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WichtmmMW

Erscheint Mittwoch und Samstag. Preis mitKreisblatt" vierteljährlich 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.

M 46.

Samstag, den 10. Juni 1899.

50. Jahrzang.

»^pl!«nnp« "^ die .Schlüchterner Zeitung« gPl-lll'UllUyvll merben nod) fortwährend von allen

~ ' Postanstalten und Landbriejträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.

Deutsches Reich»

Berlin. Der Kaiser hat auf ein Glückwunschtele­gramm der Lübecker Handelskammer anläßlich der Er- werbi'Ng der Karolineninseln telegraphisch erwidert:Der Glückwunsch hat Mich aufrichtig erfreut. Die Kauf­mannschaft der alten Hansastadt zeigt in ihren an Mich gerichteten Worten, daß der weite Blick, der ihre Größe einst begründet, ihr auch heute noch zu Gebote steht.«

Zur Beseitigung der vielfach hervorgetretenen Ungleichmäßigkeiten bei Erhebung der Stempelsteuer für Lustbarkeiten haben der Finanzminister und der Minister des Inneren in einem vorigen Monat erfolgten Erlaß an die ihnen unterstellten Behörden eine neue Instruktion gerichtet. Danach sind von der staatlichen Stempelsteuer befreit: gemeinsame Kirchgänge in geschlossenem Zuge; Feldgottesdienste im Freien, auf öffentlichen Plätzen und an öffentlichen Denkmälern; Theilnahme an Paraden der Garnison durch Paradeaufstellung und Vorbeimarsch im Anschluß an die Truppentheile der Garnison; eigene Paraden der Vereine nach Art der militärischen Paraden, öffentliche Festzüge; Musikaufführungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen nach Art des militärischen Zapfen­streiches ; Rückmarsch in geschlossenem Zuge von Leichen­begängnissen. Der Stempelsteuer unterliegen dagegen: Kommerse, Theatervorstellungen, Konzerte, Abbrennen von Feuerwerk, Tanzbelustigungen. Diese Veranstalt­ungen steÄn sich als steuerpflichtige Lustbarkeiten auch dann dar, wenn sie sich an Festzüge und Feiern ernsterer Art (Kirchgänge, Paraden) anschließen. Die von der Stempelsteuer befreiten, aber aufgeführten Veranstaltungen dürfen auch nicht zur kommunalen Lustbarkeitssteuer herangezogen werden. Eine Befreiung der Kriegervereine von der Lustbarkeitssteuer ist nicht vorgesehen. Dagegen steht nichts im Wege, Befreiungen oder Ermäßigungen allgemein oder in beschränktem Umfange für die an bestimmten Tagen, namentlich bei patriotischen Festen, stattfindenden Lustbarkeiten zuzulassen.

Die Entdeckungen von schlechten und unmittelbar schädlichen amerikanischen Fleischerzeugnissen nehmen kein Ende. Im städtischen Schlachthause zu Hof war eine Sendung von geräuchertem amerikanischen Schweinefleisch eingetroffen, das über Hamburg gekommen und dort nach dem beigefügten Zeugnisse eines amtlichen und vereideten Trichinenbeschauers alstrichinenfrei« be­funden war. Bei der wiederholten Untersuchung in Hof wurde dagegen ein Theil der Sendung als stark mit Trichinen durchsetzt erkannt. In Amerika gibt es keine regelmäßige Trichinenschau. Darum sollte die Kontrolle in Deutschland doppelt wachsam sein gegen die amerikanische Einfuhr.

Strelitz. Der Großherzog von Mecklenburg-Strelitz hat die Bitte der Lutherischen Landesgeistlichkeit, der als bevorstehend angesehene Konfessionswechsel der Herzogin Jetta, Braut des Erbprinzen von Montenegro, möge sich noch verhindern lassen, abschlägig beschieden. Die Herzogin sei großjährig und habe aus eigenem Ermessen gehandelt, und ferner sei es der Wunsch des Zaren, daß die Herzogin zur griechisch-orthodoxen Kirche über­trete. Ist dies ein Grund?

Köln. Ruhe ist des Bürgers erste Pflicht - sogar nießen darf man nicht! Es war Abends ziemlich spät als ein Radfahrer sein Klublokal verließ, nachdem er zuvor eine Prise zu sich genommen. Auf dem Laach passirte es ihm, daß ihn einmenschliches Rühren" überkam, und er nießte, allerdings seinem Körper­umfang und seinem Stimmmaterial nach in nicht ganz zarter Weise. Beim zweiten Nießen eilte flugs ein Schutzmann auf ihn zu, heißt ihn absteigen und fragt mit gestrenger Amtsmiene:Wie kommen Sie dazu, hier zu nießen?« Tableau!

Mainz, 7. Juni. In einer der letzten Nächte schoß wieder ein Militärposten an einem Pulvermagazin im Glacis, als sich ihm anscheinend Jemand näherte, der auf Anrufen keine Antwort gab. In der Frühe fand man den Erschossenen, einen Wolfsspitz. Die nächtlichen Vorkommnisse der letzten Zeit scheinen die Posten nervös gemacht zn haben. t

Münden, 5, hum. In der Münder schen Mühle

und Theilen der Kreise Alsfeld und Gießen. Am 21. und 22. manöverireu dann die beiden Divisionen gegen einander, am 23. September übt das gesummte Armee­korps gegen einen markirten Feind. Diese Manöver des Korps werden abgehalten in dem Gelände zwischen Friedberg und Gießen. Der 23. September ist zugleich Schlußtag für die diesjährigen Hcrbstübungcn.

Zur Beseitigung der Leutenoth auf dem Lande macht ein Einsender in der Krzztg. folgende Vorschläge: Jede Stadt nehme 300 Mk. Thorgeld, die mittleren und kleineren weniger. Wer sich dauernd in der Stadt niederläßt, Dienst oder Arbeit nimmt, oder dort länger als 14 Tage weilt, hat dieses Geld zinsfrei zu hinter­legen. Die Zinsen gelten als Steuer. Zieht der Ein­zahler fort, ohne der Stadt Kosten oder Lasten durch Krankheit, Gefängniß u. s. w. bereitet zu haben, bekommt er das Geld zurück. Verursacht Jemand mehr Kosten als 300 Mk., so wird er ausgcwicscn.

In dem Rechtsleben des deutschen Volkes werden mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs mancherlei Aenderungen vollzogen werden; wesentlich anderes wird sich das Fundrecht omn vom 1. Januar 1900 an gestalten. Aus den Bestimmungen ist folgendes bc- achtenswerth. Das Fundrecht gilt auch dann, wenn der Finder den Verlierer kennt,. jedoch nicht bei Fundobjekten in den Geschäftsräumen oder Beförderungsmitteln einer öffentlichen Behörde, Verkehrsanstalt oder ähnlicher Ein­richtungen. Es ist dem Verlierer oder Eigenthümer oder dem sonstigen Empfangsberechtigten oder endlich der Polizei sofort Anzeige zu erstatten. Die Anzeigepflicht bei der Polizei fällt stets fort, wenn der Werth der Fundsache . Weniger als 3 Mk. betrügt. Der Finderlohn ist erheblich verringert. Er beträgt jetzt 10 pCt. bis zu 15 Mk. und 1 pCt. vom Mehrwerth, in Zukun. nur 5 pCt. des Werths bis zu 300 Mk., und 1 pCt. vom Mehrwerts Das Gesetz geht also davon aus, daß die Rückgabe eines gefundenen Gegen­standes auch ohne besonders verlockende Belohnung er-, folgen muß. Wird aber der Finderlohn verkürzt, dann sollte wenigstens die Strafe für Unterschlagung von Fundobjekten verschärft werden; das ist aber nicht ge­schehen, so daß man nur Jedermann rathen kann, vom nächsten Januar an gegen das Verlieren noch sorg­fältiger auf der Hut, zu sein, da verlorene Gegenstände nach dem neuen Gesetz auch schwerer in die Hände ihrer Besitzer zurückkehren dürften als nach dem alten.

0. Hinterstem«», 6. Juni. Gestern Mittag brach bei dem Maurer Johs Bertholt, dahier, welcher im seinem Maurergeschäft arbeitete und nicht zu Hause war, Feuer aus. Bei der jetzigen großen Dürre und Mangels an Wasser brannte das Haus total darnieder. Die hiesige Feuerwehr konnte nur mit Mühe die an­grenzenden Nachbargebäuden schützen.

Grebenhain, 31. Mai. Einen reichen Münzfund machte heute der Müller Johs. Möller von der Balzerches Ahlmühle". Bei den Ausschachtungsarbeiten zu einer Wasserleitung, die er sich gegenwärtig anlegt, "ließ er etwa 30 Zentimeter unter der Bodenoberfläche auf völlig verwittertes Papier, das etwa 180 Geldstücke von der Größe eines Fünfmarkstücks bis zu der eines Nickels enthielt. Es sind lauter Silbermünzen, meistens Albus, aus den Jahren 1660 bis 1690. Das Gepräge namentlich der Kopf von Leopoldvs. Eex, .ist bet vielen Stücken so wohl erhalten, als hätten sie eben erst die Münze verlassen. Da anscheinend auch einzelne spanische Stücke darunter sind, ist anzunehmen, daß sie zur Zeit des spanischen Erbfolgekrieges unter die Erde gekommen sind. Sammler seien auf den seltenen und reichen Fund aufmerksam gemacht.

Fulda, 6. Juni, ©eitern Nachmittag ist ein be­trächtlicher Theil des Dorfes Kerzell durch einen großen Brand zerstört worden. Sieben Bauerngehöfte (im ganzen 17 Gebäude) wurden vernichtet, viel Vieh und ' Geflügel verbrannte. Alle Vorräthe wurden eingeäschert. Man nimmt böswillige Brandlegung an; ein Verdächtiger wurde verhaftet. Vom Gehöft des Bauers Friedrich Ludwig nahm das rasende Element seinen Ausgang und im Nu brannte das ganze Anwesen desselben. Die mächtig emporlodernde Feuersäule trug, geführt vom Winde, brennende Stoffe auf die südlich gelegenen Nach­bargebäude und setzte auch diese in Brand. Erst gegen 5 Uhr Abends war es möglich, des Feuers soweit Herr zu werden, daß weitere Gefahr ausgeschlossen war. Die

wurde heute Vormittag ein Hecht im Gewicht von zwanzig Pfund gefangen. Der Fisch, welcher vom Hotel Andreesberg angekauft wurde, war 1,9 Meter lang und hatte einen Umfang von 45 Ctm. Wenn man bedenkt, daß der Hecht täglich so viel Fische fressen soll wie sein eigenes Gewicht ausmacht, so kann man ermessen, welch' ungeheueren Schaden das gcfangc Raub- thier in den Gewässern der Fulda angerichtet haben mag. Der Fisch ist wegen seiner Größe thatsächlich schenswerth.

Ausland

Canada. Die Finnländer machen Ernst. In Ottawa ist eine Abordnung aus Finnland eingetroffen, um mit dem kanadischen Ackerbauminister wegen Ueberlaffung eines größeren Kolonisationsbezirkes für die finnländischen Auswanderer zu verhandeln. Es soll in den westlichen Theilen Kanadas eine allgemeine Zufluchtsstätte für diejenigen Finnländer errichtet werden, die sich der russischen Bedrückung entziehen wollen.

Lokales und Provinzielles.

* Schlüchtern, 9. Juni.

* Der Förster Quant zu Mottgers ist nach Dammersbach und Forstaufseher Taggesell ist als Förster nach Mottgers versetzt iborben.

* Mit dem Mähen der Wiesen ist stellenweise schon begonnen worden. Der Ertrag derselben wird als ein recht guter bezeichnet.

* Der Seitens des Magistrats herausgegcbcnc Verwaltungsbericht, welcher ein Bild über die Entwickelung der Verwaltung der Gemeinde-Angelegenheiten in der Stadt Schlüchtern seit dem Jahre 1834 bis aus die heutige Zeit giebt, ist nunmehr im Druck erschienen und in den Buchhandlungen von I. F. Lotz und O. Giller zum Preis vm 50 Pfennigen zu beziehen. Wir können diesen Bericht allen denen, welche ein Interesse an der Verwaltung unserer Stadt nehmen, und das muß man eigentlich von allen Bewohnern annehmen, dringend einer zur Durchsicht anempfehlen, denn er giebt über manche Verhältnisse Aufschluß, die der jüngeren Generation und manchem neu Zugezogenen völlig fremd sind.

* Ein besonderer Genuß steht dem Publikum nächsten Sonntag und Montag bevor. Aus Kemberg wird über eine solche Vorstellung geschrieben: Der imHotel zur Post" von $errn Schur-Berlin vorge­führte Kinematograph war in seinen Leistungen sehr gut. Das Publikum, ca. 300 Personen, verfolgte mit Spannung die einzelnen Vorführungen. Sehr interessante Bilder waren: Badende Neger, Einfuhr eines französischen Eisenbahnzuges, die Bettfcderirchlacht, Streit zwischen einem Fahrgast und Droschenkutschcr, im Cafä National in Berlin und Feuerwehrmann und Blumenmädchen, Szenen heitersten Inhalts usw. Zu beschreiben fehlt der Raum. Die Natürlichkeit, die Bewegungen der Menschen. Thiere rc. war frappierend. Man kann sich eigenilich kaum was Schöneres denken, als erlebte Szenen beim jahrelangen Umherreijen in der Welt hier in voll- ständiger Natürlichkeit sehen. Das Publikum nahm sämnuliche Bilder dankbar auf und gewiß zum größten Theil den Wunsch hegend, ähnliche Sachen noch mal zu sehen. Die ganze Sache ist so neuartig, staunend und kaum faßbar, das Programm so reichhaltig, interessant und äußerst humoristisch, daß man wirklich Jedermann den Besuch der Vorstellungen empfehlen kann.

* Eine Zeitungsanzeige gilt als Privnturknnde. Ein Einwohner von Fürth hatte in einer Zeitung eine Anzeige einrücken lassen, wonach die auf einen bestimmten Abend anberaumte Probe eines Gesangvereins abgesagt sei. Da dies auf Unwahrheit beruhte und nur ein schlechter Witz war, so wurde der Urheber wegen Privat- urkunden-Fälschung zu drei Tagen Gefängniß verurtheill.

* Die nunmehr getroffenen Dispositionen für die diesjährigen Herbstübungen des 18. Armeekorps ergeben, daß die 41. und 42. Infanterie-Brigade ihre Brigade­manöver am 11., 12. und 13. Sepiember abhalten, die 41. Brigade übt in den Kreisen Biedenkop' und Wittgen- stein, die 42. Brigade im Dillkreis und Wctzlar. Hier- rauf folgen 4tägige Divisionsmanöver, und zwar am 15., 16., 18. und 19. September. Die 21. Division übt in den Kreisen Wetzlar, Biedenkopf Wittgenstcin und Dillkreis, die 25. Division manöverirt in den Kreisen Gersfeld, Fulda, Schlüchtern, Lauterbach, Schotten, dem nördlichen Theile des Kreises Gelnhausen