Schüchterner Zeitung
Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt- vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.
Samstag, den 19. August 1899.
50. Jahrgang.
prinzipiellen Möglichkeit der Gebetserhörung Anlaß zu scharfen Angriffen gegeben hat."
Thorn. Ein schweres Verbrechen im Dienst ließ sich nach der „Berl. Ztg." in Thorn in der vergangenen Woche ein Soldat des dortigen Pionierbataillons zu Schulden kommen. Bei den Exerzitien befolgte er die Anordnungen des Vorgesetzten Unteroffiziers nicht Als sich der Unteroffizier hierauf zu den nächsten Mannschaften umwandte, hieb der renitente Soldat mit seinem Gewehrkolben über den Kopf des Unteroffiziers, so daß dieser sofort zu Boden stürzte und der Gewehrkolben zerbrach. Die anderen Mannschaften verhinderten den Mann an weiteren Mißhandlungen seines Vorgesetzten, und es erfolgte seine sofortige Verhaftung. Der Soldat soll sich schon am Morgen vorher geäußert haben, daß er Jemand todtschlagen wolle.
Eisenach, 13. August. Plötzlich Beine bekommen hat der „sprechende Rumpf" in einem Panoptikum auf dem Schützenplatze. Es brach nämlich in der betreffenden Bude Feuer aus, und dem unglücklichen Rumpfe blieb nicht anders übrig, als sich unter Preisgabe seines Geheimnisses vom Holzblocke loszuschnallen und sich in der Gestalt eines hübsch gewachsenen jungen Mädchens schleunigst vor den gefährlichen Flammen — auf die Beine zu machen.
Ausland
■ Paris. Es wird immer mehr zur Gewißheit, daß der Verrath, für den Dreyfus 5 Jahre unschuldig auf der Tcufelsinsel gesessen hat, von Henry und Esterhazy verübt worden ist. Die „Times" erklärt unter redaktioneller Verantwortung, daß Oberst Schwartzkoppen außer den wenigen in dem Bordereau aufgeführten Dokumenten weitere 160 Schriftstücke von erheblicher Wichtigkeit zu verschiedenen Zeiten von Esterhazy erhielt, der als Vermittler und Complice des Obersten Henry handelte. Eines dieser Dokumente enthielt eine genaue Mittheilung über den allgemeinen Mobilisationsplan der französischen Armee. Den Ertrag aus dem Geschäft theilten Esterhazy und Henry.
In Rußland haben in jüngster Zeit so zahlreiche Bank- und Geschäftszusammenbrüche stattgefunden, daß es der Finanzminister Witte für geboten erachtete, im Petersburger Regierungsblatt eine lange beruhigende Erklärung über die wirthschaftliche Lage Rußlands zu veröffentlichen.
Newyork, 14. August. In Chicago fand ein deutsches Bundeskriegerfest statt, das 2000 frühere deutsche Krieger in Parade vereinigte. Nahezu hunderttausend Deutsche nahmen an dem Feste Theil. Der' Gesandte Mumm v. Schwarzenstein theilte telegraphisch mit, der deutsche Kaiser habe dem Bunde eine Fahne verliehen, welche alljährlich der Reihe nach jedem Bundesvereine übergeben werden solle.
China. Der „Ostasiatische Lloyd" theilt mit, daß in den Provinzen Anhui und Kiangsu die Absicht bestehe, eine von ausländischen Instrukteuren ausgebildete chinesische Armee von 10,000 Mann auf die Beine zu bringen. Die Kosten des Unterhalts dieser Truppen werden auf jährlich 650,000 Mex. Dollars veranschlagt. Für die Anspruchslosigkeit der Chinesen giebt diese Zahl ein interessantes Beispiel. Während in der deutschen Armee durchschnittlich der Mann 1000 M.pro Jahr kostet, reicht zum Unterhalt des chinesischen Soldaten die Summe von 65 Mex. Dollars = 130 Mark jährlich aus, wovon dann natürlich noch mancher Cent an den Händen der Mandarinen kleben bleibt. Bezeichnend für die Ohnmacht der Bezirksverwaltungen ist die Nachricht desselben Blattes, daß in Schantung eine Bande von 400 Vagabunden aus Hupeh herumzieht. Wo immer sie auftauchen, stellen ihnen die Magistrate reichliche Mittel für ihren Unterhalt zur Verfügung, um zu verhindern, daß sie sich zu Ausschreitungen verleiten lassen. Sie werden dann regelmäßig bis an die Grenze der nächsten Munizipalität abgeschobcn. Im Allgemeinen verursacht das Erscheinen dieser Bande für den iDhrgiürat einer Stadt eine Ausgabe von 400 Reihen Rasch (etwa 1200 Mark). Die Vagabunden sichern sich auf diese Weise eine sichere Einnahme, die ihnen mühelos erlaubt, sich besser zu kleiden und besser zu leben als die Einwohner von Schantung selbst. ________
Lokales und Provinzielles.
* Schlüchtern, 15. August.
*— Es ist im Publikum vielfach die falsche Meinung verbreitet, die kleinen Silberzwanziger hätten ihre Gil-
l^ftdhtttAMt auf ^e .Schlüchterner Zeitung" merben nod) fortwährend von allen
- -- - Postanstalten und Landbriejträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.
Deutsches Reich.
Berlin. Seine Majestät der Kaiser begab sich Freitag Abend 10,30 Uhr nebst Gefolge nach Metz. Die Kaiserin fährt Freitag Abend 10 Uhr 30 Minuten direkt nach dem neuen Palais bei Potsdam ab. — Am 19. dieses Monats soll nach einer Mittheilung des „T.-Bt." aus Cronberg der Kaiser zu mehrtägigem Besuche dort eintreffen. Soviel bisher bekannt, wird der Kaiser Samstag Nachmittag in Cronberg eintreffen, nach Schloß Friedrichshof fahren und entweder am Samstag oder Sonntag die Restaurationsarbeiten der alten Burg Cronberg besichtigen. Am Montag Früh wird der Kaiser nach Mainz zur Parade über das 18. Armeekorps abreisen.
— Der Kaiser hat in Dortmund zwei vom „Reich- anzeiger" wiedergegebene hochpolitische Reden gehalten, die von größtem Einfluß sein werden auf die Behandlung der Mittelland-Kanalvorlage im Abgeordnetenhause. Der Dortmund-Ems-Kanal ist nach Ansicht des Kaisers nur ein Theilwerk. „Er ist," sagte der Kaiser, aufzu- fassen in Berbindung mit dem großen Mittelland-Kanal, den zu bauen und zur Durchführung zu bringen Meine Regierung und Ich fest und unerschütterlich entschlossen sind. (Lebhaftes Bravo). Es ist selbstverständlich schwierig, solche neuen große Gesichtspunkte schnell in die Bevölkerung hineinzubringen und das Verständniß dafür zu erwecken. Ich glaube aber, daß mit der Zeit auch die Ueberzeugung sich immer mehr Bahn brechen wird, daß der Ausbau unserer großen Wasserstraßen absolut nothwendig ist und für beide Theile, für Industrie und Landwirthschaft, segensreich sein wird," (Bravo). Bei der Feier im Rathhause ging der Kaiser noch ausführlicher auf die Kanalfrage ein. „Ich hoffe," sagte der Kaiser, „daß das Thcilstück, dieses elfte Glied, das wir heute eingeweiht haben, im Verhältniß zu dem großen Werke des Ausbaues unserer Wasserstraßen aufgefaßt und verstanden werden wird; denn nicht etwa soll unsere gesammte Kraft bloß auf diesen Kanal gerichtet sein oder er allein die Arbeit und Leistung des preußischen Staates absorbiren. Abgesehen von ihm sind von Mir zur Arbeit befohlen und bereits in Ausführung begriffene große Projekte, die der Oder gleichmäßigen Lauf und Tiefe verleihen sollen, um auch die nördlichen Provinzen und einen Theil Schlesiens mit der See zu verbinden. Auch anderweite große Wasserarbeiten sind geplant in unsern östlichen Provinzen, die der Landwirthschaft zu gute kommen sollen. Nur durch das In cinandergrelfen und das Nebeneinanderbestehen von^Jn- dustrie und Landwirthschait ist es mögtich, den Staat vorwärts zu bringen und aus gesunderBasis weiter zu führen."
— Die diesjährigen großen Kaisermanöver, welche dies Jahr in Süddeutschland und Elsaß-Lothringen stattfinden, erwecken schon jetzt die allgemeine Aufmerksamkeit. Mit erklärlichem Interesse sieht man nicht nur in Elsaß, sondern überhaupt in Süddeutschland den Kaisermanövern entgegen, bei denen eine gewaltige Truppenmacht zusammengezogen wird. Es nehmen daran theil 91 '/2 Bataillone Infanterie und Jäger, 92 Schwadronen Kavallerie — darunter 2 Detachements Jäger zu Pferde — 70 Batterien Artillerie — darunter 8 reitende — und 4 Pionierbataillone.
Krefeld. Ein hiesiger Buchhalter war von einem alten Sonderling zum Universalerben eingesetzt worden. Trotz eifrigen Suchens wollte es ihm nicht gelingen, der verheißenen Reichthümer habhaft zu werden. Nun endlich ist sein Suchen von Erfolg gekrönt worden, indem er zwischen einem Haufen alter Zeitungen ein Sparkassenbuch über hohe Summen, sowie in allen möglichen, theils unnennbaren Geschirren eine größere Summe in Gold und Silber fand.
Münster. Der Bischof von Münster warnt in einem Erlaß vor religiösen Zeitschriften, die von auffallenden Gebetserhörungen und wunderbaren Gnaden- beweisen zu berichten wissen. Dazu berichtet die „Germania" : Dieser Erlaß ist mit Freuden zu begrüßen, da in der letzten Zeit die Veröffentlichung von Gebets- crhörungen in gewissen Erbauungsblättern in geradezu Aergerniß erregender Weise ins Kraut geschossen ist und den Feinden der Kirche wie den Leugnern selbst der
tigkeit verloren, und daher ist es schon sehr vielfach vorgekommen, daß Geschäftsleute dieselben als Zahlung nicht mehr angenommen haben, aber auch von den Kunden zurückgewiesen worden sind. Die Zwanzig- pfennigstücke sollen zwar von den Reichs- und Staatskassen eingezogen werden, besitzen aber gegenwärtig noch volle Giltigkeit und müssen von jedermann als voll- werthiges Zahlungsmittel angenommen werden.
* — Die Handwerkskammern werden voraussichtlich mit dem 1. April 1900 ihre Thätigkeit beginnen können. Alsdann würden mit demselben Zeitpunkte auch in Kraft treten die Abschnitte des Handwerks-Organisations-Ge- setzcs über Meistertitel und Lehrlingsverhältnisse.
* — Das Gesetz betreffend die Anstellung und Versorgung der Kommunalbeamten vom 30. Juli 1899 wird nunmehr im „Reichsanzeiger" veröffentlicht.
* — Der Landwirthschaftsminister hat bezüglich der Beseitigung von Milzbrandkadavern an die Ortspolizeibehörden und die beamteten Thierärzte eine Verfügung erlassen, die Vorschriften der §§ 11 bis 14 der Bundesrathsinstruktion strengstens zu beachten und hierbei noch folgende Punkte besonders in Betracht zu ziehen:
1. Die beste Beseitigung der Milzbrandkadaver ist die Verbrennung oder die Beförderung in völlig dichten und bedeckten Wagen in eine Abdeckerei. Nur wo dieses Verfahren nicht ausführbar ist, erfolgt die Vergrabung.
2. Die Vergrabung hat an erhöhten Stellen zu erfolgen, die außerhalb der Einwirkung von natürlichen oder künstlichen (Drainage) Wasferläufen liegen. Kies- und Sandgruben sind zu vermeiden. 3. Die Verschal rungsplätze sind möglichst 1 Meter im Umkreise der Grube derartig mit einer haltbaren Einfriedigung zu umgeben, daß ein Zutritt von Vieh zu den Plätzen nicht stattfinden kann. Soweit ältere Verscharrungs- Plätze nicht eingefriebigt sind, hat dieses nachträglich zu erfolgen, auch ist dafür Sorge zu tragen, daß die ordnungsmäßige Erhaltung der Einfriedigung jährlich mindestens einmal von den Polizeibehörden kontrolirt wird.
4. Die Verscharrungsplätze sind möglichst frei von künstlichen und natürlichen Pflanzenansamungen zu halten.
* — Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ertheilt in § 5 dem Bundesrath die Befugniß, im Wege der Verordnung Bestimmung darüber zu erlassen, in welcher Form und Verpackung bestimmte Waarengattungen in den Handel gebracht werden bürfen. Von dieser Ermächtigung will der Bundesrath demnächst zum erstenmal Gebrauch machen. Es ist in Aussicht genommen, eine Bestimmung zu erlassen, nach der zum Einzelverkauf aufgemachte baumwollene, wollene und halbwollene Garne nur in bestimmten Einheiten des Gewichtes und unter Angabe der Menge im Einzelverkehr gewerbsmäßig verkauft oder feilgehalten werden dürfen. Baumwollene Garne bis zur Gesammtlänge von 1000 Meter dürfen auch in bestimmten Einheiten der Länge und unter Angabe der Länge verkauft werden. Es sind dann weitere Bestimmungen über die Mengen- cinheiteu, das Gewicht usw. vorgesehen.
* — Schöffengerichtssitzung vom 16. Aug. 1899. Zur Verhandlung kamen 7 Sachen. 1. Die Privatklage des Gastwirths und Stadtverordneten Ludwig Bolender hier gegen den Sattler und Stadtverordneten Philipp Denhard hier wegen Beleidigung wird nach Vernehmung von einigen Zeugen Seitens des Privatklägers zurück- genommen. Letzterer hatte sich anscheinend davon überzeugt, daß er mit seiner Klage einen Erfolg nicht erzielen könne. 2. Unter der Schafherde in Hintersteinau war im Frühjahr b. I. die Räude ausgebrochen. Der Schäfer hatte versäumt, der zuständigen Behörde hiervon Anzeige zu machen und steht deshalb heute dieserhalb unter Anklage. Die Verhandlung wird zwecks weiterer Ladung eines Zeugen vertagt. 3. Der Fleischbeschauer Heinrich Kirchner in Ramholz ist beschuldigt, im Mai d. J. an Stelle eines Thierarztes bei einer Nothschlachtung unberechtigter Weise die Fleischschau ausgeübt zu haben und war deshalb ein gerichtlicher Strafbefehl in Höhe von 6 Mark gegen ihn ergangen, gegen den er Einspruch erhoben hatte. Vor Eintritt in die Verhandlung nimmt er seinen Einspruch zurück. 4. Der Schlossergeselle Michael Klüpfel und der Arbeiter Heinrich Kreß von hier sind angeklagt, den Gartenzaun an dem Noßbaum'schen Grundstück an der Fuldaer Straße beschädigt zu haben. Die Zeugen können nur bekunden, daß die Angeklagten in der Nähe des Zaunes gestanden haben, während mehrere andere Burschen, als sie —*