chlüchternerMung
Erscheint Mittwoch und Samstag. — Preis mit „Kreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.
Mittwoch, den 26. Juli 1899.
50. Jahrgang.
M^M
üfftdllHtfiiim E die „Schlüchterner Zeitung" ii&uUUyi/ei werden noch fortwährend von allen ■----—~— ~ Postanstalten und Landbriestrügern sowie von der Expedition entgegen genommen.
Deutsches Reich.
Berlin. Der Kaiser wird nach dem „Rhein. Kur." am 6. August in Wiesbaden eine Zusammenkunft mit dem Zaren haben, der sich in diesen Tagen in Darmstadt enthalten und für einen Tag nach Wiesbaden kommen wird. Wenn sich diese Nachricht bestätigt, so erscheint die Absage des Dortmunder Kaiserbesuches für den 3. bis 5. August allerdings ausfallend.
■— Ueber das Befinden der Kaiserin liegen durchaus günstige Berichte vor.
— Erbprinzessin Charlotte von Meiningen, die älteste Schwester des Kaisers, vollendete am Montag ihr 39. Lebensjahr. Ihre Tochter, vermählt mit dem Prinzen Heinrich XXX. von Reuß, sieht einem freudigen Ereigniß entgegen. In Folge dessen wird Königin Viktoria von England demnächst Ur-Urgroßmutter werden.
— Salzburger Depeschen melden, daß dort am Donnerstag der Deutsche Kronprinz Friedrich Wilhelm und die Prinzen Eitel-Fritz und Adalbert eintraLn, die Sehenswürdigkeiten besichtigten und mittels der Draht seilbahn auf die Festung fuhren, wo, da von ihrem Eintreffen niemand unterrichtet war, der diensthabende Offizier herbeigerufen wurde, welcher den Prinzen die Honneurs machte. Nach Besichtigung des Schlosses Klesheim fuhren die Prinzen weiter nach Berchtesgaden zu ihrer Mutter.
— Den Morgenblättern zufolge wurden Sonntag Nachmittag auf der Radfabrbahn Charlottenburg, wo ein polnischer Arbeiterverein sein Turnfest abhielt, etwa 40 Zuschauer, die am Drahtzaun lehnten, als ein Gewitter losbrach, vom Blitz getroffen. Zwei bl-eben auf der Stelle todt, während einer auf dem Transport starb und die übrigen mehr oder minder verletzt wurden.
— Aus Anlaß eines vor dem Landgericht zu Dresden vorgekommenen Falles, wo ein. dreizehn Jahre altes Mädchen zn Gefängnißstrafe verurtheilt werben mußte wird darüber Klage geführt, daß die Strafmündigkeit schon vorn zwölften Lebensjahre ab beginnt. Es wird nun o sizios zugestanden, daß diese Bestimmn g des Strafgesetzbuches vielfache Mißstünde im Gefolge hat und namentlich die doch durchaus wünscheuswerthe Beste rnng der jugendlichen Missethäter nicht zu verbürgen, vielmehr zu verhindern geeignet ist. Dieser Uebeluand ist an den Regierungs-'ellen nicht erst jetzt erkannt. Man hat deshalb auch schon vor einiger Zeit eine Aenderung in Aussicht genommen und zwar so, daß eine Vorlage vorbereitet ist, in welcher für die unbedingte Strafmündigkeit an Stelle des vollendeten 12. das vollendete 14. Lebensjahr als Grenze gewählt werden soll. Ueber die Vorlage auf dieser Grundlage sind Verhand- lungen mit den Regierungen eingeleitet. Gewissermaßen als Korrelat dazu soll die im Abgeordnctcnhause tür Preußen bereits angetünbigtc Aenderung des Zwangs- erziehungswesens angesehen werden dürfen. Hier soll eine erhebliche Ausdehnung und Weiterentwickelung des Zwangserziehungswesens durch eine Aenderung des Gesetzes betreffend die Unterbringung verwahrloster Kinder eintreten. Die Vorlage, welche die Aenderungen enthält, ist in Preußen auch schon fertig gestellt, man hat von ihrer Einbringung beim Landtage vorläufig nur Abstand genommen, weil die laufende Tagung schon so wie so durch andere Entwürfe überlastet war.
— Die Zahl der Seminar- und Präparandcu- Anstalten wird vermehrt werden, da mit der von 1900 ab erfolgenden Heranziehung seminaristisch gebildeter Lehrer zu einjähriger Dienstpflicht die preußische Unterrichtsverwaltung auf eine vermehrte Ausbildung von Lehrkräften Bedacht nehmen muß.
— Die Ansicdlung Mittel- und westdeutscher Landwirthe in der Provinz Posen scheint in erfreulicher Zunahme begriffen zu sein. Im Mai d. I. besichtigte eine gi ößere Anzahl von Landwirthen, etwa 200 an der Zahl und in drei verschiedenen Gruppen, verschiedenen Gegenden der Provinz. Etwa 150 schlössen sofort Kaufverträge ab, und man hofft in diesem Jahre 800 bis 1000 Ansiedlerstellen an den Mann zu bringen. Im Jahre 1898 wurden über 600 Familien untergebracht.
Bernan. Im Walde verhungert gefunden wurde ein 7jähriges Mädchen. Die Kleine war vor etwa 14 Tagen nach dem Forst zwischen Bernau und Biesen- thal gegangen und suchte hier Heidelbeeren. Hierbei verloren die Eifern das Kind aus den Augen. Auch die sorgfältigste Absuchung des Forstes, die am folgenden Tage mit Hilw zahlreicher Bernauer Bewohner fortgesetzt wurde, war erfolglos.
Bad Kissingen ist vom 1. Oktober 1900 ab auf 25 Jahre an den Gründer, Besitzer und Leiter der bekannten orthopädischen Anstalt Göggingen bei Augsburg Herrn Friedrich Hessing, übertragen worden. Herr Hessing zahlt 160,000 Mk. jährlichen Pacht und hat sich verpflichtet, eine sehr beträchtliche Summe für Meliorationen aufzubringen.
In Augsburg ist es wiederholt zu Maurerkrawallen gekommen. Ein Bataillon Infanterie griff ein und trieb die Menge mit dem Kolben auseinander. Kavallerie säuberte die Straßen. Die Polizei mußte mehrmals von der Waffe Gebrauch machen, mehrere Personen und eine größere Anzahl von Schutzleuten wurden verwundet, einer der Schutzleute schwer. Etwa 20 Verhaftungen wurden vorgenommen und aufrecht erhalten.
Kinheim a. b. Mosel, 21. Juli. Der 32jährige Joseph Gerlach aus Burgen, fuhr auf dem Rade tm rasenden Tempo die steile Anhöhe von Cröv herab in unser Dorf und rannte mit solcher Wucht gegen eine Mauer, daß er einen Schädelbruch erlitt. Die Schädeldecke wurde vollständig gespalten, und das Gehirn trat heraus. Der Unglückliche blieb auf der Stelle todt.
Lokales und Provinzielles.
* Schlüchtern, 25. Juli.
* — Dem Herrn Kreisphysikus Dr. Cauer dahier ist das fürstlich waldecksche Verdienstkreuz 4. Klasse verliehen und Dom Kaiser die Genehmigung zur Anlegung desselben ertheilt worden.
* — Die Rekruten sollen auf Befehl des Kaisers in diesem Jahre versuchsweise (soweit sie in Truppen- theile desjenigen Armeekorps einzustellen sind, in dessen Bezirke ihre Aushebung erfolgte) unmittelbar zu ihren Truppcnthcilen einberufen werden, ohne sie vorher bei den Bezirkskommandos zu sammeln. Danach kommt die jetzt übliche, ärztliche Untersuchung im Stabsquartier des Landwehrbezirks in Fortfall. Die Abfindung der Rekruten für den Marsch nur Aufenthalts- zum Gestellungs- ort erfolgt durch die mü Einziehung der direkten Steuern beauftragten Gemeindebehörden bezw. Steuerempfänger resp, durch die Bezirkskommandos, sofern deren Sitz mit dem Aufenthaltsort des Einberufenen zusammenfällt.
* Retour-Marken. Eine Entscheidung des Ober« landesgerichts Posen ist für Stellensuchende, welche ihren Bewerbungsschreiben Briefmarken beizulegen pflegen, von Wichtigkeit. Der Wirthschaftsinspektor R. in Bromberg ließ in einer Westpreußischen Zeitung eine Anzeige veröffentlichen, wonach Inspektoren, die sich noch in Stellung befänden, für eine gute Stellung gesucht würden. Es gingen darauf zahlreiche Angebote ein, unter denen sich auch eine befand, dessen Absender zwanzig Pfennige in Briefmarken für eine Antwort beigefügt halte. R. antwortete nicht, bewarb sich vielmehr um die Stelle des Brieischreibers, welcher bereits gekündigt hatte, und erhielt dieselbe auch. Als dem Briefschreiber später die Handlungswei'e R.'s zu Ohren kam, zeigte er diesen wegen Unterschlagung der beiden Zehnpfennigmarken an. Sowohl das Schöffengericht als auch die Strafkammer erachteten R. der Unterschlagung für schuldig und belegten ihn mit 3 Tagen Gefängniß. Auf die gegen dieses Urtheil bei dem Strafsenat des Oberlandesgerichts Posen eingelegte Revision wurde das Urtheil jedoch aufgehoben und R. freigesprochen. In der Urtheilsbe- grünbung hieß es, daß eine Unterschlagung nicht vorläge, weil der Absender mit der Bestimmung der Marken zu Frankirungszwecken sein Eigenthum an denselben aufge- gegeben habe. Der Absender habe nur das Recht, Schadenersatz in Höh^ von 20 P ennigen zu fordern, nicht aber die Rückgabe derselben Marken.
* — Der Dorfschmied ist nicht selten ein bischen Roßarzt, und das ist gut; denn auf dem Lande hat man nicht immer einen Thierarzt so rasch kzur Stelle, als es oft nothwendig ist. Als Roßarzt verabreicht der Dorfschmied manchmal auch Arzneien, wobei er aber vorsichtig sein muß, um nicht gegen das Gesetz zu verstoßen. § 367, 3 des Reichsstratgesetzbuches bedroht ja denjenigen mit Strafe, welcher ohne polizeiliche Erlaubniß Gift oder Arzneien, soweit der Handel mit ihnen nicht freigegeben ist, verkauft, oder sonst überläßt. Auf Grund dieses Paragraphen war, wie die „Köln. Volksztg." mit- theilt, auch ein Dorfschmied in Strafe genommen worden, trug aber auf richterliche Entscheidung an. Der erste Richter sprach ihn auch in der That frei; aber das Landgericht verurtheilte ihn zu einer Geldstrafe von 25 Mark. In der Begründung des Urtheils heißt es: ..Der Angeklagte hat zugegeben, solche Arzneien und Gifte, die bei der bei ihm vorgenommenen Haussuchung vorgefunden wurden, und die dem Handel zweifellos nicht freigegeben sind, theils in seiner hiesigen Pferdeklinik, theils bei der Behandlung auswärtiger Pferde verwendet zu haben. Diese Handlungsweise erfüllt den Thatbestand des § 367 Nr. 3. Das Berufsgericht nimmt dabei an, daß in dieser Verwendung auch ein „Verkauf" der verwendeten Mittel zu finden ist. Es mag ja richtig sein, daß Angeklagter, wie er angikt, in seinen Kostenrechnungen für die gebrauchten Heilmittel nicht einen besonderen Preis ausgeworfen hat; immerhin war er jedoch enthalten in der Entschädigung, die er sich für seine Behandlung im ganzen zahlen ließ. Sein Verhalten ist au'zu assen als unentgeltliches Ueberlassen der dem Verkehr nicht freigegebenen Heilmittel, -als ein verschleierter Verkauf derselben." Gegen dieses Urtheil legte der Schmied Revision ein, welche er damit rechtfertigt, wenn er einem Gaul eine sog. scharfe Einreibung mache, oder ihm ein Mittel gegen Kolik verabreiche, so verkaufe er weder ein Mittel, noch überlasse er es a»
Ausland.
Kopenhagen. Die Arbeitseinstellung, welche in Kopenhagen in sämmtlichen Zweigen des Banhandwerks, der Eisenindustrie und in allen Holzarbeitsgewerben aus- gebrochen ist, und die eine Aussperrung sämmtlicher Arbeiter dieser Berusszweige von Seiten der centralisirten Arbeitgebervereine zur Folge hatte, hat eine solche Ausdehnung gewonnen, daß jetzt circa 40,000 Arbeiter brodlos geworden sind. Die Gewerkscha-tsverbünde der dänischen Arbeiter haben den Kamps seit zehn Wochen mit Aufbietung all ihrer Kraft durchgeführt, aber sie fangen an einzusehen, daß es ihnen nicht möglich sein werde, aus eigenen Mitteln die Fehde durchzu echten Die Verhandlungen vor dem Schiedsgericht und vor der Einigungskammer sind bis jetzt ergebnißlos geblieben. Der Versuch, den ausgesperrten Arbeitern zum Theil durch Auswanderung nach Norwegen, Schweden oder Deutschland Gelegenheit zu geben, sich außer Landes ihr Brod zu verdienen, ist fehlgeschlagen, da die Arbeitgeber dieser Länder sich mit den dänischen Kollegen solidarisch fühlten und sich weigerten, die Ausgesperrten zu beschäftigen. Die dänischen Arbeiter erblicken in dem Vorgehen ihrer arbeitgebeuben Landsleute einen Versuch das kleine Dänemark zu einem Versuchs elde für den Kampf des wie sie es nennen, „internationalen Kapitalismus" gegen bie Arbeiter zu machen. Wie einst die Arbeitnehmerschast danach trachtete, durch die Dekretirung des Weltfeiertags vom 1. Mai die Arbeitgeber unter das Joch der „schwieligen Faust" zu beugen, so meinen sie, wolle der kapitalkräftige Theil der modernen Gesell schaft sein Vorgehen in Dänemark zu einer „allgemeinen Unterjochung der Arbeiter" ausgestalten. So übertrieben unrichtig diese letztere Unterstellung auch sein mag, so ist es doch charakteristisch, daß die dänischen Arbeiter sich jetzt an ihre deutschen Genossen wenden und sie um Unterstützungsspenden angehen. Bei allem Mitgefühl für die Lage der Ausgesperrten wird man nicht umhin können, in dem Auftreten der dänischen Arbeitgeber lediglich einen Rückschlag gegen die Anmaßungen zu erblicken, die von Seiten der Arbeitnehmer vorgekommen sind, und die sicherlich einer mißverständlichen und vor- vorzeitigen Anwendung der Gesetze des socialistischen Zulun tsstaatcs auf unsere heutige Gesellschaftsordnung zugeschrieben werden müssen.
Brüssel, 21. Juli. Der „Reforme" zufolge fordern sämmtliche Antwerpener Hafenarbeiter erhebliche Lohnerhöhung und drohen im Weigerungsfall einen Generalstreik an. Die gefordete Lohnerhöhung ist so bedeutend, oaß mehrere große Transportgesellschaften, z. B. die Red Star Linie, beschlossen haben, eventuell ihre Dampfer nicht mehr in Antwerpen halten zu lassen.