billigen Anspruch haben, daß ihnen endlich einmal gleichfalls jbaar ausbezahlt wird, was sie verlangen können. In allen großen Geschäften, die sich ihrer billigen Preise rühmen, wird heute auf Baarzahlung bestanden, das Gerechtigkeitsgefühl sollte auch in anderen Fällen die Entschließungen des Publikums beeinflussen.
* — Prämierung weiblicher Dienstboten. Die Kaiserin hat aus Anlaß eines Spezialfalles bestimmt, daß in Abweichung von der bezüglichen früheren Anordnung weibliche Dienstboten das goldene Kreuz nebst Diplom, künftig auch dann erhalten sollen, wenn ein Wechsel , in der Person des Dienstherrn eingetreten ist, sofern sie . nur 40 Jahre ununterbrochen auf ein und derselben Arbeitsstelle treue Dienste geleistet haben.
* — Warnung. Gegenwärtig werden wieder Ver- zuche gemacht, russische 50 Kopekenstücke für 2 Markstücke auszugeben, und zwar legt die betreffende Person die Geldstücke möglichst so, daß das Wappen nach oben zu liegen konimt, wodurch die Täuschung leichter gelingt. Auch mit dänischem und holländischem Geld werden solche Manipulationen gemacht; darum, Geschäftleute, die Augen auf!
* — Die als Spielzeug für Kinder in den Handel gebrachten Ballons sind meistens mit Wasserstoffgas, das aus roher Schwefelsäure und Rohzink hergestellt wird, gefüllt. Schwefelsäure mit Rohzink enthalten vielfach Arsen. Bei Einwirkung dieser Schwefelsäure auf Zink entsteht nun der ungemein giftige Arsenwasserstoff. Kleine Mengen des letzteren bewirken eingeathmet den Tod. Die Eltern werden auf die Gefährlichkeit dieser Cummiballons, wenn sie den Kindern als Spielzeug gegeben werden, hierdurch aufmerksam gemacht.
* -— Am 29. Mai cr. bemerkte der bei Steinhauer D. hier beschäftigte Bildhauer H., als er nach einer nur 10 Minuten währenden Abwesenheit seinen Arbeitsplatz wieder betrat, daß seine an der Wand aufgehängt gewesene silberne Taschenuhr mit Kette verschwunden war. Da H. allein im Local gewesen, so konnte nur Jemand die Uhr genommen haben, der in der kurzen Zeit seiner Abwesenheit hereingekommen war. Der Verdacht, dieser Jemand zu sein, lenkte sich alsbald auf einen sich beschäftigungslos in der Stadt aufhallenden Burschen namens Heinrich Fuldan aus Weisungen, der gleich nach dem Verschwinden der Uhr ebenfalls verschwunden war. Die Polizei ermittelte ihn bald in Frankfurt. In seinem Besitz fand sich ein Pfandschein über eine silberne Uhr, welche als die gestohlene erkannt wurde. Gegen Zahlung des auf die Uhr geliehenen Betrages kam der Eigenthümer wieder zu seiner Uhr, der Dieb aber spazierte ins Gefängniß, zumal ihm nachgewiesen wurde, daß er schon einige Mal auf diese Art sich zu Geld verholfen hatte.
- — Aus der Strafkammersitzung vom 23. August. Wegen Verleitung zum Meineid wird gegen den Bauer J. G. Schneider von Neuengronau verhandelt. Er hatte seinen Bruder Andreas wegen Besitzstörung und Herausgabe einer Herdplatte beim Amtsgericht zu Schwarzenfels verklagt. Vor dem Termin sprach J. G Sch. mit dem Schneider Röll, der von Andreas Sch als Zeuge angegeben war und bekunden sollte, daß er den Herd von seinem Bruder J. G. Sch. als Eigen thum erhalten habe, und suchte den Zeugen zu beeinflnßen, vor Gericht zu sagen: „er wisse von nichts", wenn er auch den Zeugeneid geleistet habe. In der nicht vollendeten Gerichtssitzung in Schwarzenfels kam diese Verleitung ans Tageslicht und wird der Angeklagte, da er vollständig überführt ist, heute zn einem Jahr Zuchthaus verurtheilt, auch sogleich wegen Fluchtverdachts verhaftet.
Vom Lande, 21. August. Unter der Ueberschrift „Unerhört!" findet man momentan wieder in einer Reihe von Zeitungen ein Inserat, wonach ein Versandthaus Ebers Sohn, Krakau, Postfach Nr. 5634, 160 Gegenstände für drei Mark anempfiehlt. Ein darauf Hineingefallcncr, schreibt dazu: „Wir hatten Gelegenheit, eine solche Sendung einer Durchsicht zu unterwerfen und müssen gestehen, der Schwindel — um einen solchen handelt es sich nur — ist thatsächlich unerhört, die ganze Sendung ist nämlich im günstigsten Falle 50 Pfennig werth. Dieselbe enthält u. a. ein Schächtelchen, welches allein 120 Theile bezw. Gegenstände umfaßt und zwar: 40 Stecknadeln, 25 Nähnadeln, 20 Haarnadeln, 5 Stricknadeln, 5 Tuchnadeln, 2 Sicherheitsnadeln, 9 Paar Hafteln, 12 Hemdenknöpfe, 1 Einziehstiften und 1 Fingerhut, in Summa 120 Gegenstände. Auf ähnliche Weife sind die übrigen 40 Gegenstände zusammengestellt. Die genannte Schwindelfirma berechnet nun für diese Werthsendung (!) 2 Gulden (3,40 Mark) Nachnahme, wozu noch 70 Pfg. Porto und 1 Mark Zoll hinzukommen, was zusammen 5,10
Mark ausmacht." Wir halten uns für verpflichtet, auf diesen Schwindel aufmerksam zu machen.
Fulda, 23. August. Gestern Vormittag um 9 Uhr haben im Priesterseminar dahier die Berathungen der preußischen Bischöfe ihren Anfang genommen. An denselben nehmen theil: Se. Eminenz Kardinal Kopp, Fürstbischof von Breslau, Excellenz Nörber, Erzbischof von Freiburg i. Br., Armeebischof Aßmann von Berlin, die Bischöfe von Fulda, Ermland, Kulm, Limburg, Mainz, Münster, Paderborn und Trier, Kapitularvikar Kreutzwald von Köln und ein Kommissar des Erzbischoss von Posen-Gnejen. Hildesheim und Osnabrück werden durch die Hochw. Herren Bischöfe, welche dazu bevollmächtigt sind, vertreten. — Gestern und heute sind zu der morgen stattfindenden Jubelfeier des Bonifatius- Vereins folgende geistliche Würdenträger noch eingetroffen: Erzbischof von Stein-München-Freising, die Bischöfe von Schlör-Würzburg und von Keppler-Rottenburg, Wahl- Dresden und von Euch-Kopenhagen. — Die Schluß andacht der Konferenz findet heute Nachmittag 6 Uhr in der Bonifatiusgruft statt.
Homberg, 23. August. Sicherem Vernehmen nach wird beim hiesigen Königl. Lehrer-Seminar wieder ein Nebenkursus eingerichtet. Die Seminaristen werden in Pnvat-Wohnnngen untergebracht. Es werden noch ein Seminarlehrer und 1 Hilfslehrer angestellt; wenn irgend möglich, soll der Kursus schon am 1. Oktober seinen An'ang nehmen.
Kirchhain, 22. August. Was nicht alles die Neu- gierde macht. Bekommt es da gestern Nachmittag eine Kuh des Landwirths R. R. mit der Langeweile zu thun. Sie reißt sich los und verläßt zu einem kleinen Bummel den Stall. Als sie an der Haustreppe vorbeigeht, über- fällt sie die Neugierde, wie es eigentlich in den oberen Räumen aussehen mag. Kurz entschlossen klettert sie zwei Treppen empor und schaut dann gemüthlich vom Fenster aus auf die Straße. Die Freude dauert allerdings nicht lange; der seltsame Zimmergast wurde bemerkt und wieder in den Stall transportirt. Ganz einfach war das natürlich nicht, denn das Thier mußte gefesselt werden, um es die Treppen wieder herablassen zu können.
Hanau, 19. Aug. Von den ausständigen Maurern war denjenigen, welche die Arbeit nicht niedergelegt haben, angeblich gedroht worden, sie würden bei Beendigung des Streiks darauf dringen, daß alle Maurer die sich ihnen in der Ausstandsbewegung nicht angeschlossen hätten, entlassen werden. Infolgedessen richteten die Nicht- streikenden an den Arbeitgeberverband die Anfrage, wie sich die Mitglieder des Verbandes zu einem derartigen Vorgehen der Organisierten zu stellen gedächten. Der Arbeitgeberverband hat darauf seine Mitglieder verpflichtet, diese Arbeiter unter allen Umständen zu schützen und bei Vermeidung einer Konventionalstrafe keinen derselben nach Wiedereinstellung der Streikenden auf deren Verlangen hin zu entlassen. Der Beschluß soll sich auch auf diejenigen Maurer beziehen, welche noch während des Streiks die Arbeit aufnehmen.
Vermischtes.
Würzburg. Auf eigenthümliche Art fand Frau Universitätsrath Wittwe Kölbel hier ihren Tod. Vor einigen Tagen fütterte sie ihren Papagei und ließ sich dabei einen Bissen aus dem Munde holen. Der Vogel biß sie in die Lippe, die Lippe schwoll rasch an, es trat Blutvergiftung ein, und obwohl sofort eine Operation vorgenommen wurde, starb Frau Kölbel unter den gräßlichsten Schmerzen.
— Anleitung zum Wildversand. Bei der jetzt beginnenden Jagdsaison dürfte es angezeigt sein, unsere Leser auf folgende, beim Wildversand zu berücksichtigende Punkte aufmerksam zu machen: 1. Geschossenes Wild muß sofort sorgfältig ausgeweidet werden. Liegt Wild bei warmer Jahreszeit sechs Stunden unausgeweidet, so leidet schon die Güte des Fleisches merklich. 2. Bei männlichem Hochwild lasse man den Pinsel am Fell, löse ihn aber vom Fleisch los. 3. Alles Wild muß vor dem Versandt gut auskühlen, weil es sonst verdorben ankommt. 4. Beim Versandt von Hochwild sollen die vier Läuse zusammengeschnürt werden. Irgend welche Verpackung ist für Hochwild nicht nöthig, tm Gegentheil ist das Zunähen und Einpacken meist sehr schädlich. 5. Hasen und Kaninchen werden ausgeworfen, zu je 10 Stück auf eine Stange gebunden und so versandt; unausgeworfene sind nur bei starker Kälte zu versenden.
6. Beim Federwild (Rebhühner, Fasanen, Birkhühner, Wildenten. Schnepfen) ist für schnellstes, sauberes Aus ziehen der Gescheide zu sorgen; zerschossene oder noch blutige Vögel bei warmer Jahreszeit zu versenden ist
nicht angezeigt, da sie am Bestimmungsorte verdorben anlangen.
— Grausam. Herr (der im Gedränge in ein unrichtiges Coupö hineingeschoben worden ist, flehend): „Um Gotteswillen, lassen Sie mich heraus; meine Frau sitzt im Nrbencoupä und wir sind auf der Hochzeitsreise!" — Schaffner: „Ja, jetzt ist's zu spät ... da müssen Sie sich schon bis zur nächsten Station vom Fenster aus küssen!"
— Zeitgemäß. Lehrer: „Max, kannst Du mir vielleicht einen Satz sagen, in welchem eine Ergänzung im zweiten Fall vorkommt?" — Max: „Der Kranke bedarf des Arztes." —Lehrer: „Richtig; (dann zu Willi, der sich stürmisch meldet, fortfahrend): „Na, was willst Du denn?" — Willi (Sohn eines Arztes): „Bitte, Herr Lehrer, der Max hat etwas Falsches gesagt, es heißt: „Der Arzt bedarf des Kranken."
— Der tiefste Landsee Deutschlands ist — abgesehen von den bayerischen Alpenseen — der Dratzigsee in Hinterpommern. Dieser beinahe 19 Quadratkilometer große Landsee besitzt, wie im „Globus" mitgetheilt wird, neben Untiefen von nur 2—3 m die achtbare Tiefe von 83 m (Mittelwasserstand). Die Tiefe des bis dahin als tiefster Binnensee Deutschlands bekannten Pulvermeeres in der Eifel beträgt nur 76 m.
— Erste Nachbarin: Js es denn wahr, Frau Nieschen, daß Sie Ihr Mann immer so haut? — Zweite: I, Jott bewahre; wer sagt denn det! Er hat mir ja wohl schon jerupst und jepusft und jewärgt, mit de Beene jedräden und an die Wand jedrikt, aber jchauen, nee, jchauen hat er mir noch nie.
Durchschnittspreise des Obstes vom 21. Augüst 1899.
(Die Preise verstehen sich bei sofortiger Lieferung.)
Himbeeren der Centner 24 Mk, Aprikosen der Ctr. 60 Mk., Mirabellen der Centner 40 Mk., Pfirsiche 50,50 Mk. der Centner, Reineclauden 27 Mk., Früh- birnen (je nach Sorte) der Centner 12-18 Mk., Frühäpfel (je nach Sorte) der Centner 12—20 Mk., Früh- zwetschen 25 Mk., Brombeeren der Centner 16 Mark.
Frankfurt a. M., den 21. August 1899.
Centralstelle für Obstverwerthung.
Lasset, 23 August. Der Markt verlief in ruhiger Haltung und bewegte sich der Verkehr in bescheidenen Grenzen, bei zum Theil etwas niedrigeren Preisen. Es wurden bezahlt für: Aller Weizen. Mk. — -, Neuer Roggen Mk. 140 142,—, Alter Hafer Mk. — —, Mais Mk. 1 7, Srsamkuchen Mk. 116, Erdnußkuchen Mk. 150, Texasmehl Mk. 125, deutsches Baumwollsaatmehl M. 130, Wetzenkleie Mk. , Reismehl 9)1.100 — 98 alles per 1000 Kilo frei Lasset, Laffel-Hasen »der Parität.
-Was der Kaufmann vom bürgerlichen Gesetzbuch wissen muß. Die für den Kaufmann und Gewerbetreibenden kennenswerthesten Bestimmungen des neuen bürgerlichen Rechts. In spstematischem Abriß zusammengestellt von G. Hack. 3. Auflage. Oktav — Gebunden — Preis Mk. 2,75. Verlag der Handels- Akademie Leipzig. DaS angezeigte Werkchen ist in der von der „Handels-Akademie Leipzig" herauSgegebenen »Sammlung kaufmännischer RechtSbücher» erschienen. In musterhafter Weise hat eS der Verfasser »erstanden, den wesentlichen Inhalt deS umfangreichen, im ganzen 2385 Paragraphen umfassenden bürgerlichen Gesetzbuchs für das teutsche Reich in kurzer übersichtlicher Form zur Darstellung zu bringen. Da die Schrift zunächst für den Kaufmann und Gewerbetreibenden bestimmt ist, wurde das diese Kreise am meisten interessierende Gebiet des ObligationenrechtS »erhältniß- mäßig ausführlicher behandelt als das Gebiet des Eigentums- und Pfandrechts und des Familien- und Erbrechts, welch letztere nur in ihren wichtichtigeren Grunozügen dargestellt sind. Mit Rücksicht auf den Leserkreis, für welchen das Buch zunächst geschrieben ist, versteht es sich von selbst, daß auch auf die entsprechenden Bestimmungen .des Handelsgesetzbuchs Bezug genommen werden mußte. Lrtz ereS wurde ja mit der Schaffung des neuen bürgerlichen Gesetzbuchs gleichfalls umgeändert, da mancherlei Bestimmuge» des gegenwärtig geltenden Handelsgesetzbuch» im neuen bürgerlichen Gesetz Aufnahme fanden und deshalb im neuen Handelsgesetzbuch fortgelassen wurden. Da das Werk nur daS WissenSwertheste darstellen soll, war eine auführliche Behandlung der einzelnen RechtSgebiete auSg-schloffen; gleichwohl aber wird auch dem Bedürfnisse nach eingehender und genauer Kenntniß des Ges-tze» selbst dadurch Rechnung getragen, daß stets auf die einschlägigen Paragraphen des bürgerlichen Gesetzbuchs verwi sen ist Hierdurch erhält die Schrift einen allgemein praktischen Werth, so daß sie nicht bloß für den Laien, sondern auch für den Juristen zur raschen Orientirung von großem Werthe ist. DaS angezeigte Werkchen kann daher jedermann bstenS empfohlen werden. Einen Beweis für seine Brauchbarkeit giebt der Umstand, daß bereits eine dritte Auflage erschienen ist.
.Rechtsanwalt Dr. F. Kemmer, Speper.
Kirchlicher Anzeiger für Schlächter«.
Sonntag, den 27. August 1899.
Morgengottesdienst: Herr Pfarrer Ehringhaus. Nachmittagsgottesdienst: Herr Pfarrr Hattendorff.
(Kinderlehre.).
Wochendienst: Herr Pfarrer Hattendorff.
Katholischer Gottesdienst.
Vormittags 9'/, Uhr: Franziskaner-Pater.
Verzeichniß
der am 16. August 1899 der Körungs-Commission in Steinau vorgeführten und nngekörten Zuchtstiere nach vorhergegangener Impfung.
Standort.
Besitzer.
Abstammung.
Alter.
Farbe.
Haar.
Haut.
Kopf.
Horn.
Hals.
Bug.
Rumpf
Rückenlage.
Schwanzlage.
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Beine.
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Haftung
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Abgekört wurden u, den 16. Aug
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