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WüchtermMung

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt- vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.

Mittwoch, den 14. Juni 1899.

50. Jahrgang.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Das Königliche Proviantamt in Hanau kauft ge­sundes Pferdeheu.

Das Heu muß gut gewonnen und tadellos trocken sein. Schlechte oder nasse Lieferung wird nicht ange­nommen.

Bei gutem Wetter kann jeden Tag geliefert werden.

Schnelle Abfertigung und sofortige Bezahlung wird zugesichert.

Jede weitere Auskunft wird bereitwilligst von dem genannten Amte mündlich wie schriftlich ertheilt.

Schlüchtern, den 5. Juni 1899.

Der Königliche Landrath: Roth.

Der auf den 21. und 22. Juni l. I. hier statt- findende Bullen- bezw. Vieh- und Schafmarkt findet unter den seitherigen Bedingungen statt.

Fulda, den 9. Juni 1899.

Der Königliche Landrath: i. V. Kircher.

Behufs Festwalzen einer Steindecklage auf b:r Hanaucr-Vachaer Straße von Flieden bis zur Abzweig­ung des Landweges nach Rückers wird diese Straßen- streckc für Fuhrwerk bis zum Dienstag den 20. Juni d. Js. gesperrt.

Während dieser Sperrungszcit kann der Fuhrwerks- Verkehr zwischen Flieden und Schlüchtern rc. über die alte Landstraße von Flieden nach Kautz und zwischen Flieden und Rückers über Schweben umgeleitet werden.

Auf Fuhrwerke für landwirthschaftliche Zwecke findet die Sperre nach der Polizei-Verordnung vom 6. April 1878 keine Anwendung.

Fulda, den 8. Juni 1899.

Der Königliche Landrath: i. V. Kircher.

Deutsches Reich.

Berlin, 11. Juni. Unter dem Befehl des Kaisers exerzierte am Sonnabend Vormittag die gesammte Garde- Kavallerie auf dem Tempelhofer Felde bei Berlin. Von Linicn-Kavallerie-Regimentcrn waren zu diesem Exerziren die 6. Kürassiere aus Brandenburg und die 3. Husaren aus Rathenow herangezogen. Auch die Kaiserin und der gegenwärtig in Berlin anwesende Kronprinz von Schweden wohnten den militärischen Besichtigungen bei.

Die Aeußerung des Kaisers, es müsse dafür ge­sorgt werden, daß nicht etwa die Schweineställe besser sind als die Arbeiterwohnungen, hat die agrarische Presse selbstverständlich sehr unangenehm berührt; es wird das gewohnheitsmäßige Argument wiederholt, dieNoth der Landwirthschaft" sei daran schuld, wo die Arbeiter­wohnungen schlecht seien. Dem gegenüber wird von einer Berliner Correspondenz bemerkt: .Wie mag es mit den Wohnungsverhältnissen erst auf anderen Gütern bestellt sein, wenn der Kaiser Anlaß nehmen muß, sich über Cadinen in so scharfer Weise zu äußern, das als Mustergut galt und ihm bekanntlich vor Jahresfrist vom Landrath a D., Rittmeister a. D. und Rittergutsbesitzer Birkner, der noch in der letzten Ligislaturperiode Mit­glied des preußischen Abgeordnetenhauses war, zum Ge- schenk gemacht wurde. Wie groß muß in Cadinen die Noth gewesen sein, wenn der frühere Besitzer das Gut verschenken konnte? Leute, die Güter verschenken, pflegen von der Noth nicht erdrückt zu sein."

Zur Hebung der Geflügelzucht ist die Errichtung von drei Mustergeflügelanstalten in Preußen geplant, von denen je eine bei in Posen, in der Provinz Sacksten bei Halle und in der Mark bei Berlin errichtet werden soll. Die Kosten für die Anstalten sollen durch die Landwirthschaftskammern aufgebracht werden, die hierzu eine staatliche Subvention nachgesucht haben. Nach der Saaleztg.«ist das Ministerium prinzipiell geneigt, die Subvention zu bewilligen.

Berlin, 7. Juni. Das kleinste und theuerste Grund­stück Berlins hat kürzlich seinen Besitzer gewechselt. Das fraglicheGrundstück" ist nur vier Quadratmeter groß, nämlich 2 Meter lang und 2 Meter breit, liegt zwischen Königskolonnaden und dem Theater Kauffmanns VariötL Und besteht in einem winzigen Laden, welcher vor einigen Jahren von dem Cigarrenhändler Schiffmann für 6100 Thaler erworben wurde. Jetzt hat eine Bauge- jtüschaft dasGrundstück" für 50000 M gekauft. -

käme unter den Umständen auflEerque Oruro ein, zündeten die Dür er und Plantagen an upb metzelten alle Familien nieder. Viele Weiße wurden lebendig verbrannt. Fünfzig sollen sogar der Menschenfresserei zum Opfer gefallen sein. Liebevoll herrsche Schrecken.

Eine Quadratruthe

175 000 und ein preußischer Morgen auf 31500 000 Mk. zu stehen.

Eine Streitfrage von prinzipieller Bedeutung will der Verein für Feuerbestattung in Hagen (Westfalen) zum Austrag bringen. Die Leiche eines Mitgliedes war in Gotha durch Feuer bestattet worden, und dem Wunsche der Familie gemäß sollte die Asche in dem Erbbegräbniß auf dem Hagener Friedhof begesetzt werden. Das wurde verweigert. Um nun eine prin­zipielle Entscheidung herbeizuführen, ist beschlossen worden, gegen die Todtenhof - Kommission den Klageweg zu beschreib» und den Prozeß bis zur letzten Instanz durch- zufechten.

Bon der Saar. Wegen Verkaufs gefälschten Weines wurde vom Schöffengericht WöUstein ein Weinhändler von St. Johann in eine Geldstrafe von 1000 Mark verurtheilt. Trotzdem hat der Mann ein gutes Geschäft gemacht, da er nach eigener Aussage beim Verkauf von 70 Stück Wein 7000 M. verdiente. Nachgewiesen wurde, daß der Bestrafte im Jahre 1898 2/2 Stück Wein erntete, 15 Stück Wein und Trauben kaufte und mit Hülfe von Trestern 70 StückWein" erzeugte.

Kaiserslautern, 9. Juni. Ein Denunziant wurde von der hiesigen Strafkammer in ihrer letzten Sitzung zur empfindlichen Strafe von einem Jahr Gefängniß verurteilt. Dem Fall liegt folgendes zu Grunde: Der 17 Jahre alte Steinhauer Joh. Andrae aus Neukirchen zeigte die 14 Jahre alte Bertha Halbgewachs von da unter der Beschuldigung an, dieselbe habe als Sonntags­schülerin einer öffentlichen Tanzbelustigung beigewohnt. Vor dem Schöffengericht zu Ottenberg beschwor er auch seine Behauptung, worauf das unschuldige Mädchen einen Verweis erhielt. Später stellte sich die volle Un­wahrheit und Frivolität des Andrae heraus. Die Strafkammer erkannte, wie oben schon bemerkt, auf ein Jahr Gefängnis, außerdem sprach sie dem Andrea die Eidessähigkeit auf Lebenszeit ab. Das ist eine harte, aber gerechte Strafe für einen verlogenen Jungen.

Heidelberg, 8. Juni. Heute Morgen warf ein Reisender während der Fahrt zwischen Bruchsal und Heidelberg eine Flasche aus dem Schnellzug Nr. 4 und traf einen neben der Bahnstrecke auf dem Felde ar­beitenden Mann, der tödtlich verletzt wurde. Auf ein nach Heidelberg gesandtes Telegramm wurde bei Ankunft des Zuges nach dem Thäter gesucht, der jedoch nicht entdeckt wurde.

Leipzig. Allen Ernstes wird die Direktion des Palm­gartens öffentlich ersucht, dafür zu sorgen, daß in dem Etablissement Bier auch in Bechern ausgeschänkt werde, weil es die herrschende Hutmode den Damen unmöglich mache, aus Deckelgläsern zu trinken. Die Direktion soll nicht abgeneigt sein, wegen der steifen Stuart-Kragen an den Kleidern der Damen auch Flaschen mitGummi- lutscher" anzuschaffen, weil es den schönen Trägerinnen dieser Kostüme unmöglich ist, den Hals zu wenden oder sich aufs Glas zu bücken.

Ausland.

Paris, 10. Juni. Drey us ist am Freitag an Bord desSfax" direkt nach Brest in See gegangen, Dreyfus ist gerade 52 Monate auf der Teufelsinsel ge­wesen. Der Felsen wegen konnte derSfax" an der Insel nicht anlegen. Auch Oberst Piquart ist frei- gelassen worden und Zola hat gegen das Versäumniß- urtheil des Versailler Schwurgerichts die Nichtigkeits­beschwerde eingereicht.

Prag, 8. Juni. Der Kirchendiener und der Todten- gräber des Vororts Pribram wurden verhaftet, weil die­selben seit längerer Zeit die Gebeine der Verstorbenen aus den Gräbern genommen und an Düngerfabriken verkauft haben.

New-Aork, 10. Juni. Eine Depesche des ,New-Aork Herald' aus Seattle meldet den Tod von 200 Personen auf der Reise nach Klondyke über Edmonton, 25 starben an Skorbut, 50 ertranken im großen Sklavensee, die übrigen verhungerten, oder verübten Selbstmord. Unter den letzteren war ein Deutscher Namens Richter, aus New Uork, der in einem hinterlassenen Briefe den Gründer der Edmonton-Route für seinen Tod verant­wortlich macht.

Laut Depeschen aus Südamerika war und ist Peru der Schauplatz furchtbarer Greuel. Fünftausend Indianer fielen in die Distrikte von Moscari, Mollcpunca und

Lokales und Provinzielles.

* Schlüchtern, 13. Juni.

* Was dürfen die Botenfrauen mitnehmen? Da in vielen Städten Revisionen der Botenfrauen durch die Post stattgefunden haben, so sei darauf aufmerksam gemacht, daß jede Uebertretung des § 1 des Postgesetzes vom 28. Oktober 1871 für Absender und Beförderer von geschlossenen Bricien zwischen Postorten eine Geldstrafe von 3 Mark nebst Kosten nach sich zieht. Bei einem Rückfälle, das heißt bei Wiederholung der gleichen Ueber­tretung, wird die Strafe verdoppelt und bei ferneren Rückfällen um das Vierfache erhöht. Auch in ver­schlossenen Packeten dürfen Briefe auf die gedachte Weise nicht verschickt werden. Den Botcnbcfördcruugen dürfen nur offene Zettel, Karten, Rechnungen und .dergleichen übergebeu werden. Den verschlossenen Packeten, die durch Fuhrleute zwischen Postorten besorgt werden sollen, sind Nachrichten überhaupt nicht belustigen. Die Geld­strafen für Zuwiderhandlungen sind, wie oben dargelegt recht empfindlich.

* Auf der Ausstellung der deutschen Landwirth- schaftsgcsellschait erhielt die Molkerei Schlüchtern einen 3. Preis, die bronzene Medaille, für ihre ausgestellte Butter. In Anbetracht dessen, daß die Molkern zum ersten 'JJiol ausgestellt hat, und die Concurrenz der ausstellcndcn Molkereien' nach vielen Hunderten zählte, immerhin ein erfreuliches Resultat.

* Am 22. Mai starb nach kurzem Leiden m New-Aark Friedrich Freund aus Schlüchtern, 45 Jahre alt. Er war ein Mitglied vom Schlüchrcrucr Freundschaits-Bund und Schlüchterner Quartett.

* Reichsgericht. Zum zweiten Mal halte sich das Reichsgericht mit dem Beleidigungsprozeß gegen den Hüttner Georg Heil in Oberkalbach zu be­schäftigen. Derselbe war vom Landgericht Hanau wegen Beleidigung des Bürgermeister Breitenbach und des Vicebürgermeister Dorn zu 6 Wochen Gefängniß ver­urtheilt, nachdem ein gleichlautendes Urtheil desselben Gerichts vom Reichsgericht, auf die eingelegte Revision aufgehoben war. Im Dezember 1897 hatte der Bürger­meister Breitenbach gegen Heil eine Strafe von 10 Mk. verhängt. Dagegen hat Heil eine geharnischte Eingabe gemacht, worin er den Bürgermeister beleidigte. Gegen den Vicebürgermeister hatte Heil die unwahre Beschuldig­ung erhoben, daß derselbe in einer Sache einen Meineid geleistet habe. Gegen das neue Urtheil hatte Heil wiederum das Rechtsmittel der Revision ergriffen, welche sich auf die Nichtanwendung des § 193 St. G.-B. (Wahrung berechtigter Interessen) stützte. Das Reichs­gericht hat aber in diesem Urtheil keinerlei Nechtsirrthnm finden können, vielmehr die Feststellung der Schuld des Angeklagten für vollkommen ausreichend erachtet, die Revision wurde kostenpflichtig verworfen; damit ist das Urtheil rechtskräftig geworden.

Kerzcll bei Fulda, 9. Juni Die gerichtliche Unter­suchung in Sachen der Brandstiftung hat nichts be­lastendes gegen den unter diesem Verdachte verhafteten Bauern Friedrich Ludwig von dort, der selbst abgebrannt ist, ohne versichert gewesen zu sein, ergeben. Derselbe wurde deshalb auch am Mittwoch früh wieder auf freien Fuß gesetzt.

Pfiiffcnhausen bei Orb, 7. Juni. Ein schweres Unglück ereignete sich gestern Nachmittag in unserem stillen Dorfe. Unter donnerähnlichem Krachen stürzte der Neubau des Schuhmachermeisters Kaspar Werner ein. Das zusammenbrechende Gebälk erfaßte den Werner, welcher von unten dem Aufrichten der Sparren zusah, und schleuderte ihn eine Strecke fort- Bewußtlos wurde - er vom Platze getragen und schon nach etwa zwei Stunden gab der im besten Alter stehende Mann seinen Geist aus. Der herbeigeeilte Arzt, Herr Dr. Scherf aus Orb, stellte als Todesursache einen komplizirten Schädelbruch fest. Der Verunglückte hinterläßt eine Wittwe mit zwei Kindern. Auf dem Baue befanden sich im Augenblicke M Einsturzes zwölf Personen; fünf davon sind mit dem bloßen Schrecken davonge- kommcu, während die sieben anderen verletzt unter den Trümmern hervorgezogen wurden. Ein Zimmermann