkasse anmelden müssen. Für Dienstboten dagegen, die nur im Haushalt thätig sind, besteht nach wie vor keine Krankenversicherungspflicht. Jnvalidenmarken aber müssen für alle Dienstboten geklebt werden, die über 16 Jahre alt sind.
* — Alle Wohnungsmiether, die am 1. Oktober ihre Wohnung wechseln, werden gut thun, daran zu denken, daß am 1. Januar 1900 mit dem Inkrafttreten des neuen bürgerlichen Gesetzbuches auch für das ganze deutsche Reichsgebiet die neuen Bestimmungen über die Wohnungsmiethe in Kraft treten. Mit diesem Tage erlischt also von selbst nicht allein das Gewohnheitsrecht, welches sich vielfach herausgebildet hat, es erlöschen auch alle Vertragsbestimmungen, welche den Vorschriften des neuen Rechtes direkt widersprechen. Ein Miethskontrakt, welcher die neuen gesetzlichen Bestimmungen aufheben oder ignoriren will, hat im Streitfall also keine Giltig- keit vor Gericht, sondern lediglich das neue Recht tritt für die richterliche Entscheidung in Betracht. Namentlich gilt dies für die wichtigste unter den vorhandenen neuen ' Bestimmungen, für die Renovirung von Wohnräumen. Hier haben sich besonders zahlreich lokale Gewohnheitsrechte herausgebildet. Verschiedentlich gilt als selbstverständlich, daß der Miether dasjenige, was er in der neu gemietheten oder innchabenden Wohnung renovirt haben will, aus seiner Dasche bezahlt; anderswo liegt dem Miether auch noch die Verpflichtung ob, bei einem Fortzuge die Wohnung wieder Herrichten zu lassen. Das alles fällt vom nächsten Jahre ab fort, vielmehr ist der Vermiether von da ab gesetzlich verpflichtet, nicht nur die Wohnung sammt Schlüsseln, Oefen rc. in völlig brauchbarem Zustande zu übergeben, die Tapeten rc. müssen also gleichfalls Heil und sauber sein, er hat auch die Wohnung renoviren zu lassen, wenn sie durch natürliches Abwohnen den Charakter der Bewohnbarkeit verliert. Nur für das, was durch Nachlässigkeit oder Verschulden der Miether ruinirt wird, hat letzterer zu haften. Natürlich steht es dem Vermiether frei, den neuen Verpflichtungen gemäß seine Miethspreise zu stellen.
* — Das Submissionswesen wird wieder einmal durch größere Malerarbeiten beleuchtet, die in diesem Sommer die Eisenbahnverwaltung vergeben hat, und die jetzt ihrer Vollendung entgegengehen. Es handelt sich um Bahnhöfe und Ueberführungen der Berl. Stadtbahn, deren Anstrich einer Erneuerung bedurfte. Bei einem Loose — Lehrter Bahnhof und Bahnhof Bellevue — betrug die höchste Forderung 8425 und die geringste 2887 M., beim zweiten — Bahnhof Jannowitzbrücke und Thiergarten — 6490 und 1655 Mark. Das erste Brücken- loos umfaßte die Ucberführung an der Jannowitzbrücke, Alexanderstraße, am Lehrter Stadtbahnhof und an der Ladestraße beim Lehrter Hauptbahnhofe. Hier verlangte der Höchstfordernde 6870 und der Mindestsordernde nur 3511 Mark. Achnlich stellte sich der Unterschied beim zweiten Loose — Ucberführung am Bahnhof Bellevue, an der Grolmanstraße und der Knesebeckstraße.